Wir suchen nach einer
physiotherapeutischen Verstärkung
unseres Teams.
Unsere Einrichtung ist eines von
drei Therapiezentren in Hamburg und
Berlin, in denen
Schmerzpatientinnen und -patienten
nach modernen biopsychosozialen
Konzepten behandelt werden.
Ärztinnen und Ärzte,
Psychologinnen,
Physiotherapeutinnen und
-therapeuten sowie
Sportwissenschaftler arbeiten
gemeinsam auf Augenhöhe an deren
optimaler Behandlung und stehen in
regem Wissensaustausch. Passive
Behandlungen gehören zum Handw...
physiotherapeutischen Verstärkung
unseres Teams.
Unsere Einrichtung ist eines von
drei Therapiezentren in Hamburg und
Berlin, in denen
Schmerzpatientinnen und -patienten
nach modernen biopsychosozialen
Konzepten behandelt werden.
Ärztinnen und Ärzte,
Psychologinnen,
Physiotherapeutinnen und
-therapeuten sowie
Sportwissenschaftler arbeiten
gemeinsam auf Augenhöhe an deren
optimaler Behandlung und stehen in
regem Wissensaustausch. Passive
Behandlungen gehören zum Handw...
ich bin angestellter Physiotherapeut und möchte nebenbei Massage anbieten für eine Firma xy und ggf aushilfsweise Physiotherapie beim Sportverein. Ich war gerade bei der Stadtverwaltung und die gute Frau sagte mir : Ich müsste mich nur als freiberuflicher Physiotherapeut anmelden sowie Anmeldung beim Finanzamt und Gesundheitsamt.
Die Tätigkeiten ( Massage/Physiotherapie) haben nichts mit mein Arbeitgeber zu tun und ich würde zum Verein/Firma immer hin fahren.
Mein Steuerberater sagte mir: wenn ich nicht über 17.500 Euro komme -> brauche ich keine Umsatzsteuer Zahlen.
Wie sieht es mit der Rentenversicherung und welche Berufshaftpflicht brauche ich ? Muss ich weiteres beachten ?
Gruß
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Guten Tag zusammen,
ich bin angestellter Physiotherapeut und möchte nebenbei Massage anbieten für eine Firma xy und ggf aushilfsweise Physiotherapie beim Sportverein. Ich war gerade bei der Stadtverwaltung und die gute Frau sagte mir : Ich müsste mich nur als freiberuflicher Physiotherapeut anmelden sowie Anmeldung beim Finanzamt und Gesundheitsamt.
Die Tätigkeiten ( Massage/Physiotherapie) haben nichts mit mein Arbeitgeber zu tun und ich würde zum Verein/Firma immer hin fahren.
Mein Steuerberater sagte mir: wenn ich nicht über 17.500 Euro komme -> brauche ich keine Umsatzsteuer Zahlen.
Wie sieht es mit der Rentenversicherung und welche Berufshaftpflicht brauche ich ? Muss ich weiteres beachten ?
Gruß
Die Physiotherapie bzw Massagen werden ohne Rezept abgerechnet. Ich werde dann eine Rechnung schreiben
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die neue schrieb:
Physiotherapie ohne Rezept? Hast Du den Physio-HP?
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ILP schrieb:
Möchtest du es auf basis der Gesundheitsförderung für firmen machen?
Wie ist es dann wenn ich beim Verein einspringe ? dazu gehören Massagen, Physiotherapie, Tape usw..
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Guten morgen, genau als präventions massage für nur eine Firma.
Wie ist es dann wenn ich beim Verein einspringe ? dazu gehören Massagen, Physiotherapie, Tape usw..
In Firmen, weiß ich nicht genau inwieweit man ggf einen Nachweis für die Prävention nach SGB §20, besitzen muss, um dies anzubieten bzw Rechnungen an die Firma zu stellen, nach gebrachter Arbeit.
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ILP schrieb:
Ohne Zulassung darfst du keine Rezepte Abrechnen... Im verein lohnt es sich meines Erachtens mehr, wenn du dich auf 450 € Basis anstellen lässt....
In Firmen, weiß ich nicht genau inwieweit man ggf einen Nachweis für die Prävention nach SGB §20, besitzen muss, um dies anzubieten bzw Rechnungen an die Firma zu stellen, nach gebrachter Arbeit.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
RE:
Die Physiotherapie bzw Massagen werden ohne Rezept abgerechnet. Ich werde dann eine Rechnung schreiben
Beim Sportverein biete ich ja genau genommen Erste-Hilfe am Spielfeldrand an und prävensions massagen.
Warum braucht das Gesundheitsamt die Information für die freiberufliche Tätigkeit ?
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Wonderwoman schrieb:
Wenn Du Deinem AG dadurch Konkurrenz machst, dann muss er das vorher genehmigen. Ansonsten verletzt Du Nebenpflichten aus Deinem Arbeitsvertrag.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ist mit mein Arbeitgeber schriftlich geklärt .
Auch Kurse bzw. andere Präventivmaßnahmen sind mit 19% zu versteuern :kissing_closed_eyes:
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eim schrieb:
Aber vergiß nicht dass du für alle Massagen die KEIN Rezept haben und egal ob Präventiv oder Wellness muß 19 % Mwst.gezahlt werden.
Auch Kurse bzw. andere Präventivmaßnahmen sind mit 19% zu versteuern :kissing_closed_eyes:
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eim schrieb:
Hab ich vergessen zu erwähnen :die Regelung wegen der 17500 ist meines Wissens nach hierbei nicht mehr relevant.Die Regelung zwecks Mwst ist ja von diesem Jahr (seit Mai 2015) Dein Stb soll sich da nochmal genau erkundigen
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Meine aktuelle Info ist: Ich muss nach § 4 Nr.14a keine Umsatzsteuer Zahlen. Ich muss zum Zweck einer Vorbeugung Arbeiten -> Wellness zählt nicht zu.
Meine aktuelle Info ist: Ich muss nach § 4 Nr.14a keine Umsatzsteuer Zahlen. Ich muss zum Zweck einer Vorbeugung Arbeiten -> Wellness zählt nicht zu.
Das ist falsch! Nur Leistungen aufgrund einer Verordnung sind umsatzsteuerfrei, dazu gibt es einen Erlass und Anordnung an die OFD`en.
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morpheus-06 schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 11.9.15 23:17:
Meine aktuelle Info ist: Ich muss nach § 4 Nr.14a keine Umsatzsteuer Zahlen. Ich muss zum Zweck einer Vorbeugung Arbeiten -> Wellness zählt nicht zu.
Das ist falsch! Nur Leistungen aufgrund einer Verordnung sind umsatzsteuerfrei, dazu gibt es einen Erlass und Anordnung an die OFD`en.
Es gibt eine einfache Faustformel: Alle Tertiärpräventionen sind Umsatzssteuer befreit, die Sekündärprävention und Primärprävention nicht.
Reha-Sport z.B. ist auch mit einer Verordnung vom Arzt zwar delegierbar, kann aber umsatzssteuerpflichtig sein. Zählt aber zur Sekundärprävention...
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
...und von einem sekt. HP durchgeführt (der ja keine Verordnung benötigt).
Es gibt eine einfache Faustformel: Alle Tertiärpräventionen sind Umsatzssteuer befreit, die Sekündärprävention und Primärprävention nicht.
Reha-Sport z.B. ist auch mit einer Verordnung vom Arzt zwar delegierbar, kann aber umsatzssteuerpflichtig sein. Zählt aber zur Sekundärprävention...
stefan 302
Hab ich vergessen zu erwähnen :die Regelung wegen der 17500 ist meines Wissens nach hierbei nicht mehr relevant.Die Regelung zwecks Mwst ist ja von diesem Jahr (seit Mai 2015) Dein Stb soll sich da nochmal genau erkundigen
Wo kann ich das nachlesen?
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Wonderwoman schrieb:
eim schrieb am 11.9.15 20:49:
Hab ich vergessen zu erwähnen :die Regelung wegen der 17500 ist meines Wissens nach hierbei nicht mehr relevant.Die Regelung zwecks Mwst ist ja von diesem Jahr (seit Mai 2015) Dein Stb soll sich da nochmal genau erkundigen
Wo kann ich das nachlesen?
Wo kann ich speziell alle § dazu lesen ?
Danke für eure Infos !!!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Also gibt es doch keine Möglichkeit Menschen zu Behandeln ( Massieren) die Gesund sind ohne die Mehrwertsteuer bzw Umsatzsteuer zu zahlen.
Wo kann ich speziell alle § dazu lesen ?
Danke für eure Infos !!!
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morpheus-06 schrieb:
die MWSt. ist doch kein Problem, aufschlagen und abführen, wenn es über die Kleinunternehmerregelung hinaus geht.
Nun darf ich Menschen behandeln ( Massage)die Gesund sind -> muss nur die Umsatzsteuer bzw Mehrwertsteuer die Firma?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Dann muss ich mein Steuerberater mal wechseln ->Er sagte ich brauche keine Umsatzsteuer Zahlen nach § 4 Nr a.
Nun darf ich Menschen behandeln ( Massage)die Gesund sind -> muss nur die Umsatzsteuer bzw Mehrwertsteuer die Firma?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Also, es handelt sich ja nicht um kranke Menschen mit Diagnosen vom Arzt oder mit Rezepte - sondern für gesunde Mitarbeiter für die ich Wellnesmassagen anbiete .
Beim Sportverein biete ich ja genau genommen Erste-Hilfe am Spielfeldrand an und prävensions massagen.
Warum braucht das Gesundheitsamt die Information für die freiberufliche Tätigkeit ?
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Elbers schrieb:
Die richtige Formulierung ist entscheidend. Vorbeugung ist gut mit ein Ziel für diesen § !!!
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