Physiotherapeut (w/m/d)
Mit über 170
Gesundheitseinrichtungen in 14
Bundesländern zählt Asklepios zu
den größten privaten
Klinikbetreibern in Deutschland.
Der Kern unserer
Unternehmensphilosophie: Es reicht
uns nicht, wenn unsere Patienten
gesund werden – wir wollen, dass
sie gesund bleiben. Wir verstehen
uns als Begleiter, der Menschen ein
Leben lang zur Seite steht.
Wir suchen zum nächstmöglichen
Zeitpunkt
Physiotherapeut (w/m/d)
WIR SIND
Die Asklepios MVZ Sachsen GmbH ist
da...
Mit über 170
Gesundheitseinrichtungen in 14
Bundesländern zählt Asklepios zu
den größten privaten
Klinikbetreibern in Deutschland.
Der Kern unserer
Unternehmensphilosophie: Es reicht
uns nicht, wenn unsere Patienten
gesund werden – wir wollen, dass
sie gesund bleiben. Wir verstehen
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Die Asklepios MVZ Sachsen GmbH ist
da...
Mein PI meinte nach der letzten Abrechnung plötzlich das ein Großteil meiner HB - die alle in einem Altenheim sind - aber an unterschiedlichen Tagen und Zeiten nicht mehr als HB abgerechnet werden können. Warum ?
Sicherlich gibt es gelegentlich Datumsüberschneidungen aber so läuft es jetzt schon seit ein paar Jahren.
Könnt ihr mir seine Aussage bestätigen ?
Dank Euch
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo ihr.
Mein PI meinte nach der letzten Abrechnung plötzlich das ein Großteil meiner HB - die alle in einem Altenheim sind - aber an unterschiedlichen Tagen und Zeiten nicht mehr als HB abgerechnet werden können. Warum ?
Sicherlich gibt es gelegentlich Datumsüberschneidungen aber so läuft es jetzt schon seit ein paar Jahren.
Könnt ihr mir seine Aussage bestätigen ?
Dank Euch
Von daher kann ich dir nur das erläutern, aber nicht genaues!
MFG
Meitao
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Oksana Giblian schrieb:
Sorry Sorry Meitao! Aus Versehen habe ich auf nein getippt ! Kann man das rückgängig machen? LG Oksana
Hast du evtl einen link für mich ???
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
dank dir. Also ich komme aus Niedersachsen...
Hast du evtl einen link für mich ???
:wink:
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Soweit ich weiß, kann man sein Voting nicht rückgängig machen!
:wink:
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Jedes bundesland hat eigene Rahmenverträge, in diesen musst du reinsehen. Denn wenn ein HB in einer sozialen Einrichtung stattfindet gibt es unterschiedliche Regelungen. In manchen Bundesländern zählt nur der erste HB in einer Einrichtung und die nachfolgenden nicht. In anderen Bundesländern gibt es eigene Abrechnungspositionen für HB in sozialen Einrichtungen.
Von daher kann ich dir nur das erläutern, aber nicht genaues!
MFG
Meitao
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Gruß Britt
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Britt schrieb:
Das stimmt nicht unbedingt. In einigen Bundesländern bekommst du in sozialen Einrichtungen grundsätzlich nur die geringfügige Pauschale für "HB in sozialen Einrichtungen", selbst wenn du dort nur einen Patienten hast.
Gruß Britt
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die neue schrieb:
zB in NRW
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MNM schrieb:
Wäre aber nicht zulässig, da der Verrsicherte schlechter gestellt wird, ob der Passus einer Klage standhalten würde!?
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PTP schrieb:
Das gilt nicht für RVO-Patienten in NS soweit ich weiß
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PTP schrieb:
Du musst ggf.genau nachweisen, wenn es Datumsüberschneidungen gibt, warum du die Patienten nicht zusammenhängend behandeln konntest. Ansonsten für den 1. HB volle HB-Pauschale, für jeden Weiteren die abgespeckte Pauschale berechnen.
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