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fachlich weiterentwickeln und Dich
als Therapeut abheben?
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Therapie kennenlernen und bist
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Über uns:
Wir sind ein 7-köpfiges Team,
dessen oberste Priorität es ist,
unseren Patienten professionell und
mit Freude in interdisziplinärer
Zusammenarbeit zu vers...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo! Schaffe ich mir z.b. ein Computer oder Tablett an . Nehme ich das Geld nicht aus der Kasse, sondern hebe es von meinem Konto ab und zahle es bar. Ich kann ja eigentlich nicht diesen Vorgang ins Kassenbuch eintragen. Da müsste ich ja erst das Geld dafür vom Konto holen, in die Kasse einzahlen , rausnehmen damit den z.b. Computer bezahlen kann. Und jeden dieser Vorgänge ins Kassenbuch eintragen?? Außerdem möchte ich nie soviel geld (Zuhause) in der Kasse haben. Oder müssen nur die Vorgänge die im Betrieb direkt bezahlt werden eingetragen werden?
Angenommen du hast eine Barkasse die im Betrieb steht und ein Geschäftskonto und möchtest einen PC kaufen...:
-> bar: Du nimmst den benötigten Betrag aus der Kasse, trägst es im Kassenbuch ein, gibst der Quittung eine Belegnummer und trägst einen Verweis auf diese Quittung im Kassenbuch ein. (es hilft, bei Rückfragen zu wissen wo man nach dem entsprechenden Beleg suchen soll)
-> bar wenn der Kassenbestand nicht ausreicht: Du hebst vom Konto den benötigten Betrag ab, gehst zum Händler und bezahlst. Im Kassenbuch trägst du zwei Transaktionen ein:
23.02.2013 +€300 von Konto
23.02.2013 -€300 Barzahlung PC-Anschaffung
...wenn es dazu auch noch um Centbeträge geht trägst du natürlich wie vom Konto abgebucht +€300 ein, legst nach dem Einkauf aber die Differenz zwischen PC-Preis und €300 in die Kasse (und schreibst nur -€299,99 Barzahlung PC-Anschaffung)...
Du musst bei so einem zeitlichen Zusammenhang das Geld nicht physisch in die Kasse getan haben - es muss nur der Fluss des Geldes verfolgbar sein; ansonsten könnte jemand auf die Idee kommen dir €300 als Gewinnentnahme anzulasten.
-> Überweisung/Lastschrift: Es wird direkt das Konto belastet, die Quittung vom Händler sortierst du an entsprechender Stelle bei deinen Kontounterlagen ein.
...wenn du mehrere Barkassen dein eigen nennst bzw. mehrere Konten hast bleibt das Prinzip gleich: Der Weg des Geldes muss nachvollziehbar sein; die Summe darf nicht einfach von einer Barkasse in die andere gesprungen sein. Das sowas trotzdem passiert ist schlampige Buchführung und könnte jemanden auf die Idee bringen deinen ganzen Betrieb näher unter die Lupe zu nehmen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke!!! Schnelle kompetente Hilfe!
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Papa Alpaka schrieb:
Es müssen sämtliche Transaktionen eingetragen werden die die Barkasse betreffen.
Angenommen du hast eine Barkasse die im Betrieb steht und ein Geschäftskonto und möchtest einen PC kaufen...:
-> bar: Du nimmst den benötigten Betrag aus der Kasse, trägst es im Kassenbuch ein, gibst der Quittung eine Belegnummer und trägst einen Verweis auf diese Quittung im Kassenbuch ein. (es hilft, bei Rückfragen zu wissen wo man nach dem entsprechenden Beleg suchen soll)
-> bar wenn der Kassenbestand nicht ausreicht: Du hebst vom Konto den benötigten Betrag ab, gehst zum Händler und bezahlst. Im Kassenbuch trägst du zwei Transaktionen ein:
23.02.2013 +€300 von Konto
23.02.2013 -€300 Barzahlung PC-Anschaffung
...wenn es dazu auch noch um Centbeträge geht trägst du natürlich wie vom Konto abgebucht +€300 ein, legst nach dem Einkauf aber die Differenz zwischen PC-Preis und €300 in die Kasse (und schreibst nur -€299,99 Barzahlung PC-Anschaffung)...
Du musst bei so einem zeitlichen Zusammenhang das Geld nicht physisch in die Kasse getan haben - es muss nur der Fluss des Geldes verfolgbar sein; ansonsten könnte jemand auf die Idee kommen dir €300 als Gewinnentnahme anzulasten.
-> Überweisung/Lastschrift: Es wird direkt das Konto belastet, die Quittung vom Händler sortierst du an entsprechender Stelle bei deinen Kontounterlagen ein.
...wenn du mehrere Barkassen dein eigen nennst bzw. mehrere Konten hast bleibt das Prinzip gleich: Der Weg des Geldes muss nachvollziehbar sein; die Summe darf nicht einfach von einer Barkasse in die andere gesprungen sein. Das sowas trotzdem passiert ist schlampige Buchführung und könnte jemanden auf die Idee bringen deinen ganzen Betrieb näher unter die Lupe zu nehmen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke!
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morpheus-06 schrieb:
einfach bezahlen, ins Kassenbuch eintragen und den Kassenbeleg dazu und fertig.
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