Wir sind eine moderne Physiotherapie- und Osteopathiepraxis in Villingen-Schwenningen mit computergestützter Trainingstherapie und suchen Verstärkung ab sofort in Teil- oder Vollzeit.
ich habe mir mal so einige Dialoge rund um das Thema Freiberuflicher Mitarbeiter durch gelesen. Das ist alles irgendwie nicht schlüssig.
Wenn ich doch alles in eigener Regie regele, für alles versichert bin, von DRV bis hin zur Berufshaftpf, meine Termine selber mache und alles was damit zu tun hat, warum macht mir dann der Gesetzgeber das Leben schwer und spricht mir das Recht ab, meinen Beruf ausüben zu dürfen? Warum darf ich keine GKV behandeln? Und vor allem, warum sagt einem das keiner beim DRV Amt wenn man sich dort als FM anmeldet?
Und ist es als FM irgendwie möglich selber mit den Kassen abzurechnen? Gerade bei der letzten Frage höre ich ein ja u ein nein. Wer hat denn hier den Überblick :confused:
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Hallo liebe KollegInen,
ich habe mir mal so einige Dialoge rund um das Thema Freiberuflicher Mitarbeiter durch gelesen. Das ist alles irgendwie nicht schlüssig.
Wenn ich doch alles in eigener Regie regele, für alles versichert bin, von DRV bis hin zur Berufshaftpf, meine Termine selber mache und alles was damit zu tun hat, warum macht mir dann der Gesetzgeber das Leben schwer und spricht mir das Recht ab, meinen Beruf ausüben zu dürfen? Warum darf ich keine GKV behandeln? Und vor allem, warum sagt einem das keiner beim DRV Amt wenn man sich dort als FM anmeldet?
Und ist es als FM irgendwie möglich selber mit den Kassen abzurechnen? Gerade bei der letzten Frage höre ich ein ja u ein nein. Wer hat denn hier den Überblick :confused:
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Dr. Fu schrieb:
Hallo liebe KollegInen,
ich habe mir mal so einige Dialoge rund um das Thema Freiberuflicher Mitarbeiter durch gelesen. Das ist alles irgendwie nicht schlüssig.
Wenn ich doch alles in eigener Regie regele, für alles versichert bin, von DRV bis hin zur Berufshaftpf, meine Termine selber mache und alles was damit zu tun hat, warum macht mir dann der Gesetzgeber das Leben schwer und spricht mir das Recht ab, meinen Beruf ausüben zu dürfen? Warum darf ich keine GKV behandeln? Und vor allem, warum sagt einem das keiner beim DRV Amt wenn man sich dort als FM anmeldet?
Und ist es als FM irgendwie möglich selber mit den Kassen abzurechnen? Gerade bei der letzten Frage höre ich ein ja u ein nein. Wer hat denn hier den Überblick :confused:
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Grundsätzlich hat die Krankenkasse das Recht, mit Dir einen Separatvertrag zu schließen. Das ist bisher aber noch nie vorgekommen.
Für die DRV geht es darum, eine Systematik zu erhalten, wer und nach welchen Kriterien zahlungspflichtig ist. Da geht es um viele Berufe und PTs sind nur einer davon. Deswegen ist es am Ende auch nicht wichtig, ob Du Dich immer an alle jetzt bekannten Kriterien hältst.
Die sind etwas im Fluß und entwickeln sich so ähnlich wie bei den freien Anästhesisten.
Das Ergebnis ist für unsere Branche noch offen. Das Beispiel in München hat jedoch gezeigt, dass auch plötzlich ganz neue Argumente auftauchen können und selbst alle eingehaltenen, bekannten Kriterien nicht ausreichen können, als FM anerkannt zu werden.
Da das Risiko ausschließlich vom PI getragen wird, ist das Risiko am Ende zu hoch. Man kann sich ja offensichtlich korrekt verhalten und trotzdem zahlungspflichtig werden.
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Grundsätzlich hat die Krankenkasse das Recht, mit Dir einen Separatvertrag zu schließen. Das ist bisher aber noch nie vorgekommen.
Für die DRV geht es darum, eine Systematik zu erhalten, wer und nach welchen Kriterien zahlungspflichtig ist. Da geht es um viele Berufe und PTs sind nur einer davon. Deswegen ist es am Ende auch nicht wichtig, ob Du Dich immer an alle jetzt bekannten Kriterien hältst.
Die sind etwas im Fluß und entwickeln sich so ähnlich wie bei den freien Anästhesisten.
Das Ergebnis ist für unsere Branche noch offen. Das Beispiel in München hat jedoch gezeigt, dass auch plötzlich ganz neue Argumente auftauchen können und selbst alle eingehaltenen, bekannten Kriterien nicht ausreichen können, als FM anerkannt zu werden.
Da das Risiko ausschließlich vom PI getragen wird, ist das Risiko am Ende zu hoch. Man kann sich ja offensichtlich korrekt verhalten und trotzdem zahlungspflichtig werden.
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Der Knackpunkt der Begründung des Beschlusses des bayrischen LSG war "Der PI ist gegenüber den GKVen in der vollen Verantwortung für alle in seinem Namen erbrachten Behandlungen", das beinhaltet die Behandlungen eines FM die der PI gegenüber den GKVen zu vertreten hat*. Damit ist ein selbstständiges Arbeiten unterhalb des PI theoretisch nicht möglich - auch wenn die GKVen die Arbeit der FM durchaus akzeptieren; die Formulierung "...oder freier Mitarbeiter" taucht in den Rahmenverträgen immer wieder auf.
Ich wage zu bezweifeln das diese Situation "vom Gesetzgeber"** vorhergesehen wurde und ich vermute auch, das bei den GKVen wie auch den therapeutischen Berufsverbänden sich bisher niemand um dieses Problem geschert hat. Soweit ich meine Verbandsinformationen überfliege (zwei Verbände) ist das Thema "FM-nach-Bayern" auch schon wieder in's Hintergrundrauschen der verbandsorganisierten Öffentlichkeitsarbeit gefallen.
*der PI steckt in der Sch... wenn der FM Mist macht. Der FM hat vielleicht ein bißchen Ärger mit dem PI, der PI muss gegenüber der GKV erklären wie es zu welchem-Mist-auch-immer kommen konnte.
**die Gerichtsbarkeit ist nicht der Gesetzgeber. Der Gesetzgeber gibt Gesetze, die Gerichte beurteilen ob ein Verhalten gemäß Wortlaut bzw. Sinn eines Gesetzes zulässig ist (oder z.B. ob Gesetze verfassungskonform sind; in der aktuellen Regierungsbesetzung scheint es System zu haben Gesetze mit grundgesetzwidrigem Inhalt herauszugeben. Einige nationale Spitzenpolitiker reden als ob sie die ersten 20 Artikel des GG nie gelesen oder gehört hätten...)
Und vor allem, warum sagt einem das keiner beim DRV Amt wenn man sich dort als FM anmeldet?
Weil nicht jeder freischaffende Therapeut automatisch scheinselbstständig wird. Die FM als reine Privattherapeuten sind zum Beispiel nach wie vor selbstständig; auch scheint diese Information noch nicht bis in alle DRV-Außenstellen vorgedrungen zu sein; eine günstige Gelegenheit also für alle PI ihre Risiken zu kappen und die nächsten 5 Jahre still zu halten.
...solche Situationen in Angriff zu nehmen gehört IMHO zu den Dingen um die sich mein Berufsverband kümmern dürfte. Freundliches nachfragen resultiert bisher allerdings in "schön das Sie uns bezahlen aber nun machen Sie bitte die Leitung frei" :/
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Der Knackpunkt der Begründung des Beschlusses des bayrischen LSG war "Der PI ist gegenüber den GKVen in der vollen Verantwortung für alle in seinem Namen erbrachten Behandlungen", das beinhaltet die Behandlungen eines FM die der PI gegenüber den GKVen zu vertreten hat*. Damit ist ein selbstständiges Arbeiten unterhalb des PI theoretisch nicht möglich - auch wenn die GKVen die Arbeit der FM durchaus akzeptieren; die Formulierung "...oder freier Mitarbeiter" taucht in den Rahmenverträgen immer wieder auf.
Ich wage zu bezweifeln das diese Situation "vom Gesetzgeber"** vorhergesehen wurde und ich vermute auch, das bei den GKVen wie auch den therapeutischen Berufsverbänden sich bisher niemand um dieses Problem geschert hat. Soweit ich meine Verbandsinformationen überfliege (zwei Verbände) ist das Thema "FM-nach-Bayern" auch schon wieder in's Hintergrundrauschen der verbandsorganisierten Öffentlichkeitsarbeit gefallen.
*der PI steckt in der Sch... wenn der FM Mist macht. Der FM hat vielleicht ein bißchen Ärger mit dem PI, der PI muss gegenüber der GKV erklären wie es zu welchem-Mist-auch-immer kommen konnte.
**die Gerichtsbarkeit ist nicht der Gesetzgeber. Der Gesetzgeber gibt Gesetze, die Gerichte beurteilen ob ein Verhalten gemäß Wortlaut bzw. Sinn eines Gesetzes zulässig ist (oder z.B. ob Gesetze verfassungskonform sind; in der aktuellen Regierungsbesetzung scheint es System zu haben Gesetze mit grundgesetzwidrigem Inhalt herauszugeben. Einige nationale Spitzenpolitiker reden als ob sie die ersten 20 Artikel des GG nie gelesen oder gehört hätten...)
[zitat]Und vor allem, warum sagt einem das keiner beim DRV Amt wenn man sich dort als FM anmeldet?[/zitat]
Weil nicht jeder freischaffende Therapeut automatisch scheinselbstständig wird. Die FM als reine Privattherapeuten sind zum Beispiel nach wie vor selbstständig; auch scheint diese Information noch nicht bis in alle DRV-Außenstellen vorgedrungen zu sein; eine günstige Gelegenheit also für alle PI ihre Risiken zu kappen und die nächsten 5 Jahre still zu halten.
...solche Situationen in Angriff zu nehmen gehört IMHO zu den Dingen um die sich mein Berufsverband kümmern dürfte. Freundliches nachfragen resultiert bisher allerdings in "schön das Sie uns bezahlen aber nun machen Sie bitte die Leitung frei" :/
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Papa Alpaka schrieb:
Der Knackpunkt der Begründung des Beschlusses des bayrischen LSG war "Der PI ist gegenüber den GKVen in der vollen Verantwortung für alle in seinem Namen erbrachten Behandlungen", das beinhaltet die Behandlungen eines FM die der PI gegenüber den GKVen zu vertreten hat*. Damit ist ein selbstständiges Arbeiten unterhalb des PI theoretisch nicht möglich - auch wenn die GKVen die Arbeit der FM durchaus akzeptieren; die Formulierung "...oder freier Mitarbeiter" taucht in den Rahmenverträgen immer wieder auf.
Ich wage zu bezweifeln das diese Situation "vom Gesetzgeber"** vorhergesehen wurde und ich vermute auch, das bei den GKVen wie auch den therapeutischen Berufsverbänden sich bisher niemand um dieses Problem geschert hat. Soweit ich meine Verbandsinformationen überfliege (zwei Verbände) ist das Thema "FM-nach-Bayern" auch schon wieder in's Hintergrundrauschen der verbandsorganisierten Öffentlichkeitsarbeit gefallen.
*der PI steckt in der Sch... wenn der FM Mist macht. Der FM hat vielleicht ein bißchen Ärger mit dem PI, der PI muss gegenüber der GKV erklären wie es zu welchem-Mist-auch-immer kommen konnte.
**die Gerichtsbarkeit ist nicht der Gesetzgeber. Der Gesetzgeber gibt Gesetze, die Gerichte beurteilen ob ein Verhalten gemäß Wortlaut bzw. Sinn eines Gesetzes zulässig ist (oder z.B. ob Gesetze verfassungskonform sind; in der aktuellen Regierungsbesetzung scheint es System zu haben Gesetze mit grundgesetzwidrigem Inhalt herauszugeben. Einige nationale Spitzenpolitiker reden als ob sie die ersten 20 Artikel des GG nie gelesen oder gehört hätten...)
Und vor allem, warum sagt einem das keiner beim DRV Amt wenn man sich dort als FM anmeldet?
Weil nicht jeder freischaffende Therapeut automatisch scheinselbstständig wird. Die FM als reine Privattherapeuten sind zum Beispiel nach wie vor selbstständig; auch scheint diese Information noch nicht bis in alle DRV-Außenstellen vorgedrungen zu sein; eine günstige Gelegenheit also für alle PI ihre Risiken zu kappen und die nächsten 5 Jahre still zu halten.
...solche Situationen in Angriff zu nehmen gehört IMHO zu den Dingen um die sich mein Berufsverband kümmern dürfte. Freundliches nachfragen resultiert bisher allerdings in "schön das Sie uns bezahlen aber nun machen Sie bitte die Leitung frei" :/
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Was ist mit der Erfassung des FM im Abrechnungssystem der Praxis?
Eigentlich ist unüblich das freie Mitarbeiter grundsätzlich mit den Kunden abrechnen, wenn diese über den Auftraggeber aqueriert werden.
So werden z.B. Ingeneure von Simens bezahlt und nicht vom Kunden selbst ( Kraftwerk in Abu Dhabi beipielsweise). Niemals würde Siemens oder andere Unternehmen den Auftrag komplett outsourcen und damit den Kunden verlieren.
Warum bei den Physios??
Die Praxis handelt als Auftragsgeber ggf. für die eigenen Überkapaziäten.
Die richterliche Argumentation erschliesst sich mir hier nicht ganz.
Ebenso die der eigenen Räumlichkeiten.
Wo sind unserere Verbände? Habt ihr mal die katastrophalen FM-verträge der Verbände gesehen?
Juristisch läuft damit voll gegen die Wand ist das evtl. provoziert?
Ich glaube man wartet ob jemand dagegen vorgeht, ansonsten wird der FM in der Physio aussterben.
Habe das Thema gerade selbst in der Praxis in Hessen als PI.
Sehr ärgerlich, die Dame hat drei Stellen usw.
Der Auslegungsspielraum ist zu gross, da müssen die Intressengruppen ran.
Gruß,
Simon W.
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Was ist mit der Erfassung des FM im Abrechnungssystem der Praxis?
Eigentlich ist unüblich das freie Mitarbeiter grundsätzlich mit den Kunden abrechnen, wenn diese über den Auftraggeber aqueriert werden.
So werden z.B. Ingeneure von Simens bezahlt und nicht vom Kunden selbst ( Kraftwerk in Abu Dhabi beipielsweise). Niemals würde Siemens oder andere Unternehmen den Auftrag komplett outsourcen und damit den Kunden verlieren.
Warum bei den Physios??
Die Praxis handelt als Auftragsgeber ggf. für die eigenen Überkapaziäten.
Die richterliche Argumentation erschliesst sich mir hier nicht ganz.
Ebenso die der eigenen Räumlichkeiten.
Wo sind unserere Verbände? Habt ihr mal die katastrophalen FM-verträge der Verbände gesehen?
Juristisch läuft damit voll gegen die Wand ist das evtl. provoziert?
Ich glaube man wartet ob jemand dagegen vorgeht, ansonsten wird der FM in der Physio aussterben.
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Simon W.
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Simon Waschkowitz schrieb:
Was ist mit der Erfassung des FM im Abrechnungssystem der Praxis?
Eigentlich ist unüblich das freie Mitarbeiter grundsätzlich mit den Kunden abrechnen, wenn diese über den Auftraggeber aqueriert werden.
So werden z.B. Ingeneure von Simens bezahlt und nicht vom Kunden selbst ( Kraftwerk in Abu Dhabi beipielsweise). Niemals würde Siemens oder andere Unternehmen den Auftrag komplett outsourcen und damit den Kunden verlieren.
Warum bei den Physios??
Die Praxis handelt als Auftragsgeber ggf. für die eigenen Überkapaziäten.
Die richterliche Argumentation erschliesst sich mir hier nicht ganz.
Ebenso die der eigenen Räumlichkeiten.
Wo sind unserere Verbände? Habt ihr mal die katastrophalen FM-verträge der Verbände gesehen?
Juristisch läuft damit voll gegen die Wand ist das evtl. provoziert?
Ich glaube man wartet ob jemand dagegen vorgeht, ansonsten wird der FM in der Physio aussterben.
Habe das Thema gerade selbst in der Praxis in Hessen als PI.
Sehr ärgerlich, die Dame hat drei Stellen usw.
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Simon W.
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ganz ehrlich? Das Thema hat einen langen Bart und ist seit über 20 Jahren in unserer Branche umstritten. Bereits vor dem Münchener Beschluss gab es Riesenprobleme. Lediglich die Verdrängungskompetenz der Therapeuten hat das frühere Ende des FM verhindert.
Sicher hat insbesondere der ZVK hier einen großen Anteil, aber verantwortlich bist Du als PI ganz allein. Wer sich auf den Verband anstatt auf Anwälte und Steuerberater verlässt, darf sich nicht wundern, wenn das dann ins Auge geht.
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Hallo Simone,
ganz ehrlich? Das Thema hat einen langen Bart und ist seit über 20 Jahren in unserer Branche umstritten. Bereits vor dem Münchener Beschluss gab es Riesenprobleme. Lediglich die Verdrängungskompetenz der Therapeuten hat das frühere Ende des FM verhindert.
Sicher hat insbesondere der ZVK hier einen großen Anteil, aber verantwortlich bist Du als PI ganz allein. Wer sich auf den Verband anstatt auf Anwälte und Steuerberater verlässt, darf sich nicht wundern, wenn das dann ins Auge geht.
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Jens Uhlhorn schrieb:
Hallo Simone,
ganz ehrlich? Das Thema hat einen langen Bart und ist seit über 20 Jahren in unserer Branche umstritten. Bereits vor dem Münchener Beschluss gab es Riesenprobleme. Lediglich die Verdrängungskompetenz der Therapeuten hat das frühere Ende des FM verhindert.
Sicher hat insbesondere der ZVK hier einen großen Anteil, aber verantwortlich bist Du als PI ganz allein. Wer sich auf den Verband anstatt auf Anwälte und Steuerberater verlässt, darf sich nicht wundern, wenn das dann ins Auge geht.
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Grundsätzlich hat die Krankenkasse das Recht, mit Dir einen Separatvertrag zu schließen. Das ist bisher aber noch nie vorgekommen.
Für die DRV geht es darum, eine Systematik zu erhalten, wer und nach welchen Kriterien zahlungspflichtig ist. Da geht es um viele Berufe und PTs sind nur einer davon. Deswegen ist es am Ende auch nicht wichtig, ob Du Dich immer an alle jetzt bekannten Kriterien hältst.
Die sind etwas im Fluß und entwickeln sich so ähnlich wie bei den freien Anästhesisten.
Das Ergebnis ist für unsere Branche noch offen. Das Beispiel in München hat jedoch gezeigt, dass auch plötzlich ganz neue Argumente auftauchen können und selbst alle eingehaltenen, bekannten Kriterien nicht ausreichen können, als FM anerkannt zu werden.
Da das Risiko ausschließlich vom PI getragen wird, ist das Risiko am Ende zu hoch. Man kann sich ja offensichtlich korrekt verhalten und trotzdem zahlungspflichtig werden.
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Medico hat schon das Wichtigste geschrieben. Als FM kannst du nicht mit der GKV abrechnen, da zur Abrechnung zugelassene Praxisräume Pflicht sind.
Gruß Britt
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Medico hat schon das Wichtigste geschrieben. Als FM kannst du nicht mit der GKV abrechnen, da zur Abrechnung zugelassene Praxisräume Pflicht sind.
Gruß Britt
Ja und? Nur weil du keine Probleme hattest, sollen sich jetzt alle Anderen darauf verlassen, dass sie auch keine kriegen?
Aber was solls. FM war schon immer eine Grauzone, wird immer eine sein und ist für den PI hochriskant.
Aber wer als PI das Risiko eingehen will, bitte sehr.
Gruß Britt
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Ja und? Nur weil du keine Probleme hattest, sollen sich jetzt alle Anderen darauf verlassen, dass sie auch keine kriegen?
Aber was solls. FM war schon immer eine Grauzone, wird immer eine sein und ist für den PI hochriskant.
Aber wer als PI das Risiko eingehen will, bitte sehr.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Ja und? Nur weil du keine Probleme hattest, sollen sich jetzt alle Anderen darauf verlassen, dass sie auch keine kriegen?
Aber was solls. FM war schon immer eine Grauzone, wird immer eine sein und ist für den PI hochriskant.
Aber wer als PI das Risiko eingehen will, bitte sehr.
Gruß Britt
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Problematisch sind die oben angesprochenen juristisch untragbaren pseudoverträge der meisten Anbieter, besonders der Verbände!
Und die Inkompetenz der meisten PI und pseudo FM!
Es gibt konstellationen wo per doppelverneinung im Vertrag eine vollumfängliche Weisungsbefugnis des PI enthalten ist.
MFG
Meitao
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Problematisch sind die oben angesprochenen juristisch untragbaren pseudoverträge der meisten Anbieter, besonders der Verbände!
Und die Inkompetenz der meisten PI und pseudo FM!
Es gibt konstellationen wo per doppelverneinung im Vertrag eine vollumfängliche Weisungsbefugnis des PI enthalten ist.
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Problematisch sind die oben angesprochenen juristisch untragbaren pseudoverträge der meisten Anbieter, besonders der Verbände!
Und die Inkompetenz der meisten PI und pseudo FM!
Es gibt konstellationen wo per doppelverneinung im Vertrag eine vollumfängliche Weisungsbefugnis des PI enthalten ist.
MFG
Meitao
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Seit 2011 habe ich eine Privatpat., die ich selber abrechnen kann.
Seit 2013 habe ich, nebenbei zu meiner damals noch hauptsächlichen Angestelltentätigkeit, einen Vertrag als FM in einer jungen, modernen Praxis abgeschlossen. Darin ist geregelt, dass ich vonseiten des PI völlig ungebunden handel, und dass ich 75% der durch mich erwirtschafteten Einnahmen bekomme. Ich behandel nur HB-Pat., sodass ich auf die Praxisräume nicht angewiesen bin.Tatsächlich rufen mich die Pat. direkt auf meinem Handy an, nachdem sie von der Praxis meine Nummer bzw. Visitenkarte erhalten hatten. Ich selber bringe 1x / Monat die vollen VOs samt meiner Rechnung in die Praxis. Die Eigenanteile quittiere ich dem Pat. und behalte sie ein. Sie werden später in meiner Rechnung an die Praxis berücksichtigt. Pat., die eine Bescheinigung des gezahlten Eigenanteils zum Vorlegen bei der Krankenkasse benötigen, müssen diese von der Praxis einfordern. Die VOs überprüfe ich auf Fehler. Im Zweifelsfall suche ich telefonisch Rat in der Praxis oder direkt bei der jeweiligen Kasse.
Meine Statuserklärung als "echt" Selbständige habe ich von der DRV aus Berlin zugeschickt bekommen. (übrigens haben zwei verschiedene Fachanwälte vorher völlig konträr eingeschätzt, ob es Aussichten gäbe, den erwünschten Status zu erhalten!)
Ich gehe davon aus, dass eine Prüfung durch die DRV vollkommen unproblematisch wäre.
Seit 2014 arbeite ich nur noch freiberuflich. Dazu habe ich mir zwei weitere Praxen gesucht, damit niemand skeptisch werde, wenn ich nur für eine Praxis arbeite. Bei der einen sieht der Vertrag fast identisch aus, abgesehen davon, dass ich nur 70% für die Beh. bekomme, dafür aber 100% für den HB, und dass ich für Privatpat. nur 70% des vdek-Satzes (!) bekomme . Wenn ich mit d. Privatpat. bessere Behandlungsverträge abschließe (z.B. bezügl. d. Hausbesuchsatzes im Heim), können diese nicht berücksichtigt werden. Ich habe eine Nummer und werde wie eine Angestellte über das rigide Computersystem abgewickelt. Pat.-Kontakte erhalte ich von der Praxis, die sofortige Rückmeldung von mir erwartet. Ebenso soll ich jede neue VO unverzüglich in der Praxis prüfen und einlesen lassen und auch den Eigenanteil gleich abgeben. Volle VOs sollen nicht erst zum Abrechnungsbeginn sondern unverzüglich an die Praxis gehen. Schließlich bekomme ich eine Abrechnung und den entsprechenden Betrag überwiesen. Die Arbeit, selbst eine Rechnung auszuarbeiten, spare ich mir inzwischen, da diese sowieso ignoriert wird.
Ich hatte anfangs mal darauf aufmerksam gemacht, dass unter diesen Bedingungen eine Prüfung katastrophale Folgen haben könnte (zumal die Praxis eine zweistellige Zahl an "FM angestellt" hat). Mittlerweile sehe ich das entspannter - schließlich trägt die PI ja das alleinige Risiko, und ich habe das getan, was ich konnte.
Die drittePraxis (mit der ich erst seit kurzem zusammen arbeite) ist etwas entspannter die zweite -. Die Pat. rufen mich mittlerweile selbst an, Eigenanteile müssen auch hier abgegeben werden, meine Rechnung "darf" ich schreiben, nachdem mir die Abrechnung der Praxis zugegangen ist. Dann darf ich mit einer Überweisung rechnen. Einen schriftlichen Vertrag gibt es gar nicht - ich bin mal gespannt, wie das klappt.
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Seit 2011 habe ich eine Privatpat., die ich selber abrechnen kann.
Seit 2013 habe ich, nebenbei zu meiner damals noch hauptsächlichen Angestelltentätigkeit, einen Vertrag als FM in einer jungen, modernen Praxis abgeschlossen. Darin ist geregelt, dass ich vonseiten des PI völlig ungebunden handel, und dass ich 75% der durch mich erwirtschafteten Einnahmen bekomme. Ich behandel nur HB-Pat., sodass ich auf die Praxisräume nicht angewiesen bin.Tatsächlich rufen mich die Pat. direkt auf meinem Handy an, nachdem sie von der Praxis meine Nummer bzw. Visitenkarte erhalten hatten. Ich selber bringe 1x / Monat die vollen VOs samt meiner Rechnung in die Praxis. Die Eigenanteile quittiere ich dem Pat. und behalte sie ein. Sie werden später in meiner Rechnung an die Praxis berücksichtigt. Pat., die eine Bescheinigung des gezahlten Eigenanteils zum Vorlegen bei der Krankenkasse benötigen, müssen diese von der Praxis einfordern. Die VOs überprüfe ich auf Fehler. Im Zweifelsfall suche ich telefonisch Rat in der Praxis oder direkt bei der jeweiligen Kasse.
Meine Statuserklärung als "echt" Selbständige habe ich von der DRV aus Berlin zugeschickt bekommen. (übrigens haben zwei verschiedene Fachanwälte vorher völlig konträr eingeschätzt, ob es Aussichten gäbe, den erwünschten Status zu erhalten!)
Ich gehe davon aus, dass eine Prüfung durch die DRV vollkommen unproblematisch wäre.
Seit 2014 arbeite ich nur noch freiberuflich. Dazu habe ich mir zwei weitere Praxen gesucht, damit niemand skeptisch werde, wenn ich nur für eine Praxis arbeite. Bei der einen sieht der Vertrag fast identisch aus, abgesehen davon, dass ich nur 70% für die Beh. bekomme, dafür aber 100% für den HB, und dass ich für Privatpat. nur 70% des vdek-Satzes (!) bekomme . Wenn ich mit d. Privatpat. bessere Behandlungsverträge abschließe (z.B. bezügl. d. Hausbesuchsatzes im Heim), können diese nicht berücksichtigt werden. Ich habe eine Nummer und werde wie eine Angestellte über das rigide Computersystem abgewickelt. Pat.-Kontakte erhalte ich von der Praxis, die sofortige Rückmeldung von mir erwartet. Ebenso soll ich jede neue VO unverzüglich in der Praxis prüfen und einlesen lassen und auch den Eigenanteil gleich abgeben. Volle VOs sollen nicht erst zum Abrechnungsbeginn sondern unverzüglich an die Praxis gehen. Schließlich bekomme ich eine Abrechnung und den entsprechenden Betrag überwiesen. Die Arbeit, selbst eine Rechnung auszuarbeiten, spare ich mir inzwischen, da diese sowieso ignoriert wird.
Ich hatte anfangs mal darauf aufmerksam gemacht, dass unter diesen Bedingungen eine Prüfung katastrophale Folgen haben könnte (zumal die Praxis eine zweistellige Zahl an "FM angestellt" hat). Mittlerweile sehe ich das entspannter - schließlich trägt die PI ja das alleinige Risiko, und ich habe das getan, was ich konnte.
Die drittePraxis (mit der ich erst seit kurzem zusammen arbeite) ist etwas entspannter die zweite -. Die Pat. rufen mich mittlerweile selbst an, Eigenanteile müssen auch hier abgegeben werden, meine Rechnung "darf" ich schreiben, nachdem mir die Abrechnung der Praxis zugegangen ist. Dann darf ich mit einer Überweisung rechnen. Einen schriftlichen Vertrag gibt es gar nicht - ich bin mal gespannt, wie das klappt.
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+Kassandra+ schrieb:
Seit 2011 habe ich eine Privatpat., die ich selber abrechnen kann.
Seit 2013 habe ich, nebenbei zu meiner damals noch hauptsächlichen Angestelltentätigkeit, einen Vertrag als FM in einer jungen, modernen Praxis abgeschlossen. Darin ist geregelt, dass ich vonseiten des PI völlig ungebunden handel, und dass ich 75% der durch mich erwirtschafteten Einnahmen bekomme. Ich behandel nur HB-Pat., sodass ich auf die Praxisräume nicht angewiesen bin.Tatsächlich rufen mich die Pat. direkt auf meinem Handy an, nachdem sie von der Praxis meine Nummer bzw. Visitenkarte erhalten hatten. Ich selber bringe 1x / Monat die vollen VOs samt meiner Rechnung in die Praxis. Die Eigenanteile quittiere ich dem Pat. und behalte sie ein. Sie werden später in meiner Rechnung an die Praxis berücksichtigt. Pat., die eine Bescheinigung des gezahlten Eigenanteils zum Vorlegen bei der Krankenkasse benötigen, müssen diese von der Praxis einfordern. Die VOs überprüfe ich auf Fehler. Im Zweifelsfall suche ich telefonisch Rat in der Praxis oder direkt bei der jeweiligen Kasse.
Meine Statuserklärung als "echt" Selbständige habe ich von der DRV aus Berlin zugeschickt bekommen. (übrigens haben zwei verschiedene Fachanwälte vorher völlig konträr eingeschätzt, ob es Aussichten gäbe, den erwünschten Status zu erhalten!)
Ich gehe davon aus, dass eine Prüfung durch die DRV vollkommen unproblematisch wäre.
Seit 2014 arbeite ich nur noch freiberuflich. Dazu habe ich mir zwei weitere Praxen gesucht, damit niemand skeptisch werde, wenn ich nur für eine Praxis arbeite. Bei der einen sieht der Vertrag fast identisch aus, abgesehen davon, dass ich nur 70% für die Beh. bekomme, dafür aber 100% für den HB, und dass ich für Privatpat. nur 70% des vdek-Satzes (!) bekomme . Wenn ich mit d. Privatpat. bessere Behandlungsverträge abschließe (z.B. bezügl. d. Hausbesuchsatzes im Heim), können diese nicht berücksichtigt werden. Ich habe eine Nummer und werde wie eine Angestellte über das rigide Computersystem abgewickelt. Pat.-Kontakte erhalte ich von der Praxis, die sofortige Rückmeldung von mir erwartet. Ebenso soll ich jede neue VO unverzüglich in der Praxis prüfen und einlesen lassen und auch den Eigenanteil gleich abgeben. Volle VOs sollen nicht erst zum Abrechnungsbeginn sondern unverzüglich an die Praxis gehen. Schließlich bekomme ich eine Abrechnung und den entsprechenden Betrag überwiesen. Die Arbeit, selbst eine Rechnung auszuarbeiten, spare ich mir inzwischen, da diese sowieso ignoriert wird.
Ich hatte anfangs mal darauf aufmerksam gemacht, dass unter diesen Bedingungen eine Prüfung katastrophale Folgen haben könnte (zumal die Praxis eine zweistellige Zahl an "FM angestellt" hat). Mittlerweile sehe ich das entspannter - schließlich trägt die PI ja das alleinige Risiko, und ich habe das getan, was ich konnte.
Die drittePraxis (mit der ich erst seit kurzem zusammen arbeite) ist etwas entspannter die zweite -. Die Pat. rufen mich mittlerweile selbst an, Eigenanteile müssen auch hier abgegeben werden, meine Rechnung "darf" ich schreiben, nachdem mir die Abrechnung der Praxis zugegangen ist. Dann darf ich mit einer Überweisung rechnen. Einen schriftlichen Vertrag gibt es gar nicht - ich bin mal gespannt, wie das klappt.
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*Kassandra* schrieb am 19.11.14 13:40:
[...]
Ich hatte anfangs mal darauf aufmerksam gemacht, dass unter diesen Bedingungen eine Prüfung katastrophale Folgen haben könnte (zumal die Praxis eine zweistellige Zahl an "FM angestellt" hat). Mittlerweile sehe ich das entspannter - schließlich trägt die PI ja das alleinige Risiko, und ich habe das getan, was ich konnte.
[...] Einen schriftlichen Vertrag gibt es gar nicht - ich bin mal gespannt, wie das klappt.
Vielen Dank für deine Ausführungen - und die Klarstellung, dass (fast) das alleinige Risiko beim Praxisinhaber liegt!
Leider sehen aber viele davon das ähnlich und sagen sich: "Ich bin mal gespannt, wie das klappt"... :unamused:
Gruß
Nora
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[zitat]*Kassandra* schrieb am 19.11.14 13:40:
[...]
Ich hatte anfangs mal darauf aufmerksam gemacht, dass unter diesen Bedingungen eine Prüfung katastrophale Folgen haben könnte (zumal die Praxis eine zweistellige Zahl an "FM angestellt" hat). Mittlerweile sehe ich das entspannter - schließlich trägt die PI ja das alleinige Risiko, und ich habe das getan, was ich konnte.
[...] Einen schriftlichen Vertrag gibt es gar nicht - ich bin mal gespannt, wie das klappt.[/zitat]
Vielen Dank für deine Ausführungen - und die Klarstellung, dass (fast) das alleinige Risiko beim Praxisinhaber liegt!
Leider sehen aber viele davon das ähnlich und sagen sich: "Ich bin mal gespannt, wie das klappt"... :unamused:
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
*Kassandra* schrieb am 19.11.14 13:40:
[...]
Ich hatte anfangs mal darauf aufmerksam gemacht, dass unter diesen Bedingungen eine Prüfung katastrophale Folgen haben könnte (zumal die Praxis eine zweistellige Zahl an "FM angestellt" hat). Mittlerweile sehe ich das entspannter - schließlich trägt die PI ja das alleinige Risiko, und ich habe das getan, was ich konnte.
[...] Einen schriftlichen Vertrag gibt es gar nicht - ich bin mal gespannt, wie das klappt.
Vielen Dank für deine Ausführungen - und die Klarstellung, dass (fast) das alleinige Risiko beim Praxisinhaber liegt!
Leider sehen aber viele davon das ähnlich und sagen sich: "Ich bin mal gespannt, wie das klappt"... :unamused:
Gruß
Nora
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Ja danke für Deine Darstellung.
Sie belegt eindrucksvoll, dass es den FMs total egal sein kann, was mit dem PI interessiert.
Dich trifft keine Schuld, denn Du hast aktiv drauf hingewiesen.
Trotzdem zeigt es das unkalkulierbare Risiko für PIs...
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Ja danke für Deine Darstellung.
Sie belegt eindrucksvoll, dass es den FMs total egal sein kann, was mit dem PI interessiert.
Dich trifft keine Schuld, denn Du hast aktiv drauf hingewiesen.
Trotzdem zeigt es das unkalkulierbare Risiko für PIs...
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Wonderwoman schrieb:
Ja danke für Deine Darstellung.
Sie belegt eindrucksvoll, dass es den FMs total egal sein kann, was mit dem PI interessiert.
Dich trifft keine Schuld, denn Du hast aktiv drauf hingewiesen.
Trotzdem zeigt es das unkalkulierbare Risiko für PIs...
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Hallo....
Vielleicht kann mir ja jemand von euch helfen....
Ich weiß das ich als FM keine Kassenzulassung erhalte .... Ich möchte aber demnächst in einer Praxis als FM arbeiten ( bin schon 7 Jahre in einer anderen Praxis als FM ohne Probleme tätig ) ... Wie erkläre ich dem Praxisinhaber das ich keine Kassenzulassung brauche ? Irgendwie fehlen mir die passenden Worte dazu.
Lg
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Hallo....
Vielleicht kann mir ja jemand von euch helfen....
Ich weiß das ich als FM keine Kassenzulassung erhalte .... Ich möchte aber demnächst in einer Praxis als FM arbeiten ( bin schon 7 Jahre in einer anderen Praxis als FM ohne Probleme tätig ) ... Wie erkläre ich dem Praxisinhaber das ich keine Kassenzulassung brauche ? Irgendwie fehlen mir die passenden Worte dazu.
Lg
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anni-PT schrieb:
Hallo....
Vielleicht kann mir ja jemand von euch helfen....
Ich weiß das ich als FM keine Kassenzulassung erhalte .... Ich möchte aber demnächst in einer Praxis als FM arbeiten ( bin schon 7 Jahre in einer anderen Praxis als FM ohne Probleme tätig ) ... Wie erkläre ich dem Praxisinhaber das ich keine Kassenzulassung brauche ? Irgendwie fehlen mir die passenden Worte dazu.
Lg
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Die Zulassung, Leistungen zu Lasten der GKV zu erbringen erhältst du, in eingeschränktem Rahmen, mit dem Erwerb der Berufsbezeichnung "Physiotherapeut" (einige Stimmen berichten das, de facto, bereits der erfolgreiche Abschluss des Examens unabhängig vom Titelerwerb, dazu berechtige).
Die Zulassung, Leistungen zu Lasten der GKV abzurechnen erhältst du als separate Bestätigung der GKVen deiner Wahl (AOK-vdek-BKKen jeweils einzeln wählbar) i.d.R. nach Abnahme deiner Praxisräume etc.
Ob dir, deiner Beschreibung des "neuen" PI zufolge, wohl sittenwidrige Nutzung überlegenen Wissens unterstellt werden könnte?
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Die Zulassung, Leistungen zu Lasten der GKV zu erbringen erhältst du, in eingeschränktem Rahmen, mit dem Erwerb der Berufsbezeichnung "Physiotherapeut" (einige Stimmen berichten das, de facto, bereits der erfolgreiche Abschluss des Examens unabhängig vom Titelerwerb, dazu berechtige).
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Papa Alpaka schrieb:
Die Zulassung, Leistungen zu Lasten der GKV zu erbringen erhältst du, in eingeschränktem Rahmen, mit dem Erwerb der Berufsbezeichnung "Physiotherapeut" (einige Stimmen berichten das, de facto, bereits der erfolgreiche Abschluss des Examens unabhängig vom Titelerwerb, dazu berechtige).
Die Zulassung, Leistungen zu Lasten der GKV abzurechnen erhältst du als separate Bestätigung der GKVen deiner Wahl (AOK-vdek-BKKen jeweils einzeln wählbar) i.d.R. nach Abnahme deiner Praxisräume etc.
Ob dir, deiner Beschreibung des "neuen" PI zufolge, wohl sittenwidrige Nutzung überlegenen Wissens unterstellt werden könnte?
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@anni-PT: Meinst du damit, dass du keine "Kassenzulassung" benötigst, dass du in der neuen Praxis nur Privatpatienten und Selbstzahler behandeln willst? Oder meinst du tatsächlich einen eigenständigen Vertrag mit den Kostenträgern - eine eigene Zulassung?
Gruß
Nora
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@anni-PT: Meinst du damit, dass du keine "Kassenzulassung" benötigst, dass du in der neuen Praxis nur Privatpatienten und Selbstzahler behandeln willst? Oder meinst du tatsächlich einen eigenständigen Vertrag mit den Kostenträgern - eine eigene Zulassung?
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
@anni-PT: Meinst du damit, dass du keine "Kassenzulassung" benötigst, dass du in der neuen Praxis nur Privatpatienten und Selbstzahler behandeln willst? Oder meinst du tatsächlich einen eigenständigen Vertrag mit den Kostenträgern - eine eigene Zulassung?
Gruß
Nora
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Einen FM mit eigenen Praxisräumen (innerhalb) der gleichen Praxis wie der PI sähe ich als eigenständigen PI (einer Praxisgemeinschaft). Das sich so ergebende FM-Konstrukt wäre die Honorartherapie von Patienten der Praxis A in den Räumen der Praxis B. Möglich (nein, dem Beschluss des LSG Bayern folgend eben nicht möglich) und unorthodox :)
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Einen FM mit eigenen Praxisräumen (innerhalb) der gleichen Praxis wie der PI sähe ich als eigenständigen PI (einer Praxisgemeinschaft). Das sich so ergebende FM-Konstrukt wäre die Honorartherapie von Patienten der Praxis A in den Räumen der Praxis B. Möglich (nein, dem Beschluss des LSG Bayern folgend eben nicht möglich) und unorthodox :)
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Papa Alpaka schrieb:
Einen FM mit eigenen Praxisräumen (innerhalb) der gleichen Praxis wie der PI sähe ich als eigenständigen PI (einer Praxisgemeinschaft). Das sich so ergebende FM-Konstrukt wäre die Honorartherapie von Patienten der Praxis A in den Räumen der Praxis B. Möglich (nein, dem Beschluss des LSG Bayern folgend eben nicht möglich) und unorthodox :)
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Der Praxisinhaber der neuen Praxis ist der Meinung das ich mich als FM bei den Krankenkassen anmelden muss....dann besteht ja die Voraussetzung das mir 2 Räume à 6 qm zur Verfügung stehen müssen und ich für diese Räume aufkommen muss.
Ich weiß aber durch die andere Praxis wo ich als FM arbeite, das das so nicht richtig ist. Und nun fehlen mir die Worte wie Ich das dem neuen Praxisinhaber richtig erklären kann....versteht ihr ?
Lg
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Hallo, danke erstmal für die Antworten ....
Der Praxisinhaber der neuen Praxis ist der Meinung das ich mich als FM bei den Krankenkassen anmelden muss....dann besteht ja die Voraussetzung das mir 2 Räume à 6 qm zur Verfügung stehen müssen und ich für diese Räume aufkommen muss.
Ich weiß aber durch die andere Praxis wo ich als FM arbeite, das das so nicht richtig ist. Und nun fehlen mir die Worte wie Ich das dem neuen Praxisinhaber richtig erklären kann....versteht ihr ?
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anni-PT schrieb:
Hallo, danke erstmal für die Antworten ....
Der Praxisinhaber der neuen Praxis ist der Meinung das ich mich als FM bei den Krankenkassen anmelden muss....dann besteht ja die Voraussetzung das mir 2 Räume à 6 qm zur Verfügung stehen müssen und ich für diese Räume aufkommen muss.
Ich weiß aber durch die andere Praxis wo ich als FM arbeite, das das so nicht richtig ist. Und nun fehlen mir die Worte wie Ich das dem neuen Praxisinhaber richtig erklären kann....versteht ihr ?
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Wenn damit tatsächlich gemeint ist, dass du eine eigene Zulassung beantragen sollst, dann gibt es noch deutlich weitreichendere Vorschriften (z.B. Praxis: 20qm Gymnastikraum plus 2x 6qm Therapieräume). Soll damit die Unsicherheit für den Praxisinhaber umgangen werden, ob doch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung / Scheinselbständigkeit vorliegt, indem ihr eine Praxisgemeinschaft eingeht (siehe Papa Alpaka)?
Vielleicht ist mit der nun formulierten "Anmeldung" bei den Krankenkasse auch nur die Meldung des aktuellen Stands der Mitarbeiter / Freien Mitarbeiter gemeint? Also die Aufstellung der in der Praxis therapeutisch Tätigen?
Gruß
Nora
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Wenn damit tatsächlich gemeint ist, dass du eine eigene Zulassung beantragen sollst, dann gibt es noch deutlich weitreichendere Vorschriften (z.B. Praxis: 20qm Gymnastikraum plus 2x 6qm Therapieräume). Soll damit die Unsicherheit für den Praxisinhaber umgangen werden, ob doch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung / Scheinselbständigkeit vorliegt, indem ihr eine Praxisgemeinschaft eingeht (siehe Papa Alpaka)?
Vielleicht ist mit der nun formulierten "Anmeldung" bei den Krankenkasse auch nur die Meldung des aktuellen Stands der Mitarbeiter / Freien Mitarbeiter gemeint? Also die Aufstellung der in der Praxis therapeutisch Tätigen?
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Wenn damit tatsächlich gemeint ist, dass du eine eigene Zulassung beantragen sollst, dann gibt es noch deutlich weitreichendere Vorschriften (z.B. Praxis: 20qm Gymnastikraum plus 2x 6qm Therapieräume). Soll damit die Unsicherheit für den Praxisinhaber umgangen werden, ob doch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung / Scheinselbständigkeit vorliegt, indem ihr eine Praxisgemeinschaft eingeht (siehe Papa Alpaka)?
Vielleicht ist mit der nun formulierten "Anmeldung" bei den Krankenkasse auch nur die Meldung des aktuellen Stands der Mitarbeiter / Freien Mitarbeiter gemeint? Also die Aufstellung der in der Praxis therapeutisch Tätigen?
Gruß
Nora
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Danke Nora für deine Antwort.....
Ist doch echt doof das ganze mit dem dem blöden Bürokram.....es soll auch niemanden zu gut gehen.
Nora, bist du denn auch freie Mitarbeiterin ?
Lg
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Ist doch echt doof das ganze mit dem dem blöden Bürokram.....es soll auch niemanden zu gut gehen.
Nora, bist du denn auch freie Mitarbeiterin ?
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anni-PT schrieb:
Danke Nora für deine Antwort.....
Ist doch echt doof das ganze mit dem dem blöden Bürokram.....es soll auch niemanden zu gut gehen.
Nora, bist du denn auch freie Mitarbeiterin ?
Lg
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Problem beschreiben
Britt schrieb:
Medico hat schon das Wichtigste geschrieben. Als FM kannst du nicht mit der GKV abrechnen, da zur Abrechnung zugelassene Praxisräume Pflicht sind.
Gruß Britt
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ich habe mir mal so einige Dialoge rund um das Thema Freiberuflicher Mitarbeiter durch gelesen. Das ist alles irgendwie nicht schlüssig.
Wenn ich doch alles in eigener Regie regele, für alles versichert bin, von DRV bis hin zur Berufshaftpf, meine Termine selber mache und alles was damit zu tun hat, warum macht mir dann der Gesetzgeber das Leben schwer und spricht mir das Recht ab, meinen Beruf ausüben zu dürfen? Warum darf ich keine GKV behandeln? Und vor allem, warum sagt einem das keiner beim DRV Amt wenn man sich dort als FM anmeldet?
Und ist es als FM irgendwie möglich selber mit den Kassen abzurechnen? Gerade bei der letzten Frage höre ich ein ja u ein nein. Wer hat denn hier den Überblick :confused:
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Problem beschreiben
Dr. Fu schrieb:
Hallo liebe KollegInen,
ich habe mir mal so einige Dialoge rund um das Thema Freiberuflicher Mitarbeiter durch gelesen. Das ist alles irgendwie nicht schlüssig.
Wenn ich doch alles in eigener Regie regele, für alles versichert bin, von DRV bis hin zur Berufshaftpf, meine Termine selber mache und alles was damit zu tun hat, warum macht mir dann der Gesetzgeber das Leben schwer und spricht mir das Recht ab, meinen Beruf ausüben zu dürfen? Warum darf ich keine GKV behandeln? Und vor allem, warum sagt einem das keiner beim DRV Amt wenn man sich dort als FM anmeldet?
Und ist es als FM irgendwie möglich selber mit den Kassen abzurechnen? Gerade bei der letzten Frage höre ich ein ja u ein nein. Wer hat denn hier den Überblick :confused:
Für die DRV geht es darum, eine Systematik zu erhalten, wer und nach welchen Kriterien zahlungspflichtig ist. Da geht es um viele Berufe und PTs sind nur einer davon. Deswegen ist es am Ende auch nicht wichtig, ob Du Dich immer an alle jetzt bekannten Kriterien hältst.
Die sind etwas im Fluß und entwickeln sich so ähnlich wie bei den freien Anästhesisten.
Das Ergebnis ist für unsere Branche noch offen. Das Beispiel in München hat jedoch gezeigt, dass auch plötzlich ganz neue Argumente auftauchen können und selbst alle eingehaltenen, bekannten Kriterien nicht ausreichen können, als FM anerkannt zu werden.
Da das Risiko ausschließlich vom PI getragen wird, ist das Risiko am Ende zu hoch. Man kann sich ja offensichtlich korrekt verhalten und trotzdem zahlungspflichtig werden.
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Ich wage zu bezweifeln das diese Situation "vom Gesetzgeber"** vorhergesehen wurde und ich vermute auch, das bei den GKVen wie auch den therapeutischen Berufsverbänden sich bisher niemand um dieses Problem geschert hat. Soweit ich meine Verbandsinformationen überfliege (zwei Verbände) ist das Thema "FM-nach-Bayern" auch schon wieder in's Hintergrundrauschen der verbandsorganisierten Öffentlichkeitsarbeit gefallen.
*der PI steckt in der Sch... wenn der FM Mist macht. Der FM hat vielleicht ein bißchen Ärger mit dem PI, der PI muss gegenüber der GKV erklären wie es zu welchem-Mist-auch-immer kommen konnte.
**die Gerichtsbarkeit ist nicht der Gesetzgeber. Der Gesetzgeber gibt Gesetze, die Gerichte beurteilen ob ein Verhalten gemäß Wortlaut bzw. Sinn eines Gesetzes zulässig ist (oder z.B. ob Gesetze verfassungskonform sind; in der aktuellen Regierungsbesetzung scheint es System zu haben Gesetze mit grundgesetzwidrigem Inhalt herauszugeben. Einige nationale Spitzenpolitiker reden als ob sie die ersten 20 Artikel des GG nie gelesen oder gehört hätten...)
Weil nicht jeder freischaffende Therapeut automatisch scheinselbstständig wird. Die FM als reine Privattherapeuten sind zum Beispiel nach wie vor selbstständig; auch scheint diese Information noch nicht bis in alle DRV-Außenstellen vorgedrungen zu sein; eine günstige Gelegenheit also für alle PI ihre Risiken zu kappen und die nächsten 5 Jahre still zu halten.
...solche Situationen in Angriff zu nehmen gehört IMHO zu den Dingen um die sich mein Berufsverband kümmern dürfte. Freundliches nachfragen resultiert bisher allerdings in "schön das Sie uns bezahlen aber nun machen Sie bitte die Leitung frei" :/
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Papa Alpaka schrieb:
Der Knackpunkt der Begründung des Beschlusses des bayrischen LSG war "Der PI ist gegenüber den GKVen in der vollen Verantwortung für alle in seinem Namen erbrachten Behandlungen", das beinhaltet die Behandlungen eines FM die der PI gegenüber den GKVen zu vertreten hat*. Damit ist ein selbstständiges Arbeiten unterhalb des PI theoretisch nicht möglich - auch wenn die GKVen die Arbeit der FM durchaus akzeptieren; die Formulierung "...oder freier Mitarbeiter" taucht in den Rahmenverträgen immer wieder auf.
Und vor allem, warum sagt einem das keiner beim DRV Amt wenn man sich dort als FM anmeldet?
Ich wage zu bezweifeln das diese Situation "vom Gesetzgeber"** vorhergesehen wurde und ich vermute auch, das bei den GKVen wie auch den therapeutischen Berufsverbänden sich bisher niemand um dieses Problem geschert hat. Soweit ich meine Verbandsinformationen überfliege (zwei Verbände) ist das Thema "FM-nach-Bayern" auch schon wieder in's Hintergrundrauschen der verbandsorganisierten Öffentlichkeitsarbeit gefallen.
*der PI steckt in der Sch... wenn der FM Mist macht. Der FM hat vielleicht ein bißchen Ärger mit dem PI, der PI muss gegenüber der GKV erklären wie es zu welchem-Mist-auch-immer kommen konnte.
**die Gerichtsbarkeit ist nicht der Gesetzgeber. Der Gesetzgeber gibt Gesetze, die Gerichte beurteilen ob ein Verhalten gemäß Wortlaut bzw. Sinn eines Gesetzes zulässig ist (oder z.B. ob Gesetze verfassungskonform sind; in der aktuellen Regierungsbesetzung scheint es System zu haben Gesetze mit grundgesetzwidrigem Inhalt herauszugeben. Einige nationale Spitzenpolitiker reden als ob sie die ersten 20 Artikel des GG nie gelesen oder gehört hätten...)
Weil nicht jeder freischaffende Therapeut automatisch scheinselbstständig wird. Die FM als reine Privattherapeuten sind zum Beispiel nach wie vor selbstständig; auch scheint diese Information noch nicht bis in alle DRV-Außenstellen vorgedrungen zu sein; eine günstige Gelegenheit also für alle PI ihre Risiken zu kappen und die nächsten 5 Jahre still zu halten.
...solche Situationen in Angriff zu nehmen gehört IMHO zu den Dingen um die sich mein Berufsverband kümmern dürfte. Freundliches nachfragen resultiert bisher allerdings in "schön das Sie uns bezahlen aber nun machen Sie bitte die Leitung frei" :/
Eigentlich ist unüblich das freie Mitarbeiter grundsätzlich mit den Kunden abrechnen, wenn diese über den Auftraggeber aqueriert werden.
So werden z.B. Ingeneure von Simens bezahlt und nicht vom Kunden selbst ( Kraftwerk in Abu Dhabi beipielsweise). Niemals würde Siemens oder andere Unternehmen den Auftrag komplett outsourcen und damit den Kunden verlieren.
Warum bei den Physios??
Die Praxis handelt als Auftragsgeber ggf. für die eigenen Überkapaziäten.
Die richterliche Argumentation erschliesst sich mir hier nicht ganz.
Ebenso die der eigenen Räumlichkeiten.
Wo sind unserere Verbände? Habt ihr mal die katastrophalen FM-verträge der Verbände gesehen?
Juristisch läuft damit voll gegen die Wand ist das evtl. provoziert?
Ich glaube man wartet ob jemand dagegen vorgeht, ansonsten wird der FM in der Physio aussterben.
Habe das Thema gerade selbst in der Praxis in Hessen als PI.
Sehr ärgerlich, die Dame hat drei Stellen usw.
Der Auslegungsspielraum ist zu gross, da müssen die Intressengruppen ran.
Gruß,
Simon W.
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Simon Waschkowitz schrieb:
Was ist mit der Erfassung des FM im Abrechnungssystem der Praxis?
Eigentlich ist unüblich das freie Mitarbeiter grundsätzlich mit den Kunden abrechnen, wenn diese über den Auftraggeber aqueriert werden.
So werden z.B. Ingeneure von Simens bezahlt und nicht vom Kunden selbst ( Kraftwerk in Abu Dhabi beipielsweise). Niemals würde Siemens oder andere Unternehmen den Auftrag komplett outsourcen und damit den Kunden verlieren.
Warum bei den Physios??
Die Praxis handelt als Auftragsgeber ggf. für die eigenen Überkapaziäten.
Die richterliche Argumentation erschliesst sich mir hier nicht ganz.
Ebenso die der eigenen Räumlichkeiten.
Wo sind unserere Verbände? Habt ihr mal die katastrophalen FM-verträge der Verbände gesehen?
Juristisch läuft damit voll gegen die Wand ist das evtl. provoziert?
Ich glaube man wartet ob jemand dagegen vorgeht, ansonsten wird der FM in der Physio aussterben.
Habe das Thema gerade selbst in der Praxis in Hessen als PI.
Sehr ärgerlich, die Dame hat drei Stellen usw.
Der Auslegungsspielraum ist zu gross, da müssen die Intressengruppen ran.
Gruß,
Simon W.
ganz ehrlich? Das Thema hat einen langen Bart und ist seit über 20 Jahren in unserer Branche umstritten. Bereits vor dem Münchener Beschluss gab es Riesenprobleme. Lediglich die Verdrängungskompetenz der Therapeuten hat das frühere Ende des FM verhindert.
Sicher hat insbesondere der ZVK hier einen großen Anteil, aber verantwortlich bist Du als PI ganz allein. Wer sich auf den Verband anstatt auf Anwälte und Steuerberater verlässt, darf sich nicht wundern, wenn das dann ins Auge geht.
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Jens Uhlhorn schrieb:
Hallo Simone,
ganz ehrlich? Das Thema hat einen langen Bart und ist seit über 20 Jahren in unserer Branche umstritten. Bereits vor dem Münchener Beschluss gab es Riesenprobleme. Lediglich die Verdrängungskompetenz der Therapeuten hat das frühere Ende des FM verhindert.
Sicher hat insbesondere der ZVK hier einen großen Anteil, aber verantwortlich bist Du als PI ganz allein. Wer sich auf den Verband anstatt auf Anwälte und Steuerberater verlässt, darf sich nicht wundern, wenn das dann ins Auge geht.
Danke :blush:
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HappyPhysio schrieb:
Sehr schön zusammengefasst.
Danke :blush:
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Jens Uhlhorn schrieb:
Grundsätzlich hat die Krankenkasse das Recht, mit Dir einen Separatvertrag zu schließen. Das ist bisher aber noch nie vorgekommen.
Für die DRV geht es darum, eine Systematik zu erhalten, wer und nach welchen Kriterien zahlungspflichtig ist. Da geht es um viele Berufe und PTs sind nur einer davon. Deswegen ist es am Ende auch nicht wichtig, ob Du Dich immer an alle jetzt bekannten Kriterien hältst.
Die sind etwas im Fluß und entwickeln sich so ähnlich wie bei den freien Anästhesisten.
Das Ergebnis ist für unsere Branche noch offen. Das Beispiel in München hat jedoch gezeigt, dass auch plötzlich ganz neue Argumente auftauchen können und selbst alle eingehaltenen, bekannten Kriterien nicht ausreichen können, als FM anerkannt zu werden.
Da das Risiko ausschließlich vom PI getragen wird, ist das Risiko am Ende zu hoch. Man kann sich ja offensichtlich korrekt verhalten und trotzdem zahlungspflichtig werden.
Gruß Britt
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Klaus-Dieter Erbe schrieb:
hatte gerade betriebsprüfung. 4 FM bei uns.keine probleme.
Aber was solls. FM war schon immer eine Grauzone, wird immer eine sein und ist für den PI hochriskant.
Aber wer als PI das Risiko eingehen will, bitte sehr.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Ja und? Nur weil du keine Probleme hattest, sollen sich jetzt alle Anderen darauf verlassen, dass sie auch keine kriegen?
Aber was solls. FM war schon immer eine Grauzone, wird immer eine sein und ist für den PI hochriskant.
Aber wer als PI das Risiko eingehen will, bitte sehr.
Gruß Britt
Und die Inkompetenz der meisten PI und pseudo FM!
Es gibt konstellationen wo per doppelverneinung im Vertrag eine vollumfängliche Weisungsbefugnis des PI enthalten ist.
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Problematisch sind die oben angesprochenen juristisch untragbaren pseudoverträge der meisten Anbieter, besonders der Verbände!
Und die Inkompetenz der meisten PI und pseudo FM!
Es gibt konstellationen wo per doppelverneinung im Vertrag eine vollumfängliche Weisungsbefugnis des PI enthalten ist.
MFG
Meitao
Seit 2013 habe ich, nebenbei zu meiner damals noch hauptsächlichen Angestelltentätigkeit, einen Vertrag als FM in einer jungen, modernen Praxis abgeschlossen. Darin ist geregelt, dass ich vonseiten des PI völlig ungebunden handel, und dass ich 75% der durch mich erwirtschafteten Einnahmen bekomme. Ich behandel nur HB-Pat., sodass ich auf die Praxisräume nicht angewiesen bin.Tatsächlich rufen mich die Pat. direkt auf meinem Handy an, nachdem sie von der Praxis meine Nummer bzw. Visitenkarte erhalten hatten. Ich selber bringe 1x / Monat die vollen VOs samt meiner Rechnung in die Praxis. Die Eigenanteile quittiere ich dem Pat. und behalte sie ein. Sie werden später in meiner Rechnung an die Praxis berücksichtigt. Pat., die eine Bescheinigung des gezahlten Eigenanteils zum Vorlegen bei der Krankenkasse benötigen, müssen diese von der Praxis einfordern. Die VOs überprüfe ich auf Fehler. Im Zweifelsfall suche ich telefonisch Rat in der Praxis oder direkt bei der jeweiligen Kasse.
Meine Statuserklärung als "echt" Selbständige habe ich von der DRV aus Berlin zugeschickt bekommen. (übrigens haben zwei verschiedene Fachanwälte vorher völlig konträr eingeschätzt, ob es Aussichten gäbe, den erwünschten Status zu erhalten!)
Ich gehe davon aus, dass eine Prüfung durch die DRV vollkommen unproblematisch wäre.
Seit 2014 arbeite ich nur noch freiberuflich. Dazu habe ich mir zwei weitere Praxen gesucht, damit niemand skeptisch werde, wenn ich nur für eine Praxis arbeite. Bei der einen sieht der Vertrag fast identisch aus, abgesehen davon, dass ich nur 70% für die Beh. bekomme, dafür aber 100% für den HB, und dass ich für Privatpat. nur 70% des vdek-Satzes (!) bekomme . Wenn ich mit d. Privatpat. bessere Behandlungsverträge abschließe (z.B. bezügl. d. Hausbesuchsatzes im Heim), können diese nicht berücksichtigt werden. Ich habe eine Nummer und werde wie eine Angestellte über das rigide Computersystem abgewickelt. Pat.-Kontakte erhalte ich von der Praxis, die sofortige Rückmeldung von mir erwartet. Ebenso soll ich jede neue VO unverzüglich in der Praxis prüfen und einlesen lassen und auch den Eigenanteil gleich abgeben. Volle VOs sollen nicht erst zum Abrechnungsbeginn sondern unverzüglich an die Praxis gehen. Schließlich bekomme ich eine Abrechnung und den entsprechenden Betrag überwiesen. Die Arbeit, selbst eine Rechnung auszuarbeiten, spare ich mir inzwischen, da diese sowieso ignoriert wird.
Ich hatte anfangs mal darauf aufmerksam gemacht, dass unter diesen Bedingungen eine Prüfung katastrophale Folgen haben könnte (zumal die Praxis eine zweistellige Zahl an "FM angestellt" hat). Mittlerweile sehe ich das entspannter - schließlich trägt die PI ja das alleinige Risiko, und ich habe das getan, was ich konnte.
Die drittePraxis (mit der ich erst seit kurzem zusammen arbeite) ist etwas entspannter die zweite -. Die Pat. rufen mich mittlerweile selbst an, Eigenanteile müssen auch hier abgegeben werden, meine Rechnung "darf" ich schreiben, nachdem mir die Abrechnung der Praxis zugegangen ist. Dann darf ich mit einer Überweisung rechnen. Einen schriftlichen Vertrag gibt es gar nicht - ich bin mal gespannt, wie das klappt.
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+Kassandra+ schrieb:
Seit 2011 habe ich eine Privatpat., die ich selber abrechnen kann.
Seit 2013 habe ich, nebenbei zu meiner damals noch hauptsächlichen Angestelltentätigkeit, einen Vertrag als FM in einer jungen, modernen Praxis abgeschlossen. Darin ist geregelt, dass ich vonseiten des PI völlig ungebunden handel, und dass ich 75% der durch mich erwirtschafteten Einnahmen bekomme. Ich behandel nur HB-Pat., sodass ich auf die Praxisräume nicht angewiesen bin.Tatsächlich rufen mich die Pat. direkt auf meinem Handy an, nachdem sie von der Praxis meine Nummer bzw. Visitenkarte erhalten hatten. Ich selber bringe 1x / Monat die vollen VOs samt meiner Rechnung in die Praxis. Die Eigenanteile quittiere ich dem Pat. und behalte sie ein. Sie werden später in meiner Rechnung an die Praxis berücksichtigt. Pat., die eine Bescheinigung des gezahlten Eigenanteils zum Vorlegen bei der Krankenkasse benötigen, müssen diese von der Praxis einfordern. Die VOs überprüfe ich auf Fehler. Im Zweifelsfall suche ich telefonisch Rat in der Praxis oder direkt bei der jeweiligen Kasse.
Meine Statuserklärung als "echt" Selbständige habe ich von der DRV aus Berlin zugeschickt bekommen. (übrigens haben zwei verschiedene Fachanwälte vorher völlig konträr eingeschätzt, ob es Aussichten gäbe, den erwünschten Status zu erhalten!)
Ich gehe davon aus, dass eine Prüfung durch die DRV vollkommen unproblematisch wäre.
Seit 2014 arbeite ich nur noch freiberuflich. Dazu habe ich mir zwei weitere Praxen gesucht, damit niemand skeptisch werde, wenn ich nur für eine Praxis arbeite. Bei der einen sieht der Vertrag fast identisch aus, abgesehen davon, dass ich nur 70% für die Beh. bekomme, dafür aber 100% für den HB, und dass ich für Privatpat. nur 70% des vdek-Satzes (!) bekomme . Wenn ich mit d. Privatpat. bessere Behandlungsverträge abschließe (z.B. bezügl. d. Hausbesuchsatzes im Heim), können diese nicht berücksichtigt werden. Ich habe eine Nummer und werde wie eine Angestellte über das rigide Computersystem abgewickelt. Pat.-Kontakte erhalte ich von der Praxis, die sofortige Rückmeldung von mir erwartet. Ebenso soll ich jede neue VO unverzüglich in der Praxis prüfen und einlesen lassen und auch den Eigenanteil gleich abgeben. Volle VOs sollen nicht erst zum Abrechnungsbeginn sondern unverzüglich an die Praxis gehen. Schließlich bekomme ich eine Abrechnung und den entsprechenden Betrag überwiesen. Die Arbeit, selbst eine Rechnung auszuarbeiten, spare ich mir inzwischen, da diese sowieso ignoriert wird.
Ich hatte anfangs mal darauf aufmerksam gemacht, dass unter diesen Bedingungen eine Prüfung katastrophale Folgen haben könnte (zumal die Praxis eine zweistellige Zahl an "FM angestellt" hat). Mittlerweile sehe ich das entspannter - schließlich trägt die PI ja das alleinige Risiko, und ich habe das getan, was ich konnte.
Die drittePraxis (mit der ich erst seit kurzem zusammen arbeite) ist etwas entspannter die zweite -. Die Pat. rufen mich mittlerweile selbst an, Eigenanteile müssen auch hier abgegeben werden, meine Rechnung "darf" ich schreiben, nachdem mir die Abrechnung der Praxis zugegangen ist. Dann darf ich mit einer Überweisung rechnen. Einen schriftlichen Vertrag gibt es gar nicht - ich bin mal gespannt, wie das klappt.
Die Katastrophe wird irgendwann kommen, dann aber für alle!
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Genau das was ich sage: Ignoranz gepaart mit arroganz!
Die Katastrophe wird irgendwann kommen, dann aber für alle!
MFG
Meitao
[...]
Ich hatte anfangs mal darauf aufmerksam gemacht, dass unter diesen Bedingungen eine Prüfung katastrophale Folgen haben könnte (zumal die Praxis eine zweistellige Zahl an "FM angestellt" hat). Mittlerweile sehe ich das entspannter - schließlich trägt die PI ja das alleinige Risiko, und ich habe das getan, was ich konnte.
[...] Einen schriftlichen Vertrag gibt es gar nicht - ich bin mal gespannt, wie das klappt.
Vielen Dank für deine Ausführungen - und die Klarstellung, dass (fast) das alleinige Risiko beim Praxisinhaber liegt!
Leider sehen aber viele davon das ähnlich und sagen sich: "Ich bin mal gespannt, wie das klappt"... :unamused:
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
*Kassandra* schrieb am 19.11.14 13:40:
[...]
Ich hatte anfangs mal darauf aufmerksam gemacht, dass unter diesen Bedingungen eine Prüfung katastrophale Folgen haben könnte (zumal die Praxis eine zweistellige Zahl an "FM angestellt" hat). Mittlerweile sehe ich das entspannter - schließlich trägt die PI ja das alleinige Risiko, und ich habe das getan, was ich konnte.
[...] Einen schriftlichen Vertrag gibt es gar nicht - ich bin mal gespannt, wie das klappt.
Vielen Dank für deine Ausführungen - und die Klarstellung, dass (fast) das alleinige Risiko beim Praxisinhaber liegt!
Leider sehen aber viele davon das ähnlich und sagen sich: "Ich bin mal gespannt, wie das klappt"... :unamused:
Gruß
Nora
Sie belegt eindrucksvoll, dass es den FMs total egal sein kann, was mit dem PI interessiert.
Dich trifft keine Schuld, denn Du hast aktiv drauf hingewiesen.
Trotzdem zeigt es das unkalkulierbare Risiko für PIs...
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Wonderwoman schrieb:
Ja danke für Deine Darstellung.
Sie belegt eindrucksvoll, dass es den FMs total egal sein kann, was mit dem PI interessiert.
Dich trifft keine Schuld, denn Du hast aktiv drauf hingewiesen.
Trotzdem zeigt es das unkalkulierbare Risiko für PIs...
Vielleicht kann mir ja jemand von euch helfen....
Ich weiß das ich als FM keine Kassenzulassung erhalte .... Ich möchte aber demnächst in einer Praxis als FM arbeiten ( bin schon 7 Jahre in einer anderen Praxis als FM ohne Probleme tätig ) ... Wie erkläre ich dem Praxisinhaber das ich keine Kassenzulassung brauche ? Irgendwie fehlen mir die passenden Worte dazu.
Lg
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anni-PT schrieb:
Hallo....
Vielleicht kann mir ja jemand von euch helfen....
Ich weiß das ich als FM keine Kassenzulassung erhalte .... Ich möchte aber demnächst in einer Praxis als FM arbeiten ( bin schon 7 Jahre in einer anderen Praxis als FM ohne Probleme tätig ) ... Wie erkläre ich dem Praxisinhaber das ich keine Kassenzulassung brauche ? Irgendwie fehlen mir die passenden Worte dazu.
Lg
Die Zulassung, Leistungen zu Lasten der GKV abzurechnen erhältst du als separate Bestätigung der GKVen deiner Wahl (AOK-vdek-BKKen jeweils einzeln wählbar) i.d.R. nach Abnahme deiner Praxisräume etc.
Ob dir, deiner Beschreibung des "neuen" PI zufolge, wohl sittenwidrige Nutzung überlegenen Wissens unterstellt werden könnte?
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Die Zulassung, Leistungen zu Lasten der GKV zu erbringen erhältst du, in eingeschränktem Rahmen, mit dem Erwerb der Berufsbezeichnung "Physiotherapeut" (einige Stimmen berichten das, de facto, bereits der erfolgreiche Abschluss des Examens unabhängig vom Titelerwerb, dazu berechtige).
Die Zulassung, Leistungen zu Lasten der GKV abzurechnen erhältst du als separate Bestätigung der GKVen deiner Wahl (AOK-vdek-BKKen jeweils einzeln wählbar) i.d.R. nach Abnahme deiner Praxisräume etc.
Ob dir, deiner Beschreibung des "neuen" PI zufolge, wohl sittenwidrige Nutzung überlegenen Wissens unterstellt werden könnte?
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
@anni-PT: Meinst du damit, dass du keine "Kassenzulassung" benötigst, dass du in der neuen Praxis nur Privatpatienten und Selbstzahler behandeln willst? Oder meinst du tatsächlich einen eigenständigen Vertrag mit den Kostenträgern - eine eigene Zulassung?
Gruß
Nora
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Papa Alpaka schrieb:
Einen FM mit eigenen Praxisräumen (innerhalb) der gleichen Praxis wie der PI sähe ich als eigenständigen PI (einer Praxisgemeinschaft). Das sich so ergebende FM-Konstrukt wäre die Honorartherapie von Patienten der Praxis A in den Räumen der Praxis B. Möglich (nein, dem Beschluss des LSG Bayern folgend eben nicht möglich) und unorthodox :)
Der Praxisinhaber der neuen Praxis ist der Meinung das ich mich als FM bei den Krankenkassen anmelden muss....dann besteht ja die Voraussetzung das mir 2 Räume à 6 qm zur Verfügung stehen müssen und ich für diese Räume aufkommen muss.
Ich weiß aber durch die andere Praxis wo ich als FM arbeite, das das so nicht richtig ist. Und nun fehlen mir die Worte wie Ich das dem neuen Praxisinhaber richtig erklären kann....versteht ihr ?
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Hallo, danke erstmal für die Antworten ....
Der Praxisinhaber der neuen Praxis ist der Meinung das ich mich als FM bei den Krankenkassen anmelden muss....dann besteht ja die Voraussetzung das mir 2 Räume à 6 qm zur Verfügung stehen müssen und ich für diese Räume aufkommen muss.
Ich weiß aber durch die andere Praxis wo ich als FM arbeite, das das so nicht richtig ist. Und nun fehlen mir die Worte wie Ich das dem neuen Praxisinhaber richtig erklären kann....versteht ihr ?
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Vielleicht ist mit der nun formulierten "Anmeldung" bei den Krankenkasse auch nur die Meldung des aktuellen Stands der Mitarbeiter / Freien Mitarbeiter gemeint? Also die Aufstellung der in der Praxis therapeutisch Tätigen?
Gruß
Nora
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Wenn damit tatsächlich gemeint ist, dass du eine eigene Zulassung beantragen sollst, dann gibt es noch deutlich weitreichendere Vorschriften (z.B. Praxis: 20qm Gymnastikraum plus 2x 6qm Therapieräume). Soll damit die Unsicherheit für den Praxisinhaber umgangen werden, ob doch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung / Scheinselbständigkeit vorliegt, indem ihr eine Praxisgemeinschaft eingeht (siehe Papa Alpaka)?
Vielleicht ist mit der nun formulierten "Anmeldung" bei den Krankenkasse auch nur die Meldung des aktuellen Stands der Mitarbeiter / Freien Mitarbeiter gemeint? Also die Aufstellung der in der Praxis therapeutisch Tätigen?
Gruß
Nora
Ist doch echt doof das ganze mit dem dem blöden Bürokram.....es soll auch niemanden zu gut gehen.
Nora, bist du denn auch freie Mitarbeiterin ?
Lg
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anni-PT schrieb:
Danke Nora für deine Antwort.....
Ist doch echt doof das ganze mit dem dem blöden Bürokram.....es soll auch niemanden zu gut gehen.
Nora, bist du denn auch freie Mitarbeiterin ?
Lg
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Britt schrieb:
Medico hat schon das Wichtigste geschrieben. Als FM kannst du nicht mit der GKV abrechnen, da zur Abrechnung zugelassene Praxisräume Pflicht sind.
Gruß Britt
LG Jimmy
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Dr. Fu schrieb:
Ich bin beeindruckt über eure Anteilnahme u Kommentare. Herzlichen Dank dafür.
LG Jimmy
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