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Hamburg-Altona

Physiotherapeut (m/w/d) in
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doris34
02.06.2018 23:06
Hallo zusammen,

wer macht als Freiberufler seine Steuererklärung selbst und kann Bücher diesbzgl. empfehlen?
Danke schon mal!!
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Hallo zusammen, wer macht als Freiberufler seine Steuererklärung selbst und kann Bücher diesbzgl. empfehlen? Danke schon mal!!
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doris34 schrieb:

Hallo zusammen,

wer macht als Freiberufler seine Steuererklärung selbst und kann Bücher diesbzgl. empfehlen?
Danke schon mal!!

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Papa Alpaka
02.06.2018 23:14
...meinst du das Ernst? Naja, ich glaube schon ;)

Ich würde dir die integrierte Beratung in Lexman's Taxman empfehlen, die wird jährlich an aktualisierte Steuerregeln angepasst: Steuersoftware TAXMAN

Ansonsten ganz einfach: Alles was du für's Geschäft vereinnahmst schreibst du auf eine Seite, alles was du für's Geschäft ausgibst auf die andere und am Ende ziehst du das eine von dem anderen ab und hoffst das ein möglichst großer Betrag bei rauskommt.
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• hgb
...meinst du das Ernst? Naja, ich glaube schon ;) Ich würde dir die integrierte Beratung in Lexman's Taxman empfehlen, die wird jährlich an aktualisierte Steuerregeln angepasst: https://www.lexware.de/taxman/ Ansonsten ganz einfach: Alles was du für's Geschäft vereinnahmst schreibst du auf eine Seite, alles was du für's Geschäft ausgibst auf die andere und am Ende ziehst du das eine von dem anderen ab und hoffst das ein möglichst großer Betrag bei rauskommt.
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doris34
03.06.2018 16:31
Danke!
Die habe ich auch schon entdeckt.
Und wenn Du selber mit dieser Software arbeitest und sie empfehlen kannst, umso besser!
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Danke! Die habe ich auch schon entdeckt. Und wenn Du selber mit dieser Software arbeitest und sie empfehlen kannst, umso besser!
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doris34 schrieb:

Danke!
Die habe ich auch schon entdeckt.
Und wenn Du selber mit dieser Software arbeitest und sie empfehlen kannst, umso besser!

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Papa Alpaka schrieb:

...meinst du das Ernst? Naja, ich glaube schon ;)

Ich würde dir die integrierte Beratung in Lexman's Taxman empfehlen, die wird jährlich an aktualisierte Steuerregeln angepasst: Steuersoftware TAXMAN

Ansonsten ganz einfach: Alles was du für's Geschäft vereinnahmst schreibst du auf eine Seite, alles was du für's Geschäft ausgibst auf die andere und am Ende ziehst du das eine von dem anderen ab und hoffst das ein möglichst großer Betrag bei rauskommt.

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M0nique
03.06.2018 19:14
Leider müssen die einzelnen Ausgaben noch in verschiedene Konten gebucht werden - auch wenn am Ende das Selbe rauskommt.
Es ist äußerst unterhaltsam eine große Quittung für die verschiedenen Konten aufzusplitten zu müssen.
Ich sage dazu nur :rage: :rage: :rage:
Gruß von Monique
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Leider müssen die einzelnen Ausgaben noch in verschiedene Konten gebucht werden - auch wenn am Ende das Selbe rauskommt. Es ist äußerst unterhaltsam eine große Quittung für die verschiedenen Konten aufzusplitten zu müssen. Ich sage dazu nur :rage: :rage: :rage: Gruß von Monique
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M0nique schrieb:

Leider müssen die einzelnen Ausgaben noch in verschiedene Konten gebucht werden - auch wenn am Ende das Selbe rauskommt.
Es ist äußerst unterhaltsam eine große Quittung für die verschiedenen Konten aufzusplitten zu müssen.
Ich sage dazu nur :rage: :rage: :rage:
Gruß von Monique

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JRK
09.07.2018 08:01
Und das Ganze elektronisch per Elster ans FA......
Früher kostete mich die Steuerklärung Tage.
Heute hab ich einen Ausgabe-Einnahme-Ordner mit verschiedenen Reitern. Den geb ich beim Steuerberater ab. Der kostet 600-800 Euro minus 42%. Also effektiv 350-500 Euro.
Und dieser Betrag wird wahrscheinlich durch den Steuerberater auch wieder erwirtschaftet, da er an Abzugsmöglichkeiten denkt, die ich nicht kenne. Bei ner Prüfung sieht das besser aus, wenn dann überhaupt eine kommt.
Das selber fummeln lohnt nur, wenn Du als FM kleinere Beträge nebenberuflich umsetzt.

Das einzige Ärgernis ist die Tatsache, dass ich die Kosten für den Steuerberater dem FA nicht vollständig in Rechnung stellen kann. Solch ein Geschäftsmodell funktioniert nur beim Monopolisten Staat.
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Und das Ganze elektronisch per Elster ans FA...... Früher kostete mich die Steuerklärung Tage. Heute hab ich einen Ausgabe-Einnahme-Ordner mit verschiedenen Reitern. Den geb ich beim Steuerberater ab. Der kostet 600-800 Euro minus 42%. Also effektiv 350-500 Euro. Und dieser Betrag wird wahrscheinlich durch den Steuerberater auch wieder erwirtschaftet, da er an Abzugsmöglichkeiten denkt, die ich nicht kenne. Bei ner Prüfung sieht das besser aus, wenn dann überhaupt eine kommt. Das selber fummeln lohnt nur, wenn Du als FM kleinere Beträge nebenberuflich umsetzt. Das einzige Ärgernis ist die Tatsache, dass ich die Kosten für den Steuerberater dem FA nicht vollständig in Rechnung stellen kann. Solch ein Geschäftsmodell funktioniert nur beim Monopolisten Staat.
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Lars van Ravenzwaaij
10.07.2018 16:06
Der kostet 600-800 Euro minus 42%.


Du erreichst den Spitzensteuersatz? Wow, dann darfst dein Gewinn hier nicht verraten. Das würde nur neidische Blicke und Kommentare hervorrufen. :stuck_out_tongue_winking_eye: :stuck_out_tongue:
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[zitat]Der kostet 600-800 Euro minus 42%.[/zitat] Du erreichst den Spitzensteuersatz? Wow, dann darfst dein Gewinn hier nicht verraten. Das würde nur neidische Blicke und Kommentare hervorrufen. :stuck_out_tongue_winking_eye: :stuck_out_tongue:
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

Der kostet 600-800 Euro minus 42%.


Du erreichst den Spitzensteuersatz? Wow, dann darfst dein Gewinn hier nicht verraten. Das würde nur neidische Blicke und Kommentare hervorrufen. :stuck_out_tongue_winking_eye: :stuck_out_tongue:

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JRK
10.07.2018 23:02
Naja, ich weiß nicht, ob das jedem hier klar ist, aber der Spitzensteuersatz von 42% greift ab 54950 Euro zu versteuerndem Einkommen jährlich. Das find ich nicht besonders viel, muss ich sagen. Das brauch ich im Großraum Stuttgart für Immobilie, Familie, Auto, Essen, Urlaub, private AV und etwas Spaß. Das muss als FM mindestens drin sein.
By the way: das ist für jeden Physio machbar, sofern man nicht in VZ arbeitet und sich die Mühe macht das System etwas zu kennen. Leider gibt es nur sehr wenige, die sich aus Gehaltsgründen eine Änderung Ihrer gewohnten Verhältnisse zutrauen. Da haben das tolle Team und die neu angeschaffte Kaffeemaschine des Chefs die größere Priorität.
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Naja, ich weiß nicht, ob das jedem hier klar ist, aber der Spitzensteuersatz von 42% greift ab 54950 Euro zu versteuerndem Einkommen jährlich. Das find ich nicht besonders viel, muss ich sagen. Das brauch ich im Großraum Stuttgart für Immobilie, Familie, Auto, Essen, Urlaub, private AV und etwas Spaß. Das muss als FM mindestens drin sein. By the way: das ist für jeden Physio machbar, sofern man nicht in VZ arbeitet und sich die Mühe macht das System etwas zu kennen. Leider gibt es nur sehr wenige, die sich aus Gehaltsgründen eine Änderung Ihrer gewohnten Verhältnisse zutrauen. Da haben das tolle Team und die neu angeschaffte Kaffeemaschine des Chefs die größere Priorität.
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JRK schrieb:

Naja, ich weiß nicht, ob das jedem hier klar ist, aber der Spitzensteuersatz von 42% greift ab 54950 Euro zu versteuerndem Einkommen jährlich. Das find ich nicht besonders viel, muss ich sagen. Das brauch ich im Großraum Stuttgart für Immobilie, Familie, Auto, Essen, Urlaub, private AV und etwas Spaß. Das muss als FM mindestens drin sein.
By the way: das ist für jeden Physio machbar, sofern man nicht in VZ arbeitet und sich die Mühe macht das System etwas zu kennen. Leider gibt es nur sehr wenige, die sich aus Gehaltsgründen eine Änderung Ihrer gewohnten Verhältnisse zutrauen. Da haben das tolle Team und die neu angeschaffte Kaffeemaschine des Chefs die größere Priorität.

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Papa Alpaka
10.07.2018 23:56
...ich bewundere deinen Einsatz für unser aller Wohl, ehrlich. Bei einer angeforderten Detailprüfung "Steuerjahr 2016" hat die mir zugeteilte Finanzwirtin es trotz redlicher Mühen nicht geschafft mein zu versteuerndes Einkommen nennenswert in die Höhe zu treiben. 2017 wird da, fürchte ich, etwas haariger ;)
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...ich bewundere deinen Einsatz für unser aller Wohl, ehrlich. Bei einer angeforderten Detailprüfung "Steuerjahr 2016" hat die mir zugeteilte Finanzwirtin es trotz redlicher Mühen nicht geschafft mein zu versteuerndes Einkommen nennenswert in die Höhe zu treiben. 2017 wird da, fürchte ich, etwas haariger ;)
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Papa Alpaka schrieb:

...ich bewundere deinen Einsatz für unser aller Wohl, ehrlich. Bei einer angeforderten Detailprüfung "Steuerjahr 2016" hat die mir zugeteilte Finanzwirtin es trotz redlicher Mühen nicht geschafft mein zu versteuerndes Einkommen nennenswert in die Höhe zu treiben. 2017 wird da, fürchte ich, etwas haariger ;)

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JRK
11.07.2018 09:16
Danke Niklas. Als FM hab ich ja deutlich weniger Ausgaben als ein PI.
Ich wollte damit nur sagen, dass 55000 Euro jährlich auf der Höhe der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Angestellt sind das ca. 4400 Euro monatlich. Je nachdem ob man 12 oder 13 Gehälter ansetzt. Ich weiß, dass das für einen angestellten Physio relativ viel ist. Ich arbeite aber auch selten weniger als 45 Stunden die Woche.
Einen SPITZENSTEUERSATZ ab 4400 Euro Brutto monatlich anzusetzen ist natürlich ein Witz. Mein Bruder steht als Ingenieur für solch ein Gehalt morgens nicht mal auf.
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Danke Niklas. Als FM hab ich ja deutlich weniger Ausgaben als ein PI. Ich wollte damit nur sagen, dass 55000 Euro jährlich auf der Höhe der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Angestellt sind das ca. 4400 Euro monatlich. Je nachdem ob man 12 oder 13 Gehälter ansetzt. Ich weiß, dass das für einen angestellten Physio relativ viel ist. Ich arbeite aber auch selten weniger als 45 Stunden die Woche. Einen SPITZENSTEUERSATZ ab 4400 Euro Brutto monatlich anzusetzen ist natürlich ein Witz. Mein Bruder steht als Ingenieur für solch ein Gehalt morgens nicht mal auf.
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JRK schrieb:

Danke Niklas. Als FM hab ich ja deutlich weniger Ausgaben als ein PI.
Ich wollte damit nur sagen, dass 55000 Euro jährlich auf der Höhe der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Angestellt sind das ca. 4400 Euro monatlich. Je nachdem ob man 12 oder 13 Gehälter ansetzt. Ich weiß, dass das für einen angestellten Physio relativ viel ist. Ich arbeite aber auch selten weniger als 45 Stunden die Woche.
Einen SPITZENSTEUERSATZ ab 4400 Euro Brutto monatlich anzusetzen ist natürlich ein Witz. Mein Bruder steht als Ingenieur für solch ein Gehalt morgens nicht mal auf.

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Inche
11.07.2018 14:34
Literatur zum Thema Gu V findedest du den Schulbüchern für Kaufmänische Berufe.
Ich habe einen Ordner mit einnahmen u Ausgaben.Ziehe mir neinen Kontoverlauf bei der Kasse buche das ganze auf Entsprechende unterkonten zb Fortbildung Erträge ohne Steuer usw ins Lexwaer und übertrage per Datev an den Steuerberater der Prüft u korigiert bei bedarf führt unsere Privatunterlagen mit denen der Praxis zusammen u macht die Steuererklärung so kann ich jeder Zeit die GUV auch selbst ausdrucken und Spar Geld
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Literatur zum Thema Gu V findedest du den Schulbüchern für Kaufmänische Berufe. Ich habe einen Ordner mit einnahmen u Ausgaben.Ziehe mir neinen Kontoverlauf bei der Kasse buche das ganze auf Entsprechende unterkonten zb Fortbildung Erträge ohne Steuer usw ins Lexwaer und übertrage per Datev an den Steuerberater der Prüft u korigiert bei bedarf führt unsere Privatunterlagen mit denen der Praxis zusammen u macht die Steuererklärung so kann ich jeder Zeit die GUV auch selbst ausdrucken und Spar Geld
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Inche schrieb:

Literatur zum Thema Gu V findedest du den Schulbüchern für Kaufmänische Berufe.
Ich habe einen Ordner mit einnahmen u Ausgaben.Ziehe mir neinen Kontoverlauf bei der Kasse buche das ganze auf Entsprechende unterkonten zb Fortbildung Erträge ohne Steuer usw ins Lexwaer und übertrage per Datev an den Steuerberater der Prüft u korigiert bei bedarf führt unsere Privatunterlagen mit denen der Praxis zusammen u macht die Steuererklärung so kann ich jeder Zeit die GUV auch selbst ausdrucken und Spar Geld

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Lars van Ravenzwaaij
11.07.2018 15:06
Du redest vom Spitzensteuersatz und ein Einkommen von 55 TEUR. Für Verheirateten ist die Einkommensgrenze schon mal bei 110 TEUR!
1.) Da wird es schon haarig für ein FM um das zu erreichen;
2.) Der zu versteuerden Gewinn sprich Einkommen liegt in der Regel nochmal um einiges niedriger als der Gewinn aus der FM-Tätigkeit;
3.) Der Durchschnittssteuersatz liegt nochmal wieder einiges unter dem Spitzensteuersatz (somit ist es betriebswirtschaftlich in der Regel nicht korrekt die Praxisausgaben mit dem Spitzensteuersatz Anzusetzen),
4.) Ein Brutto-Einkommen eines Angestellten ist nicht 1:1 vergleichbar mit dem zu versteuerenden Einkommen eines FM, dazu müssen noch deutlich mehr Faktoren berücksichtigt werden (z. B. AG-Anteile zur Rentenversicherung, etc.).

Als langjährige und verheiratete Praxisinhaber erreiche ich mit meinem steuerlich zu berücksichtigen Einkommen inzwischen tatsächlich den Spitzensteuersatz (Kinder außer Haus, Praxisschulden bezahlt, etc.), aber mein Durchschnitzsatz liegt da doch deutlich drunter.

Somit erklärt sich meine ironische Bemerkung über dein Verdienst.
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Du redest vom Spitzensteuersatz und ein Einkommen von 55 TEUR. Für Verheirateten ist die Einkommensgrenze schon mal bei 110 TEUR! 1.) Da wird es schon haarig für ein FM um das zu erreichen; 2.) Der zu versteuerden Gewinn sprich Einkommen liegt in der Regel nochmal um einiges niedriger als der Gewinn aus der FM-Tätigkeit; 3.) Der Durchschnittssteuersatz liegt nochmal wieder einiges unter dem Spitzensteuersatz (somit ist es betriebswirtschaftlich in der Regel nicht korrekt die Praxisausgaben mit dem Spitzensteuersatz Anzusetzen), 4.) Ein Brutto-Einkommen eines Angestellten ist nicht 1:1 vergleichbar mit dem zu versteuerenden Einkommen eines FM, dazu müssen noch deutlich mehr Faktoren berücksichtigt werden (z. B. AG-Anteile zur Rentenversicherung, etc.). Als langjährige und verheiratete Praxisinhaber erreiche ich mit meinem steuerlich zu berücksichtigen Einkommen inzwischen tatsächlich den Spitzensteuersatz (Kinder außer Haus, Praxisschulden bezahlt, etc.), aber mein Durchschnitzsatz liegt da doch deutlich drunter. Somit erklärt sich meine ironische Bemerkung über dein Verdienst.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

Du redest vom Spitzensteuersatz und ein Einkommen von 55 TEUR. Für Verheirateten ist die Einkommensgrenze schon mal bei 110 TEUR!
1.) Da wird es schon haarig für ein FM um das zu erreichen;
2.) Der zu versteuerden Gewinn sprich Einkommen liegt in der Regel nochmal um einiges niedriger als der Gewinn aus der FM-Tätigkeit;
3.) Der Durchschnittssteuersatz liegt nochmal wieder einiges unter dem Spitzensteuersatz (somit ist es betriebswirtschaftlich in der Regel nicht korrekt die Praxisausgaben mit dem Spitzensteuersatz Anzusetzen),
4.) Ein Brutto-Einkommen eines Angestellten ist nicht 1:1 vergleichbar mit dem zu versteuerenden Einkommen eines FM, dazu müssen noch deutlich mehr Faktoren berücksichtigt werden (z. B. AG-Anteile zur Rentenversicherung, etc.).

Als langjährige und verheiratete Praxisinhaber erreiche ich mit meinem steuerlich zu berücksichtigen Einkommen inzwischen tatsächlich den Spitzensteuersatz (Kinder außer Haus, Praxisschulden bezahlt, etc.), aber mein Durchschnitzsatz liegt da doch deutlich drunter.

Somit erklärt sich meine ironische Bemerkung über dein Verdienst.

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JRK
12.07.2018 22:10
Du brauchst Deine ironische Bemerkung nicht zu erklären. Hab ich als ironisch verstanden.
Die anderen 4 versteh ich dagegen nicht.
Was Du oder andere FM haben oder versteuern müssen, weiß ich nicht.
Ich lieg beim Steuersatz bei 42%. Ich glaube meinem Steuerberater.
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Du brauchst Deine ironische Bemerkung nicht zu erklären. Hab ich als ironisch verstanden. Die anderen 4 versteh ich dagegen nicht. Was Du oder andere FM haben oder versteuern müssen, weiß ich nicht. Ich lieg beim Steuersatz bei 42%. Ich glaube meinem Steuerberater.
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JRK schrieb:

Du brauchst Deine ironische Bemerkung nicht zu erklären. Hab ich als ironisch verstanden.
Die anderen 4 versteh ich dagegen nicht.
Was Du oder andere FM haben oder versteuern müssen, weiß ich nicht.
Ich lieg beim Steuersatz bei 42%. Ich glaube meinem Steuerberater.

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Früher kostete mich die Steuerklärung Tage.
Heute hab ich einen Ausgabe-Einnahme-Ordner mit verschiedenen Reitern. Den geb ich beim Steuerberater ab. Der kostet 600-800 Euro minus 42%. Also effektiv 350-500 Euro.
Und dieser Betrag wird wahrscheinlich durch den Steuerberater auch wieder erwirtschaftet, da er an Abzugsmöglichkeiten denkt, die ich nicht kenne. Bei ner Prüfung sieht das besser aus, wenn dann überhaupt eine kommt.
Das selber fummeln lohnt nur, wenn Du als FM kleinere Beträge nebenberuflich umsetzt.

Das einzige Ärgernis ist die Tatsache, dass ich die Kosten für den Steuerberater dem FA nicht vollständig in Rechnung stellen kann. Solch ein Geschäftsmodell funktioniert nur beim Monopolisten Staat.

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eim
14.07.2018 18:49
Als HP und PT (Privat )hab ich Soliprax und dort das Buchhaltungsprogramm und da kommen alle meine Einnahmen ,Ausgaben etc rein.Anschließend Steuererklärung mit WISO Steuerprogramm fertig und dann per Elster ans FA.
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Als HP und PT (Privat )hab ich Soliprax und dort das Buchhaltungsprogramm und da kommen alle meine Einnahmen ,Ausgaben etc rein.Anschließend Steuererklärung mit WISO Steuerprogramm fertig und dann per Elster ans FA.
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doris34
15.09.2018 16:38
danke für eure Antworten.
Vielleicht noch etwas grundsätzliches: der Ton hier ist manchmal etwas unfreundlich (um es vorsichtig auszudrücken).
Wenn hier jemand einen so hohen Steuersatz hat: dann lasst ihn doch! All die ironischen und sonstigen Kommentare dazu klingen nach Neid.
So, das musste ich mal loswerden.
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danke für eure Antworten. Vielleicht noch etwas grundsätzliches: der Ton hier ist manchmal etwas unfreundlich (um es vorsichtig auszudrücken). Wenn hier jemand einen so hohen Steuersatz hat: dann lasst ihn doch! All die ironischen und sonstigen Kommentare dazu klingen nach Neid. So, das musste ich mal loswerden.
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doris34 schrieb:

danke für eure Antworten.
Vielleicht noch etwas grundsätzliches: der Ton hier ist manchmal etwas unfreundlich (um es vorsichtig auszudrücken).
Wenn hier jemand einen so hohen Steuersatz hat: dann lasst ihn doch! All die ironischen und sonstigen Kommentare dazu klingen nach Neid.
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eim schrieb:

Als HP und PT (Privat )hab ich Soliprax und dort das Buchhaltungsprogramm und da kommen alle meine Einnahmen ,Ausgaben etc rein.Anschließend Steuererklärung mit WISO Steuerprogramm fertig und dann per Elster ans FA.



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