Wir suchen zum nächstmöglichen
Zeitpunkt unbefristet in Voll- oder
Teilzeit für das Therapieteam der
Klinik für Geriatrie im
Interdisziplinären Therapiezentrum
des Albertinen Krankenhauses Sie!
Ihre Aufgaben
- physiotherapeutische
Befunderhebung auf Grundlage der
ICF
- Planung, Durchführung und
Evaluation der
physiotherapeutischen Behandlung
nach unterschiedlichen
Behandlungskonzepten
- Evaluation, Anpassung und
Organisation von Orthesen und
Hilfsmitteln zur Verbesserung der
Mobilit...
Zeitpunkt unbefristet in Voll- oder
Teilzeit für das Therapieteam der
Klinik für Geriatrie im
Interdisziplinären Therapiezentrum
des Albertinen Krankenhauses Sie!
Ihre Aufgaben
- physiotherapeutische
Befunderhebung auf Grundlage der
ICF
- Planung, Durchführung und
Evaluation der
physiotherapeutischen Behandlung
nach unterschiedlichen
Behandlungskonzepten
- Evaluation, Anpassung und
Organisation von Orthesen und
Hilfsmitteln zur Verbesserung der
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ich möchte neben meiner Festanstellung freiberuflich arbeiten.
( Rentenversicherung; Berufshaftpflicht; Wohlfahrtskasse; ...etc ist schon alles bekannt)
Meine Frage ist, ob ich auch privat Patienten ( haben private ärztliche Verordnungen ) behandeln darf als Freiberufler ohne eigenen Praxissitz (Hausbesuch) und ob diese dann die Kosten auch gegenüber Ihrer Kassen gelten machen können?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo liebe Kollegen,
ich möchte neben meiner Festanstellung freiberuflich arbeiten.
( Rentenversicherung; Berufshaftpflicht; Wohlfahrtskasse; ...etc ist schon alles bekannt)
Meine Frage ist, ob ich auch privat Patienten ( haben private ärztliche Verordnungen ) behandeln darf als Freiberufler ohne eigenen Praxissitz (Hausbesuch) und ob diese dann die Kosten auch gegenüber Ihrer Kassen gelten machen können?
das ist möglich, wenn du eine private Berufshaftpflichtversicherung hast und den groben Stundenumfang der Krankenkasse und dem zuständigen Gesundheitsamt mitteilst. Ausserdem mit Finanzamt klären, da du die Rechnungen (fortlaufend pro Jahr durchnummeriert) ja mit steurerklärung angeben mußt (Einnahmen aus Selbständiger tätigkeit) und damit auch eine andere steuernummer erhälst.
Mach ich auch schon lämnger nebenher.
Viel erfolg,
pit
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pit fit schrieb:
Hallo,
das ist möglich, wenn du eine private Berufshaftpflichtversicherung hast und den groben Stundenumfang der Krankenkasse und dem zuständigen Gesundheitsamt mitteilst. Ausserdem mit Finanzamt klären, da du die Rechnungen (fortlaufend pro Jahr durchnummeriert) ja mit steurerklärung angeben mußt (Einnahmen aus Selbständiger tätigkeit) und damit auch eine andere steuernummer erhälst.
Mach ich auch schon lämnger nebenher.
Viel erfolg,
pit
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eim schrieb:
In Hamburg muss sich jeder Physio (PI und FM ) anmelden bzw. die Praxisinhaber die Angestellten Physios und auch noch zusätzlich die Freien Mitarbeiter
Frage nur aus Interesse.
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kroetzi schrieb:
Dazu muß der Hausbesuch dann quasi mit verordnet sein oder?
Frage nur aus Interesse.
wieso dem gesundheitsamt mitteilen? noch nie gehört...... in welchem bundesland?
In NRW muss man auch jeden Mitarbeiter vor Arbeitsbeginn beim Gesundheitsamt anmelden.
Gilt aber, laut unserem GA, für jedes Bundesland.
Ohne Anmeldung bei GA dürfen auch angestellte Physios nicht arbeiten.
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LeviathanPT schrieb:
Moebus schrieb am 14.6.20 18:59:
wieso dem gesundheitsamt mitteilen? noch nie gehört...... in welchem bundesland?
In NRW muss man auch jeden Mitarbeiter vor Arbeitsbeginn beim Gesundheitsamt anmelden.
Gilt aber, laut unserem GA, für jedes Bundesland.
Ohne Anmeldung bei GA dürfen auch angestellte Physios nicht arbeiten.
Ja!
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Bernie schrieb:
@kroetzi
Ja!
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Bernie schrieb:
@LeviathanPT "Gilt aber, laut unserem GA, für jedes Bundesland." Diese Aussage ist schon deshalb falsch, da der ÖGD Ländersache ist und die ÖGDGesetze sich von Land zu Land unterscheiden. In BW ist keine Meldung erforderlich, in NRW (§18) schon.
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Moebus schrieb:
wieso dem gesundheitsamt mitteilen? noch nie gehört...... in welchem bundesland?
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man braucht lediglich Anmeldung bei Gesundheitsamt und eine Berufshaftpflichtversicherung und Anmeldung Berufsgenossenschaft. Für Privatpatienten sind keine Räumlichkeiten vorgeschrieben. Privatrezepte rechnet der Patient mit seiner Kasse ab oder direkt mit der Kasse, je nach Absprache.
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franziska12 schrieb:
Privatpatienten darf man theoretisch auch auf dem Küchentisch behandeln( theoretisch!)
man braucht lediglich Anmeldung bei Gesundheitsamt und eine Berufshaftpflichtversicherung und Anmeldung Berufsgenossenschaft. Für Privatpatienten sind keine Räumlichkeiten vorgeschrieben. Privatrezepte rechnet der Patient mit seiner Kasse ab oder direkt mit der Kasse, je nach Absprache.
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Geronimo schrieb:
...seit wann gibt es den Privatkassen...?
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Tanguera schrieb:
Komisch..... soweit ich weiss, darf unser Job im " Umherziehen" nicht ausgeübt werden- sprich ohne feste Räumlichkeiten nur präventiv und Wellness- keine Therapie. Aber vllt. hat sich da auch was geändert? Es wäre hilfreich, sich mal mit den Gesetzen MPhG auseinanderzusetzen. 😉
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Badde schrieb:
Sobald Du einen Vertrag mit einer Praxis als freier Mitarbeiter hast, ist der Bezug zu den Räumlichkeiten da.
Deine Frage nach der Abrechnung von Leistungen bei P-Pat. richtet sich an die Pat., denn bei den P-Versicherungen gibt es alle möglichen Verträge. Die rechtliche Seite für Deine Tätigkeit ist das eine, die Bezahlung durch Pat. eine andere.
mfg hgbblush
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hgb schrieb:
Hallo mab,
Deine Frage nach der Abrechnung von Leistungen bei P-Pat. richtet sich an die Pat., denn bei den P-Versicherungen gibt es alle möglichen Verträge. Die rechtliche Seite für Deine Tätigkeit ist das eine, die Bezahlung durch Pat. eine andere.
mfg hgbblush
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