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  1. Neue Beiträge Alle Foren Freie Mitarbeit Neues Angestelltenverhältnis während statusfeststellungsverfahren

Neues Thema
Neues Angestelltenverhältnis während statusfeststellungsverfahren
Es gibt 23 Beiträge
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Anonymer Teilnehmer
Vor 8 Monaten
Hallo, ich habe im Moment ein Statusfeststellungsverfahren da ich als freier Mitarbeiter in einer Praxis tätig bin und Betriebsprüfung war.
Nach Recherchen ist es so gut wie unmöglich den Status freier mitarbeiter ohne kassenzulassung zu bekommen, obwohl ich nur Hausbesuche gemacht habe und sonst mit der Praxis nichts zu tun habe.
Ich hab auch ehrlich gesagt auf den ganzen Mist keinen Bock mehr.
Ich hab ein Angebot von einer Praxis mich anstellen zu lassen und würde das gerne machen.
Kann ich den Vertrag unterschreiben auch wenn ein Statusfeststellungsverfahren läuft. Dies wäre ja sowieso sozialversicherungspflichtig und hätte ja dann mit dem Ergebnis nichts zu tun,oder?
Im Internet kann ich keine klare Aussage finden....
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Hallo, ich habe im Moment ein Statusfeststellungsverfahren da ich als freier Mitarbeiter in einer Praxis tätig bin und Betriebsprüfung war. Nach Recherchen ist es so gut wie unmöglich den Status freier mitarbeiter ohne kassenzulassung zu bekommen, obwohl ich nur Hausbesuche gemacht habe und sonst mit der Praxis nichts zu tun habe. Ich hab auch ehrlich gesagt auf den ganzen Mist keinen Bock mehr. Ich hab ein Angebot von einer Praxis mich anstellen zu lassen und würde das gerne machen. Kann ich den Vertrag unterschreiben auch wenn ein Statusfeststellungsverfahren läuft. Dies wäre ja sowieso sozialversicherungspflichtig und hätte ja dann mit dem Ergebnis nichts zu tun,oder? Im Internet kann ich keine klare Aussage finden....
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eim
Vor 8 Monaten
Also ich hab jahrelang als Angestellte und als FM gearbeitet auch wenn noch Statusverfahren lief. Wo soll das Problem sein
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Also ich hab jahrelang als Angestellte und als FM gearbeitet auch wenn noch Statusverfahren lief. Wo soll das Problem sein
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eim schrieb:

Also ich hab jahrelang als Angestellte und als FM gearbeitet auch wenn noch Statusverfahren lief. Wo soll das Problem sein

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo, ich habe im Moment ein Statusfeststellungsverfahren da ich als freier Mitarbeiter in einer Praxis tätig bin und Betriebsprüfung war.
Nach Recherchen ist es so gut wie unmöglich den Status freier mitarbeiter ohne kassenzulassung zu bekommen, obwohl ich nur Hausbesuche gemacht habe und sonst mit der Praxis nichts zu tun habe.
Ich hab auch ehrlich gesagt auf den ganzen Mist keinen Bock mehr.
Ich hab ein Angebot von einer Praxis mich anstellen zu lassen und würde das gerne machen.
Kann ich den Vertrag unterschreiben auch wenn ein Statusfeststellungsverfahren läuft. Dies wäre ja sowieso sozialversicherungspflichtig und hätte ja dann mit dem Ergebnis nichts zu tun,oder?
Im Internet kann ich keine klare Aussage finden....

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sabine963
Vor 8 Monaten
Wenn die Betriebsprüfung schon war, dann ist der Käs doch eh schon gegessen für den PI oder nicht? Kann man für zurückliegende Zeiten ein SFV machen?
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Wenn die Betriebsprüfung schon war, dann ist der Käs doch eh schon gegessen für den PI oder nicht? Kann man für zurückliegende Zeiten ein SFV machen?
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Anonymer Teilnehmer
Vor 8 Monaten
Es geht darum das ich bei einer anderen Praxis einen Vertrag machen will in einem Angestellten Verhältnis
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Es geht darum das ich bei einer anderen Praxis einen Vertrag machen will in einem Angestellten Verhältnis
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Es geht darum das ich bei einer anderen Praxis einen Vertrag machen will in einem Angestellten Verhältnis

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pt ani
Vor 8 Monaten
Prinzipiell sollte das kein Problem sein.
Die KK möchte vielleicht irgendwann wissen, wo Du mehr verdienst, aber wenn da jetzt eh nichts mehr läuft an Behandlungen, ist das egal.
Gegen den Vertrag spricht meiner Meinung nach nichts.
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Prinzipiell sollte das kein Problem sein. Die KK möchte vielleicht irgendwann wissen, wo Du mehr verdienst, aber wenn da jetzt eh nichts mehr läuft an Behandlungen, ist das egal. Gegen den Vertrag spricht meiner Meinung nach nichts.
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pt ani schrieb:

Prinzipiell sollte das kein Problem sein.
Die KK möchte vielleicht irgendwann wissen, wo Du mehr verdienst, aber wenn da jetzt eh nichts mehr läuft an Behandlungen, ist das egal.
Gegen den Vertrag spricht meiner Meinung nach nichts.

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sabine963 schrieb:

Wenn die Betriebsprüfung schon war, dann ist der Käs doch eh schon gegessen für den PI oder nicht? Kann man für zurückliegende Zeiten ein SFV machen?

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Joop
Vor 8 Monaten
Du kannst jederzeit das Auftragsverhältnis fristlos kündigen. Das Statusfeststellungsverfahren ziehlt nur auf das jeweilige Beschäftigungsverhältnis ab. Spannend wird es mit dem Beginn der Versicherungspflicht bei negativen Bescheid. Dieser würde dann mit dem Anfang des Beschäftigungsverhältnisses beginnen und bis zum Ende deiner Rechnungen an die Praxis gehen, da hier offensichtlich die Vorraussetzungen für einen Beginn mit Bescheid nicht mehr gegeben sind.
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Du kannst jederzeit das Auftragsverhältnis fristlos kündigen. Das Statusfeststellungsverfahren ziehlt nur auf das jeweilige Beschäftigungsverhältnis ab. Spannend wird es mit dem Beginn der Versicherungspflicht bei negativen Bescheid. Dieser würde dann mit dem Anfang des Beschäftigungsverhältnisses beginnen und bis zum Ende deiner Rechnungen an die Praxis gehen, da hier offensichtlich die Vorraussetzungen für einen Beginn mit Bescheid nicht mehr gegeben sind.
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Anonymer Teilnehmer
Vor 8 Monaten
In meinem Vertrag als freier mitarbeiter steht aber das ich eine kündigungsfrist von 2 Monaten habe
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In meinem Vertrag als freier mitarbeiter steht aber das ich eine kündigungsfrist von 2 Monaten habe
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

In meinem Vertrag als freier mitarbeiter steht aber das ich eine kündigungsfrist von 2 Monaten habe

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Joop
Vor 8 Monaten
@Anonymer Teilnehmer Wirst du in den zwei Monaten noch arbeiten und Rechnungen schreiben? Wenn ja, weise deinen Auftraggeber mal auf die Nachzahlungen zur DRV und Arbeitslosenversicherung hin.
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[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] Wirst du in den zwei Monaten noch arbeiten und Rechnungen schreiben? Wenn ja, weise deinen Auftraggeber mal auf die Nachzahlungen zur DRV und Arbeitslosenversicherung hin.
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Joop schrieb:

@Anonymer Teilnehmer Wirst du in den zwei Monaten noch arbeiten und Rechnungen schreiben? Wenn ja, weise deinen Auftraggeber mal auf die Nachzahlungen zur DRV und Arbeitslosenversicherung hin.

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Joop
Vor 8 Monaten
Für dich mal rausgesucht.

Die Kündigungsfrist für einen freien Mitarbeiter wird nicht durch das Kündigungsschutzgesetz bestimmt, sondern richtet sich nach § 621 BGB. Bei einer monatlichen Vergütung beträgt die Kündigungsfrist in der Regel einen Monat zum Monatsende, wenn die Kündigung bis zum 15. eines Monats ausgesprochen wird.
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Für dich mal rausgesucht. Die Kündigungsfrist für einen freien Mitarbeiter wird nicht durch das Kündigungsschutzgesetz bestimmt, sondern richtet sich nach § 621 BGB. Bei einer monatlichen Vergütung beträgt die Kündigungsfrist in der Regel einen Monat zum Monatsende, wenn die Kündigung bis zum 15. eines Monats ausgesprochen wird.
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Joop schrieb:

Für dich mal rausgesucht.

Die Kündigungsfrist für einen freien Mitarbeiter wird nicht durch das Kündigungsschutzgesetz bestimmt, sondern richtet sich nach § 621 BGB. Bei einer monatlichen Vergütung beträgt die Kündigungsfrist in der Regel einen Monat zum Monatsende, wenn die Kündigung bis zum 15. eines Monats ausgesprochen wird.

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sabine963
Vor 8 Monaten
@Joop
Die Nachzahlungen werden mit hoher Wahrscheinlichkeit so oder so fällig auch rückwirkend.
Das hat einige PI schon die Existenz gekostet.
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• Leni C.
• die neue
[mention]Joop[/mention] Die Nachzahlungen werden mit hoher Wahrscheinlichkeit so oder so fällig auch rückwirkend. Das hat einige PI schon die Existenz gekostet.
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sabine963 schrieb:

@Joop
Die Nachzahlungen werden mit hoher Wahrscheinlichkeit so oder so fällig auch rückwirkend.
Das hat einige PI schon die Existenz gekostet.

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Joop
Vor 8 Monaten
Die letzten drei Monate können auf zukünftige Zahlungen angerechnet werden. Na ja, in der Theorie, weil mit dem Bescheid meist Schluss ist.

Bei mehreren Jahren rückwirkend kann schon einiges zusammen kommen. Der Auftraggeber hätte sofort die Notbremse ziehen müssen.
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• Leni C.
Die letzten drei Monate können auf zukünftige Zahlungen angerechnet werden. Na ja, in der Theorie, weil mit dem Bescheid meist Schluss ist. Bei mehreren Jahren rückwirkend kann schon einiges zusammen kommen. Der Auftraggeber hätte sofort die Notbremse ziehen müssen.
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Joop schrieb:

Die letzten drei Monate können auf zukünftige Zahlungen angerechnet werden. Na ja, in der Theorie, weil mit dem Bescheid meist Schluss ist.

Bei mehreren Jahren rückwirkend kann schon einiges zusammen kommen. Der Auftraggeber hätte sofort die Notbremse ziehen müssen.

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Gert Winsa
Vor 7 Monaten
Die Praxis hat vor Gericht ganz gute Chancen dass es doch anerkannt wird, dann würden die Rechtsfolgen der Betriebsprüfung Rückabgewickelt.

Keine Kassenzulassung als einzigen Punkt ist sehr strittig und wird von Gericht zu Gericht anders gehandhabt.
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• katharina44
Die Praxis hat vor Gericht ganz gute Chancen dass es doch anerkannt wird, dann würden die Rechtsfolgen der Betriebsprüfung Rückabgewickelt. Keine Kassenzulassung als einzigen Punkt ist sehr strittig und wird von Gericht zu Gericht anders gehandhabt.
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Gert Winsa schrieb:

Die Praxis hat vor Gericht ganz gute Chancen dass es doch anerkannt wird, dann würden die Rechtsfolgen der Betriebsprüfung Rückabgewickelt.

Keine Kassenzulassung als einzigen Punkt ist sehr strittig und wird von Gericht zu Gericht anders gehandhabt.

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menopau
Vor 7 Monaten
@Anonymer Teilnehmer
Schlechter Vertrag.Das Wort Frei ist entscheidend und auch der Unterschied zum vertraglich geregelten Angestellten.Bei freien Mitarbeitern schliesst sich m.E. eine Kündigungsfrist aus weil dann ja nicht mehr frei.
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[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] Schlechter Vertrag.Das Wort Frei ist entscheidend und auch der Unterschied zum vertraglich geregelten Angestellten.Bei freien Mitarbeitern schliesst sich m.E. eine Kündigungsfrist aus weil dann ja nicht mehr frei.
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menopau schrieb:

@Anonymer Teilnehmer
Schlechter Vertrag.Das Wort Frei ist entscheidend und auch der Unterschied zum vertraglich geregelten Angestellten.Bei freien Mitarbeitern schliesst sich m.E. eine Kündigungsfrist aus weil dann ja nicht mehr frei.

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Gert Winsa
Vor 7 Monaten
@menopau natürlich können FMs auch Kündigungsfristen haben, auch Zusammenarbeit zwischen Selbstständigen muss geregelt werden.

FMs gibt's in vielen Branchen, wenn ne IT Firma für eine Problemlösung nen FM anheuern, bringt es nichts wenn der FM gehen kann wann er will, oder ein Freier Architekt. Natürlich darf das vertraglich vereinbart werden.
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• katharina44
• sabine963
[mention]menopau[/mention] natürlich können FMs auch Kündigungsfristen haben, auch Zusammenarbeit zwischen Selbstständigen muss geregelt werden. FMs gibt's in vielen Branchen, wenn ne IT Firma für eine Problemlösung nen FM anheuern, bringt es nichts wenn der FM gehen kann wann er will, oder ein Freier Architekt. Natürlich darf das vertraglich vereinbart werden.
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Gert Winsa schrieb:

@menopau natürlich können FMs auch Kündigungsfristen haben, auch Zusammenarbeit zwischen Selbstständigen muss geregelt werden.

FMs gibt's in vielen Branchen, wenn ne IT Firma für eine Problemlösung nen FM anheuern, bringt es nichts wenn der FM gehen kann wann er will, oder ein Freier Architekt. Natürlich darf das vertraglich vereinbart werden.

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Nicolaune
Vor 2 Monaten
Ich war auch viele Jahre FM mit Statusfeststellungsverfahren für mehrere Praxen, NUR Hausbesuche. Es gab nie Probleme. Damals hieß es noch, bloß keinen Vertag machen, sondern mündlich vereinbaren. Was ich nicht verstehe ist, dass ich doch als Selbständige monatlich meine Sozialabgaben tätige und wieso die Angst ist, dass die Praxis dann noch einmal bezahlen soll? Das macht doch gar keinen Sinn? Ich bezahle im Voraus und bei den Krankenkassen, rückwirkend je nach meinem Gewinn nach oder ich bekomme Geld zurück und bei Hausbesuche dürfte es doch gar kein Problem sein. Ich bin umgezogen und darf jetzt auch nach neuen Auftraggebern suchen, die FM annehmen und den Statusfeststellungsantrag wieder einreichen.
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Ich war auch viele Jahre FM mit Statusfeststellungsverfahren für mehrere Praxen, NUR Hausbesuche. Es gab nie Probleme. Damals hieß es noch, bloß keinen Vertag machen, sondern mündlich vereinbaren. Was ich nicht verstehe ist, dass ich doch als Selbständige monatlich meine Sozialabgaben tätige und wieso die Angst ist, dass die Praxis dann noch einmal bezahlen soll? Das macht doch gar keinen Sinn? Ich bezahle im Voraus und bei den Krankenkassen, rückwirkend je nach meinem Gewinn nach oder ich bekomme Geld zurück und bei Hausbesuche dürfte es doch gar kein Problem sein. Ich bin umgezogen und darf jetzt auch nach neuen Auftraggebern suchen, die FM annehmen und den Statusfeststellungsantrag wieder einreichen.
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Nicolaune schrieb:

Ich war auch viele Jahre FM mit Statusfeststellungsverfahren für mehrere Praxen, NUR Hausbesuche. Es gab nie Probleme. Damals hieß es noch, bloß keinen Vertag machen, sondern mündlich vereinbaren. Was ich nicht verstehe ist, dass ich doch als Selbständige monatlich meine Sozialabgaben tätige und wieso die Angst ist, dass die Praxis dann noch einmal bezahlen soll? Das macht doch gar keinen Sinn? Ich bezahle im Voraus und bei den Krankenkassen, rückwirkend je nach meinem Gewinn nach oder ich bekomme Geld zurück und bei Hausbesuche dürfte es doch gar kein Problem sein. Ich bin umgezogen und darf jetzt auch nach neuen Auftraggebern suchen, die FM annehmen und den Statusfeststellungsantrag wieder einreichen.

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Michael Woelky
Vor 2 Monaten
@Nicolaune Hallo,soweit ich weiß, bleibt das Statusverfahren bestehen und ist nicht Länder bzw Praxis bezogen.Jedenfalls in Berlin.
Wo rechnest Du denn ab ?
L.G
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• Nicolaune
[mention]Nicolaune[/mention] Hallo,soweit ich weiß, bleibt das Statusverfahren bestehen und ist nicht Länder bzw Praxis bezogen.Jedenfalls in Berlin. Wo rechnest Du denn ab ? L.G
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Michael Woelky schrieb:

@Nicolaune Hallo,soweit ich weiß, bleibt das Statusverfahren bestehen und ist nicht Länder bzw Praxis bezogen.Jedenfalls in Berlin.
Wo rechnest Du denn ab ?
L.G

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Nicolaune
Vor 2 Monaten
Ich hatte die letzten 10 Jahre in Moosburg a. d. Isar und in Landshut in 2-5 Praxen abgerechnet, mit jeder Praxis hatte ich einen Statusfeststellungsantrag gestellt und jeder wurde mir auch als selbständig anerkannt. Ich bin nun umgezogen, 155 km entfernt und müsste mir 2 neue Praxen suchen, die wiederum mit mir den Statusfeststellungsantrag machen müssten und ich habe bange, dass sie das nicht machen werden, weil es so kompliziert geworden ist. Habe ich dich richtig verstanden, dass, wenn einmal Status selbständig, dann bleibt das, auch wenn ich die Praxis wechsel und einen neuen Antrag mit dieser Praxis stelle? Da es ja vorher auch anerkannt wurde? VG
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Ich hatte die letzten 10 Jahre in Moosburg a. d. Isar und in Landshut in 2-5 Praxen abgerechnet, mit jeder Praxis hatte ich einen Statusfeststellungsantrag gestellt und jeder wurde mir auch als selbständig anerkannt. Ich bin nun umgezogen, 155 km entfernt und müsste mir 2 neue Praxen suchen, die wiederum mit mir den Statusfeststellungsantrag machen müssten und ich habe bange, dass sie das nicht machen werden, weil es so kompliziert geworden ist. Habe ich dich richtig verstanden, dass, wenn einmal Status selbständig, dann bleibt das, auch wenn ich die Praxis wechsel und einen neuen Antrag mit dieser Praxis stelle? Da es ja vorher auch anerkannt wurde? VG
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Nicolaune schrieb:

Ich hatte die letzten 10 Jahre in Moosburg a. d. Isar und in Landshut in 2-5 Praxen abgerechnet, mit jeder Praxis hatte ich einen Statusfeststellungsantrag gestellt und jeder wurde mir auch als selbständig anerkannt. Ich bin nun umgezogen, 155 km entfernt und müsste mir 2 neue Praxen suchen, die wiederum mit mir den Statusfeststellungsantrag machen müssten und ich habe bange, dass sie das nicht machen werden, weil es so kompliziert geworden ist. Habe ich dich richtig verstanden, dass, wenn einmal Status selbständig, dann bleibt das, auch wenn ich die Praxis wechsel und einen neuen Antrag mit dieser Praxis stelle? Da es ja vorher auch anerkannt wurde? VG

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katharina44
Vor 2 Monaten
Siehe V0028 bei der DRV:
"Hat ein
Auftragnehmer gleichzeitig mehrere Auftraggeber, ist jedes Vertragsverhältnis für sich durch ein Statusfeststellungsverfahren zu beurteilen."
Leider..persevere.
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Siehe V0028 bei der DRV: "Hat ein Auftragnehmer gleichzeitig mehrere Auftraggeber, ist jedes Vertragsverhältnis für sich durch ein Statusfeststellungsverfahren zu beurteilen." Leider..[emoji]persevere[/emoji].
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katharina44 schrieb:

Siehe V0028 bei der DRV:
"Hat ein
Auftragnehmer gleichzeitig mehrere Auftraggeber, ist jedes Vertragsverhältnis für sich durch ein Statusfeststellungsverfahren zu beurteilen."
Leider..persevere.

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Michael Woelky
Vor 2 Monaten
@Nicolaune Ich hatte mal eine FM die habe ich bei der DRV abgemeldet.
Antwort......ist nicht nötig da ja schon einmal positiv entschieden wurde bleibt die Selbstständigkeit bestehen....
Ca.2 Jahre her und in Berlin.
Ruf doch einfach mal an ! 😃
Ich rechne weiterhin für Kollegen ab,was soll der Quatsch?
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• Nicolaune
[mention]Nicolaune[/mention] Ich hatte mal eine FM die habe ich bei der DRV abgemeldet. Antwort......ist nicht nötig da ja schon einmal positiv entschieden wurde bleibt die Selbstständigkeit bestehen.... Ca.2 Jahre her und in Berlin. Ruf doch einfach mal an ! 😃 Ich rechne weiterhin für Kollegen ab,was soll der Quatsch?
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Michael Woelky schrieb:

@Nicolaune Ich hatte mal eine FM die habe ich bei der DRV abgemeldet.
Antwort......ist nicht nötig da ja schon einmal positiv entschieden wurde bleibt die Selbstständigkeit bestehen....
Ca.2 Jahre her und in Berlin.
Ruf doch einfach mal an ! 😃
Ich rechne weiterhin für Kollegen ab,was soll der Quatsch?

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Michael Woelky
Vor 2 Monaten
@katharina44 Ja aber bleibt Sie bei Ihren alten Praxen,ist alles Okay.1-2 reichen völlig aus.
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• Nicolaune
[mention]katharina44[/mention] Ja aber bleibt Sie bei Ihren alten Praxen,ist alles Okay.1-2 reichen völlig aus.
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Michael Woelky schrieb:

@katharina44 Ja aber bleibt Sie bei Ihren alten Praxen,ist alles Okay.1-2 reichen völlig aus.

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katharina44
Vor 2 Monaten
@Michael Woelky "wenn einmal Status selbständig, dann bleibt das, auch wenn ich die Praxis wechsel und einen neuen Antrag mit dieser Praxis stelle? Da es ja vorher auch anerkannt wurde"
Ich habe mich darauf bei Nikolaune bezogen und es so verstanden, daß sie die Praxis als FM wechselt.neue Praxis =neues Statusfeststellungsverfahren.
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• a.nonym
• Nicolaune
[mention]Michael Woelky[/mention] "wenn einmal Status selbständig, dann bleibt das, auch wenn ich die Praxis wechsel und einen neuen Antrag mit dieser Praxis stelle? Da es ja vorher auch anerkannt wurde" Ich habe mich darauf bei Nikolaune bezogen und es so verstanden, daß sie die Praxis als FM wechselt.neue Praxis =neues Statusfeststellungsverfahren.
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katharina44 schrieb:

@Michael Woelky "wenn einmal Status selbständig, dann bleibt das, auch wenn ich die Praxis wechsel und einen neuen Antrag mit dieser Praxis stelle? Da es ja vorher auch anerkannt wurde"
Ich habe mich darauf bei Nikolaune bezogen und es so verstanden, daß sie die Praxis als FM wechselt.neue Praxis =neues Statusfeststellungsverfahren.

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Michael Woelky
Vor 2 Monaten
@katharina44 ich denke nicht.....so zumindest die damalige Aussage der RVB
Vielleicht hat sich auch mittlerweile was geändert.
Einfach mal anrufen 😉
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[mention]katharina44[/mention] ich denke nicht.....so zumindest die damalige Aussage der RVB Vielleicht hat sich auch mittlerweile was geändert. Einfach mal anrufen 😉
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Michael Woelky schrieb:

@katharina44 ich denke nicht.....so zumindest die damalige Aussage der RVB
Vielleicht hat sich auch mittlerweile was geändert.
Einfach mal anrufen 😉

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Nicolaune
Vor 2 Monaten
Hallo zusammen, vielen Dank für eure Kommentare. Ich werde es versuchen und melde mich, wenn ich mehr weiß.
😃
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• Michael Woelky
• katharina44
Hallo zusammen, vielen Dank für eure Kommentare. Ich werde es versuchen und melde mich, wenn ich mehr weiß. 😃
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Nicolaune schrieb:

Hallo zusammen, vielen Dank für eure Kommentare. Ich werde es versuchen und melde mich, wenn ich mehr weiß.
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Du kannst jederzeit das Auftragsverhältnis fristlos kündigen. Das Statusfeststellungsverfahren ziehlt nur auf das jeweilige Beschäftigungsverhältnis ab. Spannend wird es mit dem Beginn der Versicherungspflicht bei negativen Bescheid. Dieser würde dann mit dem Anfang des Beschäftigungsverhältnisses beginnen und bis zum Ende deiner Rechnungen an die Praxis gehen, da hier offensichtlich die Vorraussetzungen für einen Beginn mit Bescheid nicht mehr gegeben sind.



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