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  1. Neue Beiträge Alle Foren Freie Mitarbeit Private Patienten ohne eigene Praxis als Freiberufler

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Neues Thema
Private Patienten ohne eigene Praxis als Freiberufler
Es gibt 13 Beiträge
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Anonymer Teilnehmer
09.06.2020 06:52
Hallo liebe Kollegen,
ich möchte neben meiner Festanstellung freiberuflich arbeiten.
( Rentenversicherung; Berufshaftpflicht; Wohlfahrtskasse; ...etc ist schon alles bekannt)
Meine Frage ist, ob ich auch privat Patienten ( haben private ärztliche Verordnungen ) behandeln darf als Freiberufler ohne eigenen Praxissitz (Hausbesuch) und ob diese dann die Kosten auch gegenüber Ihrer Kassen gelten machen können?
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Hallo liebe Kollegen, ich möchte neben meiner Festanstellung freiberuflich arbeiten. ( Rentenversicherung; Berufshaftpflicht; Wohlfahrtskasse; ...etc ist schon alles bekannt) Meine Frage ist, ob ich auch privat Patienten ( haben private ärztliche Verordnungen ) behandeln darf als Freiberufler ohne eigenen Praxissitz (Hausbesuch) und ob diese dann die Kosten auch gegenüber Ihrer Kassen gelten machen können?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo liebe Kollegen,
ich möchte neben meiner Festanstellung freiberuflich arbeiten.
( Rentenversicherung; Berufshaftpflicht; Wohlfahrtskasse; ...etc ist schon alles bekannt)
Meine Frage ist, ob ich auch privat Patienten ( haben private ärztliche Verordnungen ) behandeln darf als Freiberufler ohne eigenen Praxissitz (Hausbesuch) und ob diese dann die Kosten auch gegenüber Ihrer Kassen gelten machen können?

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pit fit
09.06.2020 07:49
Hallo,

das ist möglich, wenn du eine private Berufshaftpflichtversicherung hast und den groben Stundenumfang der Krankenkasse und dem zuständigen Gesundheitsamt mitteilst. Ausserdem mit Finanzamt klären, da du die Rechnungen (fortlaufend pro Jahr durchnummeriert) ja mit steurerklärung angeben mußt (Einnahmen aus Selbständiger tätigkeit) und damit auch eine andere steuernummer erhälst.

Mach ich auch schon lämnger nebenher.
Viel erfolg,

pit
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Hallo, das ist möglich, wenn du eine private Berufshaftpflichtversicherung hast und den groben Stundenumfang der Krankenkasse und dem zuständigen Gesundheitsamt mitteilst. Ausserdem mit Finanzamt klären, da du die Rechnungen (fortlaufend pro Jahr durchnummeriert) ja mit steurerklärung angeben mußt (Einnahmen aus Selbständiger tätigkeit) und damit auch eine andere steuernummer erhälst. Mach ich auch schon lämnger nebenher. Viel erfolg, pit
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pit fit schrieb:

Hallo,

das ist möglich, wenn du eine private Berufshaftpflichtversicherung hast und den groben Stundenumfang der Krankenkasse und dem zuständigen Gesundheitsamt mitteilst. Ausserdem mit Finanzamt klären, da du die Rechnungen (fortlaufend pro Jahr durchnummeriert) ja mit steurerklärung angeben mußt (Einnahmen aus Selbständiger tätigkeit) und damit auch eine andere steuernummer erhälst.

Mach ich auch schon lämnger nebenher.
Viel erfolg,

pit

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Moebus
14.06.2020 18:59
wieso dem gesundheitsamt mitteilen? noch nie gehört...... in welchem bundesland?
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wieso dem gesundheitsamt mitteilen? noch nie gehört...... in welchem bundesland?
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eim
16.06.2020 19:55
In Hamburg muss sich jeder Physio (PI und FM ) anmelden bzw. die Praxisinhaber die Angestellten Physios und auch noch zusätzlich die Freien Mitarbeiter
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• Bordeauxrot
In Hamburg muss sich jeder Physio (PI und FM ) anmelden bzw. die Praxisinhaber die Angestellten Physios und auch noch zusätzlich die Freien Mitarbeiter
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eim schrieb:

In Hamburg muss sich jeder Physio (PI und FM ) anmelden bzw. die Praxisinhaber die Angestellten Physios und auch noch zusätzlich die Freien Mitarbeiter

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kroetzi
17.06.2020 17:32
Dazu muß der Hausbesuch dann quasi mit verordnet sein oder?
Frage nur aus Interesse.
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Dazu muß der Hausbesuch dann quasi mit verordnet sein oder? Frage nur aus Interesse.
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kroetzi schrieb:

Dazu muß der Hausbesuch dann quasi mit verordnet sein oder?
Frage nur aus Interesse.

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LeviathanPT
18.06.2020 10:30
Moebus schrieb am 14.6.20 18:59:
wieso dem gesundheitsamt mitteilen? noch nie gehört...... in welchem bundesland?


In NRW muss man auch jeden Mitarbeiter vor Arbeitsbeginn beim Gesundheitsamt anmelden.
Gilt aber, laut unserem GA, für jedes Bundesland.
Ohne Anmeldung bei GA dürfen auch angestellte Physios nicht arbeiten.
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• r.o.m.b.u.s. Akademie Saarbrücken
[zitat]Moebus schrieb am 14.6.20 18:59: wieso dem gesundheitsamt mitteilen? noch nie gehört...... in welchem bundesland? [/zitat] In NRW muss man auch jeden Mitarbeiter vor Arbeitsbeginn beim Gesundheitsamt anmelden. Gilt aber, laut unserem GA, für jedes Bundesland. Ohne Anmeldung bei GA dürfen auch angestellte Physios nicht arbeiten.
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LeviathanPT schrieb:

Moebus schrieb am 14.6.20 18:59:
wieso dem gesundheitsamt mitteilen? noch nie gehört...... in welchem bundesland?


In NRW muss man auch jeden Mitarbeiter vor Arbeitsbeginn beim Gesundheitsamt anmelden.
Gilt aber, laut unserem GA, für jedes Bundesland.
Ohne Anmeldung bei GA dürfen auch angestellte Physios nicht arbeiten.

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Bernie
07.05.2021 10:49
@kroetzi
Ja!
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[mention]kroetzi[/mention] Ja!
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Bernie schrieb:

@kroetzi
Ja!

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Bernie
07.05.2021 10:52
@LeviathanPT "Gilt aber, laut unserem GA, für jedes Bundesland." Diese Aussage ist schon deshalb falsch, da der ÖGD Ländersache ist und die ÖGDGesetze sich von Land zu Land unterscheiden. In BW ist keine Meldung erforderlich, in NRW (§18) schon.
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• die neue
[mention]LeviathanPT[/mention] "Gilt aber, laut unserem GA, für jedes Bundesland." Diese Aussage ist schon deshalb falsch, da der ÖGD Ländersache ist und die ÖGDGesetze sich von Land zu Land unterscheiden. In BW ist keine Meldung erforderlich, in NRW (§18) schon.
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Bernie schrieb:

@LeviathanPT "Gilt aber, laut unserem GA, für jedes Bundesland." Diese Aussage ist schon deshalb falsch, da der ÖGD Ländersache ist und die ÖGDGesetze sich von Land zu Land unterscheiden. In BW ist keine Meldung erforderlich, in NRW (§18) schon.

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Moebus schrieb:

wieso dem gesundheitsamt mitteilen? noch nie gehört...... in welchem bundesland?

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Tanguera
06.05.2021 22:51
Komisch..... soweit ich weiss, darf unser Job im " Umherziehen" nicht ausgeübt werden- sprich ohne feste Räumlichkeiten nur präventiv und Wellness- keine Therapie. Aber vllt. hat sich da auch was geändert? Es wäre hilfreich, sich mal mit den Gesetzen MPhG auseinanderzusetzen. 😉
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• hamburg
Komisch..... soweit ich weiss, darf unser Job im " Umherziehen" nicht ausgeübt werden- sprich ohne feste Räumlichkeiten nur präventiv und Wellness- keine Therapie. Aber vllt. hat sich da auch was geändert? Es wäre hilfreich, sich mal mit den Gesetzen MPhG auseinanderzusetzen. 😉
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franziska12
18.05.2021 14:00
Privatpatienten darf man theoretisch auch auf dem Küchentisch behandeln( theoretisch!)
man braucht lediglich Anmeldung bei Gesundheitsamt und eine Berufshaftpflichtversicherung und Anmeldung Berufsgenossenschaft. Für Privatpatienten sind keine Räumlichkeiten vorgeschrieben. Privatrezepte rechnet der Patient mit seiner Kasse ab oder direkt mit der Kasse, je nach Absprache.
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• zazoo
Privatpatienten darf man theoretisch auch auf dem Küchentisch behandeln( theoretisch!) man braucht lediglich Anmeldung bei Gesundheitsamt und eine Berufshaftpflichtversicherung und Anmeldung Berufsgenossenschaft. Für Privatpatienten sind keine Räumlichkeiten vorgeschrieben. Privatrezepte rechnet der Patient mit seiner Kasse ab oder direkt mit der Kasse, je nach Absprache.
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franziska12 schrieb:

Privatpatienten darf man theoretisch auch auf dem Küchentisch behandeln( theoretisch!)
man braucht lediglich Anmeldung bei Gesundheitsamt und eine Berufshaftpflichtversicherung und Anmeldung Berufsgenossenschaft. Für Privatpatienten sind keine Räumlichkeiten vorgeschrieben. Privatrezepte rechnet der Patient mit seiner Kasse ab oder direkt mit der Kasse, je nach Absprache.

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Geronimo
29.05.2021 06:32
...seit wann gibt es den Privatkassen...?
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...seit wann gibt es den Privatkassen...?
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Geronimo schrieb:

...seit wann gibt es den Privatkassen...?

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Tanguera schrieb:

Komisch..... soweit ich weiss, darf unser Job im " Umherziehen" nicht ausgeübt werden- sprich ohne feste Räumlichkeiten nur präventiv und Wellness- keine Therapie. Aber vllt. hat sich da auch was geändert? Es wäre hilfreich, sich mal mit den Gesetzen MPhG auseinanderzusetzen. 😉

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Badde
07.05.2021 21:51
Sobald Du einen Vertrag mit einer Praxis als freier Mitarbeiter hast, ist der Bezug zu den Räumlichkeiten da.
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Sobald Du einen Vertrag mit einer Praxis als freier Mitarbeiter hast, ist der Bezug zu den Räumlichkeiten da.
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Badde schrieb:

Sobald Du einen Vertrag mit einer Praxis als freier Mitarbeiter hast, ist der Bezug zu den Räumlichkeiten da.

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hgb
18.05.2021 14:15
Hallo mab,

Deine Frage nach der Abrechnung von Leistungen bei P-Pat. richtet sich an die Pat., denn bei den P-Versicherungen gibt es alle möglichen Verträge. Die rechtliche Seite für Deine Tätigkeit ist das eine, die Bezahlung durch Pat. eine andere.

mfg hgbblush
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Hallo mab, Deine Frage nach der Abrechnung von Leistungen bei P-Pat. richtet sich an die Pat., denn bei den P-Versicherungen gibt es alle möglichen Verträge. Die rechtliche Seite für Deine Tätigkeit ist das eine, die Bezahlung durch Pat. eine andere. mfg hgb[emoji]blush[/emoji]
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hgb schrieb:

Hallo mab,

Deine Frage nach der Abrechnung von Leistungen bei P-Pat. richtet sich an die Pat., denn bei den P-Versicherungen gibt es alle möglichen Verträge. Die rechtliche Seite für Deine Tätigkeit ist das eine, die Bezahlung durch Pat. eine andere.

mfg hgbblush



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