Zur Verstärkung unseres bunt
gemischten Teams suchen wir ab
sofort eine Physiotherapeutin /
einen Physiotherapeuten (m/w/d),
die/der vor allem menschlich gut zu
uns passt. Wir pflegen ein sehr
kollegiales Miteinander innerhalb
unseres gesamten Teams. Die
Räumlichkeiten bieten ideale
Bedingungen für jede Art der
physiotherapeutischen Behandlung
(ruhige Bahandlungsräume,
großzügige Freifläche für
Krankengymnastik, etc.). Gerne sind
auch Berufsanfänger:Innen
willkommen.
Unsere Physiothera...
gemischten Teams suchen wir ab
sofort eine Physiotherapeutin /
einen Physiotherapeuten (m/w/d),
die/der vor allem menschlich gut zu
uns passt. Wir pflegen ein sehr
kollegiales Miteinander innerhalb
unseres gesamten Teams. Die
Räumlichkeiten bieten ideale
Bedingungen für jede Art der
physiotherapeutischen Behandlung
(ruhige Bahandlungsräume,
großzügige Freifläche für
Krankengymnastik, etc.). Gerne sind
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Unsere Physiothera...
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USpre schrieb:
Die Frage hast du doch oben schon gestellt. Wenn du nur einen Auftraggeber hast, könnte man Scheinselbständigkeit vermuten.
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2009 schrieb:
Das ist keine Antwort auf meine Frage!
Würdest Du 100% des Rezeptwertes bekommen und müßtest davon 30% an die Praxis zurückzahlen, dann ja. Dann wäre der Gesamtwert der Rezepte die Einnahme und die 30% ein Ausgabe. Doch so wird es wohl nicht gehandhabt.
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petras 4 schrieb:
Ich gehe davon aus, dass Du Deine Rezepte über die Praxis abrechnest und von der Praxis 70% des Rezeptwertes bekommst. Also nein.
Würdest Du 100% des Rezeptwertes bekommen und müßtest davon 30% an die Praxis zurückzahlen, dann ja. Dann wäre der Gesamtwert der Rezepte die Einnahme und die 30% ein Ausgabe. Doch so wird es wohl nicht gehandhabt.
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2009 schrieb:
Moin,weiß jemand ob man die 30%, die ich als freier Mitarbeiter an die Praxis zahle, als Mietkosten in der Einnahmen Überschuss Rechnung angeben kann?
Vielen Dank für Antworten!
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Habe Dir eben in Deinem anderen Thread geantwortet...
Gruß von Monique
Die Antwort ist "Nein"
Allein die Fragestellung läßt vermuten, dass es Deine erste Steuererklärung als FM ist und dass Du da so gar keine Peilung hast. Hier wäre das Geld für einen Steuerberater sinnvoll investiert. Da hast Du dann für künftige Steuererklärungen eine gute Vorlage.
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Shakespeare schrieb:
Ja, weiß ich!
Die Antwort ist "Nein"
Allein die Fragestellung läßt vermuten, dass es Deine erste Steuererklärung als FM ist und dass Du da so gar keine Peilung hast. Hier wäre das Geld für einen Steuerberater sinnvoll investiert. Da hast Du dann für künftige Steuererklärungen eine gute Vorlage.
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axelbach schrieb:
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