Neues Crewmitglied gesucht
Wir suchen ab 1.1.2025
Unterstützung in unserer maritim
gestalteten Praxis in Halstenbek,
vor dem Tor nach Hamburg- gut
angebunden mit Bus , Bahn und
Autobahn....
Gleichzeitig könnte ich Wohnraum
zur Verfügung stellen.
Eine 2,5 Zi Whg, mit Balkon, neuer
Einbauküche und in ruhiger
Wohnlage bietet einen zusätzlichen
Anreiz, auch für Bewerber aus
anderen Regionen.
Unser Team besteht aus sieben
Mitarbeiter*innen und zwei Kräften
an der Rezeption.
Diese B...
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Gleichzeitig könnte ich Wohnraum
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an der Rezeption.
Diese B...
Für von mir selbst geworbenen Privat-Pat. kann ich doch auch selber die Rechnung mit meinen Preisen schreiben, oder ?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Muß ich mich als FM an die Privatpreise der Praxis halten (auch wenn diese mit Beihilfesätzen arbeiten)?
Für von mir selbst geworbenen Privat-Pat. kann ich doch auch selber die Rechnung mit meinen Preisen schreiben, oder ?
Abhängig von eurer Vereinbarung. Ist diesbezüglich nichts vereinbart musst du dich nicht an die Sätze deines Auftraggebers halten - mit ihm oder ihr sprechen ist die günstigste Option, überschreitet deine Forderung die der Praxis solltest du dem Patienten klar kommunizieren das du nicht als Angestellter der Praxis tätig bist, siedelst du dich darunter an solltest du dich auf den Vorwurf des Dumpingpreises gefasst machen.
> Für von mir selbst geworbenen Privat-Pat. kann ich doch auch selber die Rechnung mit meinen Preisen schreiben, oder?
Wer soll die Rechnung sonst schreiben, außer deinen Angestellten und Honorarkräften?
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Papa Alpaka schrieb:
> Muß ich mich als FM an die Privatpreise der Praxis halten (auch wenn diese mit Beihilfesätzen arbeiten)?
Abhängig von eurer Vereinbarung. Ist diesbezüglich nichts vereinbart musst du dich nicht an die Sätze deines Auftraggebers halten - mit ihm oder ihr sprechen ist die günstigste Option, überschreitet deine Forderung die der Praxis solltest du dem Patienten klar kommunizieren das du nicht als Angestellter der Praxis tätig bist, siedelst du dich darunter an solltest du dich auf den Vorwurf des Dumpingpreises gefasst machen.
> Für von mir selbst geworbenen Privat-Pat. kann ich doch auch selber die Rechnung mit meinen Preisen schreiben, oder?
Wer soll die Rechnung sonst schreiben, außer deinen Angestellten und Honorarkräften?
Du kannst dir die Preise selbst erstellen, das solltest du sogar.. Die Rechnungen sollten sogar von dir geschrieben werden,sonst bist du abhängig von den Auftraggebern und das hat dann nicht mehr viel mit FM zu tun.
LG
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Wenn mir aber der PI einen Privatpat. zuweist, der quasi sonst "Stammpatient" der Praxis ist, dann kenn ich das bisher so, dass der PI "seinem" PP die Rechnung schreibt, und ich stelle dem PI die von mir erbrachten Leistungen in Rechnung. Es kann ja durchaus sein, dass ich beim PP nicht das ganze Rezept abarbeite, sondern nur ein paar Termine, bis beim PI oder einem seiner Angestellten wieder ein Termin frei ist. (wird ja in der Praxis oft genug so gehandhabt, auch wenn es eigentlich nicht so sein sollte, dass der FM nur als "Lückenbüßer" dient).
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Also - ich schreibe die Rechnungen für Privatpat. die ich selbst aquiriert habe selber, mit den von mir kalkulierten Privatpreisen.
Wenn mir aber der PI einen Privatpat. zuweist, der quasi sonst "Stammpatient" der Praxis ist, dann kenn ich das bisher so, dass der PI "seinem" PP die Rechnung schreibt, und ich stelle dem PI die von mir erbrachten Leistungen in Rechnung. Es kann ja durchaus sein, dass ich beim PP nicht das ganze Rezept abarbeite, sondern nur ein paar Termine, bis beim PI oder einem seiner Angestellten wieder ein Termin frei ist. (wird ja in der Praxis oft genug so gehandhabt, auch wenn es eigentlich nicht so sein sollte, dass der FM nur als "Lückenbüßer" dient).
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die neue schrieb:
so ist das auch korrekt
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke und Frohes Neues Jahr noch :sunglasses:
Gruß
Monique
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M0nique schrieb:
Es ist mitnichten korrekt, dass den Privatpatienten, die aus der Praxis kommen, der PI die Rechnung schreibt. Privtapatienten sind eigene Auftraggeber und so sollte es auch in der Realität gelebt werden: Du schreibst dem Privatpatienten für die Stunden, die Du die Leistung erbracht hast eine Rechnung und gibst die % dann an den PI ab.
Gruß
Monique
So wäre es sicher ganz korrekt - aber wer macht das in der Praxis, frage ich mich? :unamused:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Das würde heißen, wenn ich den PP z.B. 2x behandelt habe, müßte ich ihm für diese 2 Beh. eine Privatrechnung schreiben. Und dem PI schreibe ich auch die 2x in die Monatsabrechnung - prozentual natürlich.
So wäre es sicher ganz korrekt - aber wer macht das in der Praxis, frage ich mich? :unamused:
Habe es immer folgendermaßen gehandhabt:
PI akquiriert Pat und übergibt mir den Auftrag: PI schreibt Rechnung an Pat und ich schreib Rechnung an PI
Ich akquiriere P-Pat: ich schreibe Rechnung an Pat und PI erhält eine Gutschrift von mir
Habe ich jahrelang so praktiziert und war für alle Beteiligten prima
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die neue schrieb:
finde ich persönlich totalen Quatsch!
Habe es immer folgendermaßen gehandhabt:
PI akquiriert Pat und übergibt mir den Auftrag: PI schreibt Rechnung an Pat und ich schreib Rechnung an PI
Ich akquiriere P-Pat: ich schreibe Rechnung an Pat und PI erhält eine Gutschrift von mir
Habe ich jahrelang so praktiziert und war für alle Beteiligten prima
Kassenpatienten kann ein FM wegen fehlender Kassenzulassung nicht selbst abrechnen. Privatpatienten sehr wohl.
Wegen des Damoklesschwertes der Scheinselbstständigkeit sollte der FM jede Gelegenheit nutzen seine Selbständigkeit zu demonstrieren.
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M0nique schrieb:
Hallo Neue,
Kassenpatienten kann ein FM wegen fehlender Kassenzulassung nicht selbst abrechnen. Privatpatienten sehr wohl.
Wegen des Damoklesschwertes der Scheinselbstständigkeit sollte der FM jede Gelegenheit nutzen seine Selbständigkeit zu demonstrieren.
ICH hatte die Statusfeststellung bei der DRV angefordert und mir wurde der Status der Selbständigkeit zuerkannt.
Auf solche "Tricks", wie Rechnung stellen, obwohl man den Patienten nicht akquiriert hat, muß man nur zurückgreifen, wenn die Selbständigkeit eh im Zweifel steht.
Laß es gut sein
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die neue schrieb:
dankeschön.... Habe jahrelang als FM gearbeitet und weiß, wovon ich rede.
ICH hatte die Statusfeststellung bei der DRV angefordert und mir wurde der Status der Selbständigkeit zuerkannt.
Auf solche "Tricks", wie Rechnung stellen, obwohl man den Patienten nicht akquiriert hat, muß man nur zurückgreifen, wenn die Selbständigkeit eh im Zweifel steht.
Laß es gut sein
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M0nique schrieb:
Ich kann nicht erkennen worin Du einen "Trick" siehst, wenn man für seine Leistungen als FM selbst die Rechnungen schreibt. Entscheidend ist doch nicht, wer den Patienten aquiriert, entscheidend ist wer ihn behandelt.
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Athari schrieb:
du bist als FM grundsätzlich nicht gebunden die Privatpreise deiner Auftraggeber zu übernehmen.
Du kannst dir die Preise selbst erstellen, das solltest du sogar.. Die Rechnungen sollten sogar von dir geschrieben werden,sonst bist du abhängig von den Auftraggebern und das hat dann nicht mehr viel mit FM zu tun.
LG
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