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ein großes Team und spannende
Patienten auf Dich!
Wir zeichnen uns durch ein großes,
diverses Team mit einem starken
Zusammenhalt untereinander aus.
Jegliche Fachbereiche werden bei
uns durch verschiedene
Weiterbildungen abgedeckt, sodass
ein breites Angebot besteht. In
unseren modernen, hellen und
großzügigen Behandlungsräumen
macht das Arbeiten deutlich mehr
Spaß. Und genau das ist uns
wichtig: Du sollst Spaß bei Deiner
Arbeit und ...
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Ich bin seit knapp über 3 Jahren FM mit zusätzlichen 25std Angestelltenverhältniss.
2024 wechsel ich in die komplette Selbstständigkeit.
Zur Berechnung wurde die letzte Steuererklärung, hierbei 2021 herangezogen.
Jetzt werde ich freundlicherweise von einer sehr netten Sachbearbeiterin nur ab Mai diesen Jahres (2023) nachträglich zur Beitragszahlung verpflichtet. Und muss rückwirkend ab Mai voll KV+PV entrichten.
Das ist auch okay, jedoch was ist mit den Beiträgen die die Krankenkasse von meinem Angestelltenverhältniss erhalten hat und wird bis 12/23?
Hat jemand von euch schon damit leider Erfahrung gehabt?
ich weiß dass Beiträge aus beiden Jobs erhoben werden, jedoch übersteigen die beiden Beiträge schon deutlich den Höchstsatz.
Wie kann ich die Differenz über den Höchstsatz bei der Krankenkasse Rückfordern?
Für Tipps und Anregung bin ich euch dankbar.
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Gleichzeitig wird dann die laufende Vorauszahlungen damit berechnet und vorläufig festgesetzt. Das Spielchen wiederholt sich dann Jahr für Jahr.
Funktioniert im Grunde so ähnlich wie bei den Steuervorauszahlungen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Robcek Bei freiwillig (oder gemischt) Versicherten musst du mittels deines Steuerbescheids (hier dann wohl 2023) dein (Familien-) Einkommen nachweisen. Nach Vorlage des Steuerbescheids berechnet die Kasse dann nachträglich deine endgültigen Jahresbeiträge für das Jahr und erstattet zuviel Gezahltes oder fordert Beiträge nach.
Gleichzeitig wird dann die laufende Vorauszahlungen damit berechnet und vorläufig festgesetzt. Das Spielchen wiederholt sich dann Jahr für Jahr.
Funktioniert im Grunde so ähnlich wie bei den Steuervorauszahlungen.
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Robcek schrieb:
Moin liebe Community.
Ich bin seit knapp über 3 Jahren FM mit zusätzlichen 25std Angestelltenverhältniss.
2024 wechsel ich in die komplette Selbstständigkeit.
Zur Berechnung wurde die letzte Steuererklärung, hierbei 2021 herangezogen.
Jetzt werde ich freundlicherweise von einer sehr netten Sachbearbeiterin nur ab Mai diesen Jahres (2023) nachträglich zur Beitragszahlung verpflichtet. Und muss rückwirkend ab Mai voll KV+PV entrichten.
Das ist auch okay, jedoch was ist mit den Beiträgen die die Krankenkasse von meinem Angestelltenverhältniss erhalten hat und wird bis 12/23?
Hat jemand von euch schon damit leider Erfahrung gehabt?
ich weiß dass Beiträge aus beiden Jobs erhoben werden, jedoch übersteigen die beiden Beiträge schon deutlich den Höchstsatz.
Wie kann ich die Differenz über den Höchstsatz bei der Krankenkasse Rückfordern?
Für Tipps und Anregung bin ich euch dankbar.
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ali schrieb:
Indem Du der KK erstmal mit der vollständigen Steuererklärung nachweist, was Du frei und was Du als AN verdienst...wieso ab Mai voll...
evtl. kannst du froh sein dass es erst ab Mai ist. Die Jahresendabrechnung mit Steuererklärung würde aber sowieso aufs ganze Jahr angewendet werden. Ausser du warst bis Mai Privat versichert, kA ob das dann anteilig gerechnet wird, vermutlich schon.
wie war die Konstellation davor?
Einzige Konstellation die mir einfällt, du warst vorher PKV und warst bis Mai Hauptberuflich FM.
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Gert Winsa schrieb:
Ja, wieso "erst" ab Mai voll, wenn du seit 3 Jahren FM (nebenberuflich) bist?
evtl. kannst du froh sein dass es erst ab Mai ist. Die Jahresendabrechnung mit Steuererklärung würde aber sowieso aufs ganze Jahr angewendet werden. Ausser du warst bis Mai Privat versichert, kA ob das dann anteilig gerechnet wird, vermutlich schon.
wie war die Konstellation davor?
Einzige Konstellation die mir einfällt, du warst vorher PKV und warst bis Mai Hauptberuflich FM.
Anstellung: größer 20h/Woche und Gehalt größer Gewinn. Dann wird die Selbständigkeit als nebenberuflich gesehen und daraus keine KK.
Selbständigkeit: Gewinn größer Gehalt. Dann ist die Anstellung nebenberuflich und der Arbeitgeber schreibt Dir die AN KK gut.
Die Einstufung wirtschaftlicher Mittelpunkt oder nebenberuflich trifft die zuständige KK.
DRV zahlt man aus beiden Tätigkeiten, sofern der Gewinn aus der Selbständigkeit über der Minijob Grenze liegt.
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Clearer schrieb:
KK Beiträge zahlt man nur aus dem wirtschaftlichen Mittelpunkt.
Anstellung: größer 20h/Woche und Gehalt größer Gewinn. Dann wird die Selbständigkeit als nebenberuflich gesehen und daraus keine KK.
Selbständigkeit: Gewinn größer Gehalt. Dann ist die Anstellung nebenberuflich und der Arbeitgeber schreibt Dir die AN KK gut.
Die Einstufung wirtschaftlicher Mittelpunkt oder nebenberuflich trifft die zuständige KK.
DRV zahlt man aus beiden Tätigkeiten, sofern der Gewinn aus der Selbständigkeit über der Minijob Grenze liegt.
Ich bin ja gespannt...denn an 2024...bin ich in der selbe Situation wie du. (Nach der gleiche Vergangenheit) Nun habe ich aber drauf geachtet, dass ich nicht mehr als eingestellt verdiene. Würde mich freuen wenn wir in Kontakt blieben.
Liebe Grüße.
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Clearer schrieb:
Entscheidend ist der Gewinn. Sofern der über der Anstellung liegt, zahlt man aus der FM KK. In der Anstellung wird KK erstattet.
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Rachel Müller schrieb:
Also soll es heissen, dass du als FM brutto mehr verdienst hast als eingestellter? Deshalb musst du wahrscheinlich nachzahlen. Ich hört, man darf in so in einer konstellation als FM 300 euros brutto mehr verdienen als in der angestellte Position...
Ich bin ja gespannt...denn an 2024...bin ich in der selbe Situation wie du. (Nach der gleiche Vergangenheit) Nun habe ich aber drauf geachtet, dass ich nicht mehr als eingestellt verdiene. Würde mich freuen wenn wir in Kontakt blieben.
Liebe Grüße.
glückliches und vollkommenes Jahr 2024 wünsche ich euch allen.
Vielen dank für eure Beiträge und sorry dass ich so spät antworte.
Ich wollte mich einfach nicht mit dem Thema weiter beschäftigen, aber jetzt geht es los ;-)
Bei mir war der Status folgender:
Ich war von Ende 2020-2023 nebenbei freiberuflich tätig, hatte aber ein 25-Stunden Angestelltenverhältnis.
Aus dem Angestelltenverhältnis habe ich auch die Sozialausgaben entrichtet, da anfangs in der freiberuflichen Tätigkeiten der Gewinn nicht sonderlich höher war als das Gehalt.
Dieses hat sich die Jahre über aufgrund der guten Vergütungserhöhung und mehr Arbeit deutlich erhöht, sodass ich in diese Situation kam.
Privatversichert war ich nicht.
Nun bin ab diesen Jahr voll selbstständig und freiwillig gesetzlich versichert und habe die Krankenkasse um Umstellung gebeten.
Dieses wurde auch gemacht und ich wurde aufgefordert die letzte Steuererklärung zuzuschicken.
Die letzte (von 2021) habe ich zugeschickt und anhand der wurde ich schon umgestellt und die Beiträge wurden ab Mai 2023 auf die selbstständige Tätigkeit zurückgerechnet (KV+PV ca. 650€)
Meine Frage nochmals konkretisiert:
Das komplette Jahr 2023 haben meine Chefin und ich über die Angestellten Tätigkeit Sozialabgaben entrichtet.
AG + AN zusammen für KV/PV ca. monatlich. 480€
Dieser monatliche Betrag aus Angestellten Tätigkeit und nachträglich erhobenen Abgaben aus der Selbstständigen Arbeit überschreiten zusammen deutlich den Höchstbetrag (480+650=1130€)
Kann man den Überschuss bei der Krankenkasse zurückfordern, geht es über die Steuererklärung oder schlimmsten Fall, dass man es nicht wiederbekommt?
Des Weiteren wunder ich mich wie ihr selbst, warum erst ab Mai 2023 ich zurückgestellt wurde?
Die nette Sachbearbeiterin hatte nur den Steuerbescheid von 2021 zur Hand.
Sie hätte mich auch ab Januar 2022 zurückstellen können, diese wäre natürlich ein Endzeitszenario.
Ich glaube hierbei habe ich einfach nur Glück mit der Kulanz der Sacharbeiterin gehabt und mag gar nicht weiter bei TK nachfragen, weiss leider auch nicht den Namen der netten Dame.
Dementsprechend habe ich etwas Befürchtungen die Steuererklärung für 2022 abzugeben wenn ich die endlich mal fertig bekomme:)
Vielen Dank nochmals
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Cannabis schrieb:
Das verstehe ich alles nicht. Es wird eine sogenannte versicherungsrechtliche Beurteilung durch die KK vorgenommen. Diese gewichtet dann Einkommenshöhe und Stundeneinsatz für die Art der Beschäftigung.
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Robcek schrieb:
Liebes Forum,
glückliches und vollkommenes Jahr 2024 wünsche ich euch allen.
Vielen dank für eure Beiträge und sorry dass ich so spät antworte.
Ich wollte mich einfach nicht mit dem Thema weiter beschäftigen, aber jetzt geht es los ;-)
Bei mir war der Status folgender:
Ich war von Ende 2020-2023 nebenbei freiberuflich tätig, hatte aber ein 25-Stunden Angestelltenverhältnis.
Aus dem Angestelltenverhältnis habe ich auch die Sozialausgaben entrichtet, da anfangs in der freiberuflichen Tätigkeiten der Gewinn nicht sonderlich höher war als das Gehalt.
Dieses hat sich die Jahre über aufgrund der guten Vergütungserhöhung und mehr Arbeit deutlich erhöht, sodass ich in diese Situation kam.
Privatversichert war ich nicht.
Nun bin ab diesen Jahr voll selbstständig und freiwillig gesetzlich versichert und habe die Krankenkasse um Umstellung gebeten.
Dieses wurde auch gemacht und ich wurde aufgefordert die letzte Steuererklärung zuzuschicken.
Die letzte (von 2021) habe ich zugeschickt und anhand der wurde ich schon umgestellt und die Beiträge wurden ab Mai 2023 auf die selbstständige Tätigkeit zurückgerechnet (KV+PV ca. 650€)
Meine Frage nochmals konkretisiert:
Das komplette Jahr 2023 haben meine Chefin und ich über die Angestellten Tätigkeit Sozialabgaben entrichtet.
AG + AN zusammen für KV/PV ca. monatlich. 480€
Dieser monatliche Betrag aus Angestellten Tätigkeit und nachträglich erhobenen Abgaben aus der Selbstständigen Arbeit überschreiten zusammen deutlich den Höchstbetrag (480+650=1130€)
Kann man den Überschuss bei der Krankenkasse zurückfordern, geht es über die Steuererklärung oder schlimmsten Fall, dass man es nicht wiederbekommt?
Des Weiteren wunder ich mich wie ihr selbst, warum erst ab Mai 2023 ich zurückgestellt wurde?
Die nette Sachbearbeiterin hatte nur den Steuerbescheid von 2021 zur Hand.
Sie hätte mich auch ab Januar 2022 zurückstellen können, diese wäre natürlich ein Endzeitszenario.
Ich glaube hierbei habe ich einfach nur Glück mit der Kulanz der Sacharbeiterin gehabt und mag gar nicht weiter bei TK nachfragen, weiss leider auch nicht den Namen der netten Dame.
Dementsprechend habe ich etwas Befürchtungen die Steuererklärung für 2022 abzugeben wenn ich die endlich mal fertig bekomme:)
Vielen Dank nochmals
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Clearer schrieb:
KK zahlst Du nur aus Deinem sogenannten wirtschaftlichen Mittelpunkt. Ist Gewin aus Selbständigkeit höher als Gehalt, ist die Selbständigkeit Dein wirtschaftlicher Mittelpunkt und die Anstellung nebenberuflich. Die KK Beiträge in der Anstellung werden Dir dann erstattet. Du hättest das eigentlich schon viel früher klären müssen. Schreib Deine KK an, erkläre kurz den Sachverhalt, dann wird es ganz formal abgewickelt.
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