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mobile Massage Freiberuflich oder Kleingewerbe?
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marlena790
07.12.2013 14:48
Hallo,

ich bin staatl. anerk. med. bademeisterin u. masseurin und möchte selbstständig arbeiten und mit einem mobilen massageservice beginnen.
selbstzahler, ohne verordnungen...

muss ich / soll ich kleingewerbe anmelden oder kann/darf ich als Freiberufler arbeiten? welche sind vor- und nachteile ? was muss ich beachten?

hat jemand damit erfahrung


ich freue mich auf antworten.
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Hallo, ich bin staatl. anerk. med. bademeisterin u. masseurin und möchte selbstständig arbeiten und mit einem mobilen massageservice beginnen. selbstzahler, ohne verordnungen... muss ich / soll ich kleingewerbe anmelden oder kann/darf ich als Freiberufler arbeiten? welche sind vor- und nachteile ? was muss ich beachten? hat jemand damit erfahrung ich freue mich auf antworten.
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marlena790 schrieb:

Hallo,

ich bin staatl. anerk. med. bademeisterin u. masseurin und möchte selbstständig arbeiten und mit einem mobilen massageservice beginnen.
selbstzahler, ohne verordnungen...

muss ich / soll ich kleingewerbe anmelden oder kann/darf ich als Freiberufler arbeiten? welche sind vor- und nachteile ? was muss ich beachten?

hat jemand damit erfahrung


ich freue mich auf antworten.

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joana24
06.02.2014 13:20
das wüsste ich auch gerne :tired_face:

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joana24 schrieb:

das wüsste ich auch gerne :tired_face:

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hgb
06.02.2014 13:31
Lass Dich dazu beraten, ohne VO IST ES GEWERBLICH!!

mfg hgb :blush:

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Lass Dich dazu beraten, ohne VO IST ES GEWERBLICH!! mfg hgb :blush:
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RoFo
06.02.2014 13:37
Soweit mir bekannt ist, haben MumedB den First Contact. Die dürfen dann auch ohne VO behandeln.
Ohne VO ist allerdings Gewerbe.
Diese Frage würde ich dem Steuerberater stellen.

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Soweit mir bekannt ist, haben MumedB den First Contact. Die dürfen dann auch ohne VO behandeln. Ohne VO ist allerdings Gewerbe. Diese Frage würde ich dem Steuerberater stellen.
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RoFo schrieb:

Soweit mir bekannt ist, haben MumedB den First Contact. Die dürfen dann auch ohne VO behandeln.
Ohne VO ist allerdings Gewerbe.
Diese Frage würde ich dem Steuerberater stellen.

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ali
06.02.2014 21:56
Massieren darfst Du als Physio auch......

Ohne VO ist es Märchensteuerpflichtig, wobei abzuwarten ist, ob diese Ansicht der Steuerbehörden wirklich gerichtsfest sein wird....
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Massieren darfst Du als Physio auch...... Ohne VO ist es Märchensteuerpflichtig, wobei abzuwarten ist, ob diese Ansicht der Steuerbehörden wirklich gerichtsfest sein wird....
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ali schrieb:

Massieren darfst Du als Physio auch......

Ohne VO ist es Märchensteuerpflichtig, wobei abzuwarten ist, ob diese Ansicht der Steuerbehörden wirklich gerichtsfest sein wird....

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redvine
08.02.2014 15:04
Praktisch wirst Du die Kleinunternehmerregelung anwenden können, so dass keine Umsatzsteuer anfällt.

Gruß redvine
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Praktisch wirst Du die Kleinunternehmerregelung anwenden können, so dass keine Umsatzsteuer anfällt. Gruß redvine
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redvine schrieb:

Praktisch wirst Du die Kleinunternehmerregelung anwenden können, so dass keine Umsatzsteuer anfällt.

Gruß redvine

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hgb schrieb:

Lass Dich dazu beraten, ohne VO IST ES GEWERBLICH!!

mfg hgb :blush:

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Kia78
06.02.2014 21:31
Hey Marlena!
Definitiv kannst du als Freiberufler arbeiten. So sparst du dir schon mal die Gewerbesteuer. Meine Kontoführungsgebühren fürs Geschäftskonto sind auch günstiger.
Mir hat der Ratgeber Teilzeitselbständigkeit von Birgit Torbrügge sehr geholfen.
Viel Erfolg, Kia
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Hey Marlena! Definitiv kannst du als Freiberufler arbeiten. So sparst du dir schon mal die Gewerbesteuer. Meine Kontoführungsgebühren fürs Geschäftskonto sind auch günstiger. Mir hat der Ratgeber Teilzeitselbständigkeit von Birgit Torbrügge sehr geholfen. Viel Erfolg, Kia
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Kia78 schrieb:

Hey Marlena!
Definitiv kannst du als Freiberufler arbeiten. So sparst du dir schon mal die Gewerbesteuer. Meine Kontoführungsgebühren fürs Geschäftskonto sind auch günstiger.
Mir hat der Ratgeber Teilzeitselbständigkeit von Birgit Torbrügge sehr geholfen.
Viel Erfolg, Kia



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