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Die Physiobande auf St.Pauli sucht
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Freie Mitarbeit in Elternzeit nebenbei privatrezepte behandeln

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in Elternzeit nebenbei privatrezepte behandeln
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Lisl88
24.10.2017 12:43
hallo ihr lieben,

ich bin gerade total verunsichert ! also meine aktuelle lage :
ich bin gerade in Elternzeit , vorher war ich auf 450 € angestellt !
jetzt hat ein freund von mir ein Privatrezept und möchte es gern bei mir einlösen.
darf ich das ? und was muss ich beachten?

ich bin über jede Hilfe dankbar !!!!

liebe grüße
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hallo ihr lieben, ich bin gerade total verunsichert ! also meine aktuelle lage : ich bin gerade in Elternzeit , vorher war ich auf 450 € angestellt ! jetzt hat ein freund von mir ein Privatrezept und möchte es gern bei mir einlösen. darf ich das ? und was muss ich beachten? ich bin über jede Hilfe dankbar !!!! liebe grüße
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Lisl88 schrieb:

hallo ihr lieben,

ich bin gerade total verunsichert ! also meine aktuelle lage :
ich bin gerade in Elternzeit , vorher war ich auf 450 € angestellt !
jetzt hat ein freund von mir ein Privatrezept und möchte es gern bei mir einlösen.
darf ich das ? und was muss ich beachten?

ich bin über jede Hilfe dankbar !!!!

liebe grüße

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M0nique
24.10.2017 13:02
Hallo Lisl,
als Selbständige musst Du eine Berufshaftpflichtversicherung haben, bei der BG gemeldet sein und dort Beiträge bezahlen.
Ebenfalls muss die selbständige Tätigkeit dem Finanzamt gemeldet werden. Beim Gesundheitsamt auch.

Wenn dem einen Freund noch weitere PP folgen müsste die Selbständigkeit auch der KV und der RV gemeldet werden.

Gruß von Monique
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Hallo Lisl, als Selbständige musst Du eine Berufshaftpflichtversicherung haben, bei der BG gemeldet sein und dort Beiträge bezahlen. Ebenfalls muss die selbständige Tätigkeit dem Finanzamt gemeldet werden. Beim Gesundheitsamt auch. Wenn dem einen Freund noch weitere PP folgen müsste die Selbständigkeit auch der KV und der RV gemeldet werden. Gruß von Monique
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Lisl88
24.10.2017 13:17
vielen dank !!!! :thumbsdown:
das hilft mir schon echt weiter!
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vielen dank !!!! :thumbsdown: das hilft mir schon echt weiter!
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Lisl88 schrieb:

vielen dank !!!! :thumbsdown:
das hilft mir schon echt weiter!

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RoFo
24.10.2017 13:36
Wenn es dieser eine Patient bleibt, dann wäre es unkomplizierter, ihn über deinen AG, falls Praxis, abzurechnen.
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Wenn es dieser eine Patient bleibt, dann wäre es unkomplizierter, ihn über deinen AG, falls Praxis, abzurechnen.
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RoFo schrieb:

Wenn es dieser eine Patient bleibt, dann wäre es unkomplizierter, ihn über deinen AG, falls Praxis, abzurechnen.

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M0nique schrieb:

Hallo Lisl,
als Selbständige musst Du eine Berufshaftpflichtversicherung haben, bei der BG gemeldet sein und dort Beiträge bezahlen.
Ebenfalls muss die selbständige Tätigkeit dem Finanzamt gemeldet werden. Beim Gesundheitsamt auch.

Wenn dem einen Freund noch weitere PP folgen müsste die Selbständigkeit auch der KV und der RV gemeldet werden.

Gruß von Monique

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Shakespeare
26.10.2017 14:58
M.W. kannst Du in der Elternzeit dazuverdienen aber jeder Cent wird auf Dein Elterngeld angerechnet d.h. es wird abgezogen! So gesehen lohnt sich ein Zuverdienst für Elterngeldbezieher eher nicht!
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M.W. kannst Du in der Elternzeit dazuverdienen aber jeder Cent wird auf Dein Elterngeld angerechnet d.h. es wird abgezogen! So gesehen lohnt sich ein Zuverdienst für Elterngeldbezieher eher nicht!
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Shakespeare schrieb:

M.W. kannst Du in der Elternzeit dazuverdienen aber jeder Cent wird auf Dein Elterngeld angerechnet d.h. es wird abgezogen! So gesehen lohnt sich ein Zuverdienst für Elterngeldbezieher eher nicht!



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