Die Bedürfnisse und individuelle
Behandlung unserer Patienten liegen
uns am Herz!
Nach dieser Einstellung haben wir
in über 80 Jahren
Praxiserfahrungen und
regelmäßigen Fortbildungen eine
Behandlungsbasis gefunden, die es
uns in unserem Team ermöglichen,
individuelle Therapielösungen aus
allen Fachbereichen, wie auch
Behandlungsmöglichkeiten in
unserem Bewegungsbad, anzuwenden.
Sie haben in unserem jungen Team
die Möglichkeit, selbständig und
eigenverantwortlich Ihr
Behandlungskonzept...
Behandlung unserer Patienten liegen
uns am Herz!
Nach dieser Einstellung haben wir
in über 80 Jahren
Praxiserfahrungen und
regelmäßigen Fortbildungen eine
Behandlungsbasis gefunden, die es
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individuelle Therapielösungen aus
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Behandlungsmöglichkeiten in
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Sie haben in unserem jungen Team
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Ich habe ebenfalls wieder eine Frage zu Freier Mitarbeit + Steuern !
Ich bin von Beruf Logopädin und verdiene für meine 20 h - Festanstellung 880 Euro Brutto - knapp 700 Euro Netto.
Dazu arbeite ich nun freiberuflich in einer anderen Praxis. Es sind ca. 200 Euro monatlicher Verdienst zusätzlich zu erwarten.
Berufshaftpflicht habe ich nun abgeschlossen und mich der Berufsgenossenschaft gemeldet. Hier erwarte ich Kosten von 200 Euro jährlich.
Meine Frage ist nun, welche steuerliche Nachzahlung am Ende des Jahres zu erwarten ist?
Mir wurden widersprüchliche Informationen hierzu gegeben.
1.) 700 Euro Netto a 12 Monate + 200 Euro freiberuflich - ergibt ca. 10800 Euro jährliches Gesamt - Nettoeinkommen.
Nun haben die Voll - Selbstständigen doch diesen 8354 Euro Steuer - Freibetrag ?
Kann ich nun von meinen 10800 Euro, welche ich zum leben habe, die 8354 Euro abziehen und erwarte eine seuerliche Nachzahlung für den Rest von 2446 Euro - Ich rechnie hier mal mit 15 % - also müßte ich dem FA 366,90 Euro nachzahlen ?
Klar könnte ich noch den Fahrweg z.b. oder eine selbst gezahlte Fortbildung und die 200 Euro Versicherung absetzen.
Bitte versteht, dass ich mir bei meinem Einkommen keinen großartigen Steuerberater leisten kann und der Lohnsteuerhilfeverein nimmt mich ja nicht, da ich dann teilweise als Selbsständige gelte und so hoffe ich hier auf ehrlich, nicht weiter irreführende Antworten !
2.) eine andere Auskunft: Meine 880 Euro Brutto sind SV - versichert und ergeben die knapp 700 Euro Netto.
Zusätzlich hätte ich immer 450 Euro monatlich steuerfrei - also 5400 Euro zusätzlich - müßte also keinerlei Steuern zahlen und daher nicht mal eine Erklärung abgeben, da ich mich ja unterhalb des 450 Euro - Freibetrages befinde.
Ein zusätzlicher Minijob wäre ja ebenfalls steuerfrei bis 450 Euro . Was stimmt denn nun ?
So hoffe ich auf eine mir sehr wichtige kostenlose Info ?
Könnt mir auch gerne per PN schreiben.
Vielen Dank !
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
Ich habe ebenfalls wieder eine Frage zu Freier Mitarbeit + Steuern !
Ich bin von Beruf Logopädin und verdiene für meine 20 h - Festanstellung 880 Euro Brutto - knapp 700 Euro Netto.
Dazu arbeite ich nun freiberuflich in einer anderen Praxis. Es sind ca. 200 Euro monatlicher Verdienst zusätzlich zu erwarten.
Berufshaftpflicht habe ich nun abgeschlossen und mich der Berufsgenossenschaft gemeldet. Hier erwarte ich Kosten von 200 Euro jährlich.
Meine Frage ist nun, welche steuerliche Nachzahlung am Ende des Jahres zu erwarten ist?
Mir wurden widersprüchliche Informationen hierzu gegeben.
1.) 700 Euro Netto a 12 Monate + 200 Euro freiberuflich - ergibt ca. 10800 Euro jährliches Gesamt - Nettoeinkommen.
Nun haben die Voll - Selbstständigen doch diesen 8354 Euro Steuer - Freibetrag ?
Kann ich nun von meinen 10800 Euro, welche ich zum leben habe, die 8354 Euro abziehen und erwarte eine seuerliche Nachzahlung für den Rest von 2446 Euro - Ich rechnie hier mal mit 15 % - also müßte ich dem FA 366,90 Euro nachzahlen ?
Klar könnte ich noch den Fahrweg z.b. oder eine selbst gezahlte Fortbildung und die 200 Euro Versicherung absetzen.
Bitte versteht, dass ich mir bei meinem Einkommen keinen großartigen Steuerberater leisten kann und der Lohnsteuerhilfeverein nimmt mich ja nicht, da ich dann teilweise als Selbsständige gelte und so hoffe ich hier auf ehrlich, nicht weiter irreführende Antworten !
2.) eine andere Auskunft: Meine 880 Euro Brutto sind SV - versichert und ergeben die knapp 700 Euro Netto.
Zusätzlich hätte ich immer 450 Euro monatlich steuerfrei - also 5400 Euro zusätzlich - müßte also keinerlei Steuern zahlen und daher nicht mal eine Erklärung abgeben, da ich mich ja unterhalb des 450 Euro - Freibetrages befinde.
Ein zusätzlicher Minijob wäre ja ebenfalls steuerfrei bis 450 Euro . Was stimmt denn nun ?
So hoffe ich auf eine mir sehr wichtige kostenlose Info ?
Könnt mir auch gerne per PN schreiben.
Vielen Dank !
Da wird Dir dann ausgerechnet, wie hoch Deine Steuerlast ist.
Ansonsten ist der Minijob in der Tat (meist) steuerfrei, weil der AG Deine Steuern übernimmt ... muss er aber nicht.
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Wonderwoman schrieb:
Bei so einem Wirrwarr empfehle ich Dir, Dir eine gute Steuersoftware anzuschaffen und dort Deinen Fall einzugeben. Ist ja dann auch schon die Vorbereitung auf Deine notwendige Steuererklärung, weil Du Dir keinen Steuerberater leisten magst...
Da wird Dir dann ausgerechnet, wie hoch Deine Steuerlast ist.
Ansonsten ist der Minijob in der Tat (meist) steuerfrei, weil der AG Deine Steuern übernimmt ... muss er aber nicht.
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Physiofuchs schrieb:
Mc miki hats auf den Punkt gebracht... Wonderwoman is wohl langweilig. Tzzz meint wohl überall ihren Senf zugeben zu müssen!
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eim schrieb:
Also ausnahmsweise!!! muß ich Wonderwoman mal zustimmen.
Die Antwort von McMiki ist nicht unbedingt korrekt, denn die Steuer wird idR auf die Jahressumme Deiner Einnahmen gerechnet. Meist hast Du für einen Zweitjob auch eine ungünstige Steuerklasse, so dass das alles nicht so einfach auszurechnen ist.
Ansonsten ein wertvoller Beitrag zur Frage von Dir... :angry:
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Wonderwoman schrieb:
Ich freue mich immer, wenn ich Ahnungslose wie offensichtlich Dich aufklären kann.
Die Antwort von McMiki ist nicht unbedingt korrekt, denn die Steuer wird idR auf die Jahressumme Deiner Einnahmen gerechnet. Meist hast Du für einen Zweitjob auch eine ungünstige Steuerklasse, so dass das alles nicht so einfach auszurechnen ist.
Ansonsten ein wertvoller Beitrag zur Frage von Dir... :angry:
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McMiki schrieb:
Die Nebeneinkünfte aus FM nach EÜR versteuern und gut is...der Name alleine macht keine Helden, ne?
Die Nebeneinkünfte aus FM nach EÜR versteuern und gut is...
"...nach EÜR versteuern..." ... die Aussage nehm ich nächstes Mal mit in's Finanzamt zur Kontaktpflege :)
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Papa Alpaka schrieb:
McMiki schrieb am 23.7.14 23:49:
Die Nebeneinkünfte aus FM nach EÜR versteuern und gut is...
"...nach EÜR versteuern..." ... die Aussage nehm ich nächstes Mal mit in's Finanzamt zur Kontaktpflege :)
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Jens Knüppel schrieb:
Hinzukommen noch Anteilige Sozialabgaben da bleibt nicht viel übrig was dann zu versteuern ist lg
McMiki hat recht: Nebeneinkünfte aus Selbstständiger Nebentätigkeit werden nach EÜR versteuert. In der Steuererklärung muss die Anlage S angefügt werden und die Tätigkeit benannt werden. Für die Ausgaben müssen Belege in Kopie beigefügt werden für die Einnahmen nicht. Wär ja auch blöd weniger anzugeben, wenn doch das FA Kontoeinsicht hat.
Je nach der Größenordnung gehen dann von dem Gewinn ca. 17 bis 40 % als Einkommenssteuer weg. In diesem Fall würde ich mit 20 % rechnen.
Sozialabgaben fallen nur an, wenn die Haupttätigkeit per definition unklar ist!
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Machen wir mal Butter bei die Fische!
McMiki hat recht: Nebeneinkünfte aus Selbstständiger Nebentätigkeit werden nach EÜR versteuert. In der Steuererklärung muss die Anlage S angefügt werden und die Tätigkeit benannt werden. Für die Ausgaben müssen Belege in Kopie beigefügt werden für die Einnahmen nicht. Wär ja auch blöd weniger anzugeben, wenn doch das FA Kontoeinsicht hat.
Je nach der Größenordnung gehen dann von dem Gewinn ca. 17 bis 40 % als Einkommenssteuer weg. In diesem Fall würde ich mit 20 % rechnen.
Sozialabgaben fallen nur an, wenn die Haupttätigkeit per definition unklar ist!
MFG
Meitao
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McMiki schrieb:
Das Festgehalt ist schon versteuert...lediglich die 200€ müssen versteuert werden...Frage ist nur, ob sich das bei 200€ lohnt bei den ganze Kosten...
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Eberhard schrieb:
Ich würde AT dringend raten, sich erst einmal einen Steuerberater zu suchen.
es gibt vom Bmundesministerium der Finanzen einen ganz einfachen Steuerrechner:
Lohn- und Einkommensteuerrechner?
Hier müsste dann beim zu versteuernden Einkommen das Gesamteinkommen angegeben werden (abzgl. Deiner Kosten) und beim Ergebnis dann die Steuer abgezogen werden, die Dein Arbeitgeber schon für Dich abführt. Dann weißt Du, mit wieviel Steuernachzahlung Du zu rechnen hast.
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ich versuch den Link mal mit Leerzeichen, vielleicht wird er ja dann lesbar:
[kaputter Link]. bmf-steuerrechner.de /ekst/?
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M0nique schrieb:
Verstehe nicht, warum der Link nicht funktioniert...
ich versuch den Link mal mit Leerzeichen, vielleicht wird er ja dann lesbar:
[kaputter Link]. bmf-steuerrechner.de /ekst/?
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M0nique schrieb:
vor bmf-steuerrechner.de /ekst/? bitte noch w w w eingeben, dann müsste es klappen
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M0nique schrieb:
Hallo,
es gibt vom Bmundesministerium der Finanzen einen ganz einfachen Steuerrechner:
Lohn- und Einkommensteuerrechner?
Hier müsste dann beim zu versteuernden Einkommen das Gesamteinkommen angegeben werden (abzgl. Deiner Kosten) und beim Ergebnis dann die Steuer abgezogen werden, die Dein Arbeitgeber schon für Dich abführt. Dann weißt Du, mit wieviel Steuernachzahlung Du zu rechnen hast.
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