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München-Laim

Wir suchen PHYSIOTHERAPEUT/IN für
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Freie Mitarbeit mündlicher Arbeitsvertrag

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Neues Thema
mündlicher Arbeitsvertrag
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Anonymer Teilnehmer
27.07.2013 18:11
Hallo liebe Kollegen,

folgende Situation: ein PI und ein FM arbeiten zusammen ohne schriftlichen Arbeitsvertrag, da beide es so wollen. Es gibt nur mündliche Absprachen ( einen ’mündlichen Vertrag’ wenn man es so nennen will )
Meine Fragen:

a) gibt es ein Gesetz was besagt, dass es einen schriftlichen Arbeitsvertrag zwischen FM und Auftraggeber geben muss? (das Gleiche interessiert mich auch zwischen Arbeitgeber- Arbeitnehmer )

b) ist kein schriftlicher Arbeitsvertrag nicht sogar vorteilhaft für den Fall einer Prüfung durch die DRV, da diese sich nicht an Formulierungen festhalten kann die angeblich ein Abhängigkeitsverhältnis beschreiben ( Thema Scheinselbstständigkeit )?


Danke im Voraus und liebe Grüße

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Hallo liebe Kollegen, folgende Situation: ein PI und ein FM arbeiten zusammen ohne schriftlichen Arbeitsvertrag, da beide es so wollen. Es gibt nur mündliche Absprachen ( einen ’mündlichen Vertrag’ wenn man es so nennen will ) Meine Fragen: a) gibt es ein Gesetz was besagt, dass es einen schriftlichen Arbeitsvertrag zwischen FM und Auftraggeber geben muss? (das Gleiche interessiert mich auch zwischen Arbeitgeber- Arbeitnehmer ) b) ist kein schriftlicher Arbeitsvertrag nicht sogar vorteilhaft für den Fall einer Prüfung durch die DRV, da diese sich nicht an Formulierungen festhalten kann die angeblich ein Abhängigkeitsverhältnis beschreiben ( Thema Scheinselbstständigkeit )? Danke im Voraus und liebe Grüße
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo liebe Kollegen,

folgende Situation: ein PI und ein FM arbeiten zusammen ohne schriftlichen Arbeitsvertrag, da beide es so wollen. Es gibt nur mündliche Absprachen ( einen ’mündlichen Vertrag’ wenn man es so nennen will )
Meine Fragen:

a) gibt es ein Gesetz was besagt, dass es einen schriftlichen Arbeitsvertrag zwischen FM und Auftraggeber geben muss? (das Gleiche interessiert mich auch zwischen Arbeitgeber- Arbeitnehmer )

b) ist kein schriftlicher Arbeitsvertrag nicht sogar vorteilhaft für den Fall einer Prüfung durch die DRV, da diese sich nicht an Formulierungen festhalten kann die angeblich ein Abhängigkeitsverhältnis beschreiben ( Thema Scheinselbstständigkeit )?


Danke im Voraus und liebe Grüße

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ali
27.07.2013 18:17
A) Es gibt hier keinen ARBEITSvertrag ! FM und PI haben ein anderes Rechtsverhätnis sonst bist Du gleich Scheinselbstständig !

DAS ist schon mal entscheidend !!!!!!!!!!!!

Einen schriftlichen Vertrag braucht ihr meines Wissens nicht, ist halt immer blöd wenn Ihr andere Vorstellungen habt.
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A) Es gibt hier keinen ARBEITSvertrag ! FM und PI haben ein anderes Rechtsverhätnis sonst bist Du gleich Scheinselbstständig ! DAS ist schon mal entscheidend !!!!!!!!!!!! Einen schriftlichen Vertrag braucht ihr meines Wissens nicht, ist halt immer blöd wenn Ihr andere Vorstellungen habt.
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Anonymer Teilnehmer
27.07.2013 23:46
Danke.

Wie würde man den Vertrag korrekterweise nennen?

Grüße
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Danke. Wie würde man den Vertrag korrekterweise nennen? Grüße
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Danke.

Wie würde man den Vertrag korrekterweise nennen?

Grüße

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Meitao
28.07.2013 08:50
Eine freie Mitarbeiterschaft wird in einem Dienstvertrag begründet.

Natürlich kann auch ohne Vertrag die Tätigkeit umgesetzt werden, doch dies hat jede Menge Nachteile:

- aus Vorteilen wird sich an Absprachen nicht erinnert
- Der Dienstvertrag ist ein Beweisstück der Selbstständigkeit
- Ohne Vertrag schaut die DRV-Bund noch viel genauer hin (Verdunkelungsgefahr!)

Ohne Vertrag deutet eher darauf hin, dass der PI keinen Plan hat wie der auszusehen hat und glaubt sich ohne Vertrag besser zu stellen. Schon blöd wenn idiotie auf Papier verbrieft wird!

MFG
Meitao
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Eine freie Mitarbeiterschaft wird in einem Dienstvertrag begründet. Natürlich kann auch ohne Vertrag die Tätigkeit umgesetzt werden, doch dies hat jede Menge Nachteile: - aus Vorteilen wird sich an Absprachen nicht erinnert - Der Dienstvertrag ist ein Beweisstück der Selbstständigkeit - Ohne Vertrag schaut die DRV-Bund noch viel genauer hin (Verdunkelungsgefahr!) Ohne Vertrag deutet eher darauf hin, dass der PI keinen Plan hat wie der auszusehen hat und glaubt sich ohne Vertrag besser zu stellen. Schon blöd wenn idiotie auf Papier verbrieft wird! MFG Meitao
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Meitao schrieb:

Eine freie Mitarbeiterschaft wird in einem Dienstvertrag begründet.

Natürlich kann auch ohne Vertrag die Tätigkeit umgesetzt werden, doch dies hat jede Menge Nachteile:

- aus Vorteilen wird sich an Absprachen nicht erinnert
- Der Dienstvertrag ist ein Beweisstück der Selbstständigkeit
- Ohne Vertrag schaut die DRV-Bund noch viel genauer hin (Verdunkelungsgefahr!)

Ohne Vertrag deutet eher darauf hin, dass der PI keinen Plan hat wie der auszusehen hat und glaubt sich ohne Vertrag besser zu stellen. Schon blöd wenn idiotie auf Papier verbrieft wird!

MFG
Meitao

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Anonymer Teilnehmer
29.07.2013 07:24
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

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ali schrieb:

A) Es gibt hier keinen ARBEITSvertrag ! FM und PI haben ein anderes Rechtsverhätnis sonst bist Du gleich Scheinselbstständig !

DAS ist schon mal entscheidend !!!!!!!!!!!!

Einen schriftlichen Vertrag braucht ihr meines Wissens nicht, ist halt immer blöd wenn Ihr andere Vorstellungen habt.

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chipchap
28.07.2013 10:25
Zur Frage a)
Google mal unter "Nachweisgesetz": dies besagt, daß zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ein schriftlicher Vertrag bestehen MUSS. Der Vertrag muss auch vom AG ausgearbeitet werden.

PI und FM dürfen alles mündlich vereinbaren. Empfehlenswert ist das allerdings nicht...
Da der FM selbständig ist, könnte man es auch Honorarvertrag oder Kooperationsvertrag nennen.

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Zur Frage a) Google mal unter "Nachweisgesetz": dies besagt, daß zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ein schriftlicher Vertrag bestehen MUSS. Der Vertrag muss auch vom AG ausgearbeitet werden. PI und FM dürfen alles mündlich vereinbaren. Empfehlenswert ist das allerdings nicht... Da der FM selbständig ist, könnte man es auch Honorarvertrag oder Kooperationsvertrag nennen.
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Anonymer Teilnehmer
29.07.2013 16:04
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

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chipchap schrieb:

Zur Frage a)
Google mal unter "Nachweisgesetz": dies besagt, daß zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ein schriftlicher Vertrag bestehen MUSS. Der Vertrag muss auch vom AG ausgearbeitet werden.

PI und FM dürfen alles mündlich vereinbaren. Empfehlenswert ist das allerdings nicht...
Da der FM selbständig ist, könnte man es auch Honorarvertrag oder Kooperationsvertrag nennen.



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