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  1. Neue Beiträge Alle Foren Freie Mitarbeit Krankenkasse FM>AN

Neues Thema
Krankenkasse FM>AN
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Robcek
Vor 3 Wochen
Moin Moin liebe Leute.

Nächstes Jahr wird bei mir die Versicherung umgestellt, dann bin ich freiwillig gesetzlich versichert über die freie Mitarbeit.

Bis zum Ende diesen Jahres bleibe ich über mein 25std Angestellten Verhältnis krankenversichert. Da aber das freiberufliche deutlich mehr wird muss ich umgestellt werden und werde zugleich die Stunden im Angestellten Verhältnis auf 12Stunden reduzieren ab dem nächsten Jahr.

Meine Frage:

Wie verhält es sich jetzt im Angestellten Verhältnis mit den Krankenkassenbeiträgen?

Ich habe bis daher echt viele widersprüchliche Aussagen gehört und dass sogar von den Krankenkassen Mitarbeitern, von denen einige sichtlich überfordert waren mit der Frage.

Ich dachte und das war auch die 1. Aussage einer Mitarbeiterin, dass dann weder für den AG und AN Krankenkassen und Pflegekassen Beträge zu entrichten sind.

Neuerdings sagte mit eine Mitarbeiterin per Telefon, dass auch von der Angestellten Tätigkeit Beiträge für AN und AG zu entrichten sind?


wie jetzt?
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Moin Moin liebe Leute. Nächstes Jahr wird bei mir die Versicherung umgestellt, dann bin ich freiwillig gesetzlich versichert über die freie Mitarbeit. Bis zum Ende diesen Jahres bleibe ich über mein 25std Angestellten Verhältnis krankenversichert. Da aber das freiberufliche deutlich mehr wird muss ich umgestellt werden und werde zugleich die Stunden im Angestellten Verhältnis auf 12Stunden reduzieren ab dem nächsten Jahr. Meine Frage: Wie verhält es sich jetzt im Angestellten Verhältnis mit den Krankenkassenbeiträgen? Ich habe bis daher echt viele widersprüchliche Aussagen gehört und dass sogar von den Krankenkassen Mitarbeitern, von denen einige sichtlich überfordert waren mit der Frage. Ich dachte und das war auch die 1. Aussage einer Mitarbeiterin, dass dann weder für den AG und AN Krankenkassen und Pflegekassen Beträge zu entrichten sind. Neuerdings sagte mit eine Mitarbeiterin per Telefon, dass auch von der Angestellten Tätigkeit Beiträge für AN und AG zu entrichten sind? wie jetzt?
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massu
Vor 3 Wochen
@Robcek vielleicht ist es an der Zeit für dich, einen kompetenten Steuerberater aufzusuchen, der dich in solchen Fragen berät.
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[mention]Robcek[/mention] vielleicht ist es an der Zeit für dich, einen kompetenten Steuerberater aufzusuchen, der dich in solchen Fragen berät.
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massu schrieb:

@Robcek vielleicht ist es an der Zeit für dich, einen kompetenten Steuerberater aufzusuchen, der dich in solchen Fragen berät.

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Dreizack
Vor 3 Wochen
Das nennt sich versicherungsrechtliche Beurteilung und wird auf Antrag von der Krankenkasse durchgeführt.
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Das nennt sich versicherungsrechtliche Beurteilung und wird auf Antrag von der Krankenkasse durchgeführt.
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Dreizack schrieb:

Das nennt sich versicherungsrechtliche Beurteilung und wird auf Antrag von der Krankenkasse durchgeführt.

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Tobias Vollenberg
Vor 3 Wochen
Du wirst dann wahrscheinlich den Höchstsatz durch deine Tätigkeit als FM zahlen, also rund 900€ im Monat, dadurch müsstest du bei der AN Tätigkeit keine weiteren Abzüge im Bezug auf die Krankenversicherung mehr zahlen.
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Du wirst dann wahrscheinlich den Höchstsatz durch deine Tätigkeit als FM zahlen, also rund 900€ im Monat, dadurch müsstest du bei der AN Tätigkeit keine weiteren Abzüge im Bezug auf die Krankenversicherung mehr zahlen.
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Tobias Vollenberg schrieb:

Du wirst dann wahrscheinlich den Höchstsatz durch deine Tätigkeit als FM zahlen, also rund 900€ im Monat, dadurch müsstest du bei der AN Tätigkeit keine weiteren Abzüge im Bezug auf die Krankenversicherung mehr zahlen.

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pt ani
Vor 3 Wochen
@Tobias Vollenberg Na ja, den Höchstbetrag aber doch nur, wenn er auch entsprechend viel verdient..
Ich kann mir zumindest nicht vorstellen, dass es in diesem Fall anders wäre.
Aber das ist Glauben. nicht Wissen.
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[mention]Tobias Vollenberg[/mention] Na ja, den Höchstbetrag aber doch nur, wenn er auch entsprechend viel verdient.. Ich kann mir zumindest nicht vorstellen, dass es in diesem Fall anders wäre. Aber das ist Glauben. nicht Wissen.
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pt ani schrieb:

@Tobias Vollenberg Na ja, den Höchstbetrag aber doch nur, wenn er auch entsprechend viel verdient..
Ich kann mir zumindest nicht vorstellen, dass es in diesem Fall anders wäre.
Aber das ist Glauben. nicht Wissen.

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Dreizack
Vor 3 Wochen
Das ist einkommensabhängig mit Mindest- und Höchstbeitrag. Grundlage ist die Einkommenssteuererklärung.
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• Michael Woelky
Das ist einkommensabhängig mit Mindest- und Höchstbeitrag. Grundlage ist die Einkommenssteuererklärung.
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Dreizack schrieb:

Das ist einkommensabhängig mit Mindest- und Höchstbeitrag. Grundlage ist die Einkommenssteuererklärung.

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Gert Winsa
Vor 3 Wochen
@Tobias Vollenberg auch mein Wissensstand. Generell müsstest du als GKV Versicherter sowohl dür FM Umsatz wie AN Gehalt Beiträge zahlen. Kommst aber an die Max Grenze (nachfragen) fällt nichts mehr an.

Die meisten FMler kommen schnell a die Max Grenze.
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[mention]Tobias Vollenberg[/mention] auch mein Wissensstand. Generell müsstest du als GKV Versicherter sowohl dür FM Umsatz wie AN Gehalt Beiträge zahlen. Kommst aber an die Max Grenze (nachfragen) fällt nichts mehr an. Die meisten FMler kommen schnell a die Max Grenze.
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Gert Winsa schrieb:

@Tobias Vollenberg auch mein Wissensstand. Generell müsstest du als GKV Versicherter sowohl dür FM Umsatz wie AN Gehalt Beiträge zahlen. Kommst aber an die Max Grenze (nachfragen) fällt nichts mehr an.

Die meisten FMler kommen schnell a die Max Grenze.

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Robcek schrieb:

Moin Moin liebe Leute.

Nächstes Jahr wird bei mir die Versicherung umgestellt, dann bin ich freiwillig gesetzlich versichert über die freie Mitarbeit.

Bis zum Ende diesen Jahres bleibe ich über mein 25std Angestellten Verhältnis krankenversichert. Da aber das freiberufliche deutlich mehr wird muss ich umgestellt werden und werde zugleich die Stunden im Angestellten Verhältnis auf 12Stunden reduzieren ab dem nächsten Jahr.

Meine Frage:

Wie verhält es sich jetzt im Angestellten Verhältnis mit den Krankenkassenbeiträgen?

Ich habe bis daher echt viele widersprüchliche Aussagen gehört und dass sogar von den Krankenkassen Mitarbeitern, von denen einige sichtlich überfordert waren mit der Frage.

Ich dachte und das war auch die 1. Aussage einer Mitarbeiterin, dass dann weder für den AG und AN Krankenkassen und Pflegekassen Beträge zu entrichten sind.

Neuerdings sagte mit eine Mitarbeiterin per Telefon, dass auch von der Angestellten Tätigkeit Beiträge für AN und AG zu entrichten sind?


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