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  1. Neue Beiträge Alle Foren Freie Mitarbeit Lohn zum 15ten.....

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Neues Thema
Lohn zum 15ten.....
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Hands22
11.12.2013 09:50
Hallo!
Ich bin seit neuem Freiberufler. Mein Chef möchte das ich die Rezepte bis zum 15ten. einreiche, damit ich dafür das Geld bis zum 15.ten des nächsten Monats bekommen kann.
Ist das bei euch auch so?
Gibt es verschiedene Modelle?
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Hallo! Ich bin seit neuem Freiberufler. Mein Chef möchte das ich die Rezepte bis zum 15ten. einreiche, damit ich dafür das Geld bis zum 15.ten des nächsten Monats bekommen kann. Ist das bei euch auch so? Gibt es verschiedene Modelle?
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Hands22 schrieb:

Hallo!
Ich bin seit neuem Freiberufler. Mein Chef möchte das ich die Rezepte bis zum 15ten. einreiche, damit ich dafür das Geld bis zum 15.ten des nächsten Monats bekommen kann.
Ist das bei euch auch so?
Gibt es verschiedene Modelle?

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Frank Sommer
11.12.2013 11:23
Das klingt nach Scheinselbständigkeit. Wie ist das in eurem Vertrag geregelt. Ich kenne es so, der FM stellt eine Rechnung mit Zahlungsziel.

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• Wonderwoman
• die neue
Das klingt nach Scheinselbständigkeit. Wie ist das in eurem Vertrag geregelt. Ich kenne es so, der FM stellt eine Rechnung mit Zahlungsziel.
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eim
11.12.2013 22:13
So ein Quatsch.
Der PI schickt seine Rezepte zu einem bestimmten Termin ans Abrechenzentrum und wenn man sein Geld haben will als FM dann macht es Sinn seine Rechnung bis dahin einzureichen.
Man kanns auch 2 Monate später oder so machen und bekommt dann sein Geld entsprechen später.
Hat nichts mit Scheinselbstständigkeit zu tun.Wenn man keine Ahnung vom Geschäft hat sollte man sich raushalten.
Immer diese "angeblichen" Besserwisser gehen einem auf den Keks
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• webpt
• Papa Alpaka
So ein Quatsch. Der PI schickt seine Rezepte zu einem bestimmten Termin ans Abrechenzentrum und wenn man sein Geld haben will als FM dann macht es Sinn seine Rechnung bis dahin einzureichen. Man kanns auch 2 Monate später oder so machen und bekommt dann sein Geld entsprechen später. Hat nichts mit Scheinselbstständigkeit zu tun.Wenn man keine Ahnung vom Geschäft hat sollte man sich raushalten. Immer diese "angeblichen" Besserwisser gehen einem auf den Keks
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eim schrieb:

So ein Quatsch.
Der PI schickt seine Rezepte zu einem bestimmten Termin ans Abrechenzentrum und wenn man sein Geld haben will als FM dann macht es Sinn seine Rechnung bis dahin einzureichen.
Man kanns auch 2 Monate später oder so machen und bekommt dann sein Geld entsprechen später.
Hat nichts mit Scheinselbstständigkeit zu tun.Wenn man keine Ahnung vom Geschäft hat sollte man sich raushalten.
Immer diese "angeblichen" Besserwisser gehen einem auf den Keks

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Frank Sommer schrieb:

Das klingt nach Scheinselbständigkeit. Wie ist das in eurem Vertrag geregelt. Ich kenne es so, der FM stellt eine Rechnung mit Zahlungsziel.

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Papa Alpaka
11.12.2013 13:14
Zahlungsziel der meisten Kassen liegt bei 28 Tagen; wenn die Rezepte am 15. in der Post liegen ist die Zahlung zum 15. des nächsten Monats machbar.

> Ist das bei euch auch so?

Nein, ich setze das Zahlungsziel meiner Rechnung auf "nach Zahlungseingang des Kostenträgers ohne weiteren Verzug"; gelegentlich bekomme ich dann auch die Zahlungen mehrer Kassen auf einmal wenn die gute Dame mal wieder ein paar Tage nicht auf's Konto geguckt hat ;)

> Gibt es verschiedene Modelle?

Es ist im Grunde alles machbar worauf ihr euch einigen könnt. Zahlung entsprechend Eingang deiner Rechnung, Zahlung entsprechend Geldeingang von den Kassen, Ratenzahlung, Skonto, ...

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Zahlungsziel der meisten Kassen liegt bei 28 Tagen; wenn die Rezepte am 15. in der Post liegen ist die Zahlung zum 15. des nächsten Monats machbar. > Ist das bei euch auch so? Nein, ich setze das Zahlungsziel meiner Rechnung auf "nach Zahlungseingang des Kostenträgers ohne weiteren Verzug"; gelegentlich bekomme ich dann auch die Zahlungen mehrer Kassen auf einmal wenn die gute Dame mal wieder ein paar Tage nicht auf's Konto geguckt hat ;) > Gibt es verschiedene Modelle? Es ist im Grunde alles machbar worauf ihr euch einigen könnt. Zahlung entsprechend Eingang deiner Rechnung, Zahlung entsprechend Geldeingang von den Kassen, Ratenzahlung, Skonto, ...
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Wonderwoman
11.12.2013 14:23
also bei mir zahlen nur die AOK-Kassen nach 4 Wochen; Rest 14 Tage
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also bei mir zahlen nur die AOK-Kassen nach 4 Wochen; Rest 14 Tage
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Wonderwoman schrieb:

also bei mir zahlen nur die AOK-Kassen nach 4 Wochen; Rest 14 Tage

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die neue
11.12.2013 16:55
Stimmt - bei mir auch.
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die neue schrieb:

Stimmt - bei mir auch.

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Papa Alpaka schrieb:

Zahlungsziel der meisten Kassen liegt bei 28 Tagen; wenn die Rezepte am 15. in der Post liegen ist die Zahlung zum 15. des nächsten Monats machbar.

> Ist das bei euch auch so?

Nein, ich setze das Zahlungsziel meiner Rechnung auf "nach Zahlungseingang des Kostenträgers ohne weiteren Verzug"; gelegentlich bekomme ich dann auch die Zahlungen mehrer Kassen auf einmal wenn die gute Dame mal wieder ein paar Tage nicht auf's Konto geguckt hat ;)

> Gibt es verschiedene Modelle?

Es ist im Grunde alles machbar worauf ihr euch einigen könnt. Zahlung entsprechend Eingang deiner Rechnung, Zahlung entsprechend Geldeingang von den Kassen, Ratenzahlung, Skonto, ...

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Helmut Fromberger
11.12.2013 15:26
Betrag wird mit Deiner Rechnungsstellung fällig. Oder wenn Du das so willst, dann kannst Du ein Zahlungsziel von 7 Tagen vereinbaren.

BTW: Das ist nicht Dein Chef, sondern Dein Vertragspartner. Und, ja, das klingt sehr stark nach Scheinselbstständigkeit...
2

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• die neue
• morpheus-06
Betrag wird mit Deiner Rechnungsstellung fällig. Oder wenn Du das so willst, dann kannst Du ein Zahlungsziel von 7 Tagen vereinbaren. BTW: Das ist nicht Dein Chef, sondern Dein Vertragspartner. Und, ja, das klingt sehr stark nach Scheinselbstständigkeit...
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die neue
11.12.2013 16:57
Ja, das klingt nicht nur, sondern das hallt und schreit nach Scheinselbständigkeit.
"Lohn", "Chef", "mein Chef möchte" .....
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• saloia
Ja, das klingt nicht nur, sondern das hallt und schreit nach Scheinselbständigkeit. "Lohn", "Chef", "mein Chef möchte" .....
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die neue schrieb:

Ja, das klingt nicht nur, sondern das hallt und schreit nach Scheinselbständigkeit.
"Lohn", "Chef", "mein Chef möchte" .....

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Hands22
11.12.2013 18:26
Klar, habe mich mit Lohn, Chef etc. falsch ausgedrückt...... .
Mein Auftraggeber, meine Rechnung an einen meiner Auftraggeber, etc.
Danke!
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Klar, habe mich mit Lohn, Chef etc. falsch ausgedrückt...... . Mein Auftraggeber, meine Rechnung an einen meiner Auftraggeber, etc. Danke!
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Hands22 schrieb:

Klar, habe mich mit Lohn, Chef etc. falsch ausgedrückt...... .
Mein Auftraggeber, meine Rechnung an einen meiner Auftraggeber, etc.
Danke!

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Meitao
11.12.2013 20:21
Solche "kleinigkeiten" können teuer werden. Also gewöhn dir derlei Patzer schnell ab!

MFG
Meitao
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• saloia
Solche "kleinigkeiten" können teuer werden. Also gewöhn dir derlei Patzer schnell ab! MFG Meitao
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Meitao schrieb:

Solche "kleinigkeiten" können teuer werden. Also gewöhn dir derlei Patzer schnell ab!

MFG
Meitao

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die neue
11.12.2013 20:54
Zitat "Hallo!
Ich bin seit neuem Freiberufler. Mein Chef möchte das ich die Rezepte bis zum 15ten. einreiche, damit ich dafür das Geld bis zum 15.ten des nächsten Monats bekommen kann.
Ist das bei euch auch so?
Gibt es verschiedene Modelle? "

Das ist nicht nur 'ne falsche Ausdrucksweise. Dahinter steht m.E. mehr - nämlich eine falsche Denke.
Ich will Dir nix Böses: Überprüfe mal Deinen eigenen Text.....
Was "Dein Chef" oder Auftraggeber "möchte" oder nicht, spielt doch gar keine Rolle!
Möglich und gültig ist alles, was zwei mündige Vertragspartner festlegen, so lange es nicht gegen geltendes Recht verstößt.
Wenn Ihr Euch darauf geeinigt habt, ist es gut. Wenn nicht, müsst Ihr eine Einigung finden. Wenn Ihr keine findet, müssen Eure Wege sich trennen.
So einfach ist Geschäftsleben.
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• Stephen Ziegler
Zitat "Hallo! Ich bin seit neuem Freiberufler. Mein Chef möchte das ich die Rezepte bis zum 15ten. einreiche, damit ich dafür das Geld bis zum 15.ten des nächsten Monats bekommen kann. Ist das bei euch auch so? Gibt es verschiedene Modelle? " Das ist nicht nur 'ne falsche Ausdrucksweise. Dahinter steht m.E. mehr - nämlich eine falsche Denke. Ich will Dir nix Böses: Überprüfe mal Deinen eigenen Text..... Was "Dein Chef" oder Auftraggeber "möchte" oder nicht, spielt doch gar keine Rolle! Möglich und gültig ist alles, was zwei mündige Vertragspartner festlegen, so lange es nicht gegen geltendes Recht verstößt. Wenn Ihr Euch darauf geeinigt habt, ist es gut. Wenn nicht, müsst Ihr eine Einigung finden. Wenn Ihr keine findet, müssen Eure Wege sich trennen. So einfach ist Geschäftsleben.
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die neue schrieb:

Zitat "Hallo!
Ich bin seit neuem Freiberufler. Mein Chef möchte das ich die Rezepte bis zum 15ten. einreiche, damit ich dafür das Geld bis zum 15.ten des nächsten Monats bekommen kann.
Ist das bei euch auch so?
Gibt es verschiedene Modelle? "

Das ist nicht nur 'ne falsche Ausdrucksweise. Dahinter steht m.E. mehr - nämlich eine falsche Denke.
Ich will Dir nix Böses: Überprüfe mal Deinen eigenen Text.....
Was "Dein Chef" oder Auftraggeber "möchte" oder nicht, spielt doch gar keine Rolle!
Möglich und gültig ist alles, was zwei mündige Vertragspartner festlegen, so lange es nicht gegen geltendes Recht verstößt.
Wenn Ihr Euch darauf geeinigt habt, ist es gut. Wenn nicht, müsst Ihr eine Einigung finden. Wenn Ihr keine findet, müssen Eure Wege sich trennen.
So einfach ist Geschäftsleben.

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Helmut Fromberger schrieb:

Betrag wird mit Deiner Rechnungsstellung fällig. Oder wenn Du das so willst, dann kannst Du ein Zahlungsziel von 7 Tagen vereinbaren.

BTW: Das ist nicht Dein Chef, sondern Dein Vertragspartner. Und, ja, das klingt sehr stark nach Scheinselbstständigkeit...



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