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Ich hätte da eine Frage bezüglich des Honorarvertrages bzw wollte Mal wissen wie ihr das handhabt in eurer Praxis. In einer Praxis wurde mir geboten das ich einzelne Behandlungen in Rechnung stellen kann, sprich das Rezept nicht komplett von mir abgearbeitet werden muss. Die einzelnen Behandlungen müssen dann aufgelistet werden und diese kann ich dann dem PI in Rechnung stellen.
Ein zweiter Praxisinhaber meinte das dies ein riesen Durcheinander gäbe. Er will die Rezepte strikt trennen, also das z.b. bei einem 6er KG Rezept alle 6 Termine durch mich durchgeführt werden müssen und erst wenn das Rezept fertig ist kann ich ihm dies in Rechnung stellen.
So wie es der zweite Inhaber sich vorstellt hört es sich für mich eher suboptimal an. Was ist wenn es sich um ein 10er oder gar 24er Rezept handelt, oder wenn der Patient krankheitsbedingt ausfällt. Dann bleibt das Rezept ja ewig liegen und ich muss auf mein Geld warten.
Wie handhabt ihr das?
Liebe Grüße
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Okal schrieb:
An deinem Text erkennt man, dass du eindeutig Scheinselbständig bist.
Dann müsstest du ja noch länger auf dein Geld warten 😉.
Unter den Punkten und dieser Vorbereitung sollte man eine Selbstständigkeit nicht anstreben.
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Tobias Vollenberg schrieb:
Was ist wenn du länger krank werden solltest???
Dann müsstest du ja noch länger auf dein Geld warten 😉.
Unter den Punkten und dieser Vorbereitung sollte man eine Selbstständigkeit nicht anstreben.
Wollte nur wissen was üblich ist
Variante 1 oder 2
Kenne viele freie Mitarbeiter und bei allen ist es so das die Rezepte eben NICHT strikt getrennt werden, also einzelne Behandlungen ebenfalls in Rechnung gestellt werden können
Wusste nicht das man hier für ne normale Frage direkt runtergebuttert wird
Ist man denn direkt Scheinselbständigkeit wenn die Patienten einer Praxis von den freiberuflichen physios UND den Angestellten behandelt werden?
Trau mich ja schon gar nicht mehr solche Fragen zu stellen
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michael830 schrieb:
Schon klar
Wollte nur wissen was üblich ist
Variante 1 oder 2
Kenne viele freie Mitarbeiter und bei allen ist es so das die Rezepte eben NICHT strikt getrennt werden, also einzelne Behandlungen ebenfalls in Rechnung gestellt werden können
Wusste nicht das man hier für ne normale Frage direkt runtergebuttert wird
Ist man denn direkt Scheinselbständigkeit wenn die Patienten einer Praxis von den freiberuflichen physios UND den Angestellten behandelt werden?
Trau mich ja schon gar nicht mehr solche Fragen zu stellen
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mimikri schrieb:
@michael830 auf die letzte Frage: ja. Entweder bist du selbstständig, hast nur deine eigenen Patienten und trägst das finanzielle Risiko (wobei man eine VO bei längerer Krankheit auch abbrechen kann und dann das Geld für die < 6 Behandlungen bekommt) - oder eben nicht.
Das kann auch böse ausgehen für den PI.
Mach es nicht,schnell bist du in Scheinselbständigkeit...
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kitzelmonstermaus schrieb:
Du musst strikt trennen. War selbst FM und hab mittlerweile selbst 2, einer ich mich noch im Statusfeststellung verfahren befinde mir den beiden.es ist extrem wichtig, du hast mir den Patienten nix zu tun als FM vom PI. Wegen solchen Praktiken werden einem ua.die Status Feststellungen schwer gemacht😪
Das kann auch böse ausgehen für den PI.
Mach es nicht,schnell bist du in Scheinselbständigkeit...
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kitzelmonstermaus schrieb:
@michael830 runtergebuttert bedingt nicht. Aber da ich mich selbst gerade durch 2 Statusfeststellungen quäle und es uns extrem schwer gemacht wird, obwohl alles sauber geregelt ist.. Und ich selbst als FM bis vors Sozialgericht gegangen bin bis zur Genehmigung.,ärgert mich es halt extrem das FM eben doch Patienten teilen mit dem PI was absolut nicht sein darf und weswegen die Verfahren einem so schwer gemacht werden
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karin-maria schrieb:
@kitzelmonstermaus warum nicht in einem verständlichen Deutsch? Hab mir Deine Beiträge nun 3 x durchlesen müssen, um sie zu verstehen.weary
In der Regel ist eine Tätigkeit innerhalb einer Praxisorganisation ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis.
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Okal schrieb:
@michael830 Es geht darum als Selbstständiger zu agieren. Dazu gehört dann auch die Bedingungen selbst festzulegen.
In der Regel ist eine Tätigkeit innerhalb einer Praxisorganisation ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis.
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Foka18 schrieb:
.
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Problem beschreiben
michael830 schrieb:
Hallo liebe Community,
Ich hätte da eine Frage bezüglich des Honorarvertrages bzw wollte Mal wissen wie ihr das handhabt in eurer Praxis. In einer Praxis wurde mir geboten das ich einzelne Behandlungen in Rechnung stellen kann, sprich das Rezept nicht komplett von mir abgearbeitet werden muss. Die einzelnen Behandlungen müssen dann aufgelistet werden und diese kann ich dann dem PI in Rechnung stellen.
Ein zweiter Praxisinhaber meinte das dies ein riesen Durcheinander gäbe. Er will die Rezepte strikt trennen, also das z.b. bei einem 6er KG Rezept alle 6 Termine durch mich durchgeführt werden müssen und erst wenn das Rezept fertig ist kann ich ihm dies in Rechnung stellen.
So wie es der zweite Inhaber sich vorstellt hört es sich für mich eher suboptimal an. Was ist wenn es sich um ein 10er oder gar 24er Rezept handelt, oder wenn der Patient krankheitsbedingt ausfällt. Dann bleibt das Rezept ja ewig liegen und ich muss auf mein Geld warten.
Wie handhabt ihr das?
Liebe Grüße
Ein Statusfeststellungsverfahren ist noch sehr wichtig.
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mimikri schrieb:
Zu 100%, oder?
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Tobias Vollenberg schrieb:
Ja besser ist natürlich 100%, vereinzelt Patienten über die Praxis anzunehmen ist soweit aber kein Problem, aber dies sollte nur selten der Fall sein, darauf waren die 90% bezogen.
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Problem beschreiben
Tobias Vollenberg schrieb:
Eine richtige Freie Mitarbeit, bedarf das du deine eigenen Patienten hast und die Patienten nicht aufgeteilt werden, die Patienten Akquise sollte zu 90% auch vom freien Mitarbeiter erfolgen.
Ein Statusfeststellungsverfahren ist noch sehr wichtig.
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