Bereit für eine erfüllende
Karriere in der Physiotherapie?
Willkommen bei Praxis für
Physiotherapie Kai Gund im
Gesundheitshaus Eppelheim, in der
Christophstraße 17, 69214
Eppelheim. Wir sind der Ort, an dem
Arbeit zu einer Leidenschaft wird.
Bei uns geht es nicht nur um einen
Job, sondern um eine berufliche
Heimat, die auf Respekt,
Zusammenarbeit und Wertschätzung
basiert.
Über uns:
Wir sind ein vielseitiges
Therapie/Praxishaus, das sich auf
Orthopädie, Neurologie und
Chirurgie für ...
Karriere in der Physiotherapie?
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Gesundheitshaus Eppelheim, in der
Christophstraße 17, 69214
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Ich bin seit knapp über 3 Jahren FM mit zusätzlichen 25std Angestelltenverhältniss.
2024 wechsel ich in die komplette Selbstständigkeit.
Zur Berechnung wurde die letzte Steuererklärung, hierbei 2021 herangezogen.
Jetzt werde ich freundlicherweise von einer sehr netten Sachbearbeiterin nur ab Mai diesen Jahres (2023) nachträglich zur Beitragszahlung verpflichtet. Und muss rückwirkend ab Mai voll KV+PV entrichten.
Das ist auch okay, jedoch was ist mit den Beiträgen die die Krankenkasse von meinem Angestelltenverhältniss erhalten hat und wird bis 12/23?
Hat jemand von euch schon damit leider Erfahrung gehabt?
ich weiß dass Beiträge aus beiden Jobs erhoben werden, jedoch übersteigen die beiden Beiträge schon deutlich den Höchstsatz.
Wie kann ich die Differenz über den Höchstsatz bei der Krankenkasse Rückfordern?
Für Tipps und Anregung bin ich euch dankbar.
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Gleichzeitig wird dann die laufende Vorauszahlungen damit berechnet und vorläufig festgesetzt. Das Spielchen wiederholt sich dann Jahr für Jahr.
Funktioniert im Grunde so ähnlich wie bei den Steuervorauszahlungen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Robcek Bei freiwillig (oder gemischt) Versicherten musst du mittels deines Steuerbescheids (hier dann wohl 2023) dein (Familien-) Einkommen nachweisen. Nach Vorlage des Steuerbescheids berechnet die Kasse dann nachträglich deine endgültigen Jahresbeiträge für das Jahr und erstattet zuviel Gezahltes oder fordert Beiträge nach.
Gleichzeitig wird dann die laufende Vorauszahlungen damit berechnet und vorläufig festgesetzt. Das Spielchen wiederholt sich dann Jahr für Jahr.
Funktioniert im Grunde so ähnlich wie bei den Steuervorauszahlungen.
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Robcek schrieb:
Moin liebe Community.
Ich bin seit knapp über 3 Jahren FM mit zusätzlichen 25std Angestelltenverhältniss.
2024 wechsel ich in die komplette Selbstständigkeit.
Zur Berechnung wurde die letzte Steuererklärung, hierbei 2021 herangezogen.
Jetzt werde ich freundlicherweise von einer sehr netten Sachbearbeiterin nur ab Mai diesen Jahres (2023) nachträglich zur Beitragszahlung verpflichtet. Und muss rückwirkend ab Mai voll KV+PV entrichten.
Das ist auch okay, jedoch was ist mit den Beiträgen die die Krankenkasse von meinem Angestelltenverhältniss erhalten hat und wird bis 12/23?
Hat jemand von euch schon damit leider Erfahrung gehabt?
ich weiß dass Beiträge aus beiden Jobs erhoben werden, jedoch übersteigen die beiden Beiträge schon deutlich den Höchstsatz.
Wie kann ich die Differenz über den Höchstsatz bei der Krankenkasse Rückfordern?
Für Tipps und Anregung bin ich euch dankbar.
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ali schrieb:
Indem Du der KK erstmal mit der vollständigen Steuererklärung nachweist, was Du frei und was Du als AN verdienst...wieso ab Mai voll...
evtl. kannst du froh sein dass es erst ab Mai ist. Die Jahresendabrechnung mit Steuererklärung würde aber sowieso aufs ganze Jahr angewendet werden. Ausser du warst bis Mai Privat versichert, kA ob das dann anteilig gerechnet wird, vermutlich schon.
wie war die Konstellation davor?
Einzige Konstellation die mir einfällt, du warst vorher PKV und warst bis Mai Hauptberuflich FM.
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Gert Winsa schrieb:
Ja, wieso "erst" ab Mai voll, wenn du seit 3 Jahren FM (nebenberuflich) bist?
evtl. kannst du froh sein dass es erst ab Mai ist. Die Jahresendabrechnung mit Steuererklärung würde aber sowieso aufs ganze Jahr angewendet werden. Ausser du warst bis Mai Privat versichert, kA ob das dann anteilig gerechnet wird, vermutlich schon.
wie war die Konstellation davor?
Einzige Konstellation die mir einfällt, du warst vorher PKV und warst bis Mai Hauptberuflich FM.
Anstellung: größer 20h/Woche und Gehalt größer Gewinn. Dann wird die Selbständigkeit als nebenberuflich gesehen und daraus keine KK.
Selbständigkeit: Gewinn größer Gehalt. Dann ist die Anstellung nebenberuflich und der Arbeitgeber schreibt Dir die AN KK gut.
Die Einstufung wirtschaftlicher Mittelpunkt oder nebenberuflich trifft die zuständige KK.
DRV zahlt man aus beiden Tätigkeiten, sofern der Gewinn aus der Selbständigkeit über der Minijob Grenze liegt.
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Clearer schrieb:
KK Beiträge zahlt man nur aus dem wirtschaftlichen Mittelpunkt.
Anstellung: größer 20h/Woche und Gehalt größer Gewinn. Dann wird die Selbständigkeit als nebenberuflich gesehen und daraus keine KK.
Selbständigkeit: Gewinn größer Gehalt. Dann ist die Anstellung nebenberuflich und der Arbeitgeber schreibt Dir die AN KK gut.
Die Einstufung wirtschaftlicher Mittelpunkt oder nebenberuflich trifft die zuständige KK.
DRV zahlt man aus beiden Tätigkeiten, sofern der Gewinn aus der Selbständigkeit über der Minijob Grenze liegt.
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