Das GPR Gesundheits- und
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
weiss jemand, ob es stimmt, dass man in "gemischten Praxen", sprich Kassen+Privatpatienten NICHT als Freiberufler arbeiten darf???
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
doris34 schrieb:
Hallo zusammen,
weiss jemand, ob es stimmt, dass man in "gemischten Praxen", sprich Kassen+Privatpatienten NICHT als Freiberufler arbeiten darf???
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Bernie schrieb:
doris 34 meint bestimmt nicht "Freiberufler" sondern "Freier Mitarbeiter", oder? :hushed:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
doris34 schrieb:
würde sich dann etwas ändern??
würde sich dann etwas ändern??
Die gesamte Fragestellung würde sich ändern.
Freiberuflich bist du als Physiotherapeutin immer dann tätig wenn du nicht gewerblich im steuerrechtlichen Sinne handelst (sprich: wenn die Praxis/Praxen so überschaubar sind das man annehmen kann das du noch jeden deiner Therapeuten selbst führen kannst; der ganze Betrieb deine persönliche Note trägt).
Freie Mitarbeiterin bist du immer dann wenn du als Nicht-Angestellte für eine Praxis Leistungen "gegen Rechnung" erbringst, gleichzeitig bist du als Physiotherapeutin freiberuflich tätig. Nach 3-30 Jahren kommt noch die DRV in's Spiel die als Ausichtsbehörde einen Blcik darauf zu werfen hat ob du tatsächlich freie Mitarbeiterin bist oder vielleicht doch eine versteckte Angestellte.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
doris34 schrieb am 14.9.18 16:32:
würde sich dann etwas ändern??
Die gesamte Fragestellung würde sich ändern.
Freiberuflich bist du als Physiotherapeutin immer dann tätig wenn du nicht gewerblich im steuerrechtlichen Sinne handelst (sprich: wenn die Praxis/Praxen so überschaubar sind das man annehmen kann das du noch jeden deiner Therapeuten selbst führen kannst; der ganze Betrieb deine persönliche Note trägt).
Freie Mitarbeiterin bist du immer dann wenn du als Nicht-Angestellte für eine Praxis Leistungen "gegen Rechnung" erbringst, gleichzeitig bist du als Physiotherapeutin freiberuflich tätig. Nach 3-30 Jahren kommt noch die DRV in's Spiel die als Ausichtsbehörde einen Blcik darauf zu werfen hat ob du tatsächlich freie Mitarbeiterin bist oder vielleicht doch eine versteckte Angestellte.
Du unterliegst - wie viele andere auch - dem Irrtum, dass Freie Mitarbeit dasselbe wie Freiberufliche Tätigkeit ist.
Dabei haben beide Begriffe rein gar nichts miteienander zu tun.
Der Begriff Freie Mitarbeit steht im Gegensatz zum Angestelltenverhältnis, d.h. hier wird lediglich die Art des Arbeitsverhätnisses beschrieben.
Eine Freiberufliche Tätigkeit steht im Gegensatz zu einer gewerblichen Tätigkeit.
Der Unterschied zwischen beidem ist, dass für eine Freiberufliche Tätigkeit keine Gewerbesteuer gezahlt und kein Gewerbe angemeldet werden muss.
Freie Berufe sind z.B. Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Rechtsanwalt, Notar, Hebamme, Krankengymnast (Physiotherapeut), Heilpraktiker, Dolmetscher, Journalist, Künstler, Schriftsteller, Lehrer, Erzieher.
Als Physio, die als Freie Mitarbeiterin in einer Physiopraxis mit GKV-Patienten arbeitet, ist entscheidend, ob Du nach dem Gesamterscheinungsbild tatsächlich selbständig, oder aber wie ein Arbeitnehmer in den Betrieb eingegliedert bist. Bei letzterem kann eine Scheinselbständigkeit vorliegen.
Gruß von Monique
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
M0nique schrieb:
Liebe Doris,
Du unterliegst - wie viele andere auch - dem Irrtum, dass Freie Mitarbeit dasselbe wie Freiberufliche Tätigkeit ist.
Dabei haben beide Begriffe rein gar nichts miteienander zu tun.
Der Begriff Freie Mitarbeit steht im Gegensatz zum Angestelltenverhältnis, d.h. hier wird lediglich die Art des Arbeitsverhätnisses beschrieben.
Eine Freiberufliche Tätigkeit steht im Gegensatz zu einer gewerblichen Tätigkeit.
Der Unterschied zwischen beidem ist, dass für eine Freiberufliche Tätigkeit keine Gewerbesteuer gezahlt und kein Gewerbe angemeldet werden muss.
Freie Berufe sind z.B. Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Rechtsanwalt, Notar, Hebamme, Krankengymnast (Physiotherapeut), Heilpraktiker, Dolmetscher, Journalist, Künstler, Schriftsteller, Lehrer, Erzieher.
Als Physio, die als Freie Mitarbeiterin in einer Physiopraxis mit GKV-Patienten arbeitet, ist entscheidend, ob Du nach dem Gesamterscheinungsbild tatsächlich selbständig, oder aber wie ein Arbeitnehmer in den Betrieb eingegliedert bist. Bei letzterem kann eine Scheinselbständigkeit vorliegen.
Gruß von Monique
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
doris34 schrieb:
Ganz lieben Dank für die Antworten!!
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Papa Alpaka schrieb:
Stimmt nicht. Der Physiotherapeut gehört zu den freien Berufen, abzuleiten aus EStG §18, wo der Krankengymnast ausdrücklich genannt wird: § 18 EStG - Einzelnorm
Mein Profilbild bearbeiten