ASKLEPIOS Als einer der größten
privaten Klinikbetreiber in
Deutschland verstehen wir uns als
Begleiter unserer Patient:innen –
und als Partner unserer
Mitarbeitenden. Wir bringen
zusammen, was zusammengehört:
Nähe und Fortschritt, Herzlichkeit
und hohe Ansprüche, Teamwork und
Wertschätzung, Menschen und
Innovationen.
Asklepios Klinik Triberg
Wir sind eine Fachklinik für
Innere Medizin und Onkologie in der
Rehabilitations- sowie
Anschlussheilbehandlungen nach
unseren Therapiekonzep...
privaten Klinikbetreiber in
Deutschland verstehen wir uns als
Begleiter unserer Patient:innen –
und als Partner unserer
Mitarbeitenden. Wir bringen
zusammen, was zusammengehört:
Nähe und Fortschritt, Herzlichkeit
und hohe Ansprüche, Teamwork und
Wertschätzung, Menschen und
Innovationen.
Asklepios Klinik Triberg
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Rehabilitations- sowie
Anschlussheilbehandlungen nach
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ich habe einen Privatpatienten, der musste ins Krankenhaus mit anschließender Reha. Somit wurde das aktuelle Rezept für KG-ZNS mit HB für ca. 8 Wochen unterbrochen.
a) Kann mir jemand sagen, ob ich das Rezept abbrechen und der Patient ein neues organiseren muss. Oder kann ich das bestehende Rezept nehmen, wenn sich an der Diagnose nichts geändert hat?
b) Darf man einen Privatpatienten, der stationär im Klinikum ist, trotzdem behandeln oder unterliegt das nur dem Krankenhauspersonal?
Ich danke!
Viele Grüße!
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Radlfahrer schrieb:
Hallo,
ich habe einen Privatpatienten, der musste ins Krankenhaus mit anschließender Reha. Somit wurde das aktuelle Rezept für KG-ZNS mit HB für ca. 8 Wochen unterbrochen.
a) Kann mir jemand sagen, ob ich das Rezept abbrechen und der Patient ein neues organiseren muss. Oder kann ich das bestehende Rezept nehmen, wenn sich an der Diagnose nichts geändert hat?
b) Darf man einen Privatpatienten, der stationär im Klinikum ist, trotzdem behandeln oder unterliegt das nur dem Krankenhauspersonal?
Ich danke!
Viele Grüße!
b) Du kannst mit Deinem Privatpatienten vereinbaren, was immer Du möchtest. Ob er eine Behandlung von Dir trotz Aufenthaltes im KH erstattet bekommt, kann ich Dir nicht sagen
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C.Zimmermann schrieb:
wenn das Krankenhaus zustimmt ist die Behandlung dort möglich, bei PKV.
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die neue schrieb:
a) ich würde es abbrechen.
b) Du kannst mit Deinem Privatpatienten vereinbaren, was immer Du möchtest. Ob er eine Behandlung von Dir trotz Aufenthaltes im KH erstattet bekommt, kann ich Dir nicht sagen
Die Voraussetzung (medizinischer Status) hat sich ja verändert, sonst wäre der Patient nicht im Krankehaus... Hier ist der behandelnde Stationsarzt des Krankenhauses für die Verordnung von Heilmitteln verantwortlich und damit zuständig.
Er haftet ja praktisch für den Heilungserfolg am Patienten im Krankenhaus. Dies könnte er aber nicht, wenn ein nicht weisungsgebundener/freier Therapeut den Patienten behandelt.
Wir haben im Krankenhaus ja schon ein fettes haftungsrechtliches Problem damit, wenn Patienten eigene Medikamente nehmen, die sie sich oder ihre Angehörigen mitgebracht haben. In dem Moment, wo das Krankenhaus keine volle Kontrolle über die Art und Ausführung der Behandlung hat, müsste der Patient eigentlich entlassen werden...
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C.Zimmermann schrieb:
So habe ich das noch nicht gesehen, danke für die Info !
der medizin. Status meines Patienten hatte sich nicht verändert, da er Schlaganfallpatient ist und sich daran nichts geändert hat.
Aber das mit den haftungsrechtlichen Problemen macht Sinn. Vielen Dank für deine Information!
Das, was Anita Pfleiderer als letztes geschrieben hat, Samstag und Sonntag arbeitet das Klinikum nicht, kann Probleme machen, wenn es um die Haftung bei Behandlungsfehlern im Klinikum kommt.
Ist schon interessant, dass jeder andere Info`s hat und weitergibt.
Viele Grüße!
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Radlfahrer schrieb:
Hallo chipchap,
der medizin. Status meines Patienten hatte sich nicht verändert, da er Schlaganfallpatient ist und sich daran nichts geändert hat.
Aber das mit den haftungsrechtlichen Problemen macht Sinn. Vielen Dank für deine Information!
Das, was Anita Pfleiderer als letztes geschrieben hat, Samstag und Sonntag arbeitet das Klinikum nicht, kann Probleme machen, wenn es um die Haftung bei Behandlungsfehlern im Klinikum kommt.
Ist schon interessant, dass jeder andere Info`s hat und weitergibt.
Viele Grüße!
Und Ausreden laufen hier nicht - allein der behandelnde Arzt im Krh ist bei einer stationären Behandlunge für VO von Therapien zuständig. Da gibt es rechtlich nix zu deuten !!!!!!!
Der Vorschlag mit der Wochenend-Behandlung von Anita lässt meine Haare zu Berge stehen :angry:
Ich habe jetzt schon so oft diese Anfragen hier im Forum gelesen, daß ich glaube, es gibt KollegInnen,die mit ihren Patienten verheiratet sind. Der Patient wird im Krh von den stationären Therapeuten nach Anweisung des behandelnden Arztes behandelt - was gefällt Euch daran nicht? Nach Entlassung des Patienten könnt Ihr die VO fortsetzen: no Problem!!
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chipchap schrieb:
Es hat einen GRUND, warum er im Krh ist.....
Und Ausreden laufen hier nicht - allein der behandelnde Arzt im Krh ist bei einer stationären Behandlunge für VO von Therapien zuständig. Da gibt es rechtlich nix zu deuten !!!!!!!
Der Vorschlag mit der Wochenend-Behandlung von Anita lässt meine Haare zu Berge stehen :angry:
Ich habe jetzt schon so oft diese Anfragen hier im Forum gelesen, daß ich glaube, es gibt KollegInnen,die mit ihren Patienten verheiratet sind. Der Patient wird im Krh von den stationären Therapeuten nach Anweisung des behandelnden Arztes behandelt - was gefällt Euch daran nicht? Nach Entlassung des Patienten könnt Ihr die VO fortsetzen: no Problem!!
bei der Aussage: "Der Vorschlag mit der Wochenend-Behandlung von Anita lässt meine Haare zu Berge stehen" stimme ich dir zu und ich sehe auch ein, dass der Patient im Krankenhaus ausschließlich vom Krankenhauspersonal behandelt werden muss.
Aber dass TherapeutInnen mit ihrem Privatpatienten verheiraten sein sollen, nur weil sie sich um sein Wohl bemühen, finde ich nicht so gut.
Außerdem stellt ein Privatpatient, genau wie auch bei Ärzten, eine bessere Verdienstmöglichkeit dar. Und wenn man Freier Mitarbeiter ist, eine Familie zu versorgen und Steuervorauszahlungen leisten muss, dann ist man erleichtert, wenn der Privatpatient aus dem Krankenhaus entlassen wird und man selber wieder therapieren kann.
"...was gefällt Euch daran nicht?" Außerdem gibt es evtl. Qualitätsunterschiede bei der Behandlung zwischen einem Selbständigen und einem Angestellten des Krankenhauses, dessen Job relativ sicher ist, egal, wie gut oder wie schlecht er den Patienten behandelt. Eine Motivation wegen doppeltem Verdienst bei Behandlung eines Privatpatienten gibt es beim Angestellten wahrscheinlich nicht.
Aber das alles ist nur eine Mutmaßung meinerseits. Und ..... ich behandle alle Patienten gleich, egal ob PP oder Kassenpat. . Mein Behandlungsgrundsatz: Alle werden so behandelt, wir ich als Patient auch gern behandelt werden möchte.
VG!
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Radlfahrer schrieb:
Hallo chipchap,
bei der Aussage: "Der Vorschlag mit der Wochenend-Behandlung von Anita lässt meine Haare zu Berge stehen" stimme ich dir zu und ich sehe auch ein, dass der Patient im Krankenhaus ausschließlich vom Krankenhauspersonal behandelt werden muss.
Aber dass TherapeutInnen mit ihrem Privatpatienten verheiraten sein sollen, nur weil sie sich um sein Wohl bemühen, finde ich nicht so gut.
Außerdem stellt ein Privatpatient, genau wie auch bei Ärzten, eine bessere Verdienstmöglichkeit dar. Und wenn man Freier Mitarbeiter ist, eine Familie zu versorgen und Steuervorauszahlungen leisten muss, dann ist man erleichtert, wenn der Privatpatient aus dem Krankenhaus entlassen wird und man selber wieder therapieren kann.
"...was gefällt Euch daran nicht?" Außerdem gibt es evtl. Qualitätsunterschiede bei der Behandlung zwischen einem Selbständigen und einem Angestellten des Krankenhauses, dessen Job relativ sicher ist, egal, wie gut oder wie schlecht er den Patienten behandelt. Eine Motivation wegen doppeltem Verdienst bei Behandlung eines Privatpatienten gibt es beim Angestellten wahrscheinlich nicht.
Aber das alles ist nur eine Mutmaßung meinerseits. Und ..... ich behandle alle Patienten gleich, egal ob PP oder Kassenpat. . Mein Behandlungsgrundsatz: Alle werden so behandelt, wir ich als Patient auch gern behandelt werden möchte.
VG!
der einzige therapeut, der für diese klinik zuständig ist, ist ausgebucht. pt therapien müssen vom stationsarzt zwar angefordert werden, doch die wartezeit beträgt mehr als 4 wochen.
in orthopäd. kliniken ist die pt behandlung kaum ein problem. doch in hautklinik, augen-, hno, mund-und klieferklinik wird die durchführung der behandlung zum problem. der stationsarzt kennt das problem wg dessen der patient in der klinik liegt. doch von der pt bedürftigen grunderkrankung hat er meistens wenig ahnung.
ich bin immer froh, wenn die physios, die ich kenne, mich in der klinik aufsuchen....
gruss
uli
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rheuma schrieb:
die angelegenheit hat nur einen knackpunkt, was ist, wenn der chronisch kranke patient im (fach)krankenhaus keinerlei physio behandlung erhält.
der einzige therapeut, der für diese klinik zuständig ist, ist ausgebucht. pt therapien müssen vom stationsarzt zwar angefordert werden, doch die wartezeit beträgt mehr als 4 wochen.
in orthopäd. kliniken ist die pt behandlung kaum ein problem. doch in hautklinik, augen-, hno, mund-und klieferklinik wird die durchführung der behandlung zum problem. der stationsarzt kennt das problem wg dessen der patient in der klinik liegt. doch von der pt bedürftigen grunderkrankung hat er meistens wenig ahnung.
ich bin immer froh, wenn die physios, die ich kenne, mich in der klinik aufsuchen....
gruss
uli
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Helmut Fromberger schrieb:
Wer bitte ist so blöd und marschiert einfach in eine Klinik und behandelt dort ohne eine konkrete Vereinbarung mit dem Klinikträger?
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chipchap schrieb:
Im Krankenhaus gilt die vom Haus-/Facharzt ausgestellte VO nicht mehr.
Die Voraussetzung (medizinischer Status) hat sich ja verändert, sonst wäre der Patient nicht im Krankehaus... Hier ist der behandelnde Stationsarzt des Krankenhauses für die Verordnung von Heilmitteln verantwortlich und damit zuständig.
Er haftet ja praktisch für den Heilungserfolg am Patienten im Krankenhaus. Dies könnte er aber nicht, wenn ein nicht weisungsgebundener/freier Therapeut den Patienten behandelt.
Wir haben im Krankenhaus ja schon ein fettes haftungsrechtliches Problem damit, wenn Patienten eigene Medikamente nehmen, die sie sich oder ihre Angehörigen mitgebracht haben. In dem Moment, wo das Krankenhaus keine volle Kontrolle über die Art und Ausführung der Behandlung hat, müsste der Patient eigentlich entlassen werden...
2Du kannst am Sa+so auch arbeiten da das Krankenhaus am wochenende nicht arbeitet.
Vielspass am Arbeit.
Grüße
Anita :point_up:
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habe bei der Privaten Krankenkasse angerufen. Rezept kann tatsächlich, trotz 8 Wochen Unterbrechung, weitergeführt werden. Da hattest du Recht.
Aber mit Behandlungen Sa und So.....ich weiß nicht, ob das rechtliche Probleme machen könnte, wenn es dem Patienten plötzlich schlechter geht als vorher. Wer ist dann dran Schuld gewesen? Die Behandler vom Klinikum oder der Therapeut, der als freier Mitarbeiter tätig ist?
Trotzdem Danke für deinen Beitrag!
Viele Grüße!
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Radlfahrer schrieb:
Hallo Anita Pfleiderer,
habe bei der Privaten Krankenkasse angerufen. Rezept kann tatsächlich, trotz 8 Wochen Unterbrechung, weitergeführt werden. Da hattest du Recht.
Aber mit Behandlungen Sa und So.....ich weiß nicht, ob das rechtliche Probleme machen könnte, wenn es dem Patienten plötzlich schlechter geht als vorher. Wer ist dann dran Schuld gewesen? Die Behandler vom Klinikum oder der Therapeut, der als freier Mitarbeiter tätig ist?
Trotzdem Danke für deinen Beitrag!
Viele Grüße!
EOD
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Helmut Fromberger schrieb:
Im Krankenhaus wirst Du ohne konkrete Vereinbarung mit der Klinik selber, auch wenn der Patient das gerne so hätte, nicht behandeln.
EOD
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Anita Pfleiderer schrieb:
Hi 1.das Rezepte verfällt nicht.
2Du kannst am Sa+so auch arbeiten da das Krankenhaus am wochenende nicht arbeitet.
Vielspass am Arbeit.
Grüße
Anita :point_up:
2Du kannst am Sa+so auch arbeiten da das Krankenhaus am wochenende nicht arbeitet.
Vielspass am Arbeit.
Grüße
Anita :point_up:
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Gruß Britt
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Britt schrieb:
Das ist nicht ganz korrekt. Die Behandlung darf nur in Absprache mit dem KH erfolgen. Du kannst nicht einfach hingehen und behandeln.
Gruß Britt
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Anita Pfleiderer schrieb:
Hi 1.das Rezepte verfällt nicht.
2Du kannst am Sa+so auch arbeiten da das Krankenhaus am wochenende nicht arbeitet.
Vielspass am Arbeit.
Grüße
Anita :point_up:
Also nuir wenn das auch abgeklärt ist. Die Versicherung wird nicht 2x bezahlen.
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kryo schrieb:
KG Behandlung ist im Tagessatz des Krankenhauses enthalten.
Also nuir wenn das auch abgeklärt ist. Die Versicherung wird nicht 2x bezahlen.
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