Wir bieten Dir:
-einen unbefristeten Arbeitsvertrag
in Teil- oder Vollzeit
-Vollzeit besetzte Rezeption
-eine überdurchschnittliche
Bezahlung ab 3000€
-30 Tage Urlaub (bei Vollzeit) +
Bezahlten Urlaub zw Weihnachten und
Neujahr als Geschenk
-45€ Gutschein monatlich
-eine helle 250 qm große Praxis
-ein abwechslungsreiches und
innovatives Arbeiten
- nettes junges Team
-regelmäßig Teamsitzung
Wir erwarten von Dir:
-selbstständiges Arbeiten
-soziale und kommunikative
Fähigkei...
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Leider hat der PI wenig Ahnung davon, sodass ich ihm viel erlären muss. Trotz vielem Lesen hier und im dem Buch "Die eigene Praxis" habe ich noch eine Frage zur monatlichen Abrechnung mit dem PI.
Ist es eigentlich möglich dem PI am Monatesende eine Rechnung mit den verhandelten % zu stellen ? Oder ist es zwingend notwendig dem PI 100 % in Rechnung zu stellen und er mir eine Gegenrechnung schreibt (für Raummiete, Abrechnung,...) in der Höhe der % die er einbehält (so hab ich das in dem o.a. Buch jedenfalls verstanden)?
Im Gespräch mit einem Bekannten habe ich von der ersten Variante (nur die ausgehandelten % in Rechnung zu stellen) gehört und frage mich, weshalb der Abrechnungsweg so kompliziert sein muss wie in dem Buch beschrieben.
Gibt es für den PI oder mich Vor- oder Nachteile bezüglich Gewerbesteuer- und Umsatzsteuerpflicht je nach Art und Weise der Abrechnung?
Ich weiß, dass es Freibeträge gibt, würde aber gerne schon im Vorfeld den PI grob informieren können. Alles in allem ist hier bei uns echte Überzeugungsarbeit notwendig, da viele scheinbar noch gerne die "Finger von freien Mitarbeitern lassen ".
Freue mich auf eure Antworten und darauf, dass ihr mir weiterhelfen könnt. Vielen lieben Dank
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Problem beschreiben
rtt schrieb:
Hallo, ich lese schon einige Zeit sehr aufmerksam die ganzen Beiträge zum Thema Freie Mitarbeit, und habe jetzt selbst Aussicht auf einige Stunden (vorerst) als freier Mitarbeiter arbeiten zu können.
Leider hat der PI wenig Ahnung davon, sodass ich ihm viel erlären muss. Trotz vielem Lesen hier und im dem Buch "Die eigene Praxis" habe ich noch eine Frage zur monatlichen Abrechnung mit dem PI.
Ist es eigentlich möglich dem PI am Monatesende eine Rechnung mit den verhandelten % zu stellen ? Oder ist es zwingend notwendig dem PI 100 % in Rechnung zu stellen und er mir eine Gegenrechnung schreibt (für Raummiete, Abrechnung,...) in der Höhe der % die er einbehält (so hab ich das in dem o.a. Buch jedenfalls verstanden)?
Im Gespräch mit einem Bekannten habe ich von der ersten Variante (nur die ausgehandelten % in Rechnung zu stellen) gehört und frage mich, weshalb der Abrechnungsweg so kompliziert sein muss wie in dem Buch beschrieben.
Gibt es für den PI oder mich Vor- oder Nachteile bezüglich Gewerbesteuer- und Umsatzsteuerpflicht je nach Art und Weise der Abrechnung?
Ich weiß, dass es Freibeträge gibt, würde aber gerne schon im Vorfeld den PI grob informieren können. Alles in allem ist hier bei uns echte Überzeugungsarbeit notwendig, da viele scheinbar noch gerne die "Finger von freien Mitarbeitern lassen ".
Freue mich auf eure Antworten und darauf, dass ihr mir weiterhelfen könnt. Vielen lieben Dank
Doch es gibt noch viele andere offene Fragen. Ein Forum bietet nur Grundlagenwissen. Für genauere Infos muss man sich intensiver umhören und auch mal Bücher für diese Thematik kaufen!
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Die meisten lassen tatsächlich die Finger davon, weil sie keine Ahnung haben!
Doch es gibt noch viele andere offene Fragen. Ein Forum bietet nur Grundlagenwissen. Für genauere Infos muss man sich intensiver umhören und auch mal Bücher für diese Thematik kaufen!
MFG
Meitao
Dann hättet ihr 2 Verträge. Einen über 100 % der erzielten Umsätze und dortvon unabhängig einen, welcher dem PI gewerbliche Mieteinnahmen erbringen.
...Im Gespräch mit einem Bekannten habe ich von der ersten Variante (nur die ausgehandelten % in Rechnung zu stellen) gehört...
Ist so auch richtig.
...Gibt es für den PI oder mich Vor- oder Nachteile bezüglich Gewerbesteuer- und Umsatzsteuerpflicht je nach Art und Weise der Abrechnung?...
Ja, sogar dramatische.
...Ich weiß, dass es Freibeträge gibt,...
Zu unterscheiden von Freigrenzen. Wird die Freigrenze um einen Cent überschritten, wird alles besteuert- also ab erstem EUR.
...würde aber gerne schon im Vorfeld den PI grob informieren können...
" Dich dabei aber auch nicht ganz vergessen. "
...Alles in allem ist hier bei uns echte Überzeugungsarbeit notwendig, da viele scheinbar noch gerne die "Finger von freien Mitarbeitern lassen "....
Wobei das mitunter aber auch ausserordentlich zu deren echtem Vorteil ist, denn so manch Situation gibt problemlos sich kartenlegende Auswirkungen her. Es nützt dann eigentlich nichts, dass die beim StB nicht angesprochenen/ gefragten Sachverhalte von diesem nicht bearbeitet/ beantwortet wurden, und auch dort es garnicht mal so wenige Sachverhalte gibt, die nicht einmal erahnt geschweige denn geklärt werden.
Bei freiberuflichen Freiberuflern als freier Mitarbeiter gibts wirklich richtig schöne Sachen. Wenn " Dein/ e PI " das verinnerlicht haben sollte, wird er/ sie ohnehin die Finger davon lassen. Müßte es ja nicht lediglich ziemlich gut verinnerlicht haben, sondern auch wollen und ja vor allem nun erstmal aus seiner Sicht ( Vor/ Nachteile ) beleuchten. Und spätestens dort stellt sich heraus, wie weit dein Wissen/ " Überzeugung " punkten kann, wenn du ihm/ ihr erklärst was gut für ihn/ sie ist ( im Hinterkopf aus deiner für dich vorteilhaften Sicht argumentierst ).
[bearbeitet am 23.02.13 03:36]
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Soviel geschreibsel ohne eine vernüftige Aussage Fast wie die Politiker und Verbandsmitarbeiter
An rtt:
Also ob du die Rechnung monatlich schreibst das mußt du mit dem PI aushandeln .Wir handhaben es so dass ich die Rechnung schreibe
Name des Pat. ,Rez.vom ,Verordnungsmenge ,dann die 100% und anschließend die 70/80 % die ich dann bekomme.
Dann alle Pat zusammenzählen bzw. Gesamtsumme die ich dann zu bekommen habe.
Des weiteren brauchst du und auch der Pi für ärtzliche Verordnungen
keine Umsatzsteuer und auch keine Gewerbesteuer zahlen
Wenn der Pi jedoch eine gewisse Größenordnung bei den Einnahmen vor allem durch FM (z.B. bezüglich raummiete ) überschreitet dann kann er Umsatzsteuer - und Gewerbesteuerpflichtig werden.Aber das sollte ihm sein Steuerberater sofern er denn einen hat ihm sagen können.
Wenn du noch Fragen hast kannst du mir auch gerne eine Mail schicken.
Hier im Forum gibt es viele von der Sorte webpt und das bringt dich nicht weiter.VieleVergessen immer wieder dass jeder mal angefangen hat und dieses Forum eigentlich dazu da ist gerade bei solchen Fragen zu helfen
:smile: :smile:
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eim schrieb:
Mein gott ,webpt du soltest mal versuchen dich Literarisch zu betätigen
Soviel geschreibsel ohne eine vernüftige Aussage Fast wie die Politiker und Verbandsmitarbeiter
An rtt:
Also ob du die Rechnung monatlich schreibst das mußt du mit dem PI aushandeln .Wir handhaben es so dass ich die Rechnung schreibe
Name des Pat. ,Rez.vom ,Verordnungsmenge ,dann die 100% und anschließend die 70/80 % die ich dann bekomme.
Dann alle Pat zusammenzählen bzw. Gesamtsumme die ich dann zu bekommen habe.
Des weiteren brauchst du und auch der Pi für ärtzliche Verordnungen
keine Umsatzsteuer und auch keine Gewerbesteuer zahlen
Wenn der Pi jedoch eine gewisse Größenordnung bei den Einnahmen vor allem durch FM (z.B. bezüglich raummiete ) überschreitet dann kann er Umsatzsteuer - und Gewerbesteuerpflichtig werden.Aber das sollte ihm sein Steuerberater sofern er denn einen hat ihm sagen können.
Wenn du noch Fragen hast kannst du mir auch gerne eine Mail schicken.
Hier im Forum gibt es viele von der Sorte webpt und das bringt dich nicht weiter.VieleVergessen immer wieder dass jeder mal angefangen hat und dieses Forum eigentlich dazu da ist gerade bei solchen Fragen zu helfen
:smile: :smile:
Ganz genau so ist es nicht, denn z.B. liegt die USt- pflicht grundsätzlich vor, zur Verwirrung hast du die unpassenden Vokabeln ( sozusagen um etwas ganz anderes zu beschreiben ) benutzt. Wenn man es von der Auswirkung her betrachtet stimmt es jedoch wieder- insofern hast du den selbst eingebauten Fehler wieder wettgemacht. Denn wenn es so gehandhabt wird ( Rechnung über Miete/ Abrechnungsdienstleistungen usw. ) sind ja schließlich die gesamten vom FM erbrachten Umsätze auch gleich gewerblich bzw. nicht umsatzsteuerbefreit. Diese Umsätze laufen schließlich über den PI- also als Praxiseinnahme. Eine Rechnung über gewerbliche Miete endet hier in der Katastrophe- gut das du genau " Miete " als Beispiel hereingebracht hast.
Von daher " jeder hat mal angefangen " ist es nicht so richtig fair, wenn " Auskenner " als Beispiel ausgerechnet " z.B. bezüglich Raummiete " schreiben, denn dann muß man zumindest andeuten, dass genau die " Mietversion " vor einigen Jahren bei so mancher Praxis zur Katastrophe führte ( der entsprechende ZVK- Vertrag grüßt da selbst heute noch die eine oder andere Pleitepraxis - eben wie üblich ganz im Sinne der Verbandsmitglieder, wenn es gegen die Berufsgruppe geht, wird halt vieles erdenkliche getan- die Mitglieder klatschen dort trotzdem pausenlos bis zur Ohnmacht- obwohl sie ja ziemlich oft garnicht mal viel Ahnung haben; sie wissen meist nicht einmal mit wem sie die Zulassungsverträge geschlossen haben ).
...Wir handhaben es so dass ich die Rechnung schreibe
Name des Pat. ,Rez.vom ,Verordnungsmenge ,dann die 100% und anschließend die 70/80 % die ich dann bekomme.
Dann alle Pat zusammenzählen bzw. Gesamtsumme die ich dann zu bekommen habe....
Diese Angaben sämtlichst+ selbstverfreilichst auf gesondertem Anhang, die Rechnung ist die Rechnung- inhaltlich also ja ein den Betrag enthaltender Zweizeiler+ auf separatem Stück Papier.
Ordnung muß ja auch Ordnung bleiben und: sicher ist sicher ( das sollte man aus meiner Sicht ausserordentlich sauber handhaben, komplett falsche Antworten empfinde ich da ehrlich gesagt ziemlich unter der Gürtellinie ).
Zwar hat das heutige Mehrwertsteuergesetz/ Umsatzsteuergesetz scheinbar nicht mehr so sehr viel mit Karlomarxos Schrift zutun, die Grundidee blieb, dass also der Mehrwert/ die höhere Stufe der Wertschöpfung besteuert wird; war übrigens im Osten Stoff 7. Klasse, die 1 da mitzunehmen war zugebenderweise nicht wirklich schwer ( derzeit Stoff 12. Klasse in Wirtschaftsgymnasien, da lernen die heutzutage, dass Mehrwertsteuer unternehmenskostenneutral sei usw.- hat man solchen Unsinn schon gehört ).
...Aber das sollte ihm sein Steuerberater sofern er denn einen hat ihm sagen können...
Wobei es hier eher um gemeinsame Betrachtung geht, nicht so sehr darum, was jeweils dem anderen egal sein kann, da es das Problem des anderen sei.
[bearbeitet am 24.02.13 02:48]
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webpt schrieb:
...Wenn der Pi jedoch eine gewisse Größenordnung bei den Einnahmen vor allem durch FM (z.B. bezüglich raummiete ) überschreitet dann kann er Umsatzsteuer - und Gewerbesteuerpflichtig werden....
Ganz genau so ist es nicht, denn z.B. liegt die USt- pflicht grundsätzlich vor, zur Verwirrung hast du die unpassenden Vokabeln ( sozusagen um etwas ganz anderes zu beschreiben ) benutzt. Wenn man es von der Auswirkung her betrachtet stimmt es jedoch wieder- insofern hast du den selbst eingebauten Fehler wieder wettgemacht. Denn wenn es so gehandhabt wird ( Rechnung über Miete/ Abrechnungsdienstleistungen usw. ) sind ja schließlich die gesamten vom FM erbrachten Umsätze auch gleich gewerblich bzw. nicht umsatzsteuerbefreit. Diese Umsätze laufen schließlich über den PI- also als Praxiseinnahme. Eine Rechnung über gewerbliche Miete endet hier in der Katastrophe- gut das du genau " Miete " als Beispiel hereingebracht hast.
Von daher " jeder hat mal angefangen " ist es nicht so richtig fair, wenn " Auskenner " als Beispiel ausgerechnet " z.B. bezüglich Raummiete " schreiben, denn dann muß man zumindest andeuten, dass genau die " Mietversion " vor einigen Jahren bei so mancher Praxis zur Katastrophe führte ( der entsprechende ZVK- Vertrag grüßt da selbst heute noch die eine oder andere Pleitepraxis - eben wie üblich ganz im Sinne der Verbandsmitglieder, wenn es gegen die Berufsgruppe geht, wird halt vieles erdenkliche getan- die Mitglieder klatschen dort trotzdem pausenlos bis zur Ohnmacht- obwohl sie ja ziemlich oft garnicht mal viel Ahnung haben; sie wissen meist nicht einmal mit wem sie die Zulassungsverträge geschlossen haben ).
...Wir handhaben es so dass ich die Rechnung schreibe
Name des Pat. ,Rez.vom ,Verordnungsmenge ,dann die 100% und anschließend die 70/80 % die ich dann bekomme.
Dann alle Pat zusammenzählen bzw. Gesamtsumme die ich dann zu bekommen habe....
Diese Angaben sämtlichst+ selbstverfreilichst auf gesondertem Anhang, die Rechnung ist die Rechnung- inhaltlich also ja ein den Betrag enthaltender Zweizeiler+ auf separatem Stück Papier.
Ordnung muß ja auch Ordnung bleiben und: sicher ist sicher ( das sollte man aus meiner Sicht ausserordentlich sauber handhaben, komplett falsche Antworten empfinde ich da ehrlich gesagt ziemlich unter der Gürtellinie ).
Zwar hat das heutige Mehrwertsteuergesetz/ Umsatzsteuergesetz scheinbar nicht mehr so sehr viel mit Karlomarxos Schrift zutun, die Grundidee blieb, dass also der Mehrwert/ die höhere Stufe der Wertschöpfung besteuert wird; war übrigens im Osten Stoff 7. Klasse, die 1 da mitzunehmen war zugebenderweise nicht wirklich schwer ( derzeit Stoff 12. Klasse in Wirtschaftsgymnasien, da lernen die heutzutage, dass Mehrwertsteuer unternehmenskostenneutral sei usw.- hat man solchen Unsinn schon gehört ).
...Aber das sollte ihm sein Steuerberater sofern er denn einen hat ihm sagen können...
Wobei es hier eher um gemeinsame Betrachtung geht, nicht so sehr darum, was jeweils dem anderen egal sein kann, da es das Problem des anderen sei.
[bearbeitet am 24.02.13 02:48]
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eim schrieb:
Sie sollten Ihre Literarischen Ergüsse bitte nicht immer in diesem Forum loslassen . :point_up: :point_up: :point_up: :point_up: :point_up: :point_up: :point_up: Da gibt es andere Foren wo es besser paßt.Und leider waren bei ihren literarischen Ergüssen einiges wieder nicht richtig .Aber so etwas kommt von so was!!!!!!!
Hatte ich auch schon überlegt. Bin aber etwas hin+ hergerissen ob ich bei
Belletristik oder eher bei Lustiges etwas einstelle- beides ist ja nicht ganz abwegig.
...Und leider waren bei ihren literarischen Ergüssen einiges wieder nicht richtig ....
Diesen Part empfand ich zumindest nicht zu 100 % hilfreich, ( den Gesamtbeitrag natürlich durchaus ), denn für den Hilfreichstern, den ich schonmal vorsorglich erteilte, in Erwartung der richtigen Darstellung. Sonst läßt du es doch dann ausdrücklich falsch stehen ?
Zwar gehe ich grundsätzlich von meiner ausnahmslosen 700 %- igen richtigen Darstellung aus ( bin ich mir einfach schuldig ). Vertue mich wegen der Komplexität durchaus aber auch an allen Ecken und Enden. Ob der Triggerpoint nun osteopathisch- embriologisch ( oder y ? ) sich mit Triggerpunkten aus der KG oder aus dem Fachgebiet der Bobathobertherapeuten am Ende der banalen GKV- KMT Position gleicht fällt mir schon manchmal schwer. Dann kommen die dann mit ihrer manuellen und so daher- is ja dann wieder was anderes, gerade ja auch ob es sich um tertiäre sekundar Prävention handelt, ich das dann mitunter dürfte oder ob ich es wegen sektor. HP- Status besser lassen sollte- wegen der Haftung eben. Da antworte ich durchaus schonmal durcheinander, obwohl ich eigentlich hier die Waschmaschine leeren sollte.
Somit: was ist denn nicht richtig bzw. nicht richtig dargestellt ?
[bearbeitet am 24.02.13 19:58]
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webpt schrieb:
...Sie sollten Ihre Literarischen Ergüsse bitte nicht immer in diesem Forum loslassen ....
Hatte ich auch schon überlegt. Bin aber etwas hin+ hergerissen ob ich bei
Belletristik oder eher bei Lustiges etwas einstelle- beides ist ja nicht ganz abwegig.
...Und leider waren bei ihren literarischen Ergüssen einiges wieder nicht richtig ....
Diesen Part empfand ich zumindest nicht zu 100 % hilfreich, ( den Gesamtbeitrag natürlich durchaus ), denn für den Hilfreichstern, den ich schonmal vorsorglich erteilte, in Erwartung der richtigen Darstellung. Sonst läßt du es doch dann ausdrücklich falsch stehen ?
Zwar gehe ich grundsätzlich von meiner ausnahmslosen 700 %- igen richtigen Darstellung aus ( bin ich mir einfach schuldig ). Vertue mich wegen der Komplexität durchaus aber auch an allen Ecken und Enden. Ob der Triggerpoint nun osteopathisch- embriologisch ( oder y ? ) sich mit Triggerpunkten aus der KG oder aus dem Fachgebiet der Bobathobertherapeuten am Ende der banalen GKV- KMT Position gleicht fällt mir schon manchmal schwer. Dann kommen die dann mit ihrer manuellen und so daher- is ja dann wieder was anderes, gerade ja auch ob es sich um tertiäre sekundar Prävention handelt, ich das dann mitunter dürfte oder ob ich es wegen sektor. HP- Status besser lassen sollte- wegen der Haftung eben. Da antworte ich durchaus schonmal durcheinander, obwohl ich eigentlich hier die Waschmaschine leeren sollte.
Somit: was ist denn nicht richtig bzw. nicht richtig dargestellt ?
[bearbeitet am 24.02.13 19:58]
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Problem beschreiben
webpt schrieb:
...ist es zwingend notwendig dem PI 100 % in Rechnung zu stellen und er mir eine Gegenrechnung schreibt (für Raummiete, Abrechnung,...) in der Höhe der % die er einbehält ...
Dann hättet ihr 2 Verträge. Einen über 100 % der erzielten Umsätze und dortvon unabhängig einen, welcher dem PI gewerbliche Mieteinnahmen erbringen.
...Im Gespräch mit einem Bekannten habe ich von der ersten Variante (nur die ausgehandelten % in Rechnung zu stellen) gehört...
Ist so auch richtig.
...Gibt es für den PI oder mich Vor- oder Nachteile bezüglich Gewerbesteuer- und Umsatzsteuerpflicht je nach Art und Weise der Abrechnung?...
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...würde aber gerne schon im Vorfeld den PI grob informieren können...
" Dich dabei aber auch nicht ganz vergessen. "
...Alles in allem ist hier bei uns echte Überzeugungsarbeit notwendig, da viele scheinbar noch gerne die "Finger von freien Mitarbeitern lassen "....
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