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Erlangen

Physiotherapeut:in mit Schwerpunkt
Manuelle Therapie

Erlangen-Büchenbach "·
Vollzeit/Teilzeit "· ab Januar 2027
"· unbefristet


VON SCHMERZ ZUR STÄRKE
________________

Exeo ist eine Gemeinschaftspraxis
für Physiotherapie, Rehabilitation
und Training in
Erlangen-Büchenbach. Persönlich,
spezialisiert, präzise, behutsam,
geduldig und mutig – so arbeiten
wir.
Die meisten unserer Patient:innen
kommen mit Schmerzen, viele von
ihnen trainieren heute. Deshalb
verbinden wir Befund, ma...
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Anonymer Teilnehmer
22.01.2014 17:41
Guten Tag,
ich weiß es wurde schon viel darüber geschrieben, aber diese Beiträge sind schon älter und deshalb denke ich das mir niemand antworten würde wenn ich dort einen Beitrag/ eine Frage schreibe.

Wenn ich als freier Mitarbeiter nach Abzug der "Miete" an den PI weniger Brutto beziehe als in meinem festen Arbeitsverhältniss....

- keine Kk Beiträge
- keine RV Beitrag

Eigentlich kommen doch "nur" BG, Berufshaftpflicht und die Einkommenssteuer auf mich zu, da Kk und RV von meinem festen Arbeitgeber (Haupteinkommen) bezahlt werden oder??

Danke im Voraus!

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Guten Tag, ich weiß es wurde schon viel darüber geschrieben, aber diese Beiträge sind schon älter und deshalb denke ich das mir niemand antworten würde wenn ich dort einen Beitrag/ eine Frage schreibe. Wenn ich als freier Mitarbeiter nach Abzug der "Miete" an den PI weniger Brutto beziehe als in meinem festen Arbeitsverhältniss.... - keine Kk Beiträge - keine RV Beitrag Eigentlich kommen doch "nur" BG, Berufshaftpflicht und die Einkommenssteuer auf mich zu, da Kk und RV von meinem festen Arbeitgeber (Haupteinkommen) bezahlt werden oder?? Danke im Voraus!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Guten Tag,
ich weiß es wurde schon viel darüber geschrieben, aber diese Beiträge sind schon älter und deshalb denke ich das mir niemand antworten würde wenn ich dort einen Beitrag/ eine Frage schreibe.

Wenn ich als freier Mitarbeiter nach Abzug der "Miete" an den PI weniger Brutto beziehe als in meinem festen Arbeitsverhältniss....

- keine Kk Beiträge
- keine RV Beitrag

Eigentlich kommen doch "nur" BG, Berufshaftpflicht und die Einkommenssteuer auf mich zu, da Kk und RV von meinem festen Arbeitgeber (Haupteinkommen) bezahlt werden oder??

Danke im Voraus!

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die neue
22.01.2014 20:51
nein.
RV ist uneingeschränkt zu zahlen ab einem Jahreseinkommen (Selbständigkeit) von 5.401 Euro.
KK mußt du klären
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nein. RV ist uneingeschränkt zu zahlen ab einem Jahreseinkommen (Selbständigkeit) von 5.401 Euro. KK mußt du klären
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die neue schrieb:

nein.
RV ist uneingeschränkt zu zahlen ab einem Jahreseinkommen (Selbständigkeit) von 5.401 Euro.
KK mußt du klären

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Meitao
25.01.2014 01:47
KK - Kommt darauf an wo dein Lebensmittelpunkt ist.

RV - Muss ab einem Einkommen von 450 € Monat gezahlt werden.

MFG
Meitao
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KK - Kommt darauf an wo dein Lebensmittelpunkt ist. RV - Muss ab einem Einkommen von 450 € Monat gezahlt werden. MFG Meitao
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Anonymer Teilnehmer
25.01.2014 16:35
Danke für die antworten!

Die Kk sagte mir das keine Kosten/ Beiträge auf mich zu kommen wenn der Verdienst geringer ist als in meiner Hauptanstellung.
Bei der RV ist es noch nicht so klar. Habe Anfang Februar einen Termin bei denen.

Aber nochmals Danke
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Danke für die antworten! Die Kk sagte mir das keine Kosten/ Beiträge auf mich zu kommen wenn der Verdienst geringer ist als in meiner Hauptanstellung. Bei der RV ist es noch nicht so klar. Habe Anfang Februar einen Termin bei denen. Aber nochmals Danke
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Danke für die antworten!

Die Kk sagte mir das keine Kosten/ Beiträge auf mich zu kommen wenn der Verdienst geringer ist als in meiner Hauptanstellung.
Bei der RV ist es noch nicht so klar. Habe Anfang Februar einen Termin bei denen.

Aber nochmals Danke

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die neue
25.01.2014 17:29
bei der DRV ist es SEHR klar. Wenn Du unterhalb der Grenze liegst, mußt Du nicht zahlen, wenn Du darüber liegst, mußt Du zahlen. So einfach ist es.

Für den Fall, daß Du zahlen müsstest, gibt es 2 Möglichkeiten:

1. den einkommensabhängigen Beitrag (was für Dich vermutlich am günstigsten wäre: das sind (ich glaube) 19,5% des Einkommens (Selbständigkeit)
oder
2. den halben, bzw. ganzen Regelsatz:
in den ersten 3 Jahren der Selbständigkeit kann man ihn auf 50% senken (das sind ca. 250,- Euro pro Monat, unabhängig vom Einkommen)
ab dem 4. Jahr der Selbständigkeit den kompletten Regelsatz (gut 500,- Euro pro Monat, unabhängig vom Einkommen)
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bei der DRV ist es SEHR klar. Wenn Du unterhalb der Grenze liegst, mußt Du nicht zahlen, wenn Du darüber liegst, mußt Du zahlen. So einfach ist es. Für den Fall, daß Du zahlen müsstest, gibt es 2 Möglichkeiten: 1. den einkommensabhängigen Beitrag (was für Dich vermutlich am günstigsten wäre: das sind (ich glaube) 19,5% des Einkommens (Selbständigkeit) oder 2. den halben, bzw. ganzen Regelsatz: in den ersten 3 Jahren der Selbständigkeit kann man ihn auf 50% senken (das sind ca. 250,- Euro pro Monat, unabhängig vom Einkommen) ab dem 4. Jahr der Selbständigkeit den kompletten Regelsatz (gut 500,- Euro pro Monat, unabhängig vom Einkommen)
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die neue schrieb:

bei der DRV ist es SEHR klar. Wenn Du unterhalb der Grenze liegst, mußt Du nicht zahlen, wenn Du darüber liegst, mußt Du zahlen. So einfach ist es.

Für den Fall, daß Du zahlen müsstest, gibt es 2 Möglichkeiten:

1. den einkommensabhängigen Beitrag (was für Dich vermutlich am günstigsten wäre: das sind (ich glaube) 19,5% des Einkommens (Selbständigkeit)
oder
2. den halben, bzw. ganzen Regelsatz:
in den ersten 3 Jahren der Selbständigkeit kann man ihn auf 50% senken (das sind ca. 250,- Euro pro Monat, unabhängig vom Einkommen)
ab dem 4. Jahr der Selbständigkeit den kompletten Regelsatz (gut 500,- Euro pro Monat, unabhängig vom Einkommen)

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Meitao schrieb:

KK - Kommt darauf an wo dein Lebensmittelpunkt ist.

RV - Muss ab einem Einkommen von 450 € Monat gezahlt werden.

MFG
Meitao



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