Für unsere Filiale in Frankfurt
Ostend/Bornheim suchen wir ab
sofort eine*n Mitarbeiter*in
HIer bieten wir hier Physiotherapie
und Gesundheitstraining an.
Einen hochwertig ausgestattete
Physiotherapiepraxis (ca. 200qm)mit
5 Behandlungsräumen und einer
KGG-Fläche.
Das Gesundheitstraining beinhaltet
eine Trainingsfläche,
ausgestattet mit einem
MilonQ-Zirkel und entsprechenden
Cardiogeräten, Kabelzügen etc.
Hier suchen wir
Physiotherapeut:innen die Lust
haben die Praxis mitzugestalten
u...
Ostend/Bornheim suchen wir ab
sofort eine*n Mitarbeiter*in
HIer bieten wir hier Physiotherapie
und Gesundheitstraining an.
Einen hochwertig ausgestattete
Physiotherapiepraxis (ca. 200qm)mit
5 Behandlungsräumen und einer
KGG-Fläche.
Das Gesundheitstraining beinhaltet
eine Trainingsfläche,
ausgestattet mit einem
MilonQ-Zirkel und entsprechenden
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Hier suchen wir
Physiotherapeut:innen die Lust
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u...
habe die Tage im Chat gelesen, daß manche PKK die KG nur zahlen, wenn die Therapie in kassenzugelassenen Praxen stattfindet. Weiß jemand von Euch welche PKK sich da quer stellen?
Ich möchte ab August PKK Patienten in einer HP Praxis behandeln.
Danke Anna
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Anna Uller schrieb:
Hallo Ihr Lieben,
habe die Tage im Chat gelesen, daß manche PKK die KG nur zahlen, wenn die Therapie in kassenzugelassenen Praxen stattfindet. Weiß jemand von Euch welche PKK sich da quer stellen?
Ich möchte ab August PKK Patienten in einer HP Praxis behandeln.
Danke Anna
Das ist so nicht ganz korrekt. Du musst lediglich dem Gesundheitsamt vor Ort deine physiotherapeutische Tätigkeit anzeigen und angeben wo du das durchführst.
Das kann aber im Einzelfall nicht deine HP Praxis sein. Normalerweise darf Krankengymnastik nur in vom Gesundheitsamt akzeptierten(angemeldeten) Räumen stattfinden.
(Aber wie so oft in unserer Branche herrscht auch bei den Gesundheitsämtern viel Unkenntnis.)
Dass heißt, wenn du auf deine Rechnung einen Stempel mit der Aufschrift "Praxis für Naturheilkunde xy" knallst, könnte die PKV die Erstattung an den Patienten ablehnen, da du eine physiotherapeutische Anwendung in nicht dafür vorgesehenen Räumen(angemeldeten) abgegeben hast. Allerdings hast du natürlich einen Behandlungsvertrag mit dem Patienten abgeschlossen und dieser muss erfüllt werden. Das könnte aber nach hinten losgehen...
Solltest du aber bereits eine Bestätigung von Gesundheitsamt für PT+HP Zulassung in deiner Praxis zu den selben Geschäftszeiten haben, dann ist das deine rechtsverbindliche Grundlage, diese Leistungen abzugeben.
Das hat mit GKV nichts zu tun!
Aber du solltest das für dich zuständige Gesundheitsamt konsultieren.
Ich hoffe damit geholfen zu haben, und die Physiotherapeutenschaft, die ja zum Glück nicht rechtsverbindlich organisiert ist, vielleicht wieder ein PP weniger hat.
Schönen Gruß,
guest
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Das eine ist, wo von Rechts wegen PT ausgeübt werden kann und das andere (was Anna gefragt hat) ist, wann eine PKV erstattet.
Es gibt wirklich Versicherungen, die nur erstatten, wenn die Behandlung in zugelassenen Räumen erfolgt. Dies wird dann wohl im Vertrag stehen.
Ich wurde während meiner FM-Zeiten von einer DKV-Mitarbeiterin angerufen und gefragt, wo ich meine Praxis hätte, dies ginge nicht aus der Rechnung hervor.
Welche Versicherungen es im Einzelnen sind, kann ich nicht sagen.
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die neue schrieb:
das stimmt auch nicht so ganz ....
Das eine ist, wo von Rechts wegen PT ausgeübt werden kann und das andere (was Anna gefragt hat) ist, wann eine PKV erstattet.
Es gibt wirklich Versicherungen, die nur erstatten, wenn die Behandlung in zugelassenen Räumen erfolgt. Dies wird dann wohl im Vertrag stehen.
Ich wurde während meiner FM-Zeiten von einer DKV-Mitarbeiterin angerufen und gefragt, wo ich meine Praxis hätte, dies ginge nicht aus der Rechnung hervor.
Welche Versicherungen es im Einzelnen sind, kann ich nicht sagen.
MfG
JürgenK
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JürgenK schrieb:
....nicht in allen BL muß man sich als selbständiger PT beim Gesundheitsamt melden...
MfG
JürgenK
So ein Schwachsinn.
Es sei den es sind GKV-Praxen gemeint.Dann sollte man das auch so schreiben
Ansonsten darf ich als Physio auch in HP -Räumen /Praxen arbeiten und als HP und Physio selbstredend auch Physiotherapie abgeben.
Bisher gabs bei meinen Patienten keinerlei Probleme und auch das Gesundheitsamt hat keine Probleme meine Praxis für Naturheilkunde und Physiotherapie zu genehmigen
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eim schrieb:
Vor allem hab ich noch nirgendwo gelesen dass ich nur in als Physio zugelassenen Räumen und nicht in Räumen von HP arbeiten darf.
So ein Schwachsinn.
Es sei den es sind GKV-Praxen gemeint.Dann sollte man das auch so schreiben
Ansonsten darf ich als Physio auch in HP -Räumen /Praxen arbeiten und als HP und Physio selbstredend auch Physiotherapie abgeben.
Bisher gabs bei meinen Patienten keinerlei Probleme und auch das Gesundheitsamt hat keine Probleme meine Praxis für Naturheilkunde und Physiotherapie zu genehmigen
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guest schrieb:
Hallo.
Das ist so nicht ganz korrekt. Du musst lediglich dem Gesundheitsamt vor Ort deine physiotherapeutische Tätigkeit anzeigen und angeben wo du das durchführst.
Das kann aber im Einzelfall nicht deine HP Praxis sein. Normalerweise darf Krankengymnastik nur in vom Gesundheitsamt akzeptierten(angemeldeten) Räumen stattfinden.
(Aber wie so oft in unserer Branche herrscht auch bei den Gesundheitsämtern viel Unkenntnis.)
Dass heißt, wenn du auf deine Rechnung einen Stempel mit der Aufschrift "Praxis für Naturheilkunde xy" knallst, könnte die PKV die Erstattung an den Patienten ablehnen, da du eine physiotherapeutische Anwendung in nicht dafür vorgesehenen Räumen(angemeldeten) abgegeben hast. Allerdings hast du natürlich einen Behandlungsvertrag mit dem Patienten abgeschlossen und dieser muss erfüllt werden. Das könnte aber nach hinten losgehen...
Solltest du aber bereits eine Bestätigung von Gesundheitsamt für PT+HP Zulassung in deiner Praxis zu den selben Geschäftszeiten haben, dann ist das deine rechtsverbindliche Grundlage, diese Leistungen abzugeben.
Das hat mit GKV nichts zu tun!
Aber du solltest das für dich zuständige Gesundheitsamt konsultieren.
Ich hoffe damit geholfen zu haben, und die Physiotherapeutenschaft, die ja zum Glück nicht rechtsverbindlich organisiert ist, vielleicht wieder ein PP weniger hat.
Schönen Gruß,
guest
LG Anna
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Anna Uller schrieb:
Vielen dank , ihr habt mir weitergeholfen, genießt die schöne sonne da draußen
LG Anna
Anna hat eine ganz einfache, verständliche Frage "korrekt" gestellt !
Deine Antwort hat mit der Frage absolut nichts zu tun und ist zudem NICHT korrekt ! Also eine ´Falschmeldung´!!
Eine Nachricht über den Beginn einer selbstständigen Tätigkeit als PT an das zuständige Gesundheitsamt ist, wie JürgenK schrieb, nicht in allen Bundesländern erforderlich !!
Zudem nehmen diese in einigen Bundesländern, die Meldung zur Kenntnis, lochen sie und heften sie in einem Ordner ab ! Einige verwerten diese Meldung gar nicht !(Überprüfung, Statistik,..)
Was bdeutet "nicht rechtsverbindlich organisiert" ?? :scream:
Das Ausüben der Tätigkeit ist durch Gesetze und Urteile ´organisiert´!
Beitragszahler in Verbänden sind ebefalls ´organisiert´!
Wer in keinem Verband ist, ist ebenfalls organisiert´, da er einem "geregelten Beruf" angehört und damit Gesetzen, Urteilen, HMR, HMK unterworfen ist !!
In dem in Klammern gesetzten Satz: "Aber wie so oft IN UNSERER BRANCHE HERRSCHT auch bei den Gesundheitsämtern VIEL UNKENNTNIS !"
unterstreiche ich das Grossgeschriebene und zähle dich zu denen mit der wohl größten Unkenntnis !!!
Das hast bereits in "Physiotherapie", "Last uns für mehr Lohn kämpfen..."
hinreichend bewiesen !
Tipp: mach dich auf "entsprechender Ebene" kundig, bevor du Falschmeldungen eingibst. Lass lieber die Finger in den Hosentaschen oder der Nase !
Deine Beiträge erscheinen mir als Satire ! :blush:)
Hein
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ZVPHB schrieb:
guest,
Anna hat eine ganz einfache, verständliche Frage "korrekt" gestellt !
Deine Antwort hat mit der Frage absolut nichts zu tun und ist zudem NICHT korrekt ! Also eine ´Falschmeldung´!!
Eine Nachricht über den Beginn einer selbstständigen Tätigkeit als PT an das zuständige Gesundheitsamt ist, wie JürgenK schrieb, nicht in allen Bundesländern erforderlich !!
Zudem nehmen diese in einigen Bundesländern, die Meldung zur Kenntnis, lochen sie und heften sie in einem Ordner ab ! Einige verwerten diese Meldung gar nicht !(Überprüfung, Statistik,..)
Was bdeutet "nicht rechtsverbindlich organisiert" ?? :scream:
Das Ausüben der Tätigkeit ist durch Gesetze und Urteile ´organisiert´!
Beitragszahler in Verbänden sind ebefalls ´organisiert´!
Wer in keinem Verband ist, ist ebenfalls organisiert´, da er einem "geregelten Beruf" angehört und damit Gesetzen, Urteilen, HMR, HMK unterworfen ist !!
In dem in Klammern gesetzten Satz: "Aber wie so oft IN UNSERER BRANCHE HERRSCHT auch bei den Gesundheitsämtern VIEL UNKENNTNIS !"
unterstreiche ich das Grossgeschriebene und zähle dich zu denen mit der wohl größten Unkenntnis !!!
Das hast bereits in "Physiotherapie", "Last uns für mehr Lohn kämpfen..."
hinreichend bewiesen !
Tipp: mach dich auf "entsprechender Ebene" kundig, bevor du Falschmeldungen eingibst. Lass lieber die Finger in den Hosentaschen oder der Nase !
Deine Beiträge erscheinen mir als Satire ! :blush:)
Hein
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