Seit über 20 Jahren sind wir in
Wilmersdorf und seit 2019 in dem
tollen Schmargendorf – mit einer
super Busanbindung direkt vor der
Tür!
Unser Team besteht aus fünf
engagierten Physiotherapeuten und
zwei freundlichen Anmeldekräften.
Gemeinsam bringen wir mehr als 20
Jahre Erfahrung in der
Physiotherapie und Organisation
mit.
Wir behandeln unsere Patienten
nicht nur, sondern klären sie auch
über eigene Aufklärungskampagnen
auf durch Flyer, Poster und
Instagram.
In 8 Behandlungsräume...
Wilmersdorf und seit 2019 in dem
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Danke schon mal im Voraus für kosntruktive Hilfe
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich bin PI und habe heftige Probleme mit meinem FM Termine werden nicht eingehalten, Pat. nicht informiert über Abwesenheit etc. Möchte jetzt FM kündigen zum 31.05. mit 2 Wochen Frist also spätestens am 17.05. oder? Kann ich außerdem den FM wie bei AN mit sofortiger Wirkung frei stellen?
Danke schon mal im Voraus für kosntruktive Hilfe
"Mit sofortiger Wirkung hebe ich den Dienstvertrag auf. Es ist zu eklatanten Vertragsverstößen gekommen, die unser Geschäftsverhältnis erheblich belasten. Bitte geben Sie umgehend alle laufenden Verordnungen in die Praxis oder brechen diese ggf. ab. Des weiteren mache ich Sie darauf aufmerksam, dass Sie umgehend sämtliche Patientenakten herausgeben. Sollten mir in diesen weitere Verstöße auffallen weise ich Sie schon jetzt darauf hin, dass diese evtl. von mir nicht Vergütet werden und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können."
Du musst aber Vertragliche Regelungen beachten. Hast du Bspw. in deinem Vertrag keinerlei fristlose Kündigungsgründe genannt, könnte es schwieriger werden.
MFG
Meitao
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Wenn keine Regelung bezüglich der Kündigungsfristen im Vertrag stehen dann gilt die gesetzliche Regelung laut BgB §621 oder §623.
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eim schrieb:
Sie muß keine Kündigungsgründe angeben da der FM Nicht angestellt ist und es sich somit um einen Honorarvertrag und hier der Kündigungsgrund nicht relevant ist .
Wenn keine Regelung bezüglich der Kündigungsfristen im Vertrag stehen dann gilt die gesetzliche Regelung laut BgB §621 oder §623.
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Meitao schrieb:
Aber natürlich!
"Mit sofortiger Wirkung hebe ich den Dienstvertrag auf. Es ist zu eklatanten Vertragsverstößen gekommen, die unser Geschäftsverhältnis erheblich belasten. Bitte geben Sie umgehend alle laufenden Verordnungen in die Praxis oder brechen diese ggf. ab. Des weiteren mache ich Sie darauf aufmerksam, dass Sie umgehend sämtliche Patientenakten herausgeben. Sollten mir in diesen weitere Verstöße auffallen weise ich Sie schon jetzt darauf hin, dass diese evtl. von mir nicht Vergütet werden und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können."
Du musst aber Vertragliche Regelungen beachten. Hast du Bspw. in deinem Vertrag keinerlei fristlose Kündigungsgründe genannt, könnte es schwieriger werden.
MFG
Meitao
Sowohl bei außerordentlich Kündigung (fristlos) wie auch bei einer Freistellung (d.h. es werden keine Aufträge mehr erteilt), was ja auf das selbe hinausläuft, kann der freie Mitarbeiter rechtlich dagegen vorgehen.
Bekäme er Recht, müsste ihm der Auftraggeber Honorare auszahlen die etwa dem entsprechen was er normalerweise in einer regulären KF, verdienen würde. Gruß S.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für eure Infos. hab heut nochmal nen Termin beim Anwalt.
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BeCz schrieb:
Momentmal wenn z.B. in einem FM Vertrag eine Kündigungsfrist z.B. von 2 Monaten drin steht und ich als FM eine neue Stelle habe, kann ich z.B. auch sagen ich nehme keine Aufträge mehr von der alten Praxis an!! Dann sind die Kündigungsfristen so oder so hin fällig oder??
Zwischen anständigen und fairen Vertragspartnern wird man sich aber i.d.R. hoffentlich einigen, d.h. peu a peu reduzieren und im Verlauf der vereinbarten KF, eine vernünftigen Übergang organisieren.
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Shakespeare schrieb:
Nein eigentlich ist man auch als FM an Kündigungsfristen gebunden, d.h. wenn man Aufträge ablehnt, die weit über das Maß hinausgehen, was man sonst macht und dem Unternehmen dadurch ein finanzieller Schaden entsteht verhält man sich vertragswidrig und kann auf Entschädigung verklagt werden.
Zwischen anständigen und fairen Vertragspartnern wird man sich aber i.d.R. hoffentlich einigen, d.h. peu a peu reduzieren und im Verlauf der vereinbarten KF, eine vernünftigen Übergang organisieren.
Aber der PI kann ja auch dem FM keine Aufträge erteilen dazu ist er nicht verpflichtet also würde er dem FM das unternehmerische Risiko erhöhen, dann kann der FM Ihn ja auch nicht verklagen.
Und noch was anderes viele Praxen arbeiten mit einer 3 monatigen Kündigungsfrist die aber nur zu trifft wenn nach Tarif bezahlt wird was in vielen Praxis nicht der Fall dann gilt nur eine 14 tägige Kündigungsfrist!!!
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BeCz schrieb:
Als FM ist man nicht weisungsgebunden und kann seine Arbeitszeiten selber bestimmen und kann z.b. von 20 Std. auf 2 Std. reduzieren oder der FM nimmt spontan Urlaub. Was will der PI dann machen??Natürlich wäre es nicht die feine Englische Art so zu gehen!!!!
Aber der PI kann ja auch dem FM keine Aufträge erteilen dazu ist er nicht verpflichtet also würde er dem FM das unternehmerische Risiko erhöhen, dann kann der FM Ihn ja auch nicht verklagen.
Und noch was anderes viele Praxen arbeiten mit einer 3 monatigen Kündigungsfrist die aber nur zu trifft wenn nach Tarif bezahlt wird was in vielen Praxis nicht der Fall dann gilt nur eine 14 tägige Kündigungsfrist!!!
BeCz schrieb:
> Und noch was anderes viele Praxen arbeiten mit einer 3
> monatigen Kündigungsfrist die aber nur zu trifft wenn nach
> Tarif bezahlt wird was in vielen Praxis nicht der Fall dann
> gilt nur eine 14 tägige Kündigungsfrist!!!
Nein KF sind in Dienstverträgen durchaus frei aus handelbar und damit verbindlich. Die genannten 14 Tage zum Monatsende gelten nur dann, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Tarifliche Bindungen gibt es bei solchen Verträgen nicht, dass gehört in den Arbeitnehmer-Arbeitgeber Bereich.
Dein Wissen scheint mir, mal nett formuliert, doch etwas sehr lückenhaft und durcheinander zu sein...
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Shakespeare schrieb:
Nein du irrst dich! Verträge zwischen Auftraggeber/Praxisinhaber (s.a. BGB "Dienstverträge") und selbständigen Mitarbeiter sind so einzuhalten wie vereinbart. Fehlen diese, gelten die gesetzlichen Vorgaben des BGB und wie von mir beschrieben: die "übliche" Praxis. Man kann nicht etwas vereinbaren und sich dann, wenn es einem passt, mit dem Argument: "Selbständige können tun und lassen was und wie viel sie wollen", aus allen Verträgen/Vereinbarungen heraus stehlen und damit den Vertragspartnern finanziellen Schaden zufügen! So etwas sollte man weder glauben geschweige denn vorschlagen, wenn man vernünftig denkt und sich informiert hat. Das viele so handeln und die Geschädigten nicht dagegen vorgehen (Gerichtsverfahren kosten Zeit und Geld und der Ausgang ist ungewiss) ist allerdings wohl traurige Realität, dahingehend stimmt die Tendenz deines Beitrages.
BeCz schrieb:
> Und noch was anderes viele Praxen arbeiten mit einer 3
> monatigen Kündigungsfrist die aber nur zu trifft wenn nach
> Tarif bezahlt wird was in vielen Praxis nicht der Fall dann
> gilt nur eine 14 tägige Kündigungsfrist!!!
Nein KF sind in Dienstverträgen durchaus frei aus handelbar und damit verbindlich. Die genannten 14 Tage zum Monatsende gelten nur dann, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Tarifliche Bindungen gibt es bei solchen Verträgen nicht, dass gehört in den Arbeitnehmer-Arbeitgeber Bereich.
Dein Wissen scheint mir, mal nett formuliert, doch etwas sehr lückenhaft und durcheinander zu sein...
Ich finde man soll reisende nicht aufhalten sie würden der Praxis mehr schädigen!!
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BeCz schrieb:
nein das stimmt nicht so ganz mit der Kündigungsfrist was Du schreibst ein befreundeter PI ist das so geschehen das die Therapeutin nach 14 Tagen kündigen konnte weil er eben nicht nach Tarif bezahlt hat!!! :point_up:
Ich finde man soll reisende nicht aufhalten sie würden der Praxis mehr schädigen!!
Du hast allerdings in so fern sicherlich Recht, dass es in der Realität so gut wie keinen Sinn macht 3 Monatige KF zu vereinbaren. Wenn eine Seite die Absprachen nicht einhält, kann man ohnehin seine Leistung ebenfalls verweigern. Auch wenn es menschliche Differenzen gibt, will sicherlich jede Partei schnell und sauber seiner Wege gehen. Ansonsten gilt nach meiner Auffassung, anders als du die Dinge beschrieben hast, dass die Grenzen der Freiheit als Selbständiger seine Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen (z.B. wem ich wie viele Aufträge erteile oder wie viele Aufträge ich annehme) da sind, wo man vertragliche Pflichten eingeht. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
Es gibt keinen übergeordneten Tarif zwischen FM und Praxisinhaber. Es gibt hier lediglich Honorare , z.B. 70% vom Umsatz oder 10€ pro geleisteter Therapie, die aber frei verhandelbar sind.
Du hast allerdings in so fern sicherlich Recht, dass es in der Realität so gut wie keinen Sinn macht 3 Monatige KF zu vereinbaren. Wenn eine Seite die Absprachen nicht einhält, kann man ohnehin seine Leistung ebenfalls verweigern. Auch wenn es menschliche Differenzen gibt, will sicherlich jede Partei schnell und sauber seiner Wege gehen. Ansonsten gilt nach meiner Auffassung, anders als du die Dinge beschrieben hast, dass die Grenzen der Freiheit als Selbständiger seine Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen (z.B. wem ich wie viele Aufträge erteile oder wie viele Aufträge ich annehme) da sind, wo man vertragliche Pflichten eingeht. Gruß S.
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Pharmg24 schrieb:
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Pharme608 schrieb:
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Pharmb316 schrieb:
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Shakespeare schrieb:
Gem. gesetzlicher Regelung, d.h. wenn vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, ist eine Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende(!) zulässig, wenn die Honorare monatlich fließen.
Sowohl bei außerordentlich Kündigung (fristlos) wie auch bei einer Freistellung (d.h. es werden keine Aufträge mehr erteilt), was ja auf das selbe hinausläuft, kann der freie Mitarbeiter rechtlich dagegen vorgehen.
Bekäme er Recht, müsste ihm der Auftraggeber Honorare auszahlen die etwa dem entsprechen was er normalerweise in einer regulären KF, verdienen würde. Gruß S.
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