Wir suchen Dich, und brauchen
keinen langen Lebenslauf – ruf
einfach an unter 0221. 16845425 und
frag nach Jan oder Alex und wir
sprechen verabreden uns. Uns
interessiert Deine Jobvorstellung.
Schau Dir einfach unsere Praxis und
unser Team an und wenn Du genauso
begeistert von uns bist, wie wir
selbst, kannst Du Deine Arbeitszeit
in unserer Praxis im Herzen von
Köln flexibel gestalten. Für die
entspannte Mittagspause bieten wir
Dir eine Sonnenterrasse. Für Deine
Wunschbenefits sind wir offe...
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Wir würden das Angebotsspektrum unserer Praxis sehr gerne mit einer Osteopathin (HP) und einem Chiropraktor/Kinesiologen (HP) erweitern.
Die Idee ist, die beiden als freie Mitarbeiter zu führen.
Hat jemand mit diesem Thema Erfahrung und kann mir bei der Klärung der folgenden Fragen helfen:
Brauchen die beiden eine eigene Telefonnummer?
Dürfen wir die beiden bei uns in Theorg anlegen und die Terminvergabe für sie machen?
Welche anderen Hürden gilt es zu beachten?
Vielen Dank schon mal!
David
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david283 schrieb:
Hallo an alle Hilfsbereiten.
Wir würden das Angebotsspektrum unserer Praxis sehr gerne mit einer Osteopathin (HP) und einem Chiropraktor/Kinesiologen (HP) erweitern.
Die Idee ist, die beiden als freie Mitarbeiter zu führen.
Hat jemand mit diesem Thema Erfahrung und kann mir bei der Klärung der folgenden Fragen helfen:
Brauchen die beiden eine eigene Telefonnummer?
Dürfen wir die beiden bei uns in Theorg anlegen und die Terminvergabe für sie machen?
Welche anderen Hürden gilt es zu beachten?
Vielen Dank schon mal!
David
Schreiben sie eigene Rechnungen?
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Wie soll denn die Abrechnung der beiden erfolgen?
Schreiben sie eigene Rechnungen?
Gruß von Monique
(...)
Hat jemand mit diesem Thema Erfahrung und kann mir bei der Klärung der folgenden Fragen helfen:
Brauchen die beiden eine eigene Telefonnummer?
Dürfen wir die beiden bei uns in Theorg anlegen und die Terminvergabe für sie machen?
(...)
(1) Wenn ihr die Termine macht wird es ... haarig, im Fall der Fälle eine selbstständige Tätigkeit zu argumentieren.
(2) Eine eigene Telefonnummer brauchen die beiden nicht unbedingt, die Erreichbarkeit über das was derzeit als Praxistelefon bekannt ist führt in Kombination mit (1) zu erheblichen Schwierigkeiten in der Argumentation.
Eine mögliche Lösung wäre, einen Telefon- und Terminservice dazwischenzuschieben, sprich: Die Person die das Telefon und den Terminkalender bedient in eine eigene Dienstleistungsgesellschaft auszulagern; sie ist weder dir noch den "Freien" sondern ausschließlich sich selbst verpflichtet und dementsprechend selbst eine "Freie" ... mit allen Vor- und Nachteilen die Freie Mitarbeiter mit sich bringen: es kann sein das sie keinen Bock mehr hat, vor 09:00 den Telefondienst zu machen und du kannst nichts Wirksames dagegen tun ;)
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Bernie schrieb:
Haben die beiden HPs schon eine eigene Praxis, oder ist die einzige Praxis bei Euch?
Na ja, das geht ja -aus meiner Sicht - gar nicht anders.
Aus meiner Sicht geht keine Gemeinschaftspraxis, sondern nur eine Praxisgemeinschaft.Der Behandlungsvertrag muss aus meiner Sicht mit dem HP geschlossen werden. Ein Behandlungsvertrag mit dem PT über HP Leistung geht m.E. nach nicht, da ein PT keinen Behandlungsvertrag für Heilkunde Leistungen schließen kann. Habs jetzt aber mehr so aus dem Kopf geschriebn - ohne Recherche.
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Bernie schrieb:
"Schreiben sie eigene Rechnungen? "
Na ja, das geht ja -aus meiner Sicht - gar nicht anders.
Aus meiner Sicht geht keine Gemeinschaftspraxis, sondern nur eine Praxisgemeinschaft.Der Behandlungsvertrag muss aus meiner Sicht mit dem HP geschlossen werden. Ein Behandlungsvertrag mit dem PT über HP Leistung geht m.E. nach nicht, da ein PT keinen Behandlungsvertrag für Heilkunde Leistungen schließen kann. Habs jetzt aber mehr so aus dem Kopf geschriebn - ohne Recherche.
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Papa Alpaka schrieb:
david283 schrieb am 29.11.18 12:04:
(...)
Hat jemand mit diesem Thema Erfahrung und kann mir bei der Klärung der folgenden Fragen helfen:
Brauchen die beiden eine eigene Telefonnummer?
Dürfen wir die beiden bei uns in Theorg anlegen und die Terminvergabe für sie machen?
(...)
(1) Wenn ihr die Termine macht wird es ... haarig, im Fall der Fälle eine selbstständige Tätigkeit zu argumentieren.
(2) Eine eigene Telefonnummer brauchen die beiden nicht unbedingt, die Erreichbarkeit über das was derzeit als Praxistelefon bekannt ist führt in Kombination mit (1) zu erheblichen Schwierigkeiten in der Argumentation.
Eine mögliche Lösung wäre, einen Telefon- und Terminservice dazwischenzuschieben, sprich: Die Person die das Telefon und den Terminkalender bedient in eine eigene Dienstleistungsgesellschaft auszulagern; sie ist weder dir noch den "Freien" sondern ausschließlich sich selbst verpflichtet und dementsprechend selbst eine "Freie" ... mit allen Vor- und Nachteilen die Freie Mitarbeiter mit sich bringen: es kann sein das sie keinen Bock mehr hat, vor 09:00 den Telefondienst zu machen und du kannst nichts Wirksames dagegen tun ;)
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Vielen Dank für Deine Antwort.
Beide haben keine eigene Praxis. Die Osteopathin will noch in anderen Praxen arbeiten und meint, das wäre alles kein Problem und im Zweifel würde auch eher sie die Probleme bekommen als wir.
Sie sprach von einer Kollegin, die auf ihren Visitenkarten wohl die Telefonnummern von 3 verschiedenen Physiopraxen hat und in denen die Anmeldung und die Terminvergabe komplett von den Praxen übernommen wird.
Die Sache mit dem Auslagern kommt mir doch sehr kompliziert vor.
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david283 schrieb:
Hallo Bernie.
Vielen Dank für Deine Antwort.
Beide haben keine eigene Praxis. Die Osteopathin will noch in anderen Praxen arbeiten und meint, das wäre alles kein Problem und im Zweifel würde auch eher sie die Probleme bekommen als wir.
Sie sprach von einer Kollegin, die auf ihren Visitenkarten wohl die Telefonnummern von 3 verschiedenen Physiopraxen hat und in denen die Anmeldung und die Terminvergabe komplett von den Praxen übernommen wird.
Die Sache mit dem Auslagern kommt mir doch sehr kompliziert vor.
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
Die beiden HPs können die Ausübung der Heilkunde nur in einer HP Praxis praktizieren. Ist keine HP Praxis bei dir vorhanden wäre es "Ausübung der Heilkunde im Umherziehen" (Achtung! Kein Kavaliersdelikt) plus Ärger mit deiner Zulassung.
MfG :)
Die beiden HPs können die Ausübung der Heilkunde nur in einer HP Praxis praktizieren.
Wo steht das ? Was spricht gegen mehrere Praxissitze ? Müssen halt alle gemeldet sein.
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ali schrieb:
Ingo Friedrich schrieb am 28.12.18 15:33:
Die beiden HPs können die Ausübung der Heilkunde nur in einer HP Praxis praktizieren.
Wo steht das ? Was spricht gegen mehrere Praxissitze ? Müssen halt alle gemeldet sein.
Die beiden HPs können die Ausübung der Heilkunde nur in einer HP Praxis praktizieren.
Wo steht das ? Was spricht gegen mehrere Praxissitze ? Müssen halt alle gemeldet sein.
Nichts.
Aber Ingo meinte wahrscheinlich mit "einer" nicht eine im Sinne von 1 sondern als unbestimmter Artikel... :wink:
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mbone schrieb:
ali schrieb am 28.12.18 16:03:
Ingo Friedrich schrieb am 28.12.18 15:33:
Die beiden HPs können die Ausübung der Heilkunde nur in einer HP Praxis praktizieren.
Wo steht das ? Was spricht gegen mehrere Praxissitze ? Müssen halt alle gemeldet sein.
Nichts.
Aber Ingo meinte wahrscheinlich mit "einer" nicht eine im Sinne von 1 sondern als unbestimmter Artikel... :wink:
Nichts.
Aber Ingo meinte wahrscheinlich mit "einer" nicht eine im Sinne von 1 sondern als unbestimmter Artikel... :wink:
Ach so....deutscher Sprache, schwähre Sprache, auch noch interpretationsfähig...
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ali schrieb:
mbone schrieb am 28.12.18 17:56:
Nichts.
Aber Ingo meinte wahrscheinlich mit "einer" nicht eine im Sinne von 1 sondern als unbestimmter Artikel... :wink:
Ach so....deutscher Sprache, schwähre Sprache, auch noch interpretationsfähig...
--> dann ist es Heilkundeausübung im Umherziehen (§ 3 HeilprG i.V. mit § 5a Abs. 1 und 2)
"die Anmeldung und die Terminvergabe komplett von den Praxen übernommen wird. "
-> Scheinselbstständigkeit?
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Bernie schrieb:
"Beide haben keine eigene Praxis. "
--> dann ist es Heilkundeausübung im Umherziehen (§ 3 HeilprG i.V. mit § 5a Abs. 1 und 2)
"die Anmeldung und die Terminvergabe komplett von den Praxen übernommen wird. "
-> Scheinselbstständigkeit?
Also ich habe mehrere Praxen und deswegen noch nie Probleme mit dem Gesundheits oder Finanzamt bekommen.
Und bezüglich der Terminvergabe:
Nun da kann ich leider nicht mehr behilflich sein als euch zu raten: ,,Geht in das Finanzamt und schildert euren Fall."
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Halbtitan schrieb:
Frohes Neues Jahr.
Also ich habe mehrere Praxen und deswegen noch nie Probleme mit dem Gesundheits oder Finanzamt bekommen.
Und bezüglich der Terminvergabe:
Nun da kann ich leider nicht mehr behilflich sein als euch zu raten: ,,Geht in das Finanzamt und schildert euren Fall."
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eim schrieb:
Ja aber du hast ja die einzelnen Praxen auch angemeldet.Aber wenn man noch gar keine hat aber als HP arbeiten möchte dann brauchst du eine Praxisanmeldung beim GA ansonsten Umherziehen wie Bernie schrieb
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Bernie schrieb:
Kein Interesse mehr? :sunglasses:
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