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• Mit freier Zeiteinteilung
(keine Taktung, kein Schichtdienst,
kein Wochenenddienst)
• Mit eigenständiger Planung der
Aufträge
• Mit viel Abwechslung und
täglich neuem Input
• Mit der Möglichkeit mobil zu
arbeiten
• Mit hoher therapeutischer
Verantwortung
• Mit hoher Anerkennung und
Kommunikation auf Augenhöhe
Beschreibung Ihrer zukünftigen
Stelle:
• Unterstützung der
Klienten/innen ins Arbeitsleben
zurückzukehren
• Arbeiten im Bereic...
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Die Rechnung geht, angelehnt an die Kassensätze, direkt an die Klinik.
Ich habe den Patienten selbst akquiriert.
Kann ich nun die Rechnung selbst an die Klinik schicken und das Geld auf mein Kono überweisen lassen, oder ist für so ein Rezept auch eine Kassenzulassung nötig und ich muss es über eine Praxis abrechnen?
[bearbeitet am 06.06.13 19:34]
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svenja schrieb:
Hallo, ich habe ein Rezept einer ortsansässigen Klinik über 12 mal KG im Hause.
Die Rechnung geht, angelehnt an die Kassensätze, direkt an die Klinik.
Ich habe den Patienten selbst akquiriert.
Kann ich nun die Rechnung selbst an die Klinik schicken und das Geld auf mein Kono überweisen lassen, oder ist für so ein Rezept auch eine Kassenzulassung nötig und ich muss es über eine Praxis abrechnen?
[bearbeitet am 06.06.13 19:34]
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eim schrieb:
Wenn der Pat GKV -Versichert ist dann über eine Praxis bei Privat dann nicht
Wenn du AN bist, mußt du bedenken, wenn du selbständig abrechnest, dann zählst du auch als selbständig und benötigst alle notwendigen Anmeldungen. Das lohnt sich für nur wenige Patienten keinesfalls.
Gruß Britt
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Es handelt sich nicht um eine Heilmittelverordnung und sieht auch nicht aus wie ein Rezept.
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svenja schrieb:
Ich bin FM. Mein Problem ist, dass ich nicht weiß, ob diese Art Verordnung mit einem Kassen- oder Privatrezept zu vergleichen ist. Ich rechne meine Behandlungen mit der Klinik ab und nicht mit der Krankenkasse.
Es handelt sich nicht um eine Heilmittelverordnung und sieht auch nicht aus wie ein Rezept.
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interpedis schrieb:
Mit der Klinik klären. :frowning:
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Britt schrieb:
Bist du FM oder AN?
Wenn du AN bist, mußt du bedenken, wenn du selbständig abrechnest, dann zählst du auch als selbständig und benötigst alle notwendigen Anmeldungen. Das lohnt sich für nur wenige Patienten keinesfalls.
Gruß Britt
Sonst legst Du drauf...
Also nicht blauäugig mal so eben drauf los behandeln und irgendeinen Satz berechnen, sondern erst mal kalkulieren und verhandeln.
Ist prognostisch für Dich der sicherste Weg und gibt beiden Parteien eine gewisse Rechtssicherheit.
mfg pt_armbrust
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pt_armbrust schrieb:
Also, wenn Du die Leistungen im Rahmen einer integrierten Versorgung in der Klinik erbringst, sollte erst einmal ein Vertrag mit der Klinik abgeschlossen werden. Darin wird geregelt wie hoch der Behandlungssatz ist, wie oft die Patienten behandelt werden müssen usw. Muß der Patient auch am Wochenende behandelt werden ( z.B. Stroke-Patienten), muß sich das auch auf den Behandlungssatz auswirken.
Sonst legst Du drauf...
Also nicht blauäugig mal so eben drauf los behandeln und irgendeinen Satz berechnen, sondern erst mal kalkulieren und verhandeln.
Ist prognostisch für Dich der sicherste Weg und gibt beiden Parteien eine gewisse Rechtssicherheit.
mfg pt_armbrust
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