O.P.T. - wir sind eine Praxis für
Osteopathie, Physiotherapie und
Training in Schondorf am Ammersee
mit modernster Ausstattung, hellen
Praxisräumen sowie einem
funktionellen Trainingsbereich.
Unser oberstes Ziel ist es, die
Gesundheit sowie die
Lebensqualität unserer Patienten
zu verbessern und diesen Erfolg
langfristig zu erhalten.
Wir freuen uns auf deine Bewerbung.
Leander Obermeier und Fabian Klingl
O.P.T. – Osteopathie "·
Physiotherapie "· Training
(opt-therapie.de)
Osteopathie, Physiotherapie und
Training in Schondorf am Ammersee
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Praxisräumen sowie einem
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O.P.T. – Osteopathie "·
Physiotherapie "· Training
(opt-therapie.de)
ich bin im Begriff, 2 Minijobber einzustellen, die mir bei der Buchführung, Organisation und Terminierung helfen sollen. Wie bezeichnet Ihr Eure Minijobber bei der Minijob-Zentrale? Buchführungskraft habe ich dort im Verzeichnis schon gefunden, kann man diese Bezeichnung auch der Einfachheit halber für beide Minijobber eintragen, damit das Kind einen Namen hat? Die Bereiche werden eh nicht komplett getrennt werden können und beide werden immer etwas von allem machen.
Ich bin übrigens freie Mitarbeiterin und mache zur Zeit nur Hausbesuche.
Grüße!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Liebe Kollegen,
ich bin im Begriff, 2 Minijobber einzustellen, die mir bei der Buchführung, Organisation und Terminierung helfen sollen. Wie bezeichnet Ihr Eure Minijobber bei der Minijob-Zentrale? Buchführungskraft habe ich dort im Verzeichnis schon gefunden, kann man diese Bezeichnung auch der Einfachheit halber für beide Minijobber eintragen, damit das Kind einen Namen hat? Die Bereiche werden eh nicht komplett getrennt werden können und beide werden immer etwas von allem machen.
Ich bin übrigens freie Mitarbeiterin und mache zur Zeit nur Hausbesuche.
Grüße!
So wie es von der Bezeichnung her möglichst genau möglich ist bzw. mehrere Bezeichnungen ( z.B. Bürokraft+ Reinigungskraft ).
...Buchführungskraft habe ich dort im Verzeichnis schon gefunden,...
Du bezeichnest die Realität- nicht Verzeichnisse.
...kann man diese Bezeichnung auch der Einfachheit halber für beide Minijobber eintragen, damit das Kind einen Namen hat? ...
Wie meinst du das, dass es vereinfacht werden soll bzw. was soll umbenannt werden ?
Gingest du bspw. in einer großen Reinigungs/ Hauswart- Firma per Minijob ein paar Stunden massieren- wär es demzufolge für dich sicherlich in Ordnung wenn du als Elektiker/ in angemeldet wirst- sozusagen damit das Kind einen Namen hat. Wirst du dann arbeitslos, wird dich dann der Agentur- Fallmanager in der von dir ausgeübten Tätigkeit vermitteln wollen. Da musst du dann lediglich organisationsvereinfachend erklären, dass du das bezeichnete Kind eigentlich garnicht seiest. Dein Ex- Arbeitgeber hatte es lediglich nicht hinbekommen einfachste Normalität an den Tag zu legen.
[bearbeitet am 10.01.13 21:08]
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Na, super. Vielen Dank mal wieder für die konstruktive Antwort. Schade, daß man hier so selten Leute findet, die anderen helfen wollen und es schöner finden, alles auf die Goldwaage zu legen und einen für blöd erklären, um sich selbst zu profilieren.
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Wenn du zwischen den Zeilen liest erfährst du dennoch alles zu deiner Fragestellung!
MFG
Meitao
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich habe mir den Beitrag durchaus genau durchgelesen. Auch daß die Wörter Bürokraft und Reinigungskraft fielen, ist mir klar. Trotzdem beantwortet das meine Frage nicht präzise. Ich ärgere mich einfach über die ganzen altklugen Belehrungen, die man wohl aber leider in Kauf nehmen muß hier- es wäre aber schön, wenn es auch mal anders ginge...
Schönes WE
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Chris 65 schrieb:
Anon. du hast Recht, andauernd diese unsinnigen Belehrungen von oben herab! Nicht schön, aber in unserer jetzigen Gesellschaft wohl nicht vermeidbar, denn es gibt hier sogenannte und selbsternannte Chefzyniker hier...wobei mir auffällt, es sind immer wieder die gleichen. Oder kommen immer mehr dazu ?
Schönes WE
Also:
- die Tätigkeit laut Tätigkeit benennen ( hatte ich das unklar formuliert ? )
- nicht nach angeblich vorgegebenen Regelungen suchen, sondern einfach benennen wie es sich darstellt ( hier evtl. zu klug anheimelnd daherkommend ? )
- Beispielbeschreibung, wenn Unsinnsdeklarierungen, um nicht zu sagen: keine desolate Unsachlichkeit walten lassen, wegen angeblicher Vereinfachung falsch deklariert würden- und welche unerforderlichen Schwierigkeiten der AN wegen dieser lapidaren " mir doch völlig egal sogenannt Vereinfachungs- Handhabung " später bei Arbeitslosigkeit bekommen wird
Mir ist insofern nicht klar, was du da bestätigst, dass Hilfe also eigentlich im Forum stets garnicht gegeben wird usw. .
Kannst du denn bitte zumindest kurz konkret benennen, wer wo wen " belehrt " hatte oder oberschlau/ ironisch daher gekommen war ?
...wobei mir auffällt, es sind immer wieder die gleichen. Oder kommen immer mehr dazu ?...
Werden eher mehr, denke ich. Niemals wird jemand alles wissen können usw., niemand wird das auch erwarten/ vorwerfen. Wenn es um obigen Fragen/ Darstellungen geht, ist doch aber bewiesen, das sich die allerallereinfachsten Sachverhalte bereits als Leistungsgrenze darstellen- wohlgemerkt von Unternehmen. ( letzteres war sicherlich etwas draufhauend/ ironisch ). Denn letztendlich ist es doch glasklar oben dargestellt: sehr sehr einfache Sachverhalte führen bereits zu ernster Hilflosigkeit/ Überforderung. Dabei geht es dort doch um keinerlei " Problemstellungen " ? Bzw. kann man natürlich sicherlich auch fragen, wie das nochmal mit diesen ganzen roten und grünen Farben der Ampeln war- legitim durchaus, denn jede Frage hat so seine Berechtigung.
Auch gab ich die ursprüngliche Antwort lieber etwas umfassender, denn es wird von Unternehmung gefragt, welchem die normalen Selbstverständlichkeiten eher nichts sagen- z.B. von den Auswirkungen sog. Vereinfachungen. ( war nicht ironisch gemeint- eher als nasser Scheuerlappen um die Ohren, sich zumindest wegen Unwissenheit nicht reinholzend zu verhalten ).
[bearbeitet am 12.01.13 19:47]
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webpt schrieb:
Ich hatte es so gemeint/ verstanden, und ja auch geschrieben, wie ich es eben geschrieben hatte.
Also:
- die Tätigkeit laut Tätigkeit benennen ( hatte ich das unklar formuliert ? )
- nicht nach angeblich vorgegebenen Regelungen suchen, sondern einfach benennen wie es sich darstellt ( hier evtl. zu klug anheimelnd daherkommend ? )
- Beispielbeschreibung, wenn Unsinnsdeklarierungen, um nicht zu sagen: keine desolate Unsachlichkeit walten lassen, wegen angeblicher Vereinfachung falsch deklariert würden- und welche unerforderlichen Schwierigkeiten der AN wegen dieser lapidaren " mir doch völlig egal sogenannt Vereinfachungs- Handhabung " später bei Arbeitslosigkeit bekommen wird
Mir ist insofern nicht klar, was du da bestätigst, dass Hilfe also eigentlich im Forum stets garnicht gegeben wird usw. .
Kannst du denn bitte zumindest kurz konkret benennen, wer wo wen " belehrt " hatte oder oberschlau/ ironisch daher gekommen war ?
...wobei mir auffällt, es sind immer wieder die gleichen. Oder kommen immer mehr dazu ?...
Werden eher mehr, denke ich. Niemals wird jemand alles wissen können usw., niemand wird das auch erwarten/ vorwerfen. Wenn es um obigen Fragen/ Darstellungen geht, ist doch aber bewiesen, das sich die allerallereinfachsten Sachverhalte bereits als Leistungsgrenze darstellen- wohlgemerkt von Unternehmen. ( letzteres war sicherlich etwas draufhauend/ ironisch ). Denn letztendlich ist es doch glasklar oben dargestellt: sehr sehr einfache Sachverhalte führen bereits zu ernster Hilflosigkeit/ Überforderung. Dabei geht es dort doch um keinerlei " Problemstellungen " ? Bzw. kann man natürlich sicherlich auch fragen, wie das nochmal mit diesen ganzen roten und grünen Farben der Ampeln war- legitim durchaus, denn jede Frage hat so seine Berechtigung.
Auch gab ich die ursprüngliche Antwort lieber etwas umfassender, denn es wird von Unternehmung gefragt, welchem die normalen Selbstverständlichkeiten eher nichts sagen- z.B. von den Auswirkungen sog. Vereinfachungen. ( war nicht ironisch gemeint- eher als nasser Scheuerlappen um die Ohren, sich zumindest wegen Unwissenheit nicht reinholzend zu verhalten ).
[bearbeitet am 12.01.13 19:47]
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eim schrieb:
Also mab hat nicht gefragt welche Rätsel gut in eine Quizshow passen :smile: :smile: :smile: :smile: und zwischen den Zeilen lesen gehört eindeutig dazu
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webpt schrieb:
...Wie bezeichnet Ihr Eure Minijobber bei der Minijob-Zentrale?...
So wie es von der Bezeichnung her möglichst genau möglich ist bzw. mehrere Bezeichnungen ( z.B. Bürokraft+ Reinigungskraft ).
...Buchführungskraft habe ich dort im Verzeichnis schon gefunden,...
Du bezeichnest die Realität- nicht Verzeichnisse.
...kann man diese Bezeichnung auch der Einfachheit halber für beide Minijobber eintragen, damit das Kind einen Namen hat? ...
Wie meinst du das, dass es vereinfacht werden soll bzw. was soll umbenannt werden ?
Gingest du bspw. in einer großen Reinigungs/ Hauswart- Firma per Minijob ein paar Stunden massieren- wär es demzufolge für dich sicherlich in Ordnung wenn du als Elektiker/ in angemeldet wirst- sozusagen damit das Kind einen Namen hat. Wirst du dann arbeitslos, wird dich dann der Agentur- Fallmanager in der von dir ausgeübten Tätigkeit vermitteln wollen. Da musst du dann lediglich organisationsvereinfachend erklären, dass du das bezeichnete Kind eigentlich garnicht seiest. Dein Ex- Arbeitgeber hatte es lediglich nicht hinbekommen einfachste Normalität an den Tag zu legen.
[bearbeitet am 10.01.13 21:08]
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