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Zusammenarbeit zu vers...
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ich habe da eine Frage zu der ich keine Antwort im Forum finde.
Ist es möglich das ein Physio mit MT Zertifikat in einer Praxis die Fachliche Leitung ist ( in der auch über diesen MT abgerechnet wird)
und in einer anderen Praxis als FM (geringfügig) arbeitet und die Praxis auch MT über diesen abrechnen will.
Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Liebe Grüße
A.M.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo ihr,
ich habe da eine Frage zu der ich keine Antwort im Forum finde.
Ist es möglich das ein Physio mit MT Zertifikat in einer Praxis die Fachliche Leitung ist ( in der auch über diesen MT abgerechnet wird)
und in einer anderen Praxis als FM (geringfügig) arbeitet und die Praxis auch MT über diesen abrechnen will.
Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Liebe Grüße
A.M.
Mal was anderes. Fachliche Leitung nur um die MT abrechnen zu können? Oder doch mehr?
MFG
Meitao
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Sorry, wie meinst du das ?
LG A.M.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Okay !
Sorry, wie meinst du das ?
LG A.M.
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Meitao schrieb:
Aber natürlich doch.
Mal was anderes. Fachliche Leitung nur um die MT abrechnen zu können? Oder doch mehr?
MFG
Meitao
Natürlich darf auch nur dieser MA die Leistung erbringen.
Gruß Britt
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Damit ist eine Beschäftigung auf Honorarbasis in einer zweiten Praxis vollkommener nonsens da man daraus hohe Steuern bezahlen muss völlig unabhängig von den Zertifikaten. Tatsächlich ist es so dass in jeder Praxis in der der Mitarbeiter arbeitet ausschließlich die Patienten dieses Mitarbeiter mit MT abgerechnet werden sofern verordnet. Das MT-Zertifikat ist jedoch nicht auf die Praxis übertragbar. Also rechnet ein Praxisinhaber bei einem Berufsanfänger MT über das Zertifikat eines anderen Mitarbeiters ab so ist das schlicht und ergreifend eine Straftat nämlich Betrug.
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lifeplus schrieb:
Das spielt sehr wohl eine Rolle. Eine fachliche Leitung bedeudet ein Beschäftigungsverhältnis in einer festen Anstellung und damit Vollzeit zumindest in den meisten Bundesländern deutschlands und dafür steht sowohl der Praxisinhaber als auch der Mitarbeiter gerade wenn diese Regeln nicht eingehalten werden mit Regresszahlungen und wenn es dumm läuft mit Zualssungsentzug
Damit ist eine Beschäftigung auf Honorarbasis in einer zweiten Praxis vollkommener nonsens da man daraus hohe Steuern bezahlen muss völlig unabhängig von den Zertifikaten. Tatsächlich ist es so dass in jeder Praxis in der der Mitarbeiter arbeitet ausschließlich die Patienten dieses Mitarbeiter mit MT abgerechnet werden sofern verordnet. Das MT-Zertifikat ist jedoch nicht auf die Praxis übertragbar. Also rechnet ein Praxisinhaber bei einem Berufsanfänger MT über das Zertifikat eines anderen Mitarbeiters ab so ist das schlicht und ergreifend eine Straftat nämlich Betrug.
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don schrieb:
Du wirfst hier einige durcheinander. Ein FL ist (natürlich in VZ) in Praxis a) angestellt, er kann aber dennoch ich Praxis b) als geringfügig Beschäftigter zusätzlich angestelllt sein. In beiden Praxen kann dann auch selbredend die MT abgerechnet werden die durch diesen Mitarbeiter erbracht wurde.
Anders als bei einem normalen nicht leitenden Angestellten ist es möglich das zu tun. Vorausgesetzt der FL arbeitet Vollzeit. Es wäre aber sinnfrei einen Leiter halbtags anzustellen.
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Der FL kann aber ein Verbot haben einer Nebentätigkeit nachzugehen.
Anders als bei einem normalen nicht leitenden Angestellten ist es möglich das zu tun. Vorausgesetzt der FL arbeitet Vollzeit. Es wäre aber sinnfrei einen Leiter halbtags anzustellen.
MFG
Meitao
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die neue schrieb:
Da hast Du natürlich recht. Aber sofort, wie "lifeplus" schreibt "Also rechnet ein Praxisinhaber bei einem Berufsanfänger MT über das Zertifikat eines anderen Mitarbeiters ab so ist das schlicht und ergreifend eine Straftat nämlich Betrug " ist aus den Fingern gesogen und einfach eine Unterstellung.
Nur zur Info: 35 Std gelten als Teilzeit. Der FL kann nebenher nebenberuflich selbständig irgendwo Kurse anbieten, im Fitness Studio arbeiten oder Zeitungen austragen auf 400 Euro :sunglasses:
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limone schrieb:
Wo beginnt bei dir Vollzeit?
Nur zur Info: 35 Std gelten als Teilzeit. Der FL kann nebenher nebenberuflich selbständig irgendwo Kurse anbieten, im Fitness Studio arbeiten oder Zeitungen austragen auf 400 Euro :sunglasses:
Der FL soll seine Energie in die Praxis stecken und nicht irgendwo rumdaddeln. Daher erhält dieser ein Verbot der Nebentätigkeit. Das ist hier auch zulässig.
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Vollzeit bedeutet 39 h Woche bei anlehnung TVÖD.
Der FL soll seine Energie in die Praxis stecken und nicht irgendwo rumdaddeln. Daher erhält dieser ein Verbot der Nebentätigkeit. Das ist hier auch zulässig.
MFG
Meitao
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limone schrieb:
Bei euch vielleicht :wink:
Es war weder gefragt, ob er nebenbei tätig sein darf noch irgend etwas anderes.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Um was diskutiert ihr hier eigentlich? Die Frage war schlicht, ob die Praxis von mab, in der er FL ist, sowie die Praxis, in der er nebenbei tätig ist, beide MT für seine erbrachten Leistungen abrechnen dürfen und die Antwort lautet ganz klar ja.
Es war weder gefragt, ob er nebenbei tätig sein darf noch irgend etwas anderes.
Gruß Britt
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don schrieb:
Auch wenn es evtl., vielleicht und möglicherweise so ist wie Du es rein hypothetisch beschreibst hat das mit der anfags gestellten Frage absolut nichts zu tun!
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Britt schrieb:
Jede Praxis, in der ein MA das MT Zertifikat hat, kann dies abrechnen. Dabei spielt es keine Rolle, ob "einfacher" MA oder fachlicher Leiter.
Natürlich darf auch nur dieser MA die Leistung erbringen.
Gruß Britt
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