Physiotherapeut/in (m/w/d)
Gesucht wird ein/e motivierte/r
Physiotherapeut/in (m/w/d), der/die
unser tolles Team verstärkt und
sich auf eine abwechslungsreiche
und anspruchsvolle Tätigkeit in
einer modernen Praxis freut.
Deine Aufgaben:
Durchführung von individuellen
physiotherapeutischen Behandlungen
auf Grundlage einer ärztlichen
Verordnung
Erstellung von Therapieplänen und
Dokumentation der Behandlungen
Beratung und Anleitung von
Patienten zur Eigenübung und
Prävention
Eng...
Gesucht wird ein/e motivierte/r
Physiotherapeut/in (m/w/d), der/die
unser tolles Team verstärkt und
sich auf eine abwechslungsreiche
und anspruchsvolle Tätigkeit in
einer modernen Praxis freut.
Deine Aufgaben:
Durchführung von individuellen
physiotherapeutischen Behandlungen
auf Grundlage einer ärztlichen
Verordnung
Erstellung von Therapieplänen und
Dokumentation der Behandlungen
Beratung und Anleitung von
Patienten zur Eigenübung und
Prävention
Eng...
ich hätte nämlich neben meiner Vollzeit Tätigkeit monatlich 1-2 Patienten auf privat Rezept die ich behandeln könnte.
BG Beitritt, private Haftpflicht & Meldung beim Finanzamt bzw. Ordnungsamt.
muss ich sonst was beachten ? Könnten diverse Beiträge anfallen ? Ich schätze nicht weil es eher eine geringfügige Tätigkeit ist ?
lg
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Schippi schrieb:
Info an AG
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Schippi kriegt er das sowieso nicht ohnehin irgendwie mit ?
Du bist meist verpflichtet, es mitzuteilen. Das wollte Schippi wohl sagen..
Beim Gesundheitsamt musst Du Dich wohl auch noch formlos anmelden.
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pt ani schrieb:
@Anonymer Teilnehmer
Du bist meist verpflichtet, es mitzuteilen. Das wollte Schippi wohl sagen..
Beim Gesundheitsamt musst Du Dich wohl auch noch formlos anmelden.
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
hmmm... ob sich das für diese geringe Anzahl lohnt ? ..vielleicht arangiert man sich mit dem derzeitigen AG
MfG
JürgenK ;)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@JürgenK was spricht denn dagegen ?
außer, der schwager, eines bekannten, der einen kennt, erzählt es ihm...
die meldung ans finanzamt machst du mit der steuererklärung automatisch.
ansonsten sollten die drei sachen reichen (BG, Haftpflicht, Gesundheitsamt).
bedenke allerdings auch, dass manche privatversicherer eine praxis voraussetzen und die kosten ggf. nicht erstattet, was wiederum zu diskussionen und unzufriedenheit der PPs führen kann
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Alex Moro schrieb:
@Anonymer Teilnehmer nö, der aktuelle arbeitgeber bekommts nicht mit.
außer, der schwager, eines bekannten, der einen kennt, erzählt es ihm...
die meldung ans finanzamt machst du mit der steuererklärung automatisch.
ansonsten sollten die drei sachen reichen (BG, Haftpflicht, Gesundheitsamt).
bedenke allerdings auch, dass manche privatversicherer eine praxis voraussetzen und die kosten ggf. nicht erstattet, was wiederum zu diskussionen und unzufriedenheit der PPs führen kann
ausser die BG und die Haftpflicht sollte sich doch nichts an kosten anbahnen oder ?
lg
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Alex Moro habe ich grundsätzlich Veränderungen bei bestimmten Kosten ? Versicherungstechnisch ?
ausser die BG und die Haftpflicht sollte sich doch nichts an kosten anbahnen oder ?
lg
solange deine PPs zufrieden bleiben...
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Alex Moro schrieb:
@Anonymer Teilnehmer fürs erste eigentlich nicht.
solange deine PPs zufrieden bleiben...
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Badde schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Richtig. DRV Beiträge evtl., wenn Du mehr als 450 Euro Gewinn pro Monat hast.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Badde kommen die auf einen dann selber zu ?
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Badde schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Eigentlich nicht. Du bist verpflichtet Deine Selbständigkeit dort anzuzeigen.
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sabine.b.m. schrieb:
Was dagegen spricht? Nun, es ist auf jeden Fall mangelnde Seriosität bzw. Respekt gegenüber dem Arbeitsgeber des bestehenden Arbeitsverhältnisses. Wenn dann noch dazu kommt, daß Du Patienten aus der Praxis abziehst und meinst daß Du über eine Firma irgendwo in der Republik das Geld einstreichen kannst; Du bist ja im Angestelltenverhältnis bereits mit allem Zipp und Zapp sozialversichert und drückst da auch Deine Steuern ab. Es gibt ja Firmen, die helfen dir als freier Mitarbeiter deine Selbstständigkeit in der Physiotherapie zu realisieren.... Die entziehen sich der Verantwortung und überlassen es Dir, Deine nebenberufliche Selbständigkeit zu melden (oder auch nicht)! Spätestens aber bei der Anmeldung bei BG, Haftpflicht, Gesundheitsamt könnten die Behörden aufmerksam werden. Was mich bei all dem am meisten stört, ist die Respektlosigkeit gegenüber dem Arbeitgeber.
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Horatio72 schrieb:
@sabine.b.m. so siehts aus. Ich konnte gar nicht glauben das die Frage Ernst gemeint ist.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Es war die Rede von einer Abrechnung neben meinem Angestellten Verhältnis, ganz transparent und klar. Ich darf doch wohl den Schwager meines Bruders am Wochenende behandeln wenn ich möchte ? Und von einer Freien Mitarbeit war hier ebenfalls nicht die Rede. Bitte gründlich lesen.
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Badde schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Sehe ich auch so. Keine Ahnung was die meinen.
außer, der schwager, eines bekannten, der einen kennt, erzählt es ihm....Zitatende) Aber sieh den Beitrag einfach mal als Hinweis für alle, die tatsächlich nicht ganz ehrlich neben der Arbeit als angestellter Therapeut noch Geld einstreichen wollen.
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sabine.b.m. schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Da bitte ich untertänigst um Vergebung. Ich hätte den richtigen "Antworten"-Button drücken müssen; nämlich den von Alex Moro (Zitat: "nö, der aktuelle arbeitgeber bekommts nicht mit.
außer, der schwager, eines bekannten, der einen kennt, erzählt es ihm....Zitatende) Aber sieh den Beitrag einfach mal als Hinweis für alle, die tatsächlich nicht ganz ehrlich neben der Arbeit als angestellter Therapeut noch Geld einstreichen wollen.
"Ich darf doch wohl den Schwager meines Bruders am Wochenende behandeln wenn ich möchte ?" Ohne Privat-Rezept? Nur als PTHP, sonst nicht. Mit GKV - Rezept nur in den Praxisräumen oder aus medizinischen Gründen als HB.....
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Bernie schrieb:
@Anonymer Teilnehmer
"Ich darf doch wohl den Schwager meines Bruders am Wochenende behandeln wenn ich möchte ?" Ohne Privat-Rezept? Nur als PTHP, sonst nicht. Mit GKV - Rezept nur in den Praxisräumen oder aus medizinischen Gründen als HB.....
Was soll daran nicht ehrlich sein?
Ein Angestellter ist doch kein Leibeigener, der ständig an seinen AG denken muss.
Natürlich kannst Du nebenbei PP behandeln. Solange diese nicht abgeworben wurden.
Und wenn kein Rezept vorliegt hast Du halt massiert. Meine Güte, ist das so schwer?
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Badde schrieb:
@sabine.b.m. So ein Quatsch. Da will man jemandem unbedingt ein schlechtes Gewissen machen.
Was soll daran nicht ehrlich sein?
Ein Angestellter ist doch kein Leibeigener, der ständig an seinen AG denken muss.
Natürlich kannst Du nebenbei PP behandeln. Solange diese nicht abgeworben wurden.
Und wenn kein Rezept vorliegt hast Du halt massiert. Meine Güte, ist das so schwer?
Totaler Unsinn!
Es reicht, wenn man die notwendige Qualifikation für das Rezept hat. Feddisch!
Und Bernie, lesen bildet: im ersten Beitrag war das Rezept explizit erwähnt.
Und jetzt mag mir bitte keiner kommen, dass PP nur Erstattungen bei Behandlung in GKV-Praxen erhalten. Ich habe seit 23 Jahren eine reine Privatpraxis. ALLE, ALLE, wirklich alle meine Rechnungen werden von den PKVen anerkannt. Es kam niemals eine Rückfrage nach einer GKV-Zulassung.
In meinem eigenen PKV-Vertrag steht auch nichts dergleichen.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
@Bernie Wo steht, dass nur in Praxisräume behandelt werden darf?
Totaler Unsinn!
Es reicht, wenn man die notwendige Qualifikation für das Rezept hat. Feddisch!
Und Bernie, lesen bildet: im ersten Beitrag war das Rezept explizit erwähnt.
Und jetzt mag mir bitte keiner kommen, dass PP nur Erstattungen bei Behandlung in GKV-Praxen erhalten. Ich habe seit 23 Jahren eine reine Privatpraxis. ALLE, ALLE, wirklich alle meine Rechnungen werden von den PKVen anerkannt. Es kam niemals eine Rückfrage nach einer GKV-Zulassung.
In meinem eigenen PKV-Vertrag steht auch nichts dergleichen.
Gruß von Monique
Hallo Monique, ich persönlich empfinde Deine Wortwahl mir gegenüber etwas zu aggressiv. Aber, Du wirst Deine Gründe haben.
Wie komme ich darauf, dass nur in Praxisräumen behandelt werden darf? § 3 Abs. 5 des Rahmenvertrages sagt: "Leistungen dürfen grundsätzlich nur an den in § 11 der HeilM-RL bzw. § 9 der HeilM-RL ZÄ genannten Orten und unter den dort genannten Voraussetzungen erbracht werden." Also in der Praxis, oder der häuslichen Umgebung. Häusliche Umgebung aber nur, "wenn die Patientin oder der Patient aus medizinischen Gründen die Therapeutin oder den Therapeuten nicht aufsuchen kann oder wenn sie aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist.
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Bernie schrieb:
@M0nique
Hallo Monique, ich persönlich empfinde Deine Wortwahl mir gegenüber etwas zu aggressiv. Aber, Du wirst Deine Gründe haben.
Wie komme ich darauf, dass nur in Praxisräumen behandelt werden darf? § 3 Abs. 5 des Rahmenvertrages sagt: "Leistungen dürfen grundsätzlich nur an den in § 11 der HeilM-RL bzw. § 9 der HeilM-RL ZÄ genannten Orten und unter den dort genannten Voraussetzungen erbracht werden." Also in der Praxis, oder der häuslichen Umgebung. Häusliche Umgebung aber nur, "wenn die Patientin oder der Patient aus medizinischen Gründen die Therapeutin oder den Therapeuten nicht aufsuchen kann oder wenn sie aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist.
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Bernie schrieb:
Der AT hat einmal gefragt, ob er privat Rezepte abrechnen kann. In einem weitern Thread ging es um die Behandlung am WE zu Hause, nicht um die Abrechnung. Sorry, aber ich antorte nur auf das was geschrieben wird. Abrechnen und Behandeln sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Können und Dürfen im Übrigen auch.
Weiter schrieb AT "Außerhalb meines Anstellungsverhältnisses.
ich hätte nämlich neben meiner Vollzeit Tätigkeit monatlich 1-2 Patienten auf privat Rezept die ich behandeln könnte."
Mir erschließt sich vollkommen, dass bei einer Vollzeitstelle weitere Arbeit am WE gemacht wird.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
@Bernie Der Rahmenvertrag ist für PP nicht gültig. Und es ging nur um PPs: "Kann ich privat Rezepte nebenberuflich abrechnen?"
Weiter schrieb AT "Außerhalb meines Anstellungsverhältnisses.
ich hätte nämlich neben meiner Vollzeit Tätigkeit monatlich 1-2 Patienten auf privat Rezept die ich behandeln könnte."
Mir erschließt sich vollkommen, dass bei einer Vollzeitstelle weitere Arbeit am WE gemacht wird.
Gruß von Monique
wenn es probleme gibt, dann nur seitens der vertragsbedinungen zw. PPs und deren versicherungen. ob du die in der praxis, zuhause oder im ICE behandelst, kann dir eigentlich egal sein bei rechnungsstellung
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Alex Moro schrieb:
@Bernie um es kurz zu sagen, mit PPs darfst du eigentlich alles machen (PT-Zulassung vorausgesetzt), solange der arzt eine diagnose für dich hat (oder eben HP).
wenn es probleme gibt, dann nur seitens der vertragsbedinungen zw. PPs und deren versicherungen. ob du die in der praxis, zuhause oder im ICE behandelst, kann dir eigentlich egal sein bei rechnungsstellung
Ich denke, das musst Du mir nicht erklären...... Aber trotzdem: Danke!
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Bernie schrieb:
@Alex Moro
Ich denke, das musst Du mir nicht erklären...... Aber trotzdem: Danke!
Im Ausgangspost von AT stand bei mir:"Kann ich privat Rezepte nebenberuflich abrechnen?" Es stand nicht: Privatrezepte
Für mutmaßliche Legasthenie von Forumsteilnehmern bin ich nicht verantwortlich.Erst im zweiten Satz kommt dann so was ähnliches, was man als Privatrezept ansehen kann. Unabhängig davon solltest Du wissen, dass ich seit über 20 Jahren im Forum lieber umfassend antworte.
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Bernie schrieb:
@M0nique
Im Ausgangspost von AT stand bei mir:"Kann ich privat Rezepte nebenberuflich abrechnen?" Es stand nicht: Privatrezepte
Für mutmaßliche Legasthenie von Forumsteilnehmern bin ich nicht verantwortlich.Erst im zweiten Satz kommt dann so was ähnliches, was man als Privatrezept ansehen kann. Unabhängig davon solltest Du wissen, dass ich seit über 20 Jahren im Forum lieber umfassend antworte.
Ich fand in ATs Beitrag eindeutig herauszulesen, dass es um Privatrezepte ging. Und deswegen schrieb ich, dass man (für PPs) keine Praxisräume braucht.
Nix für ungut, schönes WE (Wochenende)
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
@Bernie Vor 25 Jahren - so lange bin ich nun hier unterwegs - gab es noch die korrekte und völlig unmissverständliche Schreibweise. Das sms-Gestammel nahm stetig zu und inzwischen beherrsche ich auch dieses zu verstehen. Bei Unklarheiten frage ich nach.
Ich fand in ATs Beitrag eindeutig herauszulesen, dass es um Privatrezepte ging. Und deswegen schrieb ich, dass man (für PPs) keine Praxisräume braucht.
Nix für ungut, schönes WE (Wochenende)
Gruß von Monique
das kann er dann zu 100% machen.
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micael94 schrieb:
Also ich wuerde niemanden anstellen, der nebenbei noch privat patienten behandelt.
das kann er dann zu 100% machen.
Ingenieure, die noch nebenbei an Autos basteln oder Informatiker, die nebenbei Apps und HP programmieren und entwickeln finden reihenweise keine Jobs mehr. Sie gelten als unmotiviert und diese Branchen haben, wie die PT, auch keinen Fachkräftemangel.
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Badde schrieb:
@micael94 Stimmt. Das machen die großen Firmen auch alle so.
Ingenieure, die noch nebenbei an Autos basteln oder Informatiker, die nebenbei Apps und HP programmieren und entwickeln finden reihenweise keine Jobs mehr. Sie gelten als unmotiviert und diese Branchen haben, wie die PT, auch keinen Fachkräftemangel.
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micael94 schrieb:
Richtig, das ist bei großen Firmen in den Arbeitsverträgen sowieso ausgeschlossen und kein Thema 👍
Schon vor 35 Jahren hat das PT-Gehalt nicht für ein normales Leben, plus Urlaub, plus die selbstfinanzierten Fobis gereicht. Meine beiden früheren Arbeitgeber hatten überhaupt kein Problem damit, dass ich neben den 35 Stunden als AN noch 10-15 Stunden nebenbei PPs und Sportkurse gemacht habe. Warum sollten sie auch? Meiner Arbeitskraft als AN hat das nicht geschadet. Im Gegenteil, ich hatte sehr schnell viele Fobis. Davon profitierten auch die Patienten meiner AG.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
@micael94
Schon vor 35 Jahren hat das PT-Gehalt nicht für ein normales Leben, plus Urlaub, plus die selbstfinanzierten Fobis gereicht. Meine beiden früheren Arbeitgeber hatten überhaupt kein Problem damit, dass ich neben den 35 Stunden als AN noch 10-15 Stunden nebenbei PPs und Sportkurse gemacht habe. Warum sollten sie auch? Meiner Arbeitskraft als AN hat das nicht geschadet. Im Gegenteil, ich hatte sehr schnell viele Fobis. Davon profitierten auch die Patienten meiner AG.
Gruß von Monique
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micael94 schrieb:
Dann brauchst Du damit auch kein Problem haben.. Vorschlag wäre 20 Stunden bei Dir und 15 Stunden selbst.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
@micael94 leider verstehe ich Deinen Beitrag nicht... Vor allem nicht im Zusammenhang mit Deinem Beitrag (Also ich wuerde niemanden anstellen, der nebenbei noch privat patienten behandelt. das kann er dann zu 100% machen.), auf den ich geantwortet hatte.
Gruß von Monique
Ich kenne BWLer, Ingenieure, Mikrobiologen, etc. Die nebenbei selbstständig arbeiten. Viele im gleichen Bereich. Der Arbeitgeber wird darüber unterrichtet und kann es nur dann verbieten, wenn es die vertragliche Tätigkeit ernsthaft gefährdet oder dadurch eine ernsthafte Konkurrenz entsteht. Die großen Firmen halten sich normalerweise an das deutsche Arbeitsrecht in Ihren Verträgen.
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Badde schrieb:
@micael94 Ja? Da sind meine Erfahrungen aber ganz anders.
Ich kenne BWLer, Ingenieure, Mikrobiologen, etc. Die nebenbei selbstständig arbeiten. Viele im gleichen Bereich. Der Arbeitgeber wird darüber unterrichtet und kann es nur dann verbieten, wenn es die vertragliche Tätigkeit ernsthaft gefährdet oder dadurch eine ernsthafte Konkurrenz entsteht. Die großen Firmen halten sich normalerweise an das deutsche Arbeitsrecht in Ihren Verträgen.
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Margarit Ionov schrieb:
[mention]micael94[/ment
Es kommt auf den relevanten Markt an.
Natürlich dürfen BWL, Ingenieure, etc nicht für die Konkurrenz arbeiten. Frag mal bei VW und Tesla nach. Oder bei Modernaund Biontech.
Wenn Du Deiner Praxis Konkurrenz machst , dann geht es nicht. Wenn es z.B. räumlich weit genug weg ist dann ja.
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micael94 schrieb:
@Badde
Es kommt auf den relevanten Markt an.
Natürlich dürfen BWL, Ingenieure, etc nicht für die Konkurrenz arbeiten. Frag mal bei VW und Tesla nach. Oder bei Modernaund Biontech.
Wenn Du Deiner Praxis Konkurrenz machst , dann geht es nicht. Wenn es z.B. räumlich weit genug weg ist dann ja.
...na ja ich kann meine Praxis aufmachen wo ich will...im selben Haus , daneben... ist NICHT verboten
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@micael94
...na ja ich kann meine Praxis aufmachen wo ich will...im selben Haus , daneben... ist NICHT verboten
MfG
JürgenK ;)
Natürlich kann ein Physiotherapeut nebenbei Privatpatienten behandeln, wenn er seinen Arbeitgeber über diese Nebentätigkeit unterrichtet. Und wenn nicht, wird er sicherlich nicht gekündigt. So what.....
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Badde schrieb:
@micael94 Da muss ich nicht anfragen um es zu wissen.
Natürlich kann ein Physiotherapeut nebenbei Privatpatienten behandeln, wenn er seinen Arbeitgeber über diese Nebentätigkeit unterrichtet. Und wenn nicht, wird er sicherlich nicht gekündigt. So what.....
at alle:
In meinen Arbeitsverträgen als Angestellter stand immer:
Jede Art von Nebentätigkeiten sind dem AG zeitnah zu melden!
Beim Arbeitsgericht wird- auch oft über Kokurierungsverbot verhandelt.(Nebentätigkeit)
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Muskelfreak schrieb:
@Badde
at alle:
In meinen Arbeitsverträgen als Angestellter stand immer:
Jede Art von Nebentätigkeiten sind dem AG zeitnah zu melden!
Beim Arbeitsgericht wird- auch oft über Kokurierungsverbot verhandelt.(Nebentätigkeit)
Ich habe meinen Arbeitgeber früher nie über meine Nebentätigkeiten unterrichtet und ich hatte sehr viele....
Er hätte mich eh nicht gekündigt. So what....
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Badde schrieb:
@Muskelfreak Das fällt unter die allgemeinen Vorgaben durch das Arbeitsrecht.
Ich habe meinen Arbeitgeber früher nie über meine Nebentätigkeiten unterrichtet und ich hatte sehr viele....
Er hätte mich eh nicht gekündigt. So what....
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micael94 schrieb:
Kann hier irgendjemand diese Tiefflieger auf ein gewiesen Standard heben. Da muss ich mich echt fremdschämen.
"einen gewissen Standard"....
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Badde schrieb:
@micael94 Danke für den Hinweis. Mach ich gerne.
"einen gewissen Standard"....
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Kann ich privat Rezepte nebenberuflich abrechnen? Außerhalb meines Anstellungsverhältnisses.
ich hätte nämlich neben meiner Vollzeit Tätigkeit monatlich 1-2 Patienten auf privat Rezept die ich behandeln könnte.
BG Beitritt, private Haftpflicht & Meldung beim Finanzamt bzw. Ordnungsamt.
muss ich sonst was beachten ? Könnten diverse Beiträge anfallen ? Ich schätze nicht weil es eher eine geringfügige Tätigkeit ist ?
lg
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