Wir suchen DICH als
Physiotherapeutin /
Physiotherapeuten (w/m/d)
in Teilzeit oder Vollzeit,
unbefristet und zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Das Universitätsklinikum Zentrum
für Physiotherapie (UZP) ist eine
Heilmittelpraxis für
ambulante Physiotherapie im neuen
Gesundheitszentrum auf dem Campus
Schnarrenberg des
Universitätsklinikums Tübingen
(100%-ige Tochtergesellschaft).
Wir bieten Dir:
Umfangreiche Therapieangebote mit
besonderen Schwerpunkten und die
Möglichkeit zum Mitwirk...
Physiotherapeutin /
Physiotherapeuten (w/m/d)
in Teilzeit oder Vollzeit,
unbefristet und zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Das Universitätsklinikum Zentrum
für Physiotherapie (UZP) ist eine
Heilmittelpraxis für
ambulante Physiotherapie im neuen
Gesundheitszentrum auf dem Campus
Schnarrenberg des
Universitätsklinikums Tübingen
(100%-ige Tochtergesellschaft).
Wir bieten Dir:
Umfangreiche Therapieangebote mit
besonderen Schwerpunkten und die
Möglichkeit zum Mitwirk...
vor ca. 3 Monaten habe ich meine Statuserklärung eingereicht und dazu auch diesen langen Fragebogen beantwortet.
Heute bekomme ich Post von der DRV mit noch folgender Frage:
"Die Praxis L. erhält 20% des Umsatzes von Ihnen.Bitte erläutern Sie,wonach es sich richtet,welches Rezept Sie bei der Praxis L. "einlösen". Ist davon auszugehen,dass die Patienten,die über die Praxis L. an sie verwiesen werden,auch dann über die Praxis L.abgerechnet werden?
Bitte nehmen sie dazu Stellung."
Zur Info:
Ich fahre für mehrere Praxen nur Hausbesuche,die ich dann auch über die jeweilige Praxis, welche mir die Patienten gegeben hat, abrechne. Patienten,die ich selbst generiert habe, verteile ich auf die unterschiedlichen Praxen.
Ist das jetzt irgendwie eine Fangfrage?
Schonmal lieben Dank für Eure Tipps
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
uta34 schrieb:
Hallo Zusammen,
vor ca. 3 Monaten habe ich meine Statuserklärung eingereicht und dazu auch diesen langen Fragebogen beantwortet.
Heute bekomme ich Post von der DRV mit noch folgender Frage:
"Die Praxis L. erhält 20% des Umsatzes von Ihnen.Bitte erläutern Sie,wonach es sich richtet,welches Rezept Sie bei der Praxis L. "einlösen". Ist davon auszugehen,dass die Patienten,die über die Praxis L. an sie verwiesen werden,auch dann über die Praxis L.abgerechnet werden?
Bitte nehmen sie dazu Stellung."
Zur Info:
Ich fahre für mehrere Praxen nur Hausbesuche,die ich dann auch über die jeweilige Praxis, welche mir die Patienten gegeben hat, abrechne. Patienten,die ich selbst generiert habe, verteile ich auf die unterschiedlichen Praxen.
Ist das jetzt irgendwie eine Fangfrage?
Schonmal lieben Dank für Eure Tipps
solche Rückfrage von der DRV
Ich würde der DRV schreiben dass du Patienten die du behandelst bei der Praxis L. für die du das Statusverfahren( also Praxis L.) ja beantragt hast , abrechnen würdest.
Es ist doch so dass du ja im Prinzip für jede Praxis extra eine Statuserhebung machen solltest oder machen kannst.
Und wichtig ist immer so neutral wie möglich zu antworten .
Gefällt mir
Antworte ehrlich, sonst ist die Statusfeststellung später anfechtbar.
Du könntest etwas in der Art antworten:
Da ich keine eigene Kassenzulassung besitze, können die Behandlungen von gesetzlich Krankenversicherten aufgrund der Gesetzeslage nicht von mir direkt abgerechnet werden. Vermittelt mir die Praxis L. gesetzlich versicherte Patienten werden diese von mir behandelt und von meiner Auftraggeberin (der Praxis L.) abgerechnet. In den 20 % ist unter anderem auch dieser Aufwand der Praxis L. abgegolten.
Patienten die sich direkt an mich wenden, lasse ich über verschiedene Auftraggeber abrechnen, darunter auch die Praxis L.
Die Abrechnung von Privatpatienten erfolgt über ... (dich?).
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
thea123 schrieb:
@eim: Aber sie rechnet die Patienten doch gar nicht selbst ab, da sie keine Kassenzulassung hat.
Antworte ehrlich, sonst ist die Statusfeststellung später anfechtbar.
Du könntest etwas in der Art antworten:
Da ich keine eigene Kassenzulassung besitze, können die Behandlungen von gesetzlich Krankenversicherten aufgrund der Gesetzeslage nicht von mir direkt abgerechnet werden. Vermittelt mir die Praxis L. gesetzlich versicherte Patienten werden diese von mir behandelt und von meiner Auftraggeberin (der Praxis L.) abgerechnet. In den 20 % ist unter anderem auch dieser Aufwand der Praxis L. abgegolten.
Patienten die sich direkt an mich wenden, lasse ich über verschiedene Auftraggeber abrechnen, darunter auch die Praxis L.
Die Abrechnung von Privatpatienten erfolgt über ... (dich?).
Und dann sollten die Alarmglocken schrillen.Das was ich geschrieben hab sollte als Antwort an die DRV geschrieben werden. Sie kann noch schreiben dass die 20 % für den Abrechnungsaufwand sind.
Bei der DRV ist weniger manchmal mehr. :kissing_closed_eyes:
Vor allem ist die Statuserhebung ja für diese Praxis L. womit ja eigentlich schon klar ist dass Patienten aus dieser Praxis behandelt und abgerechnet werden .
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
eim schrieb:
an thea : Ich hab gelesen dass sie über die Praxis abrechnet und da ich selbst als FM arbeite weiß ich wie es geht und gerade deswegen ist die Antwort was sie in der Statusfeststellung geschrieben hat wohl schon so dass die DRV so etwas schreibt und nachfragt.
Und dann sollten die Alarmglocken schrillen.Das was ich geschrieben hab sollte als Antwort an die DRV geschrieben werden. Sie kann noch schreiben dass die 20 % für den Abrechnungsaufwand sind.
Bei der DRV ist weniger manchmal mehr. :kissing_closed_eyes:
Vor allem ist die Statuserhebung ja für diese Praxis L. womit ja eigentlich schon klar ist dass Patienten aus dieser Praxis behandelt und abgerechnet werden .
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
JRK schrieb:
Für die Abrechnung der Patienten der Praxis L habe ich die Praxis L beauftragt. Terminierung, Abrechnung und Nutzung der Räumlichkeiten der Praxis L bei Bedarf wird von mir pauschal mit 20% meiner Umsätze entlohnt.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
eim schrieb:
Eigentlich verstehe ich die Frage nicht.Habe selber erst im Jan 18 eine Statuserhebung gemacht und da kam aber keine
solche Rückfrage von der DRV
Ich würde der DRV schreiben dass du Patienten die du behandelst bei der Praxis L. für die du das Statusverfahren( also Praxis L.) ja beantragt hast , abrechnen würdest.
Es ist doch so dass du ja im Prinzip für jede Praxis extra eine Statuserhebung machen solltest oder machen kannst.
Und wichtig ist immer so neutral wie möglich zu antworten .
Mein Profilbild bearbeiten