Ihr neuer Arbeitsort
Die VAMED Rehaklinik Altona ist
eine Betriebsstätte der VAMED
Klinik Geesthacht. Wir
unterstützen Kinder und
Jugendliche auf ihrem Weg zurück
ins Leben: mit neuroorthopädischer
und orthopädischer Reha.
Ihre Aufgaben
- Sie leiten ein Team aus Physio-
und Ergotherapeuten.
- Zu Ihren Führungsaufgaben
gehören Organisation und
Weiterentwicklung der Abteilung.
- Sie behandeln Patienten in
Einzel-und Gruppentherapien.
- Hilfsmittelversorgung und
-schulung sowie Ang...
Die VAMED Rehaklinik Altona ist
eine Betriebsstätte der VAMED
Klinik Geesthacht. Wir
unterstützen Kinder und
Jugendliche auf ihrem Weg zurück
ins Leben: mit neuroorthopädischer
und orthopädischer Reha.
Ihre Aufgaben
- Sie leiten ein Team aus Physio-
und Ergotherapeuten.
- Zu Ihren Führungsaufgaben
gehören Organisation und
Weiterentwicklung der Abteilung.
- Sie behandeln Patienten in
Einzel-und Gruppentherapien.
- Hilfsmittelversorgung und
-schulung sowie Ang...
ich bin FM in 2 Praxen und hätte jetzt die Möglichkeit in einem kleinen Mutter/Kindverein einen Gymnastikkurs für Rücken ect. zu etablieren.
Kann ich das einfach machen oder brauche ich ein extra Zertikifat ?
Können die Kursteilnehmer den Kurs bei ihrer Krankenkasse geltend machen oder brauche ich dafür eine entsprechende Zulassung ?
Bin ich über meine Berufshaftplicht für den Kurs abgesichert ??
Danke für Eure Antworten !!!!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
galaxie schrieb:
Hallo hätte ein paar Fragen:
ich bin FM in 2 Praxen und hätte jetzt die Möglichkeit in einem kleinen Mutter/Kindverein einen Gymnastikkurs für Rücken ect. zu etablieren.
Kann ich das einfach machen oder brauche ich ein extra Zertikifat ?
Können die Kursteilnehmer den Kurs bei ihrer Krankenkasse geltend machen oder brauche ich dafür eine entsprechende Zulassung ?
Bin ich über meine Berufshaftplicht für den Kurs abgesichert ??
Danke für Eure Antworten !!!!
Deine TN können die Teilnahme selbstversätndlich gegenüber der Krankenkasse angeben, erfolgreicher werden sie sein wenn du ein Kursmanual ausgearbeitet und bei den Kassen vorgelegt hast.
Sicherheitshalber solltest du das von mir erworbene Zertifikat in Farbe kopieren und dem Kursmanual beilegen.
Ob deine Berufshaftpflicht einspringt erfährst du am Besten direkt bei deinem Versicherungsunternehmen.
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
galaxie schrieb:
Das ist nur ein Kurs für Erwachsene! Welches Zertifikat meinst Du denn ? Und wieso kann ich das bei Dir erwerben ? Was machst Du denn genau ??? Und was meinst Du mit er Frage mit der Preisklasse und das wir uns nicht ins Gehege kommen. Kannst Du Dich bitte genauer ausdrucken sonst stiftet es noch mehr Verwirrung. Dankeschön.
"Gymnastikkurs für Rücken etc." hört sich stark nach Rückenschule an, allerdings sagte mir vor kurzem jemand das das nicht mehr als Rückenschule bezeichnet würde sondern als *medizinisches Training der Rückenmuskulatur* oder so ähnlich. -> Rückenschule – Wikipedia
In dem Fall erübrigt sich mein Angebot dir ein Zertifikat auszustellen da ich nicht mit der Föderation oder der Konföderation der Rückenschulen Deutschlands mithalten kann. In diesem Fall bekommst du dort die nötige Qualifikation zur Leitung von Rückengymnastikkursen.
> Welches Zertifikat meinst Du denn?
Ich hätte sowas wie "BambiniRückenFit" draufgeschrieben und dir ein bißchen über das kindliche Erleben der Welt erzählt.
> Was machst Du denn genau???
Auf viele seriösen und manchmal auch auf unseriösen Wegen den Lebensunterhalt meiner Familie sichern. Das das mit unseren Berufsverbänden und den durch diese gewünschten Zertifikatspositionen der GKVen nicht immer machbar ist setze ich als bekannt voraus.
> Und was meinst Du mit er Frage mit der Preisklasse und das wir uns nicht ins Gehege kommen[?]
Die Menschen in gehobenen Funktionen einiger Berufsverbände sind eigentlich gar nicht so unfreundlich. Wenn ich meine eigene Geldquelle mitbringe lassen sie mir vielleicht ein Stück vom Kuchen übrig :)
-----
Wenn du Kurse nach §20 SGB V ("Präventionskurse") anbieten möchtest solltest du wenigstens Physiotherapeutin, ggf. mit einer entsprechenden Facheinweisung sein, also einem Zettel auf dem steht das du einen Kurs in was-du-machen-möchtest belegt hast. In deinem Fall wirst du wohl schwerlich unter einer Rückenlehrerinlizenz davonkommen.
Ansonsten bleibt's beim alten: Entwickel ein Kursmanual, reiche es bei wenigstens einer Kasse deiner Wahl zum absegnen ein und schick's mit der Anerkennung der Kasse deines Vertrauens an alle anderen Kassen deren Mitglieder du unterrichten möchtest.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
verzeihung, "Mutter-Kind-Kurs" war (m)ein voreiliger Schluss aus dem "Mutter/Kind-Verein".
"Gymnastikkurs für Rücken etc." hört sich stark nach Rückenschule an, allerdings sagte mir vor kurzem jemand das das nicht mehr als Rückenschule bezeichnet würde sondern als *medizinisches Training der Rückenmuskulatur* oder so ähnlich. -> Rückenschule – Wikipedia
In dem Fall erübrigt sich mein Angebot dir ein Zertifikat auszustellen da ich nicht mit der Föderation oder der Konföderation der Rückenschulen Deutschlands mithalten kann. In diesem Fall bekommst du dort die nötige Qualifikation zur Leitung von Rückengymnastikkursen.
> Welches Zertifikat meinst Du denn?
Ich hätte sowas wie "BambiniRückenFit" draufgeschrieben und dir ein bißchen über das kindliche Erleben der Welt erzählt.
> Was machst Du denn genau???
Auf viele seriösen und manchmal auch auf unseriösen Wegen den Lebensunterhalt meiner Familie sichern. Das das mit unseren Berufsverbänden und den durch diese gewünschten Zertifikatspositionen der GKVen nicht immer machbar ist setze ich als bekannt voraus.
> Und was meinst Du mit er Frage mit der Preisklasse und das wir uns nicht ins Gehege kommen[?]
Die Menschen in gehobenen Funktionen einiger Berufsverbände sind eigentlich gar nicht so unfreundlich. Wenn ich meine eigene Geldquelle mitbringe lassen sie mir vielleicht ein Stück vom Kuchen übrig :)
-----
Wenn du Kurse nach §20 SGB V ("Präventionskurse") anbieten möchtest solltest du wenigstens Physiotherapeutin, ggf. mit einer entsprechenden Facheinweisung sein, also einem Zettel auf dem steht das du einen Kurs in was-du-machen-möchtest belegt hast. In deinem Fall wirst du wohl schwerlich unter einer Rückenlehrerinlizenz davonkommen.
Ansonsten bleibt's beim alten: Entwickel ein Kursmanual, reiche es bei wenigstens einer Kasse deiner Wahl zum absegnen ein und schick's mit der Anerkennung der Kasse deines Vertrauens an alle anderen Kassen deren Mitglieder du unterrichten möchtest.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Papa Alpaka schrieb:
Ein Zertifikat das dich zur Anleitung von Mutter-Kind-Gymnastikkursen berechtigt kannst du bei mir erwerben. Ich muss noch beim ZVK anrufen und fragen in welcher Preisklasse wir uns nicht in's Gehege kommen.
Deine TN können die Teilnahme selbstversätndlich gegenüber der Krankenkasse angeben, erfolgreicher werden sie sein wenn du ein Kursmanual ausgearbeitet und bei den Kassen vorgelegt hast.
Sicherheitshalber solltest du das von mir erworbene Zertifikat in Farbe kopieren und dem Kursmanual beilegen.
Ob deine Berufshaftpflicht einspringt erfährst du am Besten direkt bei deinem Versicherungsunternehmen.
> ich bin FM in 2 Praxen und hätte jetzt die Möglichkeit in einem kleinen Mutter/Kindverein einen Gymnastikkurs für Rücken ect. zu etablieren.
Super, freut mich für dich :)
> Kann ich das einfach machen oder brauche ich ein extra Zertikifat?
Seitens deiner freien Mitarbeit in den Praxen musst du selbst wissen ob du die Zeit dafür erübrigen möchtest. Meine Kurse sind's mir wert ein paar Patienten die Woche weniger zu behandeln.
Ein Zertifikat brauchst du eigentlich nur um gegenüber Krankenkassen, größeren Betrieben, etc.... deine Qualifikation geltend zu machen. Für bekannte Konzepte (Nordic Walking, PMR nach Jacobson, Rückengymnastik, ...) reicht ein Zettel auf dem steht welchen Kurs du besucht hast und welche Inhalte vermittelt wurden;
bei neuen Konzepten solltest du frühzeitig den Kontakt suchen zur Kasse deines Vertrauens bzw. zu dem der letzten Endes über deine Bezahlung entscheidet.
Du darfst aber auch gerne deinen Bekannten erzählen wie toll du bist - solange du damit nicht die Volksgesundheit gefährdest oder gegen gute Sitten verstößt.
> Können die Kursteilnehmer den Kurs bei ihrer Krankenkasse geltend machen oder brauche ich dafür eine entsprechende Zulassung?
Wenn die Krankenkasse (eine gesetzliche, nehme ich an) in's Spiel kommt brauchst du praktisch unabdingbar eine schriftliche Ausarbeitung deines Kurses die du von der Krankenkasse deines geringsten Misstrauens kontrollieren und abstempeln lässt; danach wendest du dich mit der Ausarbeitung und dem Kassenstempel an die anderen Kassen.
> Bin ich über meine Berufshaftplicht für den Kurs abgesichert??
Für eine Antwort zu dieser Frage müsste ich deine Berufshaftpflichtpolice lesen. Ruf doch einfach mal bei deinem Versicherer an? :)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Papa Alpaka schrieb:
Mir scheint ich habe gerade meine weniger konstruktiven Tage. Ich versuch's nochmal von vorne:
> ich bin FM in 2 Praxen und hätte jetzt die Möglichkeit in einem kleinen Mutter/Kindverein einen Gymnastikkurs für Rücken ect. zu etablieren.
Super, freut mich für dich :)
> Kann ich das einfach machen oder brauche ich ein extra Zertikifat?
Seitens deiner freien Mitarbeit in den Praxen musst du selbst wissen ob du die Zeit dafür erübrigen möchtest. Meine Kurse sind's mir wert ein paar Patienten die Woche weniger zu behandeln.
Ein Zertifikat brauchst du eigentlich nur um gegenüber Krankenkassen, größeren Betrieben, etc.... deine Qualifikation geltend zu machen. Für bekannte Konzepte (Nordic Walking, PMR nach Jacobson, Rückengymnastik, ...) reicht ein Zettel auf dem steht welchen Kurs du besucht hast und welche Inhalte vermittelt wurden;
bei neuen Konzepten solltest du frühzeitig den Kontakt suchen zur Kasse deines Vertrauens bzw. zu dem der letzten Endes über deine Bezahlung entscheidet.
Du darfst aber auch gerne deinen Bekannten erzählen wie toll du bist - solange du damit nicht die Volksgesundheit gefährdest oder gegen gute Sitten verstößt.
> Können die Kursteilnehmer den Kurs bei ihrer Krankenkasse geltend machen oder brauche ich dafür eine entsprechende Zulassung?
Wenn die Krankenkasse (eine gesetzliche, nehme ich an) in's Spiel kommt brauchst du praktisch unabdingbar eine schriftliche Ausarbeitung deines Kurses die du von der Krankenkasse deines geringsten Misstrauens kontrollieren und abstempeln lässt; danach wendest du dich mit der Ausarbeitung und dem Kassenstempel an die anderen Kassen.
> Bin ich über meine Berufshaftplicht für den Kurs abgesichert??
Für eine Antwort zu dieser Frage müsste ich deine Berufshaftpflichtpolice lesen. Ruf doch einfach mal bei deinem Versicherer an? :)
Mein Profilbild bearbeiten