Sie bringen mit: Teamfähigkeit,
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
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Darf ich das als Physio oder muss ich ausgebildeter Techniker sein ?
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo, würde gern noch nebenbei Orthopädiegeräte(Schienen usw.) vertreiben.
Darf ich das als Physio oder muss ich ausgebildeter Techniker sein ?
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Schienen z. B. in de Handtherapie selber zu baue machen z. B. Ergos, die das lernen, wenn Du das kannst, geht das, aber das ist dann Behandlungsbestandteil. Wie es abgerchnet wird, weiß ich aber nicht.
mfg hgb :anguished:
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hgb schrieb:
Zur Lieferung der Hilfsmittel gibt es mit den Kassen Verträge. Dazu muss Du Orthopädietechniker / Reha Techniker sein oder eine / -n solchen einstellen, das wird aber schon nicht mehr nebenher.
Schienen z. B. in de Handtherapie selber zu baue machen z. B. Ergos, die das lernen, wenn Du das kannst, geht das, aber das ist dann Behandlungsbestandteil. Wie es abgerchnet wird, weiß ich aber nicht.
mfg hgb :anguished:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Dank, dann kann es nur den Weg über einen Fachmann geben.
Empfehlungen aussprechen gegen Beteilgung am Gewinn ist auch verboten. Also ein Geschäftsmodell erst mit Anwalt klären.
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
Nebenbei Hilfsmittel geht nur über den HANDEL; vERQUICKUNGEN ZWISCHEN vERORDNER UND lIEFERANTEN sind strafbar, war bei Ärzten beliebt.
Empfehlungen aussprechen gegen Beteilgung am Gewinn ist auch verboten. Also ein Geschäftsmodell erst mit Anwalt klären.
mfg hgb :wink:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke, werde mal mit einem Anwalt sprechen
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Müsste so etwas nicht auch ein Unternehmensberater wissen ?
mfg hgb :blush:
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hgb schrieb:
nur einer, der auf Gesundheitsberufe spezialisiert ist.
mfg hgb :blush:
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Unternehmensberater kann sich jeder schimpfen. Es ist die Frage (wie hgb schrieb), wie gut er sich in der Materie auskennt. Da mußt du wirklich vorsichtig sein, damit du keine böse Überraschung erlebst.
Gruß Britt
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
brauche doch einen Techniker auf z.B. 450,- einstellen, dann kann ich doch über ihn abrechnen oder ?
Wer verordnet die HiMI? Dazu brauchst Du einen Arzt.
mfg hgb :blush:
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hgb schrieb:
nein, das muss eine Firma sein, für OT + Reha Technik, wenn Du die besitzt mit einem Ang. muss der schon mehr da sein als ein paar Stunden.
Wer verordnet die HiMI? Dazu brauchst Du einen Arzt.
mfg hgb :blush:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
den Arzt habe ich(ein Freund), wieviel Stunden muss der Techniker denn angestellt arbeiten(lt.Arbeitsvertrag) ?
Der Arzt kann sich auch bei seiner Kammer schlau machen, er läuft auch Gefahr!!
Mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
mit so ein paar hingeworfenen Brocken kann ich Dich im Netz nicht qualifiziert beraten. Geht, Du und Dein Arzt, zu einer Beratung z. B. Gründung, Unternehmensberater mit Kenntnis oder Anwalt und klärt das.
Der Arzt kann sich auch bei seiner Kammer schlau machen, er läuft auch Gefahr!!
Mfg hgb :wink:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
hgb, danke erstmal für den Rat....
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
würde natürlich ein anderes Gewerbe anmelden, also zusätzlich
Wer Hilfsmittel herstellt und/oder vertreibt übernimmt damit die Gewährleistung/Garantie und auch die Haftung, wenn der Patient/Kunde dadurch einen finanziellen und/oder körperlichen Schaden erleidet...
Deshalb sollte das auch nicht "Jeder" tun, der es nicht tatsächlich gelernt hat, wie eben ein Reha- oder Orthopädietechniker.
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Herstellen will er nicht. Kombinieren unterschiedlicher Bauteile anscheinend auch nicht. Damit bleibt die Haftung bei bestimmungsmäßigem Gebrauch beim Hersteller. Für den bestimmungsmäßigen Gberauch und Anpassung braucht man den Techniker, für die Verordnung den Arzt. Alle müssen wirtschaftlich unabhängig sein, Verflechtungen sind das Problem.
mfg hgb :blush:
PS.: Jahrzehntelang wurden bei Endoprothesen Bauteile verschiedener Hersteller miteinander in einem Pat. kombiniert, ich kenne keinen Fall, der hier zu einem Haftpflichtschaden geführt hat.
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hgb schrieb:
nun lass 'mal die Kirche im Dorf.
Herstellen will er nicht. Kombinieren unterschiedlicher Bauteile anscheinend auch nicht. Damit bleibt die Haftung bei bestimmungsmäßigem Gebrauch beim Hersteller. Für den bestimmungsmäßigen Gberauch und Anpassung braucht man den Techniker, für die Verordnung den Arzt. Alle müssen wirtschaftlich unabhängig sein, Verflechtungen sind das Problem.
mfg hgb :blush:
PS.: Jahrzehntelang wurden bei Endoprothesen Bauteile verschiedener Hersteller miteinander in einem Pat. kombiniert, ich kenne keinen Fall, der hier zu einem Haftpflichtschaden geführt hat.
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chipchap schrieb:
Lies zunächst mal das Medizinproduktgesetz!
Wer Hilfsmittel herstellt und/oder vertreibt übernimmt damit die Gewährleistung/Garantie und auch die Haftung, wenn der Patient/Kunde dadurch einen finanziellen und/oder körperlichen Schaden erleidet...
Deshalb sollte das auch nicht "Jeder" tun, der es nicht tatsächlich gelernt hat, wie eben ein Reha- oder Orthopädietechniker.
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