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Willkommen bei Praxis für
Physiotherapie Kai Gund im
Gesundheitshaus Eppelheim, in der
Christophstraße 17, 69214
Eppelheim. Wir sind der Ort, an dem
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Bei uns geht es nicht nur um einen
Job, sondern um eine berufliche
Heimat, die auf Respekt,
Zusammenarbeit und Wertschätzung
basiert.
Über uns:
Wir sind ein vielseitiges
Therapie/Praxishaus, das sich auf
Orthopädie, Neurologie und
Chirurgie für ...
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Ich bin seit kurzem FM habe aber auch Privatpatienten die ich voll abrechne. Nun habe ich die ersten Rechnungen fertig geschrieben, weiß aber nicht was ich mit der fertigen Privat- VO machen muß. 1. Mit der Rechnung dem Patienten geben?
oder 2. VO kopieren mit den Unterschriften und dieses dem Patienten mit der Rechnung geben? . Original selbst behalten oder muß der Patient das Original der Versicherung geben zur Erstattung?
LG
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iris 391 schrieb:
Hallo!
Ich bin seit kurzem FM habe aber auch Privatpatienten die ich voll abrechne. Nun habe ich die ersten Rechnungen fertig geschrieben, weiß aber nicht was ich mit der fertigen Privat- VO machen muß. 1. Mit der Rechnung dem Patienten geben?
oder 2. VO kopieren mit den Unterschriften und dieses dem Patienten mit der Rechnung geben? . Original selbst behalten oder muß der Patient das Original der Versicherung geben zur Erstattung?
LG
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morpheus-06 schrieb:
Das Original braucht der Versicherte für die Erstattung.
Die original VO musst du dem Patienten zurückgeben zwecks Erstattung und ich persönlich fertige immer noch eine Kopie an.
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Du solltest noch nachfragen, ob diese beihilfe berechtigt sind, da sich die Konditionen ändern.
???????????????
Liebe Iris, die erste Antwort (morpheus) ist fast immer die Beste und dann könnte man den thread auch schon schließen. Lass dich nicht verunsichern - "Beihilfe"patienten gibt es nicht, es sind Privatpatienten. Und ja: Original-VO + Rechnung. Fertig.
Auch die Unterschriften der Pat sind nicht zwingend. Auf der Rechnung stehen die stattgefundenen Termine, das reicht. (die Unterschriften können als Nachweis für dich hilfreich sein, aber eben nicht für die Erstattung zwingend)
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Susulo schrieb:
Verena Thomeczek schrieb am 21.8.17 16:36:
Du solltest noch nachfragen, ob diese beihilfe berechtigt sind, da sich die Konditionen ändern.
???????????????
Liebe Iris, die erste Antwort (morpheus) ist fast immer die Beste und dann könnte man den thread auch schon schließen. Lass dich nicht verunsichern - "Beihilfe"patienten gibt es nicht, es sind Privatpatienten. Und ja: Original-VO + Rechnung. Fertig.
Auch die Unterschriften der Pat sind nicht zwingend. Auf der Rechnung stehen die stattgefundenen Termine, das reicht. (die Unterschriften können als Nachweis für dich hilfreich sein, aber eben nicht für die Erstattung zwingend)
Hallo, auch ich bin freiberuflich tätig und rechne meine Privatpatienten selbst ab. Du solltest noch nachfragen, ob diese beihilfe berechtigt sind, da sich die Konditionen ändern.
Die original VO musst du dem Patienten zurückgeben zwecks Erstattung und ich persönlich fertige immer noch eine Kopie an.
Einer muss es ihr schonend beibringen. Bis es alle ca. 70.000 selbstständigen Heilmittelerbringer (und, da sich die Chefs in dieser Branche nicht immer durchsetzen: Auch die 140.000 anderen HME) intus haben: Der Erstattungssatz des Patienten braucht uns nicht zu interessieren. "Beihilfe" ändert nichts an den Konditionen deiner Leistungserbringung, auch nicht an der Abrechnung: Rechnung an Patient, Patient bezahlt. Ob die PKV nun binnen 7 Tagen erstattet oder ob der Patient seine Rechnungen 12 Monate sammeln will beeinflusst unser Zahlungsziel nicht: Jedem Privatpatienten ist es zuzumuten, mit seiner Behandlung in Vorleistung zu gehen oder einen Vorschuss der PKV einzuholen.
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Papa Alpaka schrieb:
Verena Thomeczek schrieb am 21.8.17 16:36:
Hallo, auch ich bin freiberuflich tätig und rechne meine Privatpatienten selbst ab. Du solltest noch nachfragen, ob diese beihilfe berechtigt sind, da sich die Konditionen ändern.
Die original VO musst du dem Patienten zurückgeben zwecks Erstattung und ich persönlich fertige immer noch eine Kopie an.
Einer muss es ihr schonend beibringen. Bis es alle ca. 70.000 selbstständigen Heilmittelerbringer (und, da sich die Chefs in dieser Branche nicht immer durchsetzen: Auch die 140.000 anderen HME) intus haben: Der Erstattungssatz des Patienten braucht uns nicht zu interessieren. "Beihilfe" ändert nichts an den Konditionen deiner Leistungserbringung, auch nicht an der Abrechnung: Rechnung an Patient, Patient bezahlt. Ob die PKV nun binnen 7 Tagen erstattet oder ob der Patient seine Rechnungen 12 Monate sammeln will beeinflusst unser Zahlungsziel nicht: Jedem Privatpatienten ist es zuzumuten, mit seiner Behandlung in Vorleistung zu gehen oder einen Vorschuss der PKV einzuholen.
Du solltest noch nachfragen, ob diese beihilfe berechtigt sind, da sich die Konditionen ändern.
Bei dem o.zitierten Satz bekomme ich echt langsam Brechreiz, wie oft soll man noch sagen, es gibt Privatpatienten und Kassenpatienten. Die Beihilfe interessiert Null.
An iris: morpheus und alle anderen Kommentare sind i.O.
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666 schrieb:
Verena Thomeczek schrieb am 21.8.17 16:36:
Du solltest noch nachfragen, ob diese beihilfe berechtigt sind, da sich die Konditionen ändern.
Bei dem o.zitierten Satz bekomme ich echt langsam Brechreiz, wie oft soll man noch sagen, es gibt Privatpatienten und Kassenpatienten. Die Beihilfe interessiert Null.
An iris: morpheus und alle anderen Kommentare sind i.O.
Hallo, auch ich bin freiberuflich tätig und rechne meine Privatpatienten selbst ab. Du solltest noch nachfragen, ob diese beihilfe berechtigt sind, da sich die Konditionen ändern.
Die original VO musst du dem Patienten zurückgeben zwecks Erstattung und ich persönlich fertige immer noch eine Kopie an.
Nur selten habe ich so viele Negativbewertungen auf einen Kommentar gesehen und doch habe ich den Eindruck, dass es noch viel zu wenige sind! :point_up:
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MikeL schrieb:
Verena Thomeczek schrieb am 21.8.17 16:36:
Hallo, auch ich bin freiberuflich tätig und rechne meine Privatpatienten selbst ab. Du solltest noch nachfragen, ob diese beihilfe berechtigt sind, da sich die Konditionen ändern.
Die original VO musst du dem Patienten zurückgeben zwecks Erstattung und ich persönlich fertige immer noch eine Kopie an.
Nur selten habe ich so viele Negativbewertungen auf einen Kommentar gesehen und doch habe ich den Eindruck, dass es noch viel zu wenige sind! :point_up:
Es sind viel zu wenige
Hier gibt es eben einige die sich mit dieser Grundhaltung auch immer zu Wort melden
In der Realität sieht es oft anders aus.
Beispiel:
Vor ein paar Wochen rief ein Patient (Richter in Pension) wg einem Termin an, fragte aber auch gleich nach ob ich über Beihilfe berechne.
Ich gab ihm meine Preise durch und sehe ihn nun seit einiger Zeit vor einer anderen Praxis im gleichen Ort parken und reingehen.
Ich bin hier in meinem Städtchen der Einzige der aus seiner Preisgestaltung gegenüber Privatpatienten kein Geheimnis macht.
Bei allen anderen ist Schweigen im Walde
So sieht eben auch Solidarität unter Kollegen aus: eben nicht vorhanden!
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mbone schrieb:
@Mike L.
Es sind viel zu wenige
Hier gibt es eben einige die sich mit dieser Grundhaltung auch immer zu Wort melden
In der Realität sieht es oft anders aus.
Beispiel:
Vor ein paar Wochen rief ein Patient (Richter in Pension) wg einem Termin an, fragte aber auch gleich nach ob ich über Beihilfe berechne.
Ich gab ihm meine Preise durch und sehe ihn nun seit einiger Zeit vor einer anderen Praxis im gleichen Ort parken und reingehen.
Ich bin hier in meinem Städtchen der Einzige der aus seiner Preisgestaltung gegenüber Privatpatienten kein Geheimnis macht.
Bei allen anderen ist Schweigen im Walde
So sieht eben auch Solidarität unter Kollegen aus: eben nicht vorhanden!
Jeder Privatpat. bekommt die Honorarvereinbarung hingelegt, dann kann er lesen, Fragen beantworte ich sachlich, aber ich führe keine Beihilfediskussionen mehr. Sicher wird es immer noch Praxen geben, die der Unwirtschaftlichkeit Vorrang gewähren. Ich rechne, habe dies schon immer getan ;) und du auch!
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666 schrieb:
Mbone, du brauchst die Solidarität der Anderen nicht, bleib bei deinen Preisen! Dann sind wir in unseren hübschen Städtchen hat Einzelkämpfer. Ich lege keinen Wert auf Beihilfediskussionen, habe ich bereits einige private Abrechnungsordner auf den Thresen geknallt bekommen. Die sollen dann eben woanders hingehen...und sich eine Massage zu 25-30 min mit 13,80 Euro holen...dafür rühre ich meine Finger nicht mehr.
Jeder Privatpat. bekommt die Honorarvereinbarung hingelegt, dann kann er lesen, Fragen beantworte ich sachlich, aber ich führe keine Beihilfediskussionen mehr. Sicher wird es immer noch Praxen geben, die der Unwirtschaftlichkeit Vorrang gewähren. Ich rechne, habe dies schon immer getan ;) und du auch!
Nur selten habe ich so viele Negativbewertungen auf einen Kommentar gesehen und doch habe ich den Eindruck, dass es noch viel zu wenige sind! :point_up:
Stimmt. Nun eine mehr. :smile:
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Wonderwoman schrieb:
MikeL schrieb am 22.8.17 18:08:
Nur selten habe ich so viele Negativbewertungen auf einen Kommentar gesehen und doch habe ich den Eindruck, dass es noch viel zu wenige sind! :point_up:
Stimmt. Nun eine mehr. :smile:
@Mike L.
Es sind viel zu wenige
Hier gibt es eben einige die sich mit dieser Grundhaltung auch immer zu Wort melden
In der Realität sieht es oft anders aus.
Beispiel:
Vor ein paar Wochen rief ein Patient (Richter in Pension) wg einem Termin an, fragte aber auch gleich nach ob ich über Beihilfe berechne.
Ich gab ihm meine Preise durch und sehe ihn nun seit einiger Zeit vor einer anderen Praxis im gleichen Ort parken und reingehen.
Ich bin hier in meinem Städtchen der Einzige der aus seiner Preisgestaltung gegenüber Privatpatienten kein Geheimnis macht.
Bei allen anderen ist Schweigen im Walde
So sieht eben auch Solidarität unter Kollegen aus: eben nicht vorhanden!
Stimmt auffallend.
Es gibt aber doch Varianten, rechtlich völlig konform, indem auf einem Rezept -egal jetzt ob von einem sekt.HP ausgestellt oder vom Arzt- z.B. steht: 8 x NMO, 8 x MT und 8 x KG; Behandlungszeit nach Vorgabe der Praxis (z.B. ohne NMO insgesamt 30 Min), z.B. bei Beihilfepatienten.
"Reine" Privatpreise sind dann entsprechend der Minutenpreise des jeweiligen HM und Qualifikation des MA zu berechnen, selbiges findet man in jeder Klinik, wo das Händeschütteln des Chefarztes bei der Chefvisite -Dauer 1 Minute- rund 250 Euro kostet und der Toilettengang als KG Gehschule abgerechnte wird (Fakt, Beweise habe ich).
Mir ist völlig klar, dass uns Beihilfepreise nichts angehen sollten, jedoch (!!) sind es aber unsere Kollegen, die hier Lippenbekenntnisse abgeben (ok, nicht alle :blush: ), fleißig aber reine Behilfepreise zun utopischen Behandlungszeiten abrechnen.
Das mag uns nicht interessieren, jedoch sollten wir nicht aus den Augen verlieren, dass Patienten sich zunehmend preisorientiert entscheiden, nicht schauend auf die Behandlungszeit. Hier kann man dann eben kompensieren, so es NOTWENDIG erscheint,...und völlig legal.
Wir splitten unsere Privatpreise nach Zeit (anderes wäre es für UNS auch ethisch nicht zu erbringen...) und dann hat der Patient die Wahl.
Es gibt bei uns MT incl. allem drum und dran für 24,50 innerhalb 15 Min (ohne Chefbehandlung), oder
MT mit dem Minutenpreis von (je nach Qualifikation des MA) 2,40 - 2,80 EUR, oder Chefbehandlung von rund 70 Euro/30 Min.
An Splitting sehe ich überhaupt keine Probleme, andere Branchen machen es uns vor.
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stefan 302 schrieb:
mbone schrieb am 22.8.17 18:59:
@Mike L.
Es sind viel zu wenige
Hier gibt es eben einige die sich mit dieser Grundhaltung auch immer zu Wort melden
In der Realität sieht es oft anders aus.
Beispiel:
Vor ein paar Wochen rief ein Patient (Richter in Pension) wg einem Termin an, fragte aber auch gleich nach ob ich über Beihilfe berechne.
Ich gab ihm meine Preise durch und sehe ihn nun seit einiger Zeit vor einer anderen Praxis im gleichen Ort parken und reingehen.
Ich bin hier in meinem Städtchen der Einzige der aus seiner Preisgestaltung gegenüber Privatpatienten kein Geheimnis macht.
Bei allen anderen ist Schweigen im Walde
So sieht eben auch Solidarität unter Kollegen aus: eben nicht vorhanden!
Stimmt auffallend.
Es gibt aber doch Varianten, rechtlich völlig konform, indem auf einem Rezept -egal jetzt ob von einem sekt.HP ausgestellt oder vom Arzt- z.B. steht: 8 x NMO, 8 x MT und 8 x KG; Behandlungszeit nach Vorgabe der Praxis (z.B. ohne NMO insgesamt 30 Min), z.B. bei Beihilfepatienten.
"Reine" Privatpreise sind dann entsprechend der Minutenpreise des jeweiligen HM und Qualifikation des MA zu berechnen, selbiges findet man in jeder Klinik, wo das Händeschütteln des Chefarztes bei der Chefvisite -Dauer 1 Minute- rund 250 Euro kostet und der Toilettengang als KG Gehschule abgerechnte wird (Fakt, Beweise habe ich).
Mir ist völlig klar, dass uns Beihilfepreise nichts angehen sollten, jedoch (!!) sind es aber unsere Kollegen, die hier Lippenbekenntnisse abgeben (ok, nicht alle :blush: ), fleißig aber reine Behilfepreise zun utopischen Behandlungszeiten abrechnen.
Das mag uns nicht interessieren, jedoch sollten wir nicht aus den Augen verlieren, dass Patienten sich zunehmend preisorientiert entscheiden, nicht schauend auf die Behandlungszeit. Hier kann man dann eben kompensieren, so es NOTWENDIG erscheint,...und völlig legal.
Wir splitten unsere Privatpreise nach Zeit (anderes wäre es für UNS auch ethisch nicht zu erbringen...) und dann hat der Patient die Wahl.
Es gibt bei uns MT incl. allem drum und dran für 24,50 innerhalb 15 Min (ohne Chefbehandlung), oder
MT mit dem Minutenpreis von (je nach Qualifikation des MA) 2,40 - 2,80 EUR, oder Chefbehandlung von rund 70 Euro/30 Min.
An Splitting sehe ich überhaupt keine Probleme, andere Branchen machen es uns vor.
Das tue ich ja auch...aber man kann für Beihilfe nicht fordern...30 min zu 13,80 Uhr! Kundenorientiertes Arbeiten setzt Wirtschaftlichkeit voraus, und wer meine Wirtschaftlichkeit versteht, darf gern bleiben, aber mein Minuten/Stundenpreis bleibt, der Kunde darf die Zeit gern wählen, aber er zahlt dann auch die Zeit ;), nicht ich.
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666 schrieb:
>Das mag uns nicht interessieren, jedoch sollten wir nicht aus den Augen verlieren, dass Patienten sich zunehmend preisorientiert entscheiden, nicht schauend auf die Behandlungszeit. Hier kann man dann eben kompensieren, so es NOTWENDIG erscheint,...und völlig legal.<
Das tue ich ja auch...aber man kann für Beihilfe nicht fordern...30 min zu 13,80 Uhr! Kundenorientiertes Arbeiten setzt Wirtschaftlichkeit voraus, und wer meine Wirtschaftlichkeit versteht, darf gern bleiben, aber mein Minuten/Stundenpreis bleibt, der Kunde darf die Zeit gern wählen, aber er zahlt dann auch die Zeit ;), nicht ich.
d.h. ihr erfragt bei der Patientenaufnahme ob Beihilfe oder nicht und ermöglicht dann dem Pat. zu entscheiden ob er viel Zeit haben will oder den Preis den die Beihilfe zahlt zu entsprechend kurzer (15min) Zeit ?
edit:
wenn dem so ist, wie ist ddas dann bei MLD
Beispiel Pat kommt mit Priv. Rez MLD 30 min
da kann man ja nicht die min wegnehmen damit es sich mit dem Beihilfepreis wieder rechnet.
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mbone schrieb:
@stefan
d.h. ihr erfragt bei der Patientenaufnahme ob Beihilfe oder nicht und ermöglicht dann dem Pat. zu entscheiden ob er viel Zeit haben will oder den Preis den die Beihilfe zahlt zu entsprechend kurzer (15min) Zeit ?
edit:
wenn dem so ist, wie ist ddas dann bei MLD
Beispiel Pat kommt mit Priv. Rez MLD 30 min
da kann man ja nicht die min wegnehmen damit es sich mit dem Beihilfepreis wieder rechnet.
>Das mag uns nicht interessieren, jedoch sollten wir nicht aus den Augen verlieren, dass Patienten sich zunehmend preisorientiert entscheiden, nicht schauend auf die Behandlungszeit. Hier kann man dann eben kompensieren, so es NOTWENDIG erscheint,...und völlig legal.<
Das tue ich ja auch...aber man kann für Beihilfe nicht fordern...30 min zu 13,80 Uhr! Kundenorientiertes Arbeiten setzt Wirtschaftlichkeit voraus, und wer meine Wirtschaftlichkeit versteht, darf gern bleiben, aber mein Minuten/Stundenpreis bleibt, der Kunde darf die Zeit gern wählen, aber er zahlt dann auch die Zeit ;), nicht ich.
Wo steht, dass ich 30 Min arbeiten MUSS (??) für 13,80.-?
Wo steht, dass ich privat jedes HM anbieten muss?
Alles das kläre ich wirtschaftlich zuvor, lege meine Minutenpreise aufgrund der Ausgaben und des gewünschten Verdienstes zu Grunde, bevor mein "Kunde" eine Einverständniserklärung unterschreibt.
Eben dein letzter Satz ist deckend mit meiner Ausführung, macht ein KMT Rezept zum Beispiel nur dann Sinn, wenn zusätzlich zur KMT auch NMO und KG auf dem Rezept steht, was fachlich und qualitativ auch völlig in Ordnung geht, muss der PP nicht wirtschaftlich ausreichend und notwendig minimalistisch versorgt werden.
Aber das erfordert natürlich Berechnungen zuvor (!), um dann in Ruhe wirtschaftlich behandeln zu können, wissend, dass das "Packet" NMO, KMT und KG mir in 30 Min (excl. passiv Ganzpackung NMO mit 28 Euro) 38 Euro erbringen, womit meine MA auch über 20 EUR/Std bezahlt werden können.
Eine KMT gibt es bei uns unter 16 EUR/15 min nicht.
In der Regel aber ersuchen wir die Privatpatienten -auch mit Beihilfe- bei ihren Zusatzprivatversicherungen anzufragen, was bei ihnen der Höchstsatz an Erstattung ist, was dann oft -oh Wunder- deutlich über dem Beihilfesatz (Beihilfe erstattet nach festen Regeln, die Zusatzversicherung jedoch nicht) liegt und somit gibt es für den PP keine Überraschung und für die "Kundenbindung" Praxis/Patient keine ungeklärte Hürden...
Im Prinzip alles -zuvor bedacht- kein Problem.
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stefan 302 schrieb:
666 schrieb am 23.8.17 11:13:
>Das mag uns nicht interessieren, jedoch sollten wir nicht aus den Augen verlieren, dass Patienten sich zunehmend preisorientiert entscheiden, nicht schauend auf die Behandlungszeit. Hier kann man dann eben kompensieren, so es NOTWENDIG erscheint,...und völlig legal.<
Das tue ich ja auch...aber man kann für Beihilfe nicht fordern...30 min zu 13,80 Uhr! Kundenorientiertes Arbeiten setzt Wirtschaftlichkeit voraus, und wer meine Wirtschaftlichkeit versteht, darf gern bleiben, aber mein Minuten/Stundenpreis bleibt, der Kunde darf die Zeit gern wählen, aber er zahlt dann auch die Zeit ;), nicht ich.
Wo steht, dass ich 30 Min arbeiten MUSS (??) für 13,80.-?
Wo steht, dass ich privat jedes HM anbieten muss?
Alles das kläre ich wirtschaftlich zuvor, lege meine Minutenpreise aufgrund der Ausgaben und des gewünschten Verdienstes zu Grunde, bevor mein "Kunde" eine Einverständniserklärung unterschreibt.
Eben dein letzter Satz ist deckend mit meiner Ausführung, macht ein KMT Rezept zum Beispiel nur dann Sinn, wenn zusätzlich zur KMT auch NMO und KG auf dem Rezept steht, was fachlich und qualitativ auch völlig in Ordnung geht, muss der PP nicht wirtschaftlich ausreichend und notwendig minimalistisch versorgt werden.
Aber das erfordert natürlich Berechnungen zuvor (!), um dann in Ruhe wirtschaftlich behandeln zu können, wissend, dass das "Packet" NMO, KMT und KG mir in 30 Min (excl. passiv Ganzpackung NMO mit 28 Euro) 38 Euro erbringen, womit meine MA auch über 20 EUR/Std bezahlt werden können.
Eine KMT gibt es bei uns unter 16 EUR/15 min nicht.
In der Regel aber ersuchen wir die Privatpatienten -auch mit Beihilfe- bei ihren Zusatzprivatversicherungen anzufragen, was bei ihnen der Höchstsatz an Erstattung ist, was dann oft -oh Wunder- deutlich über dem Beihilfesatz (Beihilfe erstattet nach festen Regeln, die Zusatzversicherung jedoch nicht) liegt und somit gibt es für den PP keine Überraschung und für die "Kundenbindung" Praxis/Patient keine ungeklärte Hürden...
Im Prinzip alles -zuvor bedacht- kein Problem.
@stefan
d.h. ihr erfragt bei der Patientenaufnahme ob Beihilfe oder nicht und ermöglicht dann dem Pat. zu entscheiden ob er viel Zeit haben will oder den Preis den die Beihilfe zahlt zu entsprechend kurzer (15min) Zeit ?
edit:
wenn dem so ist, wie ist ddas dann bei MLD
Beispiel Pat kommt mit Priv. Rez MLD 30 min
da kann man ja nicht die min wegnehmen damit es sich mit dem Beihilfepreis wieder rechnet.
Zu ersterem, ja das machen wir so, unser PP-Anteil ist mittlerweile über 50%, seit letztem Monat zunehmender.
Über 80% der PP entscheiden sich für umfangreichere zeitlichen Maßnahmen, jedoch -und das ist aus unserer Sicht wichtig- hat er eine Wahlmöglichkeit. In Zeiten der digitalen Erfassung des Patienten und der Aufklärung ergibt dies deutlich zufriedenere Patienten, und wir haben wirtschaftlich Null Probleme.
Wir haben verschiedene Privatpreise abgespeichert, was bei der Abrechnung (bzw. zuvor) nur noch in der Maske eine Änderung der Ziffer erforderlich macht.
Voraussetzung -so jedenfalls bei uns - wäre, dass die Rezeptionskräfte über die Möglichkeiten und Modalitäten totale Kenntnis haben.
Bei MLD sind wir wiederum nicht angehalten, uns an die "Beihilfeliste" zu halten, keine Zeitvorgabe muss eingehalten werden genauso wenig wie der Preis.
Also "open mind"...
Ausser in Hessen, hier scheint es eine Beihilfevorschrift zu geben, dass ein Therapeut die Zertifikate haben muss, sonst erstattet die Beihilfestelle dem Versicherten "null" bei Kontrolle.
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stefan 302 schrieb:
mbone schrieb am 23.8.17 11:34:
@stefan
d.h. ihr erfragt bei der Patientenaufnahme ob Beihilfe oder nicht und ermöglicht dann dem Pat. zu entscheiden ob er viel Zeit haben will oder den Preis den die Beihilfe zahlt zu entsprechend kurzer (15min) Zeit ?
edit:
wenn dem so ist, wie ist ddas dann bei MLD
Beispiel Pat kommt mit Priv. Rez MLD 30 min
da kann man ja nicht die min wegnehmen damit es sich mit dem Beihilfepreis wieder rechnet.
Zu ersterem, ja das machen wir so, unser PP-Anteil ist mittlerweile über 50%, seit letztem Monat zunehmender.
Über 80% der PP entscheiden sich für umfangreichere zeitlichen Maßnahmen, jedoch -und das ist aus unserer Sicht wichtig- hat er eine Wahlmöglichkeit. In Zeiten der digitalen Erfassung des Patienten und der Aufklärung ergibt dies deutlich zufriedenere Patienten, und wir haben wirtschaftlich Null Probleme.
Wir haben verschiedene Privatpreise abgespeichert, was bei der Abrechnung (bzw. zuvor) nur noch in der Maske eine Änderung der Ziffer erforderlich macht.
Voraussetzung -so jedenfalls bei uns - wäre, dass die Rezeptionskräfte über die Möglichkeiten und Modalitäten totale Kenntnis haben.
Bei MLD sind wir wiederum nicht angehalten, uns an die "Beihilfeliste" zu halten, keine Zeitvorgabe muss eingehalten werden genauso wenig wie der Preis.
Also "open mind"...
Ausser in Hessen, hier scheint es eine Beihilfevorschrift zu geben, dass ein Therapeut die Zertifikate haben muss, sonst erstattet die Beihilfestelle dem Versicherten "null" bei Kontrolle.
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mbone schrieb:
Vielen Dank für Ausführungen :thumbsdown:
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666 schrieb:
Diese Erklärung musst du mir nicht bringen Stefan, glaube mir, ich ziehe mein "Ding" durch. Und im Schriftlichen etwas darzustellen, ist schon etwas problematisch. Egal. Jeder arbeitet nach seinem Gutdünken, und dies machen am Ende die Zahlen aus. Fakt: keine Unterschiede zwischen Privatpat. und Beihilfepat. - bei mir ist Privat gleich Privat, da gibt es keine Sternchen ;)
Darüberhinaus finde ich es aber interessant wie jeder diesen Bereich unterschiedlich gestaltet. Wir können alle voneinander lernen!
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mbone schrieb:
Ich denke , dass wir an dem Punkt einig sind dass keine Beihilfssätze abgerechnet werden
Darüberhinaus finde ich es aber interessant wie jeder diesen Bereich unterschiedlich gestaltet. Wir können alle voneinander lernen!
Diese Erklärung musst du mir nicht bringen Stefan, glaube mir, ich ziehe mein "Ding" durch. Und im Schriftlichen etwas darzustellen, ist schon etwas problematisch. Egal. Jeder arbeitet nach seinem Gutdünken, und dies machen am Ende die Zahlen aus. Fakt: keine Unterschiede zwischen Privatpat. und Beihilfepat. - bei mir ist Privat gleich Privat, da gibt es keine Sternchen ;)
Weißt du 666, das Schöne an der Selbständigkeit ist, tun und lassen zu können, wie man es selbst möchte.
Den Satz meine ich jetzt nicht herabwürdigend, sondern ermutigend für jeden PI, sich selbst seine Gedanken mit seinen Zahlen zu machen, denn die Konsequenz -oder wie du sagst der Ausdruck der Zahlen- ist dann auch hausgemacht.
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stefan 302 schrieb:
666 schrieb am 23.8.17 13:31:
Diese Erklärung musst du mir nicht bringen Stefan, glaube mir, ich ziehe mein "Ding" durch. Und im Schriftlichen etwas darzustellen, ist schon etwas problematisch. Egal. Jeder arbeitet nach seinem Gutdünken, und dies machen am Ende die Zahlen aus. Fakt: keine Unterschiede zwischen Privatpat. und Beihilfepat. - bei mir ist Privat gleich Privat, da gibt es keine Sternchen ;)
Weißt du 666, das Schöne an der Selbständigkeit ist, tun und lassen zu können, wie man es selbst möchte.
Den Satz meine ich jetzt nicht herabwürdigend, sondern ermutigend für jeden PI, sich selbst seine Gedanken mit seinen Zahlen zu machen, denn die Konsequenz -oder wie du sagst der Ausdruck der Zahlen- ist dann auch hausgemacht.
Diese Abkürzung kenne ich bisher nur für die Neuromyelitis optica...
16 Negativsternchen gab es wohl hier noch nie! Verena hat somit zu Recht den ersten Platz ergattert!
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M0nique schrieb:
Sorry, was bitte ist NMO für eine Therapie?
Diese Abkürzung kenne ich bisher nur für die Neuromyelitis optica...
16 Negativsternchen gab es wohl hier noch nie! Verena hat somit zu Recht den ersten Platz ergattert!
Sorry, was bitte ist NMO für eine Therapie?
Diese Abkürzung kenne ich bisher nur für die Neuromyelitis optica...
16 Negativsternchen gab es wohl hier noch nie! Verena hat somit zu Recht den ersten Platz ergattert!
Gut dass du nachfragst....ich dachte schon ich wäre der Einzige....
Manche Abkürzungen werden mit einer Selbstverständlichkeit gepostet die fast einschüchternd wirkt.
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mbone schrieb:
M0nique schrieb am 24.8.17 21:56:
Sorry, was bitte ist NMO für eine Therapie?
Diese Abkürzung kenne ich bisher nur für die Neuromyelitis optica...
16 Negativsternchen gab es wohl hier noch nie! Verena hat somit zu Recht den ersten Platz ergattert!
Gut dass du nachfragst....ich dachte schon ich wäre der Einzige....
Manche Abkürzungen werden mit einer Selbstverständlichkeit gepostet die fast einschüchternd wirkt.
LG :wink:
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limone schrieb:
Habs auch noch nie gehört, aber nach vielem Nachdenken kam ich für mich auf Natur-Moor ??!?
LG :wink:
Sorry, was bitte ist NMO für eine Therapie?
Diese Abkürzung kenne ich bisher nur für die Neuromyelitis optica...
16 Negativsternchen gab es wohl hier noch nie! Verena hat somit zu Recht den ersten Platz ergattert!
Gut dass du nachfragst....ich dachte schon ich wäre der Einzige....
Manche Abkürzungen werden mit einer Selbstverständlichkeit gepostet die fast einschüchternd wirkt.
Sorry, NMO ist unsere interne Abkürzung für Naturmoor Ganzpackung....
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stefan 302 schrieb:
mbone schrieb am 25.8.17 00:34:
M0nique schrieb am 24.8.17 21:56:
Sorry, was bitte ist NMO für eine Therapie?
Diese Abkürzung kenne ich bisher nur für die Neuromyelitis optica...
16 Negativsternchen gab es wohl hier noch nie! Verena hat somit zu Recht den ersten Platz ergattert!
Gut dass du nachfragst....ich dachte schon ich wäre der Einzige....
Manche Abkürzungen werden mit einer Selbstverständlichkeit gepostet die fast einschüchternd wirkt.
Sorry, NMO ist unsere interne Abkürzung für Naturmoor Ganzpackung....
Nur selten habe ich so viele Negativbewertungen auf einen Kommentar gesehen und doch habe ich den Eindruck, dass es noch viel zu wenige sind! :point_up:
Bald sind die 20 voll :sunglasses:
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a schubart schrieb:
MikeL schrieb am 22.8.17 18:08:
Nur selten habe ich so viele Negativbewertungen auf einen Kommentar gesehen und doch habe ich den Eindruck, dass es noch viel zu wenige sind! :point_up:
Bald sind die 20 voll :sunglasses:
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Problem beschreiben
Mariesette54 schrieb:
Hallo, auch ich bin freiberuflich tätig und rechne meine Privatpatienten selbst ab. Du solltest noch nachfragen, ob diese beihilfe berechtigt sind, da sich die Konditionen ändern.
Die original VO musst du dem Patienten zurückgeben zwecks Erstattung und ich persönlich fertige immer noch eine Kopie an.
Wenn ich dem Patienten das Angebot machen dass er/ sie sich die Behandlungsdauer incl.des zugehörigen Preises aussuchen kann , komme ich in die Situation, dass der Patient auch auf diesen Zeitraum bestehen wird - egal ob es Sinn macht oder nicht.
Das ist im Prinzip bei Wellness Angeboten absolut richtig. Wenn ich für eine halbe Stunde Wohlfühlmassage den Betrag x gezahlt habe, will ich die auch bis zur letzten Minute ausnutzen.
Kommt der Patient wegen eines Schmerzproblems zu mir soll er für meine Kompetenz und das Bemühen um seine Problematik bezahlen.
Was ist wenn sein Problem nach 10 Minuten schon deutlich geringer ist und ich es als sinnvoll empfände die Behandlung an dem Punkt zu beenden dann aber 20 Minuten Zeit totschlagen soll nur weil es so vereinbart wurde?
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Vereinbarst du einen Zeitrahmen, z.B. 15-25min bist du auf der flexiblen Seite und kannst tun und lassen was du willst. Wer schreibt vor, das jeder Besucher deiner Praxis nach 21min den Raum zu verlassen hat? Die Terminplanungssoftware? Austauschen!
Alternativ vereinbarst du Arbeitszeitwerte und lässt den Patiebten selbst "Stop" sagen bzw. behandelst bis ihr beide mit dem Tagesergebnis zufrieden seid. Ob die Arbeitszeitintervalle 0-5min oder 15-25min betragen ist deine Sache, auch ob die angefangenen oder die vollendeten Intervalle gezählt werden. Das ist die Krux an der Selbstständigkeit: Du musst für deinen Betrieb deinen Weg finden.
(zum Glück muss ich mich im GKV-System nicht mit solchen Kleinigkeiten auseinandersetzen)
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Papa Alpaka schrieb:
mbone, wenn du konkrete Zeiten vereinbarst bist du daran gebunden; Abwärtsabweichung = der Patient kann auf Preisminderung bestehen (du musst es ihm aber nicht sagen); Aufwärtsabweichungen bedürfen der Rücksprache mit ausdrücklicher Vereinbarung von zusätzlichen Kosten.
Vereinbarst du einen Zeitrahmen, z.B. 15-25min bist du auf der flexiblen Seite und kannst tun und lassen was du willst. Wer schreibt vor, das jeder Besucher deiner Praxis nach 21min den Raum zu verlassen hat? Die Terminplanungssoftware? Austauschen!
Alternativ vereinbarst du Arbeitszeitwerte und lässt den Patiebten selbst "Stop" sagen bzw. behandelst bis ihr beide mit dem Tagesergebnis zufrieden seid. Ob die Arbeitszeitintervalle 0-5min oder 15-25min betragen ist deine Sache, auch ob die angefangenen oder die vollendeten Intervalle gezählt werden. Das ist die Krux an der Selbstständigkeit: Du musst für deinen Betrieb deinen Weg finden.
(zum Glück muss ich mich im GKV-System nicht mit solchen Kleinigkeiten auseinandersetzen)
mbone, wenn du konkrete Zeiten vereinbarst bist du daran gebunden; Abwärtsabweichung = der Patient kann auf Preisminderung bestehen (du musst es ihm aber nicht sagen);
Sicher? Dazu gab es gerade ein Urteil.
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morpheus-06 schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 27.8.17 19:16:
mbone, wenn du konkrete Zeiten vereinbarst bist du daran gebunden; Abwärtsabweichung = der Patient kann auf Preisminderung bestehen (du musst es ihm aber nicht sagen);
Sicher? Dazu gab es gerade ein Urteil.
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stefan 302 schrieb:
richtig, von RA Alt gewonnen...
mbone, wenn du konkrete Zeiten vereinbarst bist du daran gebunden; Abwärtsabweichung = der Patient kann auf Preisminderung bestehen (du musst es ihm aber nicht sagen);
Sicher? Dazu gab es gerade ein Urteil.
Ist bekannt. Und ich bin mir ziemlich sicher, das die Nettobehandlungszeit sich einigermaßen mit der vereinbarten Bruttobehandlungszeit vertragen sollte; bei 45 vereinbarten Minuten bekomme ich, glaub ich, ein Problem wenn ich nach 15min die tatsächliche Behandlung beende (außer der Patient braucht tatsächlich 30min drumherum ;))
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Papa Alpaka schrieb:
morpheus-06 schrieb am 27.8.17 19:47:
Papa Alpaka schrieb am 27.8.17 19:16:
mbone, wenn du konkrete Zeiten vereinbarst bist du daran gebunden; Abwärtsabweichung = der Patient kann auf Preisminderung bestehen (du musst es ihm aber nicht sagen);
Sicher? Dazu gab es gerade ein Urteil.
Ist bekannt. Und ich bin mir ziemlich sicher, das die Nettobehandlungszeit sich einigermaßen mit der vereinbarten Bruttobehandlungszeit vertragen sollte; bei 45 vereinbarten Minuten bekomme ich, glaub ich, ein Problem wenn ich nach 15min die tatsächliche Behandlung beende (außer der Patient braucht tatsächlich 30min drumherum ;))
mbone, wenn du konkrete Zeiten vereinbarst bist du daran gebunden; Abwärtsabweichung = der Patient kann auf Preisminderung bestehen (du musst es ihm aber nicht sagen);
Sicher? Dazu gab es gerade ein Urteil.
Ist bekannt. Und ich bin mir ziemlich sicher, das die Nettobehandlungszeit sich einigermaßen mit der vereinbarten Bruttobehandlungszeit vertragen sollte; bei 45 vereinbarten Minuten bekomme ich, glaub ich, ein Problem wenn ich nach 15min die tatsächliche Behandlung beende (außer der Patient braucht tatsächlich 30min drumherum ;))
Deswegen ist es meiner Meinung nach besser gar keine Zeiten zu vereinbaren.
Beim Zahnarzt zahl ich ja auch nicht für die Zeit sondern für die Art der Behandlung und den damit verbundenen Aufwand.
Interessante Vorstellung:
Zahnarzt sagt nach der vereinbarten Zeit von 15 Minuten tschüss, das angebohrte Loch wird dann beim nächsten Termin gefüllt........
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mbone schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 27.8.17 20:00:
morpheus-06 schrieb am 27.8.17 19:47:
Papa Alpaka schrieb am 27.8.17 19:16:
mbone, wenn du konkrete Zeiten vereinbarst bist du daran gebunden; Abwärtsabweichung = der Patient kann auf Preisminderung bestehen (du musst es ihm aber nicht sagen);
Sicher? Dazu gab es gerade ein Urteil.
Ist bekannt. Und ich bin mir ziemlich sicher, das die Nettobehandlungszeit sich einigermaßen mit der vereinbarten Bruttobehandlungszeit vertragen sollte; bei 45 vereinbarten Minuten bekomme ich, glaub ich, ein Problem wenn ich nach 15min die tatsächliche Behandlung beende (außer der Patient braucht tatsächlich 30min drumherum ;))
Deswegen ist es meiner Meinung nach besser gar keine Zeiten zu vereinbaren.
Beim Zahnarzt zahl ich ja auch nicht für die Zeit sondern für die Art der Behandlung und den damit verbundenen Aufwand.
Interessante Vorstellung:
Zahnarzt sagt nach der vereinbarten Zeit von 15 Minuten tschüss, das angebohrte Loch wird dann beim nächsten Termin gefüllt........
jedoch ist es für mich dennoch etwas anderes und es gibt einen grundlegenden Unterschied zu einer ZA-Behandlung:
Wenn der ZA ein Loch füllt, ist es fertig, sobald es voll ist.
Bei uns ist der Zeitpunkt wann man "fertig" ist, lange nicht so genau definiert, im Grunde ist man niemals "ganz" fertig:
Bei einer Hüft-TEP kannst du länger oder kürzer lymphen, immer nochmal die Hüftflexoren dehnen, immer nochmal eine Stabiübung dranhängen, hier noch ein Triggerpunkt, dort noch etwas Rumpfstabi. Die Bauchspannung sitzt auch noch nicht perfekt, etwas ADL brauchen wir auch noch etc.
Bei einem Lumbago kannst du immer nochmal hier was detonisieren, dort was ins Lot bringen, eine Fehlhaltung hier korrigieren, den verspannten Muskel dort behandeln, die neuronalen Engpässe verbessern, die Aktivität des Patienten erhöhen, Mobi-Dehnung-Stabi. Das kannst du so lange tun, wie der Patient dir gewogen ist, und manche Pat. sind einem seeeeeehr sehr gewogen :stuck_out_tongue:
Wann bist du "fertig" mit einer Skoliose-Behandlung? Ich nach einem halben Jahr nicht....
Und wann ist ein chronischer Schmerzpatient schmerzfrei?
Wenn er dich erst gehen lässt, wenn seine Schmerzen weg sind, dann gute Nacht :wink: :wink: :hushed:
Weiß nicht ob man das in der PT so umsetzen kann wie du es so schön beschriebst.
LG
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limone schrieb:
Interessante Argumentation, ich würde euch gerne folgen und zustimmen,
jedoch ist es für mich dennoch etwas anderes und es gibt einen grundlegenden Unterschied zu einer ZA-Behandlung:
Wenn der ZA ein Loch füllt, ist es fertig, sobald es voll ist.
Bei uns ist der Zeitpunkt wann man "fertig" ist, lange nicht so genau definiert, im Grunde ist man niemals "ganz" fertig:
Bei einer Hüft-TEP kannst du länger oder kürzer lymphen, immer nochmal die Hüftflexoren dehnen, immer nochmal eine Stabiübung dranhängen, hier noch ein Triggerpunkt, dort noch etwas Rumpfstabi. Die Bauchspannung sitzt auch noch nicht perfekt, etwas ADL brauchen wir auch noch etc.
Bei einem Lumbago kannst du immer nochmal hier was detonisieren, dort was ins Lot bringen, eine Fehlhaltung hier korrigieren, den verspannten Muskel dort behandeln, die neuronalen Engpässe verbessern, die Aktivität des Patienten erhöhen, Mobi-Dehnung-Stabi. Das kannst du so lange tun, wie der Patient dir gewogen ist, und manche Pat. sind einem seeeeeehr sehr gewogen :stuck_out_tongue:
Wann bist du "fertig" mit einer Skoliose-Behandlung? Ich nach einem halben Jahr nicht....
Und wann ist ein chronischer Schmerzpatient schmerzfrei?
Wenn er dich erst gehen lässt, wenn seine Schmerzen weg sind, dann gute Nacht :wink: :wink: :hushed:
Weiß nicht ob man das in der PT so umsetzen kann wie du es so schön beschriebst.
LG
Ich habe den Anspruch an meine Therapie innerhalb eines überschaubaren Zeitraums eine Veränderung beim Patienten zu bewirken.
Das gilt auch für jede einzelne Therapieeinheit.
Auch in 15 min. Behandlung gibt es ein Vorher und ein Nachher.
Nichts ist schlimmer als wenn der Patient wiederkommt und als Rückmeldung kommt das immer alles gleich ist.
Ich habe vergangene Woche die Behandlung eines "Tennisellenbogens" nach dem 2ten Rezept beendet ( obwohl die Patientin ohne Probleme ein 3tes Rezept bekommen hätte und mir auch sonst sehr gewogen ist) ....aber wenn nach 12 Behandlungen sich rein gar nichts verändert bin ich mit meinen Fähigkeiten in dem Augenblick nicht mehr der richtige Ansprechpartner.
Das Ziel der Behandlungen sollte eben nicht das Abarbeiten eines Rezeptes sein, sondern die Lösung des Problems mit dem der Patient zu mir kommt.
Leider wird dieses Denken durch die Art unseres Verordnungswesens nicht gerade gefördert.
Das ist zugegebenermaßen bei Patienten Post OP und neurologischen Pat. nicht immer so klar umsetzbar...aber auch dort anzustreben.
Da schließt sich übrigens auch wieder der Kreis zum Energieräuber Thread, da es oft auch diese Dauerpatienten sind deren Erkrankung therapeutisch "verwaltet" wird ohne das es so richtig nach vorne geht.
Ich kenne allerdings auch Therapeuten die genau dieses Klientel bevorzugen....man weiß genau was in jeder Therapistunde auf einen zukommt, hat Zeit zum Quatschen, Routine eben die den Therapeuten vor Überraschungen verschont.
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mbone schrieb:
Ein Großteil der Patienten kommt zu mir wegen akuter und / oder chron. Schmerzen.
Ich habe den Anspruch an meine Therapie innerhalb eines überschaubaren Zeitraums eine Veränderung beim Patienten zu bewirken.
Das gilt auch für jede einzelne Therapieeinheit.
Auch in 15 min. Behandlung gibt es ein Vorher und ein Nachher.
Nichts ist schlimmer als wenn der Patient wiederkommt und als Rückmeldung kommt das immer alles gleich ist.
Ich habe vergangene Woche die Behandlung eines "Tennisellenbogens" nach dem 2ten Rezept beendet ( obwohl die Patientin ohne Probleme ein 3tes Rezept bekommen hätte und mir auch sonst sehr gewogen ist) ....aber wenn nach 12 Behandlungen sich rein gar nichts verändert bin ich mit meinen Fähigkeiten in dem Augenblick nicht mehr der richtige Ansprechpartner.
Das Ziel der Behandlungen sollte eben nicht das Abarbeiten eines Rezeptes sein, sondern die Lösung des Problems mit dem der Patient zu mir kommt.
Leider wird dieses Denken durch die Art unseres Verordnungswesens nicht gerade gefördert.
Das ist zugegebenermaßen bei Patienten Post OP und neurologischen Pat. nicht immer so klar umsetzbar...aber auch dort anzustreben.
Da schließt sich übrigens auch wieder der Kreis zum Energieräuber Thread, da es oft auch diese Dauerpatienten sind deren Erkrankung therapeutisch "verwaltet" wird ohne das es so richtig nach vorne geht.
Ich kenne allerdings auch Therapeuten die genau dieses Klientel bevorzugen....man weiß genau was in jeder Therapistunde auf einen zukommt, hat Zeit zum Quatschen, Routine eben die den Therapeuten vor Überraschungen verschont.
Jedoch haben wir viele neurolog. Patienten. Viele HWS-/LWS-und sonstige -Syndrome. Wie wohl viele Praxen.
Und was machst du mit einem Patienten mit BeBo-VO? Es ist doch wohl kaum möglich diese auf eine Sitzung schnell mal zu verbessern, der Patient muss die gezeigten Übungen regelmäßig und langanhaltend durchführen, du musst einen Rebefund bei vielen orthopädischen Krankheitsbildern durchführen, die Beh wieder anpassen und anpassen,
- lange Rede kurzer Sinn:
Ich wollte nur darlegen dass ein Verzicht auf eine Zeitdauer bei einer Behandlung im Voraus nur bei sehr sehr wenigen Patienten zu einer zufriedenstellenden Übereinkunft führen wird, weil Patienten einfach _meistens_ (nicht immer!) "mehr" wollen,
nach dem Motto "viel hilft viel" und mehr Massage ist besser als weniger Massage, mehr Personaltraining ist besser als weniger Personaltraining etc :stuck_out_tongue:
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limone schrieb:
Da hast du sehr recht mit dem was du schreibst. Ich möchte betonen dass ich ausdrücklich _nicht_ zu dem von dir angesprochenen Therapeutenkreis gehöre.
Jedoch haben wir viele neurolog. Patienten. Viele HWS-/LWS-und sonstige -Syndrome. Wie wohl viele Praxen.
Und was machst du mit einem Patienten mit BeBo-VO? Es ist doch wohl kaum möglich diese auf eine Sitzung schnell mal zu verbessern, der Patient muss die gezeigten Übungen regelmäßig und langanhaltend durchführen, du musst einen Rebefund bei vielen orthopädischen Krankheitsbildern durchführen, die Beh wieder anpassen und anpassen,
- lange Rede kurzer Sinn:
Ich wollte nur darlegen dass ein Verzicht auf eine Zeitdauer bei einer Behandlung im Voraus nur bei sehr sehr wenigen Patienten zu einer zufriedenstellenden Übereinkunft führen wird, weil Patienten einfach _meistens_ (nicht immer!) "mehr" wollen,
nach dem Motto "viel hilft viel" und mehr Massage ist besser als weniger Massage, mehr Personaltraining ist besser als weniger Personaltraining etc :stuck_out_tongue:
keine Sorge
ich hab dein Post nur als Aufhänger für meine Überlegungen genommen
Du warst da überhaupt nicht als Person angesprochen
Ich wollte es eigentlich noch dazu schreiben , bin aber nicht mehr dazu gekommen
also: Alles Gut :thumbsdown:
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mbone schrieb:
@limone
keine Sorge
ich hab dein Post nur als Aufhänger für meine Überlegungen genommen
Du warst da überhaupt nicht als Person angesprochen
Ich wollte es eigentlich noch dazu schreiben , bin aber nicht mehr dazu gekommen
also: Alles Gut :thumbsdown:
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limone schrieb:
:thumbsdown: :blush:
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Problem beschreiben
mbone schrieb:
Ich habe mir nochmals so meine Gedanken zur Preisgestaltung gemacht..
Wenn ich dem Patienten das Angebot machen dass er/ sie sich die Behandlungsdauer incl.des zugehörigen Preises aussuchen kann , komme ich in die Situation, dass der Patient auch auf diesen Zeitraum bestehen wird - egal ob es Sinn macht oder nicht.
Das ist im Prinzip bei Wellness Angeboten absolut richtig. Wenn ich für eine halbe Stunde Wohlfühlmassage den Betrag x gezahlt habe, will ich die auch bis zur letzten Minute ausnutzen.
Kommt der Patient wegen eines Schmerzproblems zu mir soll er für meine Kompetenz und das Bemühen um seine Problematik bezahlen.
Was ist wenn sein Problem nach 10 Minuten schon deutlich geringer ist und ich es als sinnvoll empfände die Behandlung an dem Punkt zu beenden dann aber 20 Minuten Zeit totschlagen soll nur weil es so vereinbart wurde?
Immer dieses durch die PI hier angeblich allgemeingültiges Geblubber. 15 Minuten Takt oder 1/3 vom Umsatz gleich Bruttolohn. Nur weil mehrere den gleichen Quatsch schreiben wird es nicht richtig.
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therapeutin schrieb:
Nur weil mehrere den gleichen Quatsch schreiben ist es auch nicht falsch.
Immer dieses durch die PI hier angeblich allgemeingültiges Geblubber. 15 Minuten Takt oder 1/3 vom Umsatz gleich Bruttolohn.
??????? Sag mal in welcher Gedankenwelt lebst Du eigentlich. Das hat hier niemand geschrieben. Thema aber sowas von verfehlt. Es geht um PRIVATPREISE....
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ali schrieb:
tom1350 schrieb am 29.8.17 22:11:
Immer dieses durch die PI hier angeblich allgemeingültiges Geblubber. 15 Minuten Takt oder 1/3 vom Umsatz gleich Bruttolohn.
??????? Sag mal in welcher Gedankenwelt lebst Du eigentlich. Das hat hier niemand geschrieben. Thema aber sowas von verfehlt. Es geht um PRIVATPREISE....
Hmm...( räusper ) Verena vom 3. Post ist freiberuflich tätig und kann damit selbst entscheiden, wem sie welche Rechnung stellt.
nun ja. Darum ging es hier aber auch nicht. Sie schreibt " bei Beihilfe ändern sich die Bedingungen" und das ist eben Unsinn. Ein "Beihilfepatient" ist ein Privatpatient. Sie kann gerne (naja, nicht gerne, aber sie kann) bei allen PP die Beihilfepreise verlangen, wenn sie davon leben kann. Aber es ist einfach ein Unding, 2 Kategorien von Privatpreisen zu haben. Jede, aber wirklich jede PKV wird ihre eigenen Bedingungen haben. Würde dann ja heißen, ich mach mit jedem PP einen Extravertrag, je nachdem was seine KV erstattet. Hat er einen Vertrag, bei dem die Heilmittel rausgenommen sind, müsste ich ihm so gesehen die Behandlung schenken. Daher in meinem post (der 4. , gleich nach Verena) die vielen Fragezeichen.
Insofern - genau was therapeutin schreibt: "nur weil mehrere das Gleiche schreiben, ist es auch nicht unbedingt falsch."
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Susulo schrieb:
tom1350 schrieb am 29.8.17 22:11:
Hmm...( räusper ) Verena vom 3. Post ist freiberuflich tätig und kann damit selbst entscheiden, wem sie welche Rechnung stellt.
nun ja. Darum ging es hier aber auch nicht. Sie schreibt " bei Beihilfe ändern sich die Bedingungen" und das ist eben Unsinn. Ein "Beihilfepatient" ist ein Privatpatient. Sie kann gerne (naja, nicht gerne, aber sie kann) bei allen PP die Beihilfepreise verlangen, wenn sie davon leben kann. Aber es ist einfach ein Unding, 2 Kategorien von Privatpreisen zu haben. Jede, aber wirklich jede PKV wird ihre eigenen Bedingungen haben. Würde dann ja heißen, ich mach mit jedem PP einen Extravertrag, je nachdem was seine KV erstattet. Hat er einen Vertrag, bei dem die Heilmittel rausgenommen sind, müsste ich ihm so gesehen die Behandlung schenken. Daher in meinem post (der 4. , gleich nach Verena) die vielen Fragezeichen.
Insofern - genau was therapeutin schreibt: "nur weil mehrere das Gleiche schreiben, ist es auch nicht unbedingt falsch."
Da können schon mal AOK Satz x 3 rauskommen...
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stefan 302 schrieb:
Man kann auch Einzelverträge mit privaten Krankenversichern machen...indem man Einzelleistungen definiert und qualitativ umfangmäßig benennt.
Da können schon mal AOK Satz x 3 rauskommen...
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tom1350 schrieb:
Ich habe auch zwei Privatpreise. Einmal normal und noch für diejenigen, die bei der ersten Behandlungsserie so anstrengend waren, dass bei der zweiten Verordnung ein "Nervenaufschlag" mit drauf ist.
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stefan 302 schrieb:
...bei der Einstellung bin ich froh, dass du wo anders arbeitest.....fm hin oder her :grin:
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Eberhard schrieb:
Zwei Kategorien von Privatpreise sind ein völliger Unsinn. Da kann ein Patient den anderen ausspielen: Warum muß der nur soundsoviel und ich muß mehr bezahlen.
Zwei Kategorien von Privatpreise sind ein völliger Unsinn. Da kann ein Patient den anderen ausspielen: Warum muß der nur soundsoviel und ich muß mehr bezahlen.
..vielleicht weil Privatpreise auf Zeittaktung basieren und der eine 20 Minuten Behandlung bekommt und der andere 60?
...vielleicht weil eine Behandlung eine andere Qualifikation erfordert + Zeiteinteilung + ausführliche Diagnostik und daher sich Preisunterschiede ergeben, übrigens wie viele Beispiel aus der Wirtschaft.
Um als ein Beispiel -welches hier öfters genannt wird- anzuführen, wäre die Automobilbranche. Für mein -selbst- genutzes Auto bezahle ich in der Stunde auf Berechnung der AW (Minutentakt = Euro) rund 95 Euro, für das Praxisauto "nur" 62 Eur, entsprechend in AW.
Also ich sehe persönlich es als absolut legitim, entsprechend der Zeit, dem Aufwand und der Diagnose meine Preise meiner Leistung anzupassen. Und da es kein Spiegelbild eines Patienten gibt, gibt es auch nichts zu vergleichen. Wir fahren seit Jahren bestens damit und bei der Beschreibung unserer Leistung auf der Rechnung hatten wir auch noch keine "Rückzieher" bei den Krankenversicherungen, so jedenfalls die Aussage unserer Patienten.
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stefan 302 schrieb:
Eberhard schrieb am 29.9.17 17:03:
Zwei Kategorien von Privatpreise sind ein völliger Unsinn. Da kann ein Patient den anderen ausspielen: Warum muß der nur soundsoviel und ich muß mehr bezahlen.
..vielleicht weil Privatpreise auf Zeittaktung basieren und der eine 20 Minuten Behandlung bekommt und der andere 60?
...vielleicht weil eine Behandlung eine andere Qualifikation erfordert + Zeiteinteilung + ausführliche Diagnostik und daher sich Preisunterschiede ergeben, übrigens wie viele Beispiel aus der Wirtschaft.
Um als ein Beispiel -welches hier öfters genannt wird- anzuführen, wäre die Automobilbranche. Für mein -selbst- genutzes Auto bezahle ich in der Stunde auf Berechnung der AW (Minutentakt = Euro) rund 95 Euro, für das Praxisauto "nur" 62 Eur, entsprechend in AW.
Also ich sehe persönlich es als absolut legitim, entsprechend der Zeit, dem Aufwand und der Diagnose meine Preise meiner Leistung anzupassen. Und da es kein Spiegelbild eines Patienten gibt, gibt es auch nichts zu vergleichen. Wir fahren seit Jahren bestens damit und bei der Beschreibung unserer Leistung auf der Rechnung hatten wir auch noch keine "Rückzieher" bei den Krankenversicherungen, so jedenfalls die Aussage unserer Patienten.
Allerdings sträubt sich irgendwas in mir meine Fähigkeiten in Zeiteinheiten bereitzustellen.
Ich stell mir gerade vor wie der Patient nach auf die Uhr schaut und darauf pocht, dass die letzten 10 min mit irgendwas gefüllt werden , auch wenn es therapeutisch keinen Sinn macht.....und der Physio darf sich noch ein paar Übungen aus den Fingern saugen...oder n bisschen Nackenmassage so als Wohlfühlabgang.
Ich sehe das ähnlich wie es eine Praxis auf ihrer HP Schreibt
Man honoriert nicht die aufgewendete Zeit sondern das Wissen und den Erfolg des Therapeuten
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mbone schrieb:
Kann man alles so machen wie stefan das schreibt
Allerdings sträubt sich irgendwas in mir meine Fähigkeiten in Zeiteinheiten bereitzustellen.
Ich stell mir gerade vor wie der Patient nach auf die Uhr schaut und darauf pocht, dass die letzten 10 min mit irgendwas gefüllt werden , auch wenn es therapeutisch keinen Sinn macht.....und der Physio darf sich noch ein paar Übungen aus den Fingern saugen...oder n bisschen Nackenmassage so als Wohlfühlabgang.
Ich sehe das ähnlich wie es eine Praxis auf ihrer HP Schreibt
Man honoriert nicht die aufgewendete Zeit sondern das Wissen und den Erfolg des Therapeuten
Kann man alles so machen wie stefan das schreibt
Allerdings sträubt sich irgendwas in mir meine Fähigkeiten in Zeiteinheiten bereitzustellen.
Ich stell mir gerade vor wie der Patient nach auf die Uhr schaut und darauf pocht, dass die letzten 10 min mit irgendwas gefüllt werden , auch wenn es therapeutisch keinen Sinn macht.....und der Physio darf sich noch ein paar Übungen aus den Fingern saugen...oder n bisschen Nackenmassage so als Wohlfühlabgang.
Ich sehe das ähnlich wie es eine Praxis auf ihrer HP Schreibt
Man honoriert nicht die aufgewendete Zeit sondern das Wissen und den Erfolg des Therapeuten
Sinnvollerweise sollte so lange behandelt wie es in der momentanen Behandlungssituation erforderlich erscheint.
Durch jahrzentelange GKV Prägung in Zeittaktdenken wird dieser grundlegende Aspekt gar nicht mehr in Erwägung gezogen.
Der Patient kommt mit einem Problem zu uns und will eine Lösung. Für ein solches Szenario ist ein "starrer" Takt nicht geeignet.
Die Absurdität wird einem deutlich wenn man ähnlich gelagerte Beispiele heranzieht :
Ein Chirurg operiert nur so lange wie notwendig (im Idealfall :wink:)
Ein Automechaniker repariert den Schaden und gut ist es
Und ich höre schon die Einwände dass man das ja nicht vergleichen könnte und ich sage: Doch, kann man schon.
Ausser man will seine liebgewonnenen Zeiteinheiten verteidigen.
Im normalen rezeptverordnenden Therapiealltag wird dieser Behandlungsansatz kaum durchsetzbar sein.
Aber gerade der HP (sektoral) sollte uns diese Freiheit geben.
Und im Grunde könnten wir es mit den "normalen" PP auch so machen.....(wenn wir wollten)
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mbone schrieb:
mbone schrieb am 30.9.17 21:37:
Kann man alles so machen wie stefan das schreibt
Allerdings sträubt sich irgendwas in mir meine Fähigkeiten in Zeiteinheiten bereitzustellen.
Ich stell mir gerade vor wie der Patient nach auf die Uhr schaut und darauf pocht, dass die letzten 10 min mit irgendwas gefüllt werden , auch wenn es therapeutisch keinen Sinn macht.....und der Physio darf sich noch ein paar Übungen aus den Fingern saugen...oder n bisschen Nackenmassage so als Wohlfühlabgang.
Ich sehe das ähnlich wie es eine Praxis auf ihrer HP Schreibt
Man honoriert nicht die aufgewendete Zeit sondern das Wissen und den Erfolg des Therapeuten
Sinnvollerweise sollte so lange behandelt wie es in der momentanen Behandlungssituation erforderlich erscheint.
Durch jahrzentelange GKV Prägung in Zeittaktdenken wird dieser grundlegende Aspekt gar nicht mehr in Erwägung gezogen.
Der Patient kommt mit einem Problem zu uns und will eine Lösung. Für ein solches Szenario ist ein "starrer" Takt nicht geeignet.
Die Absurdität wird einem deutlich wenn man ähnlich gelagerte Beispiele heranzieht :
Ein Chirurg operiert nur so lange wie notwendig (im Idealfall :wink:)
Ein Automechaniker repariert den Schaden und gut ist es
Und ich höre schon die Einwände dass man das ja nicht vergleichen könnte und ich sage: Doch, kann man schon.
Ausser man will seine liebgewonnenen Zeiteinheiten verteidigen.
Im normalen rezeptverordnenden Therapiealltag wird dieser Behandlungsansatz kaum durchsetzbar sein.
Aber gerade der HP (sektoral) sollte uns diese Freiheit geben.
Und im Grunde könnten wir es mit den "normalen" PP auch so machen.....(wenn wir wollten)
Kann man alles so machen wie stefan das schreibt
Allerdings sträubt sich irgendwas in mir meine Fähigkeiten in Zeiteinheiten bereitzustellen.
Ich stell mir gerade vor wie der Patient nach auf die Uhr schaut und darauf pocht, dass die letzten 10 min mit irgendwas gefüllt werden , auch wenn es therapeutisch keinen Sinn macht.....und der Physio darf sich noch ein paar Übungen aus den Fingern saugen...oder n bisschen Nackenmassage so als Wohlfühlabgang.
Ich sehe das ähnlich wie es eine Praxis auf ihrer HP Schreibt
Man honoriert nicht die aufgewendete Zeit sondern das Wissen und den Erfolg des Therapeuten
Sinnvollerweise sollte so lange behandelt wie es in der momentanen Behandlungssituation erforderlich erscheint.
Durch jahrzentelange GKV Prägung in Zeittaktdenken wird dieser grundlegende Aspekt gar nicht mehr in Erwägung gezogen.
Der Patient kommt mit einem Problem zu uns und will eine Lösung. Für ein solches Szenario ist ein "starrer" Takt nicht geeignet.
Die Absurdität wird einem deutlich wenn man ähnlich gelagerte Beispiele heranzieht :
Ein Chirurg operiert nur so lange wie notwendig (im Idealfall :wink:)
Ein Automechaniker repariert den Schaden und gut ist es
Und ich höre schon die Einwände dass man das ja nicht vergleichen könnte und ich sage: Doch, kann man schon.
Ausser man will seine liebgewonnenen Zeiteinheiten verteidigen.
Im normalen rezeptverordnenden Therapiealltag wird dieser Behandlungsansatz kaum durchsetzbar sein.
Aber gerade der HP (sektoral) sollte uns diese Freiheit geben.
Und im Grunde könnten wir es mit den "normalen" PP auch so machen.....(wenn wir wollten)
wir sprechen hier von "Mindesthonoraren". Im Bestfall gibt der Therapeut NACH einer Behandlung seinen Preis, da er ja im voraus nicht wissen kann, wie lange er benötigt....
Status Quo jedoch ist, dass es nur in den allerwenigsten Fällen möglich ist, dies so zu tun.
Also wenden wir uns der Realität zu, in welcher es zigfach verschiedene Konstellationen gibt, wie ein Patient in der Praxis "aufschlägt".
Daher ist meine Aussage, starre Regelungen eben nicht durchzuführen, was im Laufe der Jahre unserem Betrieb recht gibt.
Du bringst das Beispiel mit einem Chirurgen....
Frag mal was eine OP vom Assistenzarzt kostet und was vom Chef persönlich...???
Frag mal eine Klinik, die eine Karpaltunnel-OP ihres Chirurgen abrechnet, wenn er dafür 40 Min benötigt hat....taxiert aber nur 20 Min dafür wurde....
Das "Wissen und der Erfolg" eines Therapeuten kann ein Mosaiksteinchen einer Rechnungsgrundlage sein, jedoch niemals der Grundstock.
Machen wir es mal andersrum:
Was würdest du sagen, wenn ein Privatpatient dich fragt, warum er für eine MT (Zeit gibts du ja nicht als Rechengrundlage an...) mehr als das doppelte zahlen soll wie für einen GKV Patienten? :unamused: (die du ja nach wie vor behandelst, nehme ich an).
Sagst du ihm dann, dass du für ihn mehr Qualität der Behandlung bietest?
Dass du einen erfahreneren Therapeuten dafür einsetzt? Ethisch dann nicht "innerlich aufsträubend"
Was macht ein Anwalt bei Nachfrage von Beratung/Preis?
- ein Steuerberater?
Es wird ein Basispreis geben, der auf ZEITEINHEITEN fußt (mit einem gewissen Standard an Qualität in dieser Zeit), dieser kann durchaus mit den Mosaiksteinchen erweitert werden, welche ich angeführt habe, was in der regel auch stattfindet.
Also, "unser Rechenmodell" ist ethisch sauber, wirtschaftlich sinnvoll da erfolgreich und rechtlich sicher.
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stefan 302 schrieb:
mbone schrieb am 1.10.17 09:08:
mbone schrieb am 30.9.17 21:37:
Kann man alles so machen wie stefan das schreibt
Allerdings sträubt sich irgendwas in mir meine Fähigkeiten in Zeiteinheiten bereitzustellen.
Ich stell mir gerade vor wie der Patient nach auf die Uhr schaut und darauf pocht, dass die letzten 10 min mit irgendwas gefüllt werden , auch wenn es therapeutisch keinen Sinn macht.....und der Physio darf sich noch ein paar Übungen aus den Fingern saugen...oder n bisschen Nackenmassage so als Wohlfühlabgang.
Ich sehe das ähnlich wie es eine Praxis auf ihrer HP Schreibt
Man honoriert nicht die aufgewendete Zeit sondern das Wissen und den Erfolg des Therapeuten
Sinnvollerweise sollte so lange behandelt wie es in der momentanen Behandlungssituation erforderlich erscheint.
Durch jahrzentelange GKV Prägung in Zeittaktdenken wird dieser grundlegende Aspekt gar nicht mehr in Erwägung gezogen.
Der Patient kommt mit einem Problem zu uns und will eine Lösung. Für ein solches Szenario ist ein "starrer" Takt nicht geeignet.
Die Absurdität wird einem deutlich wenn man ähnlich gelagerte Beispiele heranzieht :
Ein Chirurg operiert nur so lange wie notwendig (im Idealfall :wink:)
Ein Automechaniker repariert den Schaden und gut ist es
Und ich höre schon die Einwände dass man das ja nicht vergleichen könnte und ich sage: Doch, kann man schon.
Ausser man will seine liebgewonnenen Zeiteinheiten verteidigen.
Im normalen rezeptverordnenden Therapiealltag wird dieser Behandlungsansatz kaum durchsetzbar sein.
Aber gerade der HP (sektoral) sollte uns diese Freiheit geben.
Und im Grunde könnten wir es mit den "normalen" PP auch so machen.....(wenn wir wollten)
wir sprechen hier von "Mindesthonoraren". Im Bestfall gibt der Therapeut NACH einer Behandlung seinen Preis, da er ja im voraus nicht wissen kann, wie lange er benötigt....
Status Quo jedoch ist, dass es nur in den allerwenigsten Fällen möglich ist, dies so zu tun.
Also wenden wir uns der Realität zu, in welcher es zigfach verschiedene Konstellationen gibt, wie ein Patient in der Praxis "aufschlägt".
Daher ist meine Aussage, starre Regelungen eben nicht durchzuführen, was im Laufe der Jahre unserem Betrieb recht gibt.
Du bringst das Beispiel mit einem Chirurgen....
Frag mal was eine OP vom Assistenzarzt kostet und was vom Chef persönlich...???
Frag mal eine Klinik, die eine Karpaltunnel-OP ihres Chirurgen abrechnet, wenn er dafür 40 Min benötigt hat....taxiert aber nur 20 Min dafür wurde....
Das "Wissen und der Erfolg" eines Therapeuten kann ein Mosaiksteinchen einer Rechnungsgrundlage sein, jedoch niemals der Grundstock.
Machen wir es mal andersrum:
Was würdest du sagen, wenn ein Privatpatient dich fragt, warum er für eine MT (Zeit gibts du ja nicht als Rechengrundlage an...) mehr als das doppelte zahlen soll wie für einen GKV Patienten? :unamused: (die du ja nach wie vor behandelst, nehme ich an).
Sagst du ihm dann, dass du für ihn mehr Qualität der Behandlung bietest?
Dass du einen erfahreneren Therapeuten dafür einsetzt? Ethisch dann nicht "innerlich aufsträubend"
Was macht ein Anwalt bei Nachfrage von Beratung/Preis?
- ein Steuerberater?
Es wird ein Basispreis geben, der auf ZEITEINHEITEN fußt (mit einem gewissen Standard an Qualität in dieser Zeit), dieser kann durchaus mit den Mosaiksteinchen erweitert werden, welche ich angeführt habe, was in der regel auch stattfindet.
Also, "unser Rechenmodell" ist ethisch sauber, wirtschaftlich sinnvoll da erfolgreich und rechtlich sicher.
Du weisst genau, dass jeder Vergleich hinkt und wenn man ihn zu sehr beansprucht keinen Sinn mehr macht.
Vergleiche dienen in diesem Fall um ein Prinzip zu verdeutlichen.
Niemand behauptet, das dein Rechenmodell ethisch unsauber wäre.
Meine Gedanken zeigen nur eine denkbare Alternative.
Da kann man sich drauf einlassen oder auch nicht. Glücklicherweise haben wir ja die Freiheit das zu entscheiden.
Ein entschiedener Widerspruch jedoch:
Unser Wissen, Können und Erfolg sind nicht nur ein Mosaiksteinchen in der Rechnungsgrundlage, sondern der entscheidende Faktor.
Mit meinem Wissen und meinen Händen versuche ich dem Patienten therapeutisch zu helfen.
Alle anderen Überlegungen sind die Mosaiksteinchendie noch aussen rum gebaut werden.
Nur so rum wird ein Schuh draus
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mbone schrieb:
@stefan
Du weisst genau, dass jeder Vergleich hinkt und wenn man ihn zu sehr beansprucht keinen Sinn mehr macht.
Vergleiche dienen in diesem Fall um ein Prinzip zu verdeutlichen.
Niemand behauptet, das dein Rechenmodell ethisch unsauber wäre.
Meine Gedanken zeigen nur eine denkbare Alternative.
Da kann man sich drauf einlassen oder auch nicht. Glücklicherweise haben wir ja die Freiheit das zu entscheiden.
Ein entschiedener Widerspruch jedoch:
Unser Wissen, Können und Erfolg sind nicht nur ein Mosaiksteinchen in der Rechnungsgrundlage, sondern der entscheidende Faktor.
Mit meinem Wissen und meinen Händen versuche ich dem Patienten therapeutisch zu helfen.
Alle anderen Überlegungen sind die Mosaiksteinchendie noch aussen rum gebaut werden.
Nur so rum wird ein Schuh draus
Kein Beispiel ist übertragbar, gemessen an Land/Ort/Praxis/Mitarbeiter, allerdings kann es anhaltspunkte geben.
Für UNS war es wichtig, ethisch UND witschaftlich sauber zu sein, das muss kein Allgemeinanspruch sein, es war nur die Quintessenz unseres Rechenmodells. :unamused:
"Unser Wissen, Können und Erfolg sind nicht nur ein Mosaiksteinchen in der Rechnungsgrundlage, sondern der entscheidende Faktor."
Das ist zunächst einmal eine subjektive Einschätzung und kann vom Patienten erstmals nicht überprüft werden, es gibt ja keine gesonderten Auszeichnung von Therapeuten, die mehr wissen (könnten), als sein Nachbar.
Alleine das Zertifikat der MT (als Beispiel) kann kein Qualitätsmerkmal sein, denn wenn du das vor 15 Jahren gemacht hast, und seither in der Technik nichts mehr, dann ist es eben KEIN Qualitätsmerkmal.
Jeder muss für SICH selbst definieren, was Qualität ist (welche sicher nicht nur den Ausbildungsstand des Chefs darstellen sollte...) und macht anhand dessen seine Preise, inkludiert seinen Basics seiner Praxis, betriebswirtschaftlich gesehen.
Aber evtl. sehe ich wirklich nicht, was du meinst und du kannst mir anhand eines Beispieles aufzeigen, was du genau meinst.
Also welche Qualität muss ein Therapeut (vielleicht du) haben, um mehr als 100 Euro die Stunde für MT z.B. verlangen zu können, ungeachtet mal den "Nebenkosten" eine Praxis, mal jetzt nur auf die Person bezogen. :unamused:
P.s. die Antwort auf meine Frage bezüglich des PP und warum er mehr bezahlen soll wie ein GKV Patient, würde mich jetzt noch sehr interessieren, wird diese Frage doch schon mal des Öfteren in unseren Praxen gestellt, vor allem von GKV Patienten die Selbstzahler werden...
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stefan 302 schrieb:
Wir alle geben hier unsere Meinungen anhand von Beispielen wieder.
Kein Beispiel ist übertragbar, gemessen an Land/Ort/Praxis/Mitarbeiter, allerdings kann es anhaltspunkte geben.
Für UNS war es wichtig, ethisch UND witschaftlich sauber zu sein, das muss kein Allgemeinanspruch sein, es war nur die Quintessenz unseres Rechenmodells. :unamused:
"Unser Wissen, Können und Erfolg sind nicht nur ein Mosaiksteinchen in der Rechnungsgrundlage, sondern der entscheidende Faktor."
Das ist zunächst einmal eine subjektive Einschätzung und kann vom Patienten erstmals nicht überprüft werden, es gibt ja keine gesonderten Auszeichnung von Therapeuten, die mehr wissen (könnten), als sein Nachbar.
Alleine das Zertifikat der MT (als Beispiel) kann kein Qualitätsmerkmal sein, denn wenn du das vor 15 Jahren gemacht hast, und seither in der Technik nichts mehr, dann ist es eben KEIN Qualitätsmerkmal.
Jeder muss für SICH selbst definieren, was Qualität ist (welche sicher nicht nur den Ausbildungsstand des Chefs darstellen sollte...) und macht anhand dessen seine Preise, inkludiert seinen Basics seiner Praxis, betriebswirtschaftlich gesehen.
Aber evtl. sehe ich wirklich nicht, was du meinst und du kannst mir anhand eines Beispieles aufzeigen, was du genau meinst.
Also welche Qualität muss ein Therapeut (vielleicht du) haben, um mehr als 100 Euro die Stunde für MT z.B. verlangen zu können, ungeachtet mal den "Nebenkosten" eine Praxis, mal jetzt nur auf die Person bezogen. :unamused:
P.s. die Antwort auf meine Frage bezüglich des PP und warum er mehr bezahlen soll wie ein GKV Patient, würde mich jetzt noch sehr interessieren, wird diese Frage doch schon mal des Öfteren in unseren Praxen gestellt, vor allem von GKV Patienten die Selbstzahler werden...
"Unser Wissen, Können und Erfolg sind nicht nur ein Mosaiksteinchen in der Rechnungsgrundlage, sondern der entscheidende Faktor."
Das ist zunächst einmal eine subjektive Einschätzung und kann vom Patienten erstmals nicht überprüft werden, es gibt ja keine gesonderten Auszeichnung von Therapeuten, die mehr wissen (könnten), als sein Nachbar.
..
Natürlich ist das eine subjektive Einschätzung.
Das ist eben meine Meinung zu diesem Thema: Was ist die wichtigste Grundlage für meine Rechnungsstellung!
Eigene Meinungen sind fast immer subjektiv. Na und!
Wenn meine Patienten der Ansicht sind, dass ich diese Grundlage nicht erfülle, werden sie über kurz oder lang woanders hingehen.
Und wenn ich 200.-€ für eine Behandlung verlange und meine Patienten sind bereit den Preis zu zahlen weil es ihnen das Wert ist dann ist auch das okay.
Wie du selbst schon geschrieben hast kann es kaum objektiv dargestellt werden wie gut ein Therapeut ist.
Anhaltspunkte sind u.U. die Teilnahme an regelmäßigen Schulungen und eben auch welcher Art diesselben sind.
Nichtsdestotrotz gibt auch das keine endgültige Sicherheit.
Aber auch die 200.-€ die Patienten bereit sind zu zahlen sagen nicht unbedingt was über die therapeutische Qualität aus.
Es gibt genug Therapeuten die es schaffen v.a. aufgrund ihrer Persönlichkeit, ihres Charismas etc. Patienten an sich zu binden und diese gewinnbringend zu verwalten.
Das war aber eigentlich gar nicht mein Anliegen bzw. Thema.
Mir ging es vielmehr darum aufzuzeigen weshalb ich Zeiteinheiten therapeutisch unsinnig und als Berechnungsgrundlage betriebswirtschaftlich nicht für richtig erachte.
Besser kann ich es nicht erklären....ausserdem denke ich immer viel schneller als ich auf der Tastatur schreiben kann. Ein großes Manko wenn man komplexe Sachverhalte erklären /schreiben möchte :astonished:
Und was die PP vs GKV Preisgeschichte anbelangt, hat Susulo alles schon gesagt!
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mbone schrieb:
stefan 302 schrieb am 1.10.17 11:11
"Unser Wissen, Können und Erfolg sind nicht nur ein Mosaiksteinchen in der Rechnungsgrundlage, sondern der entscheidende Faktor."
Das ist zunächst einmal eine subjektive Einschätzung und kann vom Patienten erstmals nicht überprüft werden, es gibt ja keine gesonderten Auszeichnung von Therapeuten, die mehr wissen (könnten), als sein Nachbar.
..
Natürlich ist das eine subjektive Einschätzung.
Das ist eben meine Meinung zu diesem Thema: Was ist die wichtigste Grundlage für meine Rechnungsstellung!
Eigene Meinungen sind fast immer subjektiv. Na und!
Wenn meine Patienten der Ansicht sind, dass ich diese Grundlage nicht erfülle, werden sie über kurz oder lang woanders hingehen.
Und wenn ich 200.-€ für eine Behandlung verlange und meine Patienten sind bereit den Preis zu zahlen weil es ihnen das Wert ist dann ist auch das okay.
Wie du selbst schon geschrieben hast kann es kaum objektiv dargestellt werden wie gut ein Therapeut ist.
Anhaltspunkte sind u.U. die Teilnahme an regelmäßigen Schulungen und eben auch welcher Art diesselben sind.
Nichtsdestotrotz gibt auch das keine endgültige Sicherheit.
Aber auch die 200.-€ die Patienten bereit sind zu zahlen sagen nicht unbedingt was über die therapeutische Qualität aus.
Es gibt genug Therapeuten die es schaffen v.a. aufgrund ihrer Persönlichkeit, ihres Charismas etc. Patienten an sich zu binden und diese gewinnbringend zu verwalten.
Das war aber eigentlich gar nicht mein Anliegen bzw. Thema.
Mir ging es vielmehr darum aufzuzeigen weshalb ich Zeiteinheiten therapeutisch unsinnig und als Berechnungsgrundlage betriebswirtschaftlich nicht für richtig erachte.
Besser kann ich es nicht erklären....ausserdem denke ich immer viel schneller als ich auf der Tastatur schreiben kann. Ein großes Manko wenn man komplexe Sachverhalte erklären /schreiben möchte :astonished:
Und was die PP vs GKV Preisgeschichte anbelangt, hat Susulo alles schon gesagt!
Jetzt habe ich abschließend eine Frage noch an dich:
Wenn ein Privatpatient sich in deiner Praxis anmeldet, erster Termin, welcher Termintakt bekommt er dann von der Rezeption? Natürlich berücksichtigend, welches HM draufsteht, ....
Wenn er ein zweites Mal....drittes...etc.pp kommt, welche Zeiteinheiten bekommt er dann?
Jene, die du für ihn richtig hälst (was du ihm zuvor sagen müsstest, ..Vertrag) und er dies dann auch akzeptieren muss, oder jene, die für bestimmte Heilmittel in deinem Praxisprogramm vorgesehen sind?
Danke für die Antwort :wink:
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stefan 302 schrieb:
ok, deine Meinung.
Jetzt habe ich abschließend eine Frage noch an dich:
Wenn ein Privatpatient sich in deiner Praxis anmeldet, erster Termin, welcher Termintakt bekommt er dann von der Rezeption? Natürlich berücksichtigend, welches HM draufsteht, ....
Wenn er ein zweites Mal....drittes...etc.pp kommt, welche Zeiteinheiten bekommt er dann?
Jene, die du für ihn richtig hälst (was du ihm zuvor sagen müsstest, ..Vertrag) und er dies dann auch akzeptieren muss, oder jene, die für bestimmte Heilmittel in deinem Praxisprogramm vorgesehen sind?
Danke für die Antwort :wink:
Ich habe eine 25 min Taktung, die aber nur für mich intern Gültigkeit hat, da ich GKV Pat versuche in 15 min zu behandeln und meinen Verwaltungsaufwand in der verbliebenen Zeit zu stemmen.
Mein Verwaltungs- bzw. Praxisprogramm macht mir da übrigens gar keine Vorgaben. Da ich auch eine Theorg Vergangenheit habe, war es erst mal sehr ungewohnt eine leere Fläche im Tagesplan zu sehen anstatt der "schönen"Raster die so ein Programm vorgibt.
Jeder PP kann auf meiner HP meine Preise für eine Behandlungseinheit einsehen. Das ist schon mal eine Transparenz die nur wenige Praxen bieten.
Es ist meines Wissens nicht festgelegt wie lange eine Behandlungseinheit für einen PP gehen soll/darf.
Deshalb steht darüber auch nichts in meiner Honorarvereinbarung.
Im Normalfall nehme ich mir für PP zwischen 15 -25 min Zeit
Auch ich bin noch stark im Zeittaktdenken verhaftet , versuche mich aber mehr und mehr davon zu lösen wobei mir der (ungeliebte)Heilpraktiker Titel wohl auch Hilfe sein wird.
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mbone schrieb:
Da ich eine 1Mensch Praxis bin bin ich auch Rezeption
Ich habe eine 25 min Taktung, die aber nur für mich intern Gültigkeit hat, da ich GKV Pat versuche in 15 min zu behandeln und meinen Verwaltungsaufwand in der verbliebenen Zeit zu stemmen.
Mein Verwaltungs- bzw. Praxisprogramm macht mir da übrigens gar keine Vorgaben. Da ich auch eine Theorg Vergangenheit habe, war es erst mal sehr ungewohnt eine leere Fläche im Tagesplan zu sehen anstatt der "schönen"Raster die so ein Programm vorgibt.
Jeder PP kann auf meiner HP meine Preise für eine Behandlungseinheit einsehen. Das ist schon mal eine Transparenz die nur wenige Praxen bieten.
Es ist meines Wissens nicht festgelegt wie lange eine Behandlungseinheit für einen PP gehen soll/darf.
Deshalb steht darüber auch nichts in meiner Honorarvereinbarung.
Im Normalfall nehme ich mir für PP zwischen 15 -25 min Zeit
Auch ich bin noch stark im Zeittaktdenken verhaftet , versuche mich aber mehr und mehr davon zu lösen wobei mir der (ungeliebte)Heilpraktiker Titel wohl auch Hilfe sein wird.
Wir sind uns einig, dass eine Terminierung stattfinden muss, egal ob ein - oder mehr Mitarbeiter in einer Praxis tätig sind.
Nun, Raster sind sicher von Nöten, möchte man eine betriebswirtschaftliche Struktur, lückenfüllend in einem Praxisalltag zu gewährleisten.
Somit bekommt also auch ein PP einen Termin, welcher deiner Zeitvorgabe entspricht, aber wie du schon mitteiltest, gibt es auch eine Terminstruktur bei dir, egal ob mit oder ohne THEORG.
Somit müssen diese Zeitfenster (-taktung, etc...) betriebswirtschaftlich "belegt" sein, was also eine völlig freie Einteilung nicht möglich macht, jedenfalls nicht beim ersten Termin.
Das genau hatte ich versucht klarzumachen, dass es ohne dies eben nicht geht.
Preise müssen in Deutschland in den Praxen von Patienten einsehbar sein, wobei es hier wieder darauf ankommt, wie ich diese formuliere, das "Packet" HM meinend.
Wenn ich meinen Median unserer Zeiteinteilung für PP anschaue, so liegen wir bei 40 Min, was dann heißen soll und muss, dass meine Preise für eine Behandlung ganz anders liegen müssen, wie bei dir.
Die einzig feste Größe bei uns ist der Beratungs- bzw. Untersuchungstermin, der entweder mit 30 oder 60 Min "gebucht" werden kann, indem dann ich klarstellen kann, welchen Aufwand meine Therapie an Zeit benötigt.
Das wird dem Patienten dann mitgeteilt, den Kostenvoranschlag übermittelt und dann kann der Patient sich entscheiden, ob er hier "mitgeht".
Alle anderen Behandlungseinheiten richten sich nach der Erkrankung des Patienten, welche sich gerade bei PP nicht festlegen lassen müssen, genau wie du schreibst.
Und deshalb ist eine Behandlung z.B. von einem externen Imgingement nicht so aufwändig wie eine Behandlung einer knöchernen Stenose, mit Neurologie und deutlicher Mobilitätseinbuße, was sich dann bei einem PP in der Behandlungszeit -und somit auch in der Abrechnung- wiederfindet.
Bei uns ist der sekt.HP, ausgeübt von 5 MA sicher sehr hilfreich, wenn GKV Patienten kein Rezept mehr bekommen, Selbstzahler den Weg gleich zu uns finden möchten oder PP die sich nach einem ersten 30/60 minütigen Beratungs-Untersuchungstermin ein Rezept von uns ausstellen lassen, wenn andere und nicht der sekt.HP die Behandlungen durchführen.
Soweit sind wir d´accord.
Was das aber mit der Zeiteinteilung zu tun hat (siehe oben), kann ich jetzt nicht nachvollziehen (ausser, dass du diese frei wählbar gestalten kannst, dann aber trotzdem wohl keine festen Raster hast --- oder doch?)
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stefan 302 schrieb:
Gut, eine 1-Mann Praxis wird nicht übertragbar sein auf eine "Mehr-Mann/Frau-Praxis.
Wir sind uns einig, dass eine Terminierung stattfinden muss, egal ob ein - oder mehr Mitarbeiter in einer Praxis tätig sind.
Nun, Raster sind sicher von Nöten, möchte man eine betriebswirtschaftliche Struktur, lückenfüllend in einem Praxisalltag zu gewährleisten.
Somit bekommt also auch ein PP einen Termin, welcher deiner Zeitvorgabe entspricht, aber wie du schon mitteiltest, gibt es auch eine Terminstruktur bei dir, egal ob mit oder ohne THEORG.
Somit müssen diese Zeitfenster (-taktung, etc...) betriebswirtschaftlich "belegt" sein, was also eine völlig freie Einteilung nicht möglich macht, jedenfalls nicht beim ersten Termin.
Das genau hatte ich versucht klarzumachen, dass es ohne dies eben nicht geht.
Preise müssen in Deutschland in den Praxen von Patienten einsehbar sein, wobei es hier wieder darauf ankommt, wie ich diese formuliere, das "Packet" HM meinend.
Wenn ich meinen Median unserer Zeiteinteilung für PP anschaue, so liegen wir bei 40 Min, was dann heißen soll und muss, dass meine Preise für eine Behandlung ganz anders liegen müssen, wie bei dir.
Die einzig feste Größe bei uns ist der Beratungs- bzw. Untersuchungstermin, der entweder mit 30 oder 60 Min "gebucht" werden kann, indem dann ich klarstellen kann, welchen Aufwand meine Therapie an Zeit benötigt.
Das wird dem Patienten dann mitgeteilt, den Kostenvoranschlag übermittelt und dann kann der Patient sich entscheiden, ob er hier "mitgeht".
Alle anderen Behandlungseinheiten richten sich nach der Erkrankung des Patienten, welche sich gerade bei PP nicht festlegen lassen müssen, genau wie du schreibst.
Und deshalb ist eine Behandlung z.B. von einem externen Imgingement nicht so aufwändig wie eine Behandlung einer knöchernen Stenose, mit Neurologie und deutlicher Mobilitätseinbuße, was sich dann bei einem PP in der Behandlungszeit -und somit auch in der Abrechnung- wiederfindet.
Bei uns ist der sekt.HP, ausgeübt von 5 MA sicher sehr hilfreich, wenn GKV Patienten kein Rezept mehr bekommen, Selbstzahler den Weg gleich zu uns finden möchten oder PP die sich nach einem ersten 30/60 minütigen Beratungs-Untersuchungstermin ein Rezept von uns ausstellen lassen, wenn andere und nicht der sekt.HP die Behandlungen durchführen.
Soweit sind wir d´accord.
Was das aber mit der Zeiteinteilung zu tun hat (siehe oben), kann ich jetzt nicht nachvollziehen (ausser, dass du diese frei wählbar gestalten kannst, dann aber trotzdem wohl keine festen Raster hast --- oder doch?)
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Problem beschreiben
tom1350 schrieb:
Hmm...( räusper ) Verena vom 3. Post ist freiberuflich tätig und kann damit selbst entscheiden, wem sie welche Rechnung stellt.
Immer dieses durch die PI hier angeblich allgemeingültiges Geblubber. 15 Minuten Takt oder 1/3 vom Umsatz gleich Bruttolohn. Nur weil mehrere den gleichen Quatsch schreiben wird es nicht richtig.
Es ist völlig egal, wenn du sagst "Privatleistung a bei Patient b findet unter schwierigsten Bedingungen statt und kostet deshalb mehr als Privatleistung c bei Patient d". Da geht es ja um verschiedene Leistungen.
Die Ausgangs-Aussage war aber "ein Patient, der Beihilfe versichert ist, muss weniger bezahlen als ein anderer Privatpatient, weil die Beihilfe den Preis diktiert". Und für diesen Satz gibt es - völlig zu Recht - 21 weiße Sternchen. Und es ist eben nicht sinnvoll bei gleicher Leistung Privatpatienten verschiedene Rechnungen zu stellen mit der Begründung, dass der eine ein Beamter ist und der andere vielleicht Firmeninhaber.
Ich verstehe nicht, wie einfache Sachlagen immer verdreht werden müssen. Das eine hat mit dem anderen nix zu tun.
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Grundlage unserer Berechnung sind -wie ich schon sagte- u.a. Zeittakte.
Wenn ein sogenannter beihilfeberechtigter Patient bereit ist, --als Beispiel der Kostenobergrenze vom Patient vorgegeben-- eine bestimmte Summe x zu bezahlen, und nur in einem solchen Fall, dann sage ich ihm, wie lange wir dafür therapieren.
Das kommt zwar in der Form selten vor, gibt es aber schon mal.
Anstatt ihn dann weg zu schicken oder ihm meine Einheitspreise (die wir nicht haben) zu nennen, würden wir in dem Fall sagen, dass er für 40 Euro (wenn er dies als Obergrenze sehen würde) rund 20 Minuten Behandlung bekommen würde, ungeachtet der Qualität, welche wir deutlich höher erbringen könnten bei mehr Zeittaktung.
Vielleicht vergessen hier immer viele, dass ein Patient auch Kunde ist, also zahlender Dienstleistungsbenutzer. Ohne dass ich etwas "verbiegen" muss, komme ich zu meinem Geld, er zu seinen Behandlungen, wenn er für sich diese Obergrenze festlegt und wir in der Qualität mitgehen können und wollen.
Damit ihr nicht meint dass ich in meiner Ansicht alleine dastehe, empfehle ich den (veralteten) EBM der Ärzte KBV - Online-Version des EBM und hier bitte mal die
I - Allgemeine Bestimmungen
II- Arztgruppenübergreifende allgemeine Gebührenordnungspositionen
lII- Arztgruppenspezifische Gebührenordnungspositionen
IV- Arztgruppenübergreifende spezielle Gebührenordnungspositionen
V- Kostenpauschalen
VI- Anhänge
VII- Ausschließlich im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) berechnungsfähige Gebührenordnungspositionen
zu lesen, die zig verschiedenen Einzelberechnungen einmal zu Gemüte führen und dann nochmals nachdenken.
Ich kenne nur einen Friseur, der für Männerhaarschnitte 20 Euro nimmt (generell) bei Frauen aber schon wieder unterscheidet.
Nachtrag zu deiner Aussage "Die Ausgangs-Aussage war aber "ein Patient, der Beihilfe versichert ist, muss weniger bezahlen als ein anderer Privatpatient, weil die Beihilfe den Preis diktiert". Und für diesen Satz gibt es - völlig zu Recht - 21 weiße Sternchen"
Woher weisst du, was auf einem Privatrezept eines beihilfefähigen PP steht um diese Aussage zu machen?
Wenn auf jenem Rezept steht, dass der Patient KG und MT bekommen soll, er nur bereit ist 40 Euro zu bezahlen, und ich dann sage, geht in Ordnung, Behandlungsdauer 20 Minuten. Warum sollte dann der Patient/Beihilfe mir den "billigeren" PReis diktieren (wollen) ??
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stefan 302 schrieb:
Dann hast du nicht aufmerksam gelesen.
Grundlage unserer Berechnung sind -wie ich schon sagte- u.a. Zeittakte.
Wenn ein sogenannter beihilfeberechtigter Patient bereit ist, --als Beispiel der Kostenobergrenze vom Patient vorgegeben-- eine bestimmte Summe x zu bezahlen, und nur in einem solchen Fall, dann sage ich ihm, wie lange wir dafür therapieren.
Das kommt zwar in der Form selten vor, gibt es aber schon mal.
Anstatt ihn dann weg zu schicken oder ihm meine Einheitspreise (die wir nicht haben) zu nennen, würden wir in dem Fall sagen, dass er für 40 Euro (wenn er dies als Obergrenze sehen würde) rund 20 Minuten Behandlung bekommen würde, ungeachtet der Qualität, welche wir deutlich höher erbringen könnten bei mehr Zeittaktung.
Vielleicht vergessen hier immer viele, dass ein Patient auch Kunde ist, also zahlender Dienstleistungsbenutzer. Ohne dass ich etwas "verbiegen" muss, komme ich zu meinem Geld, er zu seinen Behandlungen, wenn er für sich diese Obergrenze festlegt und wir in der Qualität mitgehen können und wollen.
Damit ihr nicht meint dass ich in meiner Ansicht alleine dastehe, empfehle ich den (veralteten) EBM der Ärzte KBV - Online-Version des EBM und hier bitte mal die
I - Allgemeine Bestimmungen
II- Arztgruppenübergreifende allgemeine Gebührenordnungspositionen
lII- Arztgruppenspezifische Gebührenordnungspositionen
IV- Arztgruppenübergreifende spezielle Gebührenordnungspositionen
V- Kostenpauschalen
VI- Anhänge
VII- Ausschließlich im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) berechnungsfähige Gebührenordnungspositionen
zu lesen, die zig verschiedenen Einzelberechnungen einmal zu Gemüte führen und dann nochmals nachdenken.
Ich kenne nur einen Friseur, der für Männerhaarschnitte 20 Euro nimmt (generell) bei Frauen aber schon wieder unterscheidet.
Nachtrag zu deiner Aussage "Die Ausgangs-Aussage war aber "ein Patient, der Beihilfe versichert ist, muss weniger bezahlen als ein anderer Privatpatient, weil die Beihilfe den Preis diktiert". Und für diesen Satz gibt es - völlig zu Recht - 21 weiße Sternchen"
Woher weisst du, was auf einem Privatrezept eines beihilfefähigen PP steht um diese Aussage zu machen?
Wenn auf jenem Rezept steht, dass der Patient KG und MT bekommen soll, er nur bereit ist 40 Euro zu bezahlen, und ich dann sage, geht in Ordnung, Behandlungsdauer 20 Minuten. Warum sollte dann der Patient/Beihilfe mir den "billigeren" PReis diktieren (wollen) ??
Aber auch du wirst deinem Kunden nicht sagen "wenn Sie Unternehmer sind bekommen Sie 20 minuten zu Preis x und wenn Sie Beamter sind, bekommen Sie 20 Minuten zu Preis Z". Genau um dieses Problem ging es aber eingangs.
Das Friseurthema ist durchaus interessant - weil Frauen im übrigen nicht nur beim Friseur mehr bezahlen und damit den relativ günstigen Männerhaarschnitt quersubventionieren. Aber auch das ist ja hier nicht Thema.
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Susulo schrieb:
Stefan, das kannst du machen wie du willst. Fakt ist, mit deinem Modell zahlt der Beihilfe-Kunde pro Zeiteinheit eben genauso viel wie der andere PP-Kunde. Der eine nimmt eine Zeiteinheit und zahlt nix zu. Der andere nimmt 2 Zeiteinheiten und ist eventuell bereit, mehr zu zahlen. Völlig in Ordnung und gleichberechtigt.
Aber auch du wirst deinem Kunden nicht sagen "wenn Sie Unternehmer sind bekommen Sie 20 minuten zu Preis x und wenn Sie Beamter sind, bekommen Sie 20 Minuten zu Preis Z". Genau um dieses Problem ging es aber eingangs.
Das Friseurthema ist durchaus interessant - weil Frauen im übrigen nicht nur beim Friseur mehr bezahlen und damit den relativ günstigen Männerhaarschnitt quersubventionieren. Aber auch das ist ja hier nicht Thema.
Woher weisst du, was auf einem Privatrezept eines beihilfefähigen PP steht um diese Aussage zu machen?
Wenn auf jenem Rezept steht, dass der Patient KG und MT bekommen soll, er nur bereit ist 40 Euro zu bezahlen, und ich dann sage, geht in Ordnung, Behandlungsdauer 20 Minuten. Warum sollte dann der Patient/Beihilfe mir den "billigeren" PReis diktieren (wollen) ??
Genau. Es interessiert mich eben nicht, wo der PAtient versichert ist, ich erkläre ihm, was wieviele Minuten bei mir kosten und er kann sich entscheiden, ob er das so will oder nicht.
Im Übrigen hilft mir dein konkretes Beispiel wenig, weil ich Logo bin. Da gibt es nicht viele Optionen. Der Arzt schreibt eine Minutendauer auf das Rezept. Diese Minuten muss ich "abarbeiten" - und mir entsprechend vergüten lassen. Wir haben keine Positionen und keine unterschiedlichen Leistungen. Auf dem Privatrezept steht manchmal nur "45 Minuten logopädische Behandlung". Sonst nix. Das ist meine Einheit und das ist die der KK. Jetzt kann ich natürlich nur 30 MIn machen. Das sollte dann aber auch auf der Rechnung stehen. Dann wird die KK aber auch nur 30 min bezahlen. Und auch das wird dann wieder nicht reichen.
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Susulo schrieb:
stefan 302 schrieb am 30.9.17 19:11:
Woher weisst du, was auf einem Privatrezept eines beihilfefähigen PP steht um diese Aussage zu machen?
Wenn auf jenem Rezept steht, dass der Patient KG und MT bekommen soll, er nur bereit ist 40 Euro zu bezahlen, und ich dann sage, geht in Ordnung, Behandlungsdauer 20 Minuten. Warum sollte dann der Patient/Beihilfe mir den "billigeren" PReis diktieren (wollen) ??
Genau. Es interessiert mich eben nicht, wo der PAtient versichert ist, ich erkläre ihm, was wieviele Minuten bei mir kosten und er kann sich entscheiden, ob er das so will oder nicht.
Im Übrigen hilft mir dein konkretes Beispiel wenig, weil ich Logo bin. Da gibt es nicht viele Optionen. Der Arzt schreibt eine Minutendauer auf das Rezept. Diese Minuten muss ich "abarbeiten" - und mir entsprechend vergüten lassen. Wir haben keine Positionen und keine unterschiedlichen Leistungen. Auf dem Privatrezept steht manchmal nur "45 Minuten logopädische Behandlung". Sonst nix. Das ist meine Einheit und das ist die der KK. Jetzt kann ich natürlich nur 30 MIn machen. Das sollte dann aber auch auf der Rechnung stehen. Dann wird die KK aber auch nur 30 min bezahlen. Und auch das wird dann wieder nicht reichen.
> mich auch nicht, ich habe versucht zu erklären, dass man durchaus "Beihilfepatienten" behandeln kann, diese ihre Erstattung bekommen, ich mein Geld. Wenn ein Patient vorgibt, er könne nur 40 Euro / Behandlung bezahlen (und das gibt es nicht nur bei Beihilfepatienten, selbst. gewesene Rentner können ein Lied davon singen), dann sage ich ihm, wie lange ich dafür arbeite.
Da du dies so nicht machst, habe ich verstanden, es ist DEIN GEschäftsmodell.
"Da gibt es nicht viele Optionen. Der Arzt schreibt eine Minutendauer auf das Rezept. Diese Minuten muss ich "abarbeiten" - und mir entsprechend vergüten lassen"
> auf ein Privatrezept? Und sollte er tatsächlich dies tun, so musst du dich nicht daran halten! Das weißt du aber sicher
"Das sollte dann aber auch auf der Rechnung stehen. Dann wird die KK aber auch nur 30 min bezahlen. Und auch das wird dann wieder nicht reichen."
> leider falsch, ich denke, du hast da ein Informationsdefizit.
Übrigens darfst du auch den sekt.HP machen, Leistungen anbieten mit Zeittakten die dir lieb sind und nein, du bist an nichts gebunden, wenn du im Bereich der Logo bleibst.
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stefan 302 schrieb:
"Genau. Es interessiert mich eben nicht, wo der PAtient versichert ist, ich erkläre ihm, was wieviele Minuten bei mir kosten und er kann sich entscheiden, ob er das so will oder nicht. "
> mich auch nicht, ich habe versucht zu erklären, dass man durchaus "Beihilfepatienten" behandeln kann, diese ihre Erstattung bekommen, ich mein Geld. Wenn ein Patient vorgibt, er könne nur 40 Euro / Behandlung bezahlen (und das gibt es nicht nur bei Beihilfepatienten, selbst. gewesene Rentner können ein Lied davon singen), dann sage ich ihm, wie lange ich dafür arbeite.
Da du dies so nicht machst, habe ich verstanden, es ist DEIN GEschäftsmodell.
"Da gibt es nicht viele Optionen. Der Arzt schreibt eine Minutendauer auf das Rezept. Diese Minuten muss ich "abarbeiten" - und mir entsprechend vergüten lassen"
> auf ein Privatrezept? Und sollte er tatsächlich dies tun, so musst du dich nicht daran halten! Das weißt du aber sicher
"Das sollte dann aber auch auf der Rechnung stehen. Dann wird die KK aber auch nur 30 min bezahlen. Und auch das wird dann wieder nicht reichen."
> leider falsch, ich denke, du hast da ein Informationsdefizit.
Übrigens darfst du auch den sekt.HP machen, Leistungen anbieten mit Zeittakten die dir lieb sind und nein, du bist an nichts gebunden, wenn du im Bereich der Logo bleibst.
Stefan, das kannst du machen wie du willst. Fakt ist, mit deinem Modell zahlt der Beihilfe-Kunde pro Zeiteinheit eben genauso viel wie der andere PP-Kunde. Der eine nimmt eine Zeiteinheit und zahlt nix zu. Der andere nimmt 2 Zeiteinheiten und ist eventuell bereit, mehr zu zahlen. Völlig in Ordnung und gleichberechtigt.
Aber auch du wirst deinem Kunden nicht sagen "wenn Sie Unternehmer sind bekommen Sie 20 minuten zu Preis x und wenn Sie Beamter sind, bekommen Sie 20 Minuten zu Preis Z". Genau um dieses Problem ging es aber eingangs.
Das Friseurthema ist durchaus interessant - weil Frauen im übrigen nicht nur beim Friseur mehr bezahlen und damit den relativ günstigen Männerhaarschnitt quersubventionieren. Aber auch das ist ja hier nicht Thema.
Wir haben relativ wenige Unternehmer als Patienten, nicht mal 1%. Der Rest, also mehr als 50% sind Selbstzahlende PP, teils angestellt, teils Beamte, teils Selbständige
Mit einem Angebot für Unternehmer hat das wirklich null zu tun, sondern mit meiner Unternehmerstrucktur, wie ich PP und SZ generiere und zudem noch zu einer guten Bezahlung komme; wirtschaftlich und ethisch für uns völlig in Ordnung :wink:
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stefan 302 schrieb:
Susulo schrieb am 30.9.17 19:25:
Stefan, das kannst du machen wie du willst. Fakt ist, mit deinem Modell zahlt der Beihilfe-Kunde pro Zeiteinheit eben genauso viel wie der andere PP-Kunde. Der eine nimmt eine Zeiteinheit und zahlt nix zu. Der andere nimmt 2 Zeiteinheiten und ist eventuell bereit, mehr zu zahlen. Völlig in Ordnung und gleichberechtigt.
Aber auch du wirst deinem Kunden nicht sagen "wenn Sie Unternehmer sind bekommen Sie 20 minuten zu Preis x und wenn Sie Beamter sind, bekommen Sie 20 Minuten zu Preis Z". Genau um dieses Problem ging es aber eingangs.
Das Friseurthema ist durchaus interessant - weil Frauen im übrigen nicht nur beim Friseur mehr bezahlen und damit den relativ günstigen Männerhaarschnitt quersubventionieren. Aber auch das ist ja hier nicht Thema.
Wir haben relativ wenige Unternehmer als Patienten, nicht mal 1%. Der Rest, also mehr als 50% sind Selbstzahlende PP, teils angestellt, teils Beamte, teils Selbständige
Mit einem Angebot für Unternehmer hat das wirklich null zu tun, sondern mit meiner Unternehmerstrucktur, wie ich PP und SZ generiere und zudem noch zu einer guten Bezahlung komme; wirtschaftlich und ethisch für uns völlig in Ordnung :wink:
Es gibt in der Logopädie keine Therapiemethoden, die verordnet werden.
Es gibt keine bestimmten Leistungen, die vergütet werden.
In jeden Vertrag mit der PKV steht, ob oder was die PKV ihrem Versicherten erstattet - und zwar genau 5 Dinge:
- logopädisches Erstgespräch
-Befunderhebung
-Logopädie 30 Minuten
-Logoädie 45 Minuten
- Logopädie 60 Minuten
Gut. Der Arzt verschreibt von mir aus 45 Minuten. Das ist das "Heilmittel". Jetzt kann ich natürlich nur 25 Minuten machen. Ich kann aber nicht 25 Minuten machen und auf die Rechnung schreiben "45 Minuten" , nur weil das so auf der VO steht. Das ist dann nämlich Betrug. Wenn ich auf die Rechnung 25 Minuten schreibe und meinem Preis für 25 Minuten verlange, wird die PKV vermutlich sogar gar nichts zahlen, weil sie sagt, ich habe die vorgeschriebene Zeiteinheit nicht eingehalten. Nicht mein Problem, aber schlecht für den Patienten.
Gelegentlich steht auch keine Minutendauer auf dem Rezept. Erfahrungsgemäß erstattet die PKV dann stets den niedrigsten Satz. Im Sinne des Patienten weise ich ihn darauf hin.
Ja, klar kann ich den sekt HP machen - wurde in der Logo unlängst via Gerichtsurteil erstritten, war bis vor kurzem nicht möglich. Das hat wieder mit diesem Thema hier im thread nichts aber auch gar nichts zu tun. Dann müssen die Leute nämlich sowieso die Leistung selber zahlen.
Ich weiß nicht, wovon du mich überzeugen willst. Dein Geschäftsmodell macht genau das, was ich schon in meinem zweiten post geschrieben habe: Beihilfe-Patienten und Privatpatienten zahlen den gleichen Preis. Die Leistung dafür wird entsprechend angepasst. Das verstehe ich. Das ist absolut in Ordnung. Um was anderes geht es mir nicht.
Hast du Logos mit in deiner Praxis angestellt? Dann wäre das jetzt wahrhaft mal interessant.
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Susulo schrieb:
Stefan, nochmal ganz langsam :
Es gibt in der Logopädie keine Therapiemethoden, die verordnet werden.
Es gibt keine bestimmten Leistungen, die vergütet werden.
In jeden Vertrag mit der PKV steht, ob oder was die PKV ihrem Versicherten erstattet - und zwar genau 5 Dinge:
- logopädisches Erstgespräch
-Befunderhebung
-Logopädie 30 Minuten
-Logoädie 45 Minuten
- Logopädie 60 Minuten
Gut. Der Arzt verschreibt von mir aus 45 Minuten. Das ist das "Heilmittel". Jetzt kann ich natürlich nur 25 Minuten machen. Ich kann aber nicht 25 Minuten machen und auf die Rechnung schreiben "45 Minuten" , nur weil das so auf der VO steht. Das ist dann nämlich Betrug. Wenn ich auf die Rechnung 25 Minuten schreibe und meinem Preis für 25 Minuten verlange, wird die PKV vermutlich sogar gar nichts zahlen, weil sie sagt, ich habe die vorgeschriebene Zeiteinheit nicht eingehalten. Nicht mein Problem, aber schlecht für den Patienten.
Gelegentlich steht auch keine Minutendauer auf dem Rezept. Erfahrungsgemäß erstattet die PKV dann stets den niedrigsten Satz. Im Sinne des Patienten weise ich ihn darauf hin.
Ja, klar kann ich den sekt HP machen - wurde in der Logo unlängst via Gerichtsurteil erstritten, war bis vor kurzem nicht möglich. Das hat wieder mit diesem Thema hier im thread nichts aber auch gar nichts zu tun. Dann müssen die Leute nämlich sowieso die Leistung selber zahlen.
Ich weiß nicht, wovon du mich überzeugen willst. Dein Geschäftsmodell macht genau das, was ich schon in meinem zweiten post geschrieben habe: Beihilfe-Patienten und Privatpatienten zahlen den gleichen Preis. Die Leistung dafür wird entsprechend angepasst. Das verstehe ich. Das ist absolut in Ordnung. Um was anderes geht es mir nicht.
Hast du Logos mit in deiner Praxis angestellt? Dann wäre das jetzt wahrhaft mal interessant.
Auf einem PRIVATREZEPT (!!) hat eine Zeiteinteilung nichts verloren, es sei denn der Arzt weiß (und sein Patient) was diese Zeiteinheit kostet. Wenn du für 45 Min 160 Euro nimmst (Preise kannst du festlegen wie du möchtest), dann muss die PKV diesen Betrag dann bezahlen? oder muss der PP nach einer Praxis ausschau halten, die für 45 Min gerade die Summe verlangt, die seine PKV zahlt??
Im Umkehrschluß musst du als PI dich an ein Rezept nicht halten, welches die Zeiteinheit vorgibt, es sein denn diese wäre medizinisch erklärbar und somit bei Erweiterung der Zeiteinheit durch dich iatrogen.
Es gibt meines Wissens nach sehr wohl Techniken in der Logopädie, du wirst eine Aphasie, Dysarthrie, Spracherwerbsstörungen, Stottern und Poltern wohl nicht mit der selben Technik behandeln. Aber das kann dein Verband dir ja nochmals erklären, wie du Techniken für eine private Rechnung aufschlüsseln kannst (das meine ich jetzt nicht polemisch).
Nein, ich habe keinen Logo beschäftigt, aus verschiedenen Gründen, der wichtigste jedoch ist, dass ich umsatzsteuerpflichtig werden würde, was für uns ein Nachteil wäre...
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stefan 302 schrieb:
auch nochmals langsam:
Auf einem PRIVATREZEPT (!!) hat eine Zeiteinteilung nichts verloren, es sei denn der Arzt weiß (und sein Patient) was diese Zeiteinheit kostet. Wenn du für 45 Min 160 Euro nimmst (Preise kannst du festlegen wie du möchtest), dann muss die PKV diesen Betrag dann bezahlen? oder muss der PP nach einer Praxis ausschau halten, die für 45 Min gerade die Summe verlangt, die seine PKV zahlt??
Im Umkehrschluß musst du als PI dich an ein Rezept nicht halten, welches die Zeiteinheit vorgibt, es sein denn diese wäre medizinisch erklärbar und somit bei Erweiterung der Zeiteinheit durch dich iatrogen.
Es gibt meines Wissens nach sehr wohl Techniken in der Logopädie, du wirst eine Aphasie, Dysarthrie, Spracherwerbsstörungen, Stottern und Poltern wohl nicht mit der selben Technik behandeln. Aber das kann dein Verband dir ja nochmals erklären, wie du Techniken für eine private Rechnung aufschlüsseln kannst (das meine ich jetzt nicht polemisch).
Nein, ich habe keinen Logo beschäftigt, aus verschiedenen Gründen, der wichtigste jedoch ist, dass ich umsatzsteuerpflichtig werden würde, was für uns ein Nachteil wäre...
Wenn du dann mal expandierst auf Logo, dann sprechen wir gerne wieder.
Worum es hier ursprünglich ging, zitiere ich dir gerne nochmal rein:
Hallo, auch ich bin freiberuflich tätig und rechne meine Privatpatienten selbst ab. Du solltest noch nachfragen, ob diese beihilfe berechtigt sind, da sich die Konditionen ändern.
Dieser Satz ist aus meiner Sicht und der Sicht von 20 anderen Teilnehmern hier Unsinn. Denn ich behandle einen Patienten mit Beihilfe zu den gleichen Konditionen wie jeden anderen Privatpatienten.
Du hast als PT mehr Möglichkeiten, dem Pat insofern "entgegenzukommen", dass du die Zeit kürzt. Du kürzt aber nicht deine Preise.
Um etwas anderes ging es mir nicht.
Solltest du selber PP sein, dann guck doch einfach mal in deinen Vertrag, was die PKV bei Logo erstattet.
Was du nicht verstehst: es ist mir völlig egal, wieviel die PKV ihrem Versicherten erstattet, es geht mir nur einzig und alleine darum, dass ich keine Möglichkeit habe, irgendeine Therapieform zu machen, bei der ein "Beihilfepatient" nicht zuzahlen muss. Das ist halt so und das finde ich absolut nicht dramatisch!!! Ich denke 99% der Beamten können diese Zuzahlung leisten. Fertig.
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Susulo schrieb:
Danke für deine Belehrung, Stefan. :confused:
Verena Thomeczek schrieb am 21.8. 16.36 Uhr:
Wenn du dann mal expandierst auf Logo, dann sprechen wir gerne wieder.
Worum es hier ursprünglich ging, zitiere ich dir gerne nochmal rein:
Hallo, auch ich bin freiberuflich tätig und rechne meine Privatpatienten selbst ab. Du solltest noch nachfragen, ob diese beihilfe berechtigt sind, da sich die Konditionen ändern.
Dieser Satz ist aus meiner Sicht und der Sicht von 20 anderen Teilnehmern hier Unsinn. Denn ich behandle einen Patienten mit Beihilfe zu den gleichen Konditionen wie jeden anderen Privatpatienten.
Du hast als PT mehr Möglichkeiten, dem Pat insofern "entgegenzukommen", dass du die Zeit kürzt. Du kürzt aber nicht deine Preise.
Um etwas anderes ging es mir nicht.
Solltest du selber PP sein, dann guck doch einfach mal in deinen Vertrag, was die PKV bei Logo erstattet.
Was du nicht verstehst: es ist mir völlig egal, wieviel die PKV ihrem Versicherten erstattet, es geht mir nur einzig und alleine darum, dass ich keine Möglichkeit habe, irgendeine Therapieform zu machen, bei der ein "Beihilfepatient" nicht zuzahlen muss. Das ist halt so und das finde ich absolut nicht dramatisch!!! Ich denke 99% der Beamten können diese Zuzahlung leisten. Fertig.
Ganz einfach. Das System will es so und PKV ist freiwillig. Das eine sind meine Preise, das andere nicht.
Ich persönlich finde es bescheuert und würde dieses zweiteilige System komplett abschaffen. Wohl wissend, dass dies nicht nur Lösungen sondern auch Probleme nach sich ziehen wird. Ist hier auch nicht Gegenstand.
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Susulo schrieb:
ach so, wie ich einem PKV Patienten erkläre, dass er mehr zahlt wie ein gkv?
Ganz einfach. Das System will es so und PKV ist freiwillig. Das eine sind meine Preise, das andere nicht.
Ich persönlich finde es bescheuert und würde dieses zweiteilige System komplett abschaffen. Wohl wissend, dass dies nicht nur Lösungen sondern auch Probleme nach sich ziehen wird. Ist hier auch nicht Gegenstand.
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Susulo schrieb:
Darum geht es hier doch überhaupt nicht !!!
Es ist völlig egal, wenn du sagst "Privatleistung a bei Patient b findet unter schwierigsten Bedingungen statt und kostet deshalb mehr als Privatleistung c bei Patient d". Da geht es ja um verschiedene Leistungen.
Die Ausgangs-Aussage war aber "ein Patient, der Beihilfe versichert ist, muss weniger bezahlen als ein anderer Privatpatient, weil die Beihilfe den Preis diktiert". Und für diesen Satz gibt es - völlig zu Recht - 21 weiße Sternchen. Und es ist eben nicht sinnvoll bei gleicher Leistung Privatpatienten verschiedene Rechnungen zu stellen mit der Begründung, dass der eine ein Beamter ist und der andere vielleicht Firmeninhaber.
Ich verstehe nicht, wie einfache Sachlagen immer verdreht werden müssen. Das eine hat mit dem anderen nix zu tun.
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