physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Bayern

Wir suchen eine/ Mitarbeiterin/r
zur Verstärkung unseres Teams.
Du hast Interesse und Freude an
Mitgestaltung unserer Praxis!
Du willst Ganzheitlich die
Gesundheit der Patienten
unterstützen!
Du willst Dich Persönlich
weiterentwickeln in unserer
schönen Praxis !
Wir unterstützen Dich bei
Fortbildungen.
Du willst als Therapeut der
unterschied sein der Deine
Behandlung so besonders macht!
Für Dich zählt eine Familiäre
Atmosphäre ?
30 min Rythmus!

Schreiben kann man viel.
Meld...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Freie Mitarbeit Korrekturbelege der Kassen

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Korrekturbelege der Kassen
Es gibt 3 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
simon943
06.01.2014 19:40
Hallo,

in letzter Zeit sind in unserer Praxis einige Nachforderungen von verschiedenen Gesetzlichen Krankenkassen eingegangen.

Jetzt die Frage ist es üblich dem freien Mitarbeiter den kompletten Rezeptwert zu stornieren oder den vereinbarten % Satz ?

Meiner Ansichtsweise hat ein selbstständiger Therapeut die Aufgabe seine Rezepte am Ende der Behandlungen umgehend Abrechnungsfertig zu prüfen.

Wie ist es eigentlich wenn ein Hausbesuch Pat. des FB seinen Rezeptanteil nicht zahlt, hat der PI das Recht die volle Zuzahlungsgebühr des Rezeptes bei der nächsten Abrechnung des FB einzubehalten ?

Vielen Dank für euer Feedback



[bearbeitet am 06.01.14 19:42]



[bearbeitet am 06.01.14 19:44]
1

Gefällt mir

Hallo, in letzter Zeit sind in unserer Praxis einige Nachforderungen von verschiedenen Gesetzlichen Krankenkassen eingegangen. Jetzt die Frage ist es üblich dem freien Mitarbeiter den kompletten Rezeptwert zu stornieren oder den vereinbarten % Satz ? Meiner Ansichtsweise hat ein selbstständiger Therapeut die Aufgabe seine Rezepte am Ende der Behandlungen umgehend Abrechnungsfertig zu prüfen. Wie ist es eigentlich wenn ein Hausbesuch Pat. des FB seinen Rezeptanteil nicht zahlt, hat der PI das Recht die volle Zuzahlungsgebühr des Rezeptes bei der nächsten Abrechnung des FB einzubehalten ? Vielen Dank für euer Feedback [bearbeitet am 06.01.14 19:42] [bearbeitet am 06.01.14 19:44]
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

simon943 schrieb:

Hallo,

in letzter Zeit sind in unserer Praxis einige Nachforderungen von verschiedenen Gesetzlichen Krankenkassen eingegangen.

Jetzt die Frage ist es üblich dem freien Mitarbeiter den kompletten Rezeptwert zu stornieren oder den vereinbarten % Satz ?

Meiner Ansichtsweise hat ein selbstständiger Therapeut die Aufgabe seine Rezepte am Ende der Behandlungen umgehend Abrechnungsfertig zu prüfen.

Wie ist es eigentlich wenn ein Hausbesuch Pat. des FB seinen Rezeptanteil nicht zahlt, hat der PI das Recht die volle Zuzahlungsgebühr des Rezeptes bei der nächsten Abrechnung des FB einzubehalten ?

Vielen Dank für euer Feedback



[bearbeitet am 06.01.14 19:42]



[bearbeitet am 06.01.14 19:44]

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Meitao
06.01.2014 21:10
Alles eine Sache der Vereinbarungen und viel wichtiger die Frage des Verschuldens.

Viele klären bei solchen Sachverhalten nicht die Schuldfrage.

MFG
Meitao
1

Gefällt mir

Alles eine Sache der Vereinbarungen und viel wichtiger die Frage des Verschuldens. Viele klären bei solchen Sachverhalten nicht die Schuldfrage. MFG Meitao
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Meitao schrieb:

Alles eine Sache der Vereinbarungen und viel wichtiger die Frage des Verschuldens.

Viele klären bei solchen Sachverhalten nicht die Schuldfrage.

MFG
Meitao

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Papa Alpaka
06.01.2014 21:30
viele Fragen in einem Thema...

...ich picke mir mal die Rosinen heraus :)

> Wie ist es eigentlich wenn ein Hausbesuch Pat. des FB seinen Rezeptanteil nicht zahlt,
> hat der PI das Recht die volle Zuzahlungsgebühr des Rezeptes bei der nächsten Abrechnung des FB einzubehalten?

Nein. Der Weg Rechnung-Mahnung-Kopie an GKV funktioniert auch für den Honorartherapeuten; die Zuzahlung wird dann von der GKV eingezogen. Sinnvollerweise kümmert sich der FM um die Mahnung, die Abrechnung wird ohnehin vom PI erledigt.
Es gibt also keinen Grund etwas einzubehalten; schlimmstenfalls verzögerte Auszahlung.

> Meiner Ansichtsweise hat ein selbstständiger Therapeut die Aufgabe seine Rezepte [...] abrechnungsfertig zu prüfen.

Verantwortlich für die Abrechnung ist der PI. Die Prüfungsaufgabe kann delegiert werden, es ist aber im Sinne des PI diese zu kontrollieren - die gravierenden Unregelmäßigkeiten tauchen schließlich im Verhältnis PI-GKV auf, nicht im Verhältnis FM-PI.
Üblicherweise ist man sich da schon vor Übertragung der ersten Verordnung an den FM einig.

Üblicherweise prüft man nicht nach Ende der Behandlungsserie (scheiße, 24 Behandlungen für lau) sondern vor/während der ersten Behandlung.

> Jetzt die Frage ist es üblich dem freien Mitarbeiter den kompletten Rezeptwert zu stornieren oder den vereinbarten % Satz ?

Abhängig von der Vereinbarung zwischen PI und FM. Wir prüfen beide (ich weil ich's vielleicht irgendwann ohnehin komplett selber mache, die PI weil's ihr Geld und ihr Ruf ist) und wenn uns was durch die Lappen gehen sollte und auch mit Widersprüchen etc. nichts zu machen ist stornieren wir meine dazu gehörende Rechnung und der Rest wäre ihr Lehrgeld.

Sie sagt sie hätte dazu eine Versicherung abgeschlossen, ich habe allerdings noch keine Details erfragt - ich seh sie allerdings auch nur alle paar Monate mal...

1

Gefällt mir

viele Fragen in einem Thema... ...ich picke mir mal die Rosinen heraus :) > Wie ist es eigentlich wenn ein Hausbesuch Pat. des FB seinen Rezeptanteil nicht zahlt, > hat der PI das Recht die volle Zuzahlungsgebühr des Rezeptes bei der nächsten Abrechnung des FB einzubehalten? Nein. Der Weg Rechnung-Mahnung-Kopie an GKV funktioniert auch für den Honorartherapeuten; die Zuzahlung wird dann von der GKV eingezogen. Sinnvollerweise kümmert sich der FM um die Mahnung, die Abrechnung wird ohnehin vom PI erledigt. Es gibt also keinen Grund etwas einzubehalten; schlimmstenfalls verzögerte Auszahlung. > Meiner Ansichtsweise hat ein selbstständiger Therapeut die Aufgabe seine Rezepte [...] abrechnungsfertig zu prüfen. Verantwortlich für die Abrechnung ist der PI. Die Prüfungsaufgabe kann delegiert werden, es ist aber im Sinne des PI diese zu kontrollieren - die gravierenden Unregelmäßigkeiten tauchen schließlich im Verhältnis PI-GKV auf, nicht im Verhältnis FM-PI. Üblicherweise ist man sich da schon vor Übertragung der ersten Verordnung an den FM einig. Üblicherweise prüft man nicht nach Ende der Behandlungsserie (scheiße, 24 Behandlungen für lau) sondern vor/während der ersten Behandlung. > Jetzt die Frage ist es üblich dem freien Mitarbeiter den kompletten Rezeptwert zu stornieren oder den vereinbarten % Satz ? Abhängig von der Vereinbarung zwischen PI und FM. Wir prüfen beide (ich weil ich's vielleicht irgendwann ohnehin komplett selber mache, die PI weil's ihr Geld und ihr Ruf ist) und wenn uns was durch die Lappen gehen sollte und auch mit Widersprüchen etc. nichts zu machen ist stornieren wir meine dazu gehörende Rechnung und der Rest wäre ihr Lehrgeld. Sie sagt sie hätte dazu eine Versicherung abgeschlossen, ich habe allerdings noch keine Details erfragt - ich seh sie allerdings auch nur alle paar Monate mal...
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Papa Alpaka schrieb:

viele Fragen in einem Thema...

...ich picke mir mal die Rosinen heraus :)

> Wie ist es eigentlich wenn ein Hausbesuch Pat. des FB seinen Rezeptanteil nicht zahlt,
> hat der PI das Recht die volle Zuzahlungsgebühr des Rezeptes bei der nächsten Abrechnung des FB einzubehalten?

Nein. Der Weg Rechnung-Mahnung-Kopie an GKV funktioniert auch für den Honorartherapeuten; die Zuzahlung wird dann von der GKV eingezogen. Sinnvollerweise kümmert sich der FM um die Mahnung, die Abrechnung wird ohnehin vom PI erledigt.
Es gibt also keinen Grund etwas einzubehalten; schlimmstenfalls verzögerte Auszahlung.

> Meiner Ansichtsweise hat ein selbstständiger Therapeut die Aufgabe seine Rezepte [...] abrechnungsfertig zu prüfen.

Verantwortlich für die Abrechnung ist der PI. Die Prüfungsaufgabe kann delegiert werden, es ist aber im Sinne des PI diese zu kontrollieren - die gravierenden Unregelmäßigkeiten tauchen schließlich im Verhältnis PI-GKV auf, nicht im Verhältnis FM-PI.
Üblicherweise ist man sich da schon vor Übertragung der ersten Verordnung an den FM einig.

Üblicherweise prüft man nicht nach Ende der Behandlungsserie (scheiße, 24 Behandlungen für lau) sondern vor/während der ersten Behandlung.

> Jetzt die Frage ist es üblich dem freien Mitarbeiter den kompletten Rezeptwert zu stornieren oder den vereinbarten % Satz ?

Abhängig von der Vereinbarung zwischen PI und FM. Wir prüfen beide (ich weil ich's vielleicht irgendwann ohnehin komplett selber mache, die PI weil's ihr Geld und ihr Ruf ist) und wenn uns was durch die Lappen gehen sollte und auch mit Widersprüchen etc. nichts zu machen ist stornieren wir meine dazu gehörende Rechnung und der Rest wäre ihr Lehrgeld.

Sie sagt sie hätte dazu eine Versicherung abgeschlossen, ich habe allerdings noch keine Details erfragt - ich seh sie allerdings auch nur alle paar Monate mal...



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Freie Mitarbeit Korrekturbelege der Kassen

Mein Profilbild bearbeiten

© 2026 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns