Wir bieten ab sofort eine spannende
Position in unserer Praxis an, in
der du deine Leidenschaft für die
Arbeit mit Babys und Kleinkindern
voll ausleben kannst. Du wirst ca.
80% in interdisziplinären
Kindergärten arbeiten und dabei
dort ein volles Teammitglied sein.
Die anderen 20% bist du bei
mainbaby Sachsenhausen. Hier sind
es meist die aller Kleinsten, die
deine fachliche Kompetenz suchen.
Deine Aufgaben:
-Physiotherapie in
interdisziplinären Kindergärten
-Physiotherapie in der Pra...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen,kann mir jemand sagen ob die in meinem FM Vertrag 2 monatige Kündigungsfrist bindend ist? Müsste ich in dem Fall dann einfach 2 Monate Urlaub machen ? Kennt sich damit jemand aus ?Danke
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USpre schrieb:
Da müsste man wohl den Originaltext von einem Rechtsanwalt durchsehen lassen.
Für einen freien Mitarbeiter ist normalerweise die Kündigungsfrist nicht so wichtig. Erstens darf er, wann immer er möchte, weitere Verträge mit anderen Auftraggebern schließen und zweitens kann man seinen Vertrag auch ruhen lassen, das heißt einfach keine weiteren Aufträge mehr annehmen, wenn man nicht möchte. Damit lässt man es quasi auslaufen, wie bei einer Kündigung als AN. Dann wird aber voraussichtlich der PI das Vertragsverhältnis kündigen.
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Else2805 schrieb:
Du kommst wahrscheinlich weiter, wenn Du den Hintergrund Deiner Frage verrätst.
Für einen freien Mitarbeiter ist normalerweise die Kündigungsfrist nicht so wichtig. Erstens darf er, wann immer er möchte, weitere Verträge mit anderen Auftraggebern schließen und zweitens kann man seinen Vertrag auch ruhen lassen, das heißt einfach keine weiteren Aufträge mehr annehmen, wenn man nicht möchte. Damit lässt man es quasi auslaufen, wie bei einer Kündigung als AN. Dann wird aber voraussichtlich der PI das Vertragsverhältnis kündigen.
Weiterhelfen kann, wie USpre schon vorschlägt, der Rechtsanwalt deines geringsten Misstrauens - ggf. ist dein Arbeitgeber bereit dich vorzeitig freizustellen um dem mit einer vermutlichen Scheinselbstständigkeit zusammenhängenden Prozedere zu entgehen...
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Papa Alpaka schrieb:
Wenn du die zweimonatige Kündigungsfrist deines Dienstleistungsvertrages als freier Unternehmer unterschrieben hast: Ja.
Weiterhelfen kann, wie USpre schon vorschlägt, der Rechtsanwalt deines geringsten Misstrauens - ggf. ist dein Arbeitgeber bereit dich vorzeitig freizustellen um dem mit einer vermutlichen Scheinselbstständigkeit zusammenhängenden Prozedere zu entgehen...
Allerdings ist es ein Auftraggeber, nicht Arbeitgeber im rechtl. Sinn.
Selbstverständlich sind die Vertragsparteien zur Einhaltung der Vertragsinhalte verpflichtet.
Warum auch nicht?
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Papa Alpaka schrieb:
Wenn der Anwalt zu dem Schluss kommt das es sich womöglich um einen Arbeitgeber handelt ist das ein sehr überzeugendes Argument um eine vereinbarte Kündigungsfrist nicht durchzusetzen. Einem Auftraggeber kann das "relativ egal" sein - schlussendlich würde die Clearingstelle der DRV entscheiden...
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RoFo schrieb:
Stimme PA zu.
Allerdings ist es ein Auftraggeber, nicht Arbeitgeber im rechtl. Sinn.
Selbstverständlich sind die Vertragsparteien zur Einhaltung der Vertragsinhalte verpflichtet.
Warum auch nicht?
Als Beispiel. Man beauftragt einen FM und macht direkt ein Statusfeststellungsverfahren. Dies kann bis zu drei Monate dauern.
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- Ein Hinweis, dass ein Statusfeststellungsverfahren eingeleitet wird und der Auftragnehmer zur Mitwirkung verpflichtet ist.
- Die wöchentliche Arbeitszeit.
- Bis zum positiven Bescheid ein Honorar von z.B. 50/50, danach z.B. 70/30.
- Eine Kündigungsfrist von zwei oder drei Monaten.
- Und das übliche.
Wenn ein negativer Bescheid kommt wird der dann Arbeitgeber eine Änderungskündigung mit angepasstem Gehalt und Urlaubsanspruch fertig machen. Vom dann Angestellten können die AN Anteile der Sozialversicherungsbeiträge der letzten drei Monate von zukünftigen ( mindestens ja die Kündigungsfrist ) Gehältern zusätzlich einbehalten werden. Es gibt da aber auch eine Höchstgrenze pro Monat. Das vereinbarte Honorar von z.B. 50% ist dann der Bruttolohn. Alles andere ist unternehmerischer Selbstmord. In meinen Augen macht sich ein Steuerberater, der nicht solche Hinweise gibt, schadensersatzpflichtig.
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PT-Morris schrieb:
Deshalb sollte ein solcher Vertrag folgendes beinhalten:
- Ein Hinweis, dass ein Statusfeststellungsverfahren eingeleitet wird und der Auftragnehmer zur Mitwirkung verpflichtet ist.
- Die wöchentliche Arbeitszeit.
- Bis zum positiven Bescheid ein Honorar von z.B. 50/50, danach z.B. 70/30.
- Eine Kündigungsfrist von zwei oder drei Monaten.
- Und das übliche.
Wenn ein negativer Bescheid kommt wird der dann Arbeitgeber eine Änderungskündigung mit angepasstem Gehalt und Urlaubsanspruch fertig machen. Vom dann Angestellten können die AN Anteile der Sozialversicherungsbeiträge der letzten drei Monate von zukünftigen ( mindestens ja die Kündigungsfrist ) Gehältern zusätzlich einbehalten werden. Es gibt da aber auch eine Höchstgrenze pro Monat. Das vereinbarte Honorar von z.B. 50% ist dann der Bruttolohn. Alles andere ist unternehmerischer Selbstmord. In meinen Augen macht sich ein Steuerberater, der nicht solche Hinweise gibt, schadensersatzpflichtig.
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PT-Morris schrieb:
Eine Relevanz eines solchen Vertragsbestandteils sehe ich in der Möglichkeit bei Feststellung einer Scheinselbstständigkeit die AN Anteile der letzten drei Monate zu den Sozialversicherungen auf zukünftige Gehälter zusätzlich einzubehalten.
Als Beispiel. Man beauftragt einen FM und macht direkt ein Statusfeststellungsverfahren. Dies kann bis zu drei Monate dauern.
Wer heute einen wasserdichten Vertrag abschließt muss vielleicht nach Jahren feststellen, dass die Sozialversicherungsträger wieder einen neuen rechtlichen Aspekt gefunden haben diesen auszuhebeln, bzw. Fehler im vertragsgemässem Verhalten aufdecken.
Was nun die Kündigungsfrist eines FM-Vertrages angeht, so kann an diese meiner Meinung nach schon ganz schnell zu einer solchen Feststellung führen.
Wie dem auch sei, aufgrund der beschriebenen Unwägbarkeiten kommt für uns die Beauftragung von FM nicht mehr in Frage.
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NorbArt schrieb:
Schaut man sich die Rechtssprechung der letzten Jahre an wird klar, dass der klassische FM sich immer irgendwie als Scheinselbständiger entpuppen kann. Jedenfalls aus richterlicher Sicht.
Wer heute einen wasserdichten Vertrag abschließt muss vielleicht nach Jahren feststellen, dass die Sozialversicherungsträger wieder einen neuen rechtlichen Aspekt gefunden haben diesen auszuhebeln, bzw. Fehler im vertragsgemässem Verhalten aufdecken.
Was nun die Kündigungsfrist eines FM-Vertrages angeht, so kann an diese meiner Meinung nach schon ganz schnell zu einer solchen Feststellung führen.
Wie dem auch sei, aufgrund der beschriebenen Unwägbarkeiten kommt für uns die Beauftragung von FM nicht mehr in Frage.
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