Physiotherapeut/-in (m/w/d)
gesucht Willkommensprämie 1000
Euro !
Wo und wie möchtest du arbeiten?
Wir haben für jeden das passende
Arbeitsumfeld in unseren jeweiligen
Standorten:
Praxis für Physio und Ergotherapie
in einem Ärztehaus in Siegburg,
sehr zentral gelegen direkt am
Bahnhof. Unsere Praxis ist sehr
modern eingerichtet, ein großer
Raum für KG Gerät und auch
Gruppentherapie steht zur
Verfügung.
Ambulante Rehabilitation mit 6
Indikationen in Hennef, zentral am
Bahn...
gesucht Willkommensprämie 1000
Euro !
Wo und wie möchtest du arbeiten?
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Praxis für Physio und Ergotherapie
in einem Ärztehaus in Siegburg,
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Raum für KG Gerät und auch
Gruppentherapie steht zur
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Ambulante Rehabilitation mit 6
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Ich bin freiberuflich als Logopädin tätig.
Nun übernehme ich von einer schwangeren freiberuflichen Mitarbeiterin einen privat versicherten Patienten.
Folgendes Problem:
Ich hatte bereits vor 2 Jahren für die Praxisinhaberin gearbeitet, für welche auch diese freie Mitarbeiterin arbeitet und diesen Patienten betreut.
Sie erhält 70 % des verhandelten Privathonorars von 53 Euro je Stunde.
Ich habe noch einen alten Honorarvertrag und erhalte nur 15 Euro für diese Therapie. Zu einer Neuverhandlung ist die Praxisinhaberin nicht bereit.
Nun meine Frage::::
Der Patient ist privat versichert.
Ich habe heute im Netz gefunden, dass ein privat versicherter Patient in direktem Verhältnis mit seinem Behandler steht.
Die Behandlerin bin doch dann ich und nicht diese Praxisinhaberin.
Könnte ich denn meine Rechnung direkt an den Patienten stellen?
Er wird als Hausbesuch betreut.
Oder hat womöglich die Praxisinhaberin einen Vertrag mit dem Patienten und daher gehört er ihr?
Was kann hier getan werden?
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
Ich bin freiberuflich als Logopädin tätig.
Nun übernehme ich von einer schwangeren freiberuflichen Mitarbeiterin einen privat versicherten Patienten.
Folgendes Problem:
Ich hatte bereits vor 2 Jahren für die Praxisinhaberin gearbeitet, für welche auch diese freie Mitarbeiterin arbeitet und diesen Patienten betreut.
Sie erhält 70 % des verhandelten Privathonorars von 53 Euro je Stunde.
Ich habe noch einen alten Honorarvertrag und erhalte nur 15 Euro für diese Therapie. Zu einer Neuverhandlung ist die Praxisinhaberin nicht bereit.
Nun meine Frage::::
Der Patient ist privat versichert.
Ich habe heute im Netz gefunden, dass ein privat versicherter Patient in direktem Verhältnis mit seinem Behandler steht.
Die Behandlerin bin doch dann ich und nicht diese Praxisinhaberin.
Könnte ich denn meine Rechnung direkt an den Patienten stellen?
Er wird als Hausbesuch betreut.
Oder hat womöglich die Praxisinhaberin einen Vertrag mit dem Patienten und daher gehört er ihr?
Was kann hier getan werden?
Das ihr als Logopädinnen allesamt freiberuflich tätig seid ist klar.
Das deine Kollegin sich für €37,1 Umsatz die Therapiestunde, noch dazu im HB, hergibt ist ihr Bier. Als abhängige Logopädin mit "Altvertrag" stehst du mit €15 brutto die Stunde besser da.
Hättest du dich vor zwei Jahren für €15 Stundenumsatz hergegeben, du toppst sogar noch die selbstständig-in-spé-Seniorenbetreuerin die sich vor zwei Jahren hier Tipps abholen wollte - mit einem kalkulierten Stundenumsatz von €18.
-----
Ein Privatpatient kann tatsächlich einen Behandlungsvertrag mit dem behandelnden Therapeuten schließen, kann aber auch einen Behandlungsvertrag mit einem "Praxisinhaber" schließen der einen weiteren Therapeuten zur Behandlung delegiert.
Du könntest tatsächlich deine Rechnung direkt an den Patienten stellen, allerdings gibt's dabei einige Stolperfallen die dich nicht nur "den Patienten" sondern auch das Verhältnis zur "alten PI" kosten könnten.
Ginge es mit Rechten Dingen zu, der Patient hätte definitiv einen Behandlungsvertrag mit der PI. Nichtsdestotrotz, und das kann durch einen Behandlungsvertrag nicht übermäßig eingeschränkt werden, besteht therapeutische Wahlfreiheit des Patienten - die Leibeigenschaft ist in Deutschland vor einigen Jahren abgeschafft worden :)
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Papa Alpaka schrieb:
Da fallen mir die Hände über dem Kopf zusammen - danke für die Unterhaltung in der Mittagspause :)
Das ihr als Logopädinnen allesamt freiberuflich tätig seid ist klar.
Das deine Kollegin sich für €37,1 Umsatz die Therapiestunde, noch dazu im HB, hergibt ist ihr Bier. Als abhängige Logopädin mit "Altvertrag" stehst du mit €15 brutto die Stunde besser da.
Hättest du dich vor zwei Jahren für €15 Stundenumsatz hergegeben, du toppst sogar noch die selbstständig-in-spé-Seniorenbetreuerin die sich vor zwei Jahren hier Tipps abholen wollte - mit einem kalkulierten Stundenumsatz von €18.
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Ein Privatpatient kann tatsächlich einen Behandlungsvertrag mit dem behandelnden Therapeuten schließen, kann aber auch einen Behandlungsvertrag mit einem "Praxisinhaber" schließen der einen weiteren Therapeuten zur Behandlung delegiert.
Du könntest tatsächlich deine Rechnung direkt an den Patienten stellen, allerdings gibt's dabei einige Stolperfallen die dich nicht nur "den Patienten" sondern auch das Verhältnis zur "alten PI" kosten könnten.
Ginge es mit Rechten Dingen zu, der Patient hätte definitiv einen Behandlungsvertrag mit der PI. Nichtsdestotrotz, und das kann durch einen Behandlungsvertrag nicht übermäßig eingeschränkt werden, besteht therapeutische Wahlfreiheit des Patienten - die Leibeigenschaft ist in Deutschland vor einigen Jahren abgeschafft worden :)
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