Für unsere Filiale in Frankfurt
Ostend/Bornheim suchen wir ab
sofort eine*n Mitarbeiter*in
HIer bieten wir hier Physiotherapie
und Gesundheitstraining an.
Einen hochwertig ausgestattete
Physiotherapiepraxis (ca. 200qm)mit
5 Behandlungsräumen und einer
KGG-Fläche.
Das Gesundheitstraining beinhaltet
eine Trainingsfläche,
ausgestattet mit einem
MilonQ-Zirkel und entsprechenden
Cardiogeräten, Kabelzügen etc.
Hier suchen wir
Physiotherapeut:innen die Lust
haben die Praxis mitzugestalten
u...
Ostend/Bornheim suchen wir ab
sofort eine*n Mitarbeiter*in
HIer bieten wir hier Physiotherapie
und Gesundheitstraining an.
Einen hochwertig ausgestattete
Physiotherapiepraxis (ca. 200qm)mit
5 Behandlungsräumen und einer
KGG-Fläche.
Das Gesundheitstraining beinhaltet
eine Trainingsfläche,
ausgestattet mit einem
MilonQ-Zirkel und entsprechenden
Cardiogeräten, Kabelzügen etc.
Hier suchen wir
Physiotherapeut:innen die Lust
haben die Praxis mitzugestalten
u...
habe mal ein paar Fragen bezüglich FM-Tätigkeit:
1. Muß ich mich als FM beim Gesundheitsamt melden?
2. Muß ich mich selbst bei den GKV melden?
3. Wie verhält es sich mit der KV, wenn ich neben meiner FM-Tätigkeit noch eine TZ-Stelle habe? Wieviel mehr muß der Verdienst der TZ-STelle sein, damit ich als FM keine KV zahlen muß?
4. Wie sieht's mit der RV aus? Um die komm ich wohl nicht herum, sobald ich als FM über 5400,-/Jahr verdiene, oder? - außer ich hätte einen Angestellten mit mind. 451,-/Monat.
5. Wenn ich als FM HBs mit meinem Auto fahre, muß ich meine KFZ-Versicherung darüber informieren, dass das Fahrzeug nicht nur privat genutzt wird?
Puh - je mehr ich mich mit dem Thema beschäftige, desto mehr Fragen kommen auf.
Ich hoffe ihr könnt ein wenig Licht in mein Gedankenspiel bringen.
Vielen Dank und schönen Sonntag.
[bearbeitet am 01.02.14 21:20]
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
christine81 schrieb:
Hallo ihr Lieben,
habe mal ein paar Fragen bezüglich FM-Tätigkeit:
1. Muß ich mich als FM beim Gesundheitsamt melden?
2. Muß ich mich selbst bei den GKV melden?
3. Wie verhält es sich mit der KV, wenn ich neben meiner FM-Tätigkeit noch eine TZ-Stelle habe? Wieviel mehr muß der Verdienst der TZ-STelle sein, damit ich als FM keine KV zahlen muß?
4. Wie sieht's mit der RV aus? Um die komm ich wohl nicht herum, sobald ich als FM über 5400,-/Jahr verdiene, oder? - außer ich hätte einen Angestellten mit mind. 451,-/Monat.
5. Wenn ich als FM HBs mit meinem Auto fahre, muß ich meine KFZ-Versicherung darüber informieren, dass das Fahrzeug nicht nur privat genutzt wird?
Puh - je mehr ich mich mit dem Thema beschäftige, desto mehr Fragen kommen auf.
Ich hoffe ihr könnt ein wenig Licht in mein Gedankenspiel bringen.
Vielen Dank und schönen Sonntag.
[bearbeitet am 01.02.14 21:20]
2. Wenn die Angestelltentätigkeit stunden und einkommensmäßig die Haupttätigkeit ist, d.h. stabil mehr Stunden gearbeitet wird und ein höheres Einkommen klar erkennbar ist, fallen keine KV- Beiträge auf die FM, an.
3. Korrekt.
4. Bei den meisten Autoversicherungen sind freiberufliche Tätigkeiten, die z.T. mit dem Auto durchgeführt werden, nicht extra zu versichern d.h. abgedeckt.
Ich würde da trotzdem anrufen bzw. den Vertrag dahingehend genau überprüfen.
Gruß S.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Shakespeare schrieb:
1. Wenn eine Beitragspflicht besteht, ja.
2. Wenn die Angestelltentätigkeit stunden und einkommensmäßig die Haupttätigkeit ist, d.h. stabil mehr Stunden gearbeitet wird und ein höheres Einkommen klar erkennbar ist, fallen keine KV- Beiträge auf die FM, an.
3. Korrekt.
4. Bei den meisten Autoversicherungen sind freiberufliche Tätigkeiten, die z.T. mit dem Auto durchgeführt werden, nicht extra zu versichern d.h. abgedeckt.
Ich würde da trotzdem anrufen bzw. den Vertrag dahingehend genau überprüfen.
Gruß S.
Mein Profilbild bearbeiten