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  1. Neue Beiträge Alle Foren Freie Mitarbeit Hausbesuche gkv praxis einmietung

Neues Thema
Hausbesuche gkv praxis einmietung
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Anonymer Teilnehmer
Vor 6 Monaten
Liebe Freunde der Therapie,
ich habe eine Frage zu GKV-Patient/innen und hoffe auf euer Fachwissen. Aktuell bereite ich meinen Schritt in die Selbstständigkeit als freiberuflicher Therapeut im Bereich Hausbesuche vor - zunächst war geplant, ausschließlich Privatpatient:innen zu behandeln.
Inzwischen halte ich es jedoch für sinnvoll, von Anfang an auch GKV-Patient/innen abrechnen zu können.
Dafür weiß ich, dass ich eine eigene Praxisadresse, eine Kassenzulassung sowie ein Institutionskennzeichen (IK) benötige.
Nun zu meiner Frage:
Kann ich mich in eine bestehende Praxis einmieten und über diese Praxisadresse mein eigenes IK beantragen sowie meine Kassenzulassung erhalten - auch wenn ich dort regulär nicht vor Ort arbeiten werde, sondern ausschließlich Hausbesuche durchführe?
Ich freue mich über eure Erfahrungen und Tipps!

mit freundlichen Grüßen
Daniel M.
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Liebe Freunde der Therapie, ich habe eine Frage zu GKV-Patient/innen und hoffe auf euer Fachwissen. Aktuell bereite ich meinen Schritt in die Selbstständigkeit als freiberuflicher Therapeut im Bereich Hausbesuche vor - zunächst war geplant, ausschließlich Privatpatient:innen zu behandeln. Inzwischen halte ich es jedoch für sinnvoll, von Anfang an auch GKV-Patient/innen abrechnen zu können. Dafür weiß ich, dass ich eine eigene Praxisadresse, eine Kassenzulassung sowie ein Institutionskennzeichen (IK) benötige. Nun zu meiner Frage: Kann ich mich in eine bestehende Praxis einmieten und über diese Praxisadresse mein eigenes IK beantragen sowie meine Kassenzulassung erhalten - auch wenn ich dort regulär nicht vor Ort arbeiten werde, sondern ausschließlich Hausbesuche durchführe? Ich freue mich über eure Erfahrungen und Tipps! mit freundlichen Grüßen Daniel M.
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Lars van Ravenzwaaij
Vor 6 Monaten
@Anonymer Teilnehmer Als Zugelassener mit eigener IK musst du minimal 25 Stunden an 3 Tage die Wochen in der Praxis zur Behandlung von anspruchsberechtigte GKV-Versicherten zur Verfügung stehen. Diese Zeit darf nur temporär für Hausbesuche verwendet werden. Das wäre dann übrigens eine Praxisgemeinschaft.

M.a.W., nein das geht so nicht. Das würde nur als Freier Mitarbeiter ohne eigener IK funktionieren. Vielleicht einfach mal den Bundesrahmenvertrag genau lesen?
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• Evemarie Kaiser
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[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] Als Zugelassener mit eigener IK musst du minimal 25 Stunden an 3 Tage die Wochen [b]in der Praxis[/b] zur Behandlung von anspruchsberechtigte GKV-Versicherten zur Verfügung stehen. Diese Zeit darf nur [b]temporär[/b] für Hausbesuche verwendet werden. Das wäre dann übrigens eine Praxisgemeinschaft. M.a.W., nein das geht so nicht. Das würde nur als Freier Mitarbeiter ohne eigener IK funktionieren. Vielleicht einfach mal den Bundesrahmenvertrag genau lesen?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Anonymer Teilnehmer Als Zugelassener mit eigener IK musst du minimal 25 Stunden an 3 Tage die Wochen in der Praxis zur Behandlung von anspruchsberechtigte GKV-Versicherten zur Verfügung stehen. Diese Zeit darf nur temporär für Hausbesuche verwendet werden. Das wäre dann übrigens eine Praxisgemeinschaft.

M.a.W., nein das geht so nicht. Das würde nur als Freier Mitarbeiter ohne eigener IK funktionieren. Vielleicht einfach mal den Bundesrahmenvertrag genau lesen?

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Michael Woelky
Vor 6 Monaten
Rein rechtlich nicht..... aber wo kein Kläger da kein Richter.
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Rein rechtlich nicht..... aber wo kein Kläger da kein Richter.
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Michael Woelky schrieb:

Rein rechtlich nicht..... aber wo kein Kläger da kein Richter.

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Liebe Freunde der Therapie,
ich habe eine Frage zu GKV-Patient/innen und hoffe auf euer Fachwissen. Aktuell bereite ich meinen Schritt in die Selbstständigkeit als freiberuflicher Therapeut im Bereich Hausbesuche vor - zunächst war geplant, ausschließlich Privatpatient:innen zu behandeln.
Inzwischen halte ich es jedoch für sinnvoll, von Anfang an auch GKV-Patient/innen abrechnen zu können.
Dafür weiß ich, dass ich eine eigene Praxisadresse, eine Kassenzulassung sowie ein Institutionskennzeichen (IK) benötige.
Nun zu meiner Frage:
Kann ich mich in eine bestehende Praxis einmieten und über diese Praxisadresse mein eigenes IK beantragen sowie meine Kassenzulassung erhalten - auch wenn ich dort regulär nicht vor Ort arbeiten werde, sondern ausschließlich Hausbesuche durchführe?
Ich freue mich über eure Erfahrungen und Tipps!

mit freundlichen Grüßen
Daniel M.

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Halbtitan
Vor 6 Monaten
In meiner Praxis habe ich noch eine Kollegin als Untermieterin.
Sie hat eine eigene IK. Wir sind rechtlich also getrennt voneinader.

ABER sie ist halt auch diese ominösen 25h pro Woche da.
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• Michael Woelky
In meiner Praxis habe ich noch eine Kollegin als Untermieterin. Sie hat eine eigene IK. Wir sind rechtlich also getrennt voneinader. ABER sie ist halt auch diese ominösen 25h pro Woche da.
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Halbtitan schrieb:

In meiner Praxis habe ich noch eine Kollegin als Untermieterin.
Sie hat eine eigene IK. Wir sind rechtlich also getrennt voneinader.

ABER sie ist halt auch diese ominösen 25h pro Woche da.



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