Therapie und Training
in einer außergewöhnlichen Praxis
Exklusive Einrichtung, harmonische
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m2 große MTT-Fläche, mit
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Wir suchen ab dem 01.12.24 oder
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mit zur Zeit 7 Physiother...
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ich durchlaufe momentan das Statusfeststellungsverfahren mit anwaltlicher Hilfe. Ich mache ausschließlich Hausbesuche, gebe einmal im Monat meine Rezepte zur PI und erwirtschafte knapp die Hälfte meiner Umsätze durch einen hohen Anteil von Privatpatienten. Ich erfülle alle Kriterien die nötig sind und zwar konsequent gelebt im Arbeitsalltag. Die Ablehnung kam trotzdem.
Ich habe keine Zulassung als Heilmittelerbringer.
Ich habe keine vertragliche Beziehung zu den Patienten.
Ich habe keine eigene Betriebsstätte.
Ich habe kein unternehmerisches Risiko.
So die Kurzfassung der Ablehnung. Es wird auf ein Urteil aus dem März 2023 hingewiesen.
Der Widerspruch geht nächste Woche raus.
Gibt es hier irgendjemanden, der in den letzten eineinhalb Jahren FM geworden ist? Wie war euer Verfahren? Wie waren eure Begründungen? Ich hatte die Hoffnung, dass es bei mir so durch geht. Die Argumente kann ich nicht nachvollziehen, selbst eine Foto vom Büro mit der Ausstattung, die Fahrtenbücher und der ganze Kram haben nichts genutzt. Ich habe halt keine IK Nummer. Klar, sonst wäre ich ja auch PI und bräuchte kein Feststellungsverfahren.
Ich freue mich, von euren Erfahrungen zu hören und wünsche allen einschönes Wochenende.
Mokkatorte
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JürgenK schrieb:
Setze dich mit deinem RA mit RA Alt in Aachen zusammen , der hat in diesem Jahr mindestens einem Physio positiv helfen können ( er ist auch Anwalt vom VPT Berufdverband )
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Mokkatorte schrieb:
Hallo zusammen,
ich durchlaufe momentan das Statusfeststellungsverfahren mit anwaltlicher Hilfe. Ich mache ausschließlich Hausbesuche, gebe einmal im Monat meine Rezepte zur PI und erwirtschafte knapp die Hälfte meiner Umsätze durch einen hohen Anteil von Privatpatienten. Ich erfülle alle Kriterien die nötig sind und zwar konsequent gelebt im Arbeitsalltag. Die Ablehnung kam trotzdem.
Ich habe keine Zulassung als Heilmittelerbringer.
Ich habe keine vertragliche Beziehung zu den Patienten.
Ich habe keine eigene Betriebsstätte.
Ich habe kein unternehmerisches Risiko.
So die Kurzfassung der Ablehnung. Es wird auf ein Urteil aus dem März 2023 hingewiesen.
Der Widerspruch geht nächste Woche raus.
Gibt es hier irgendjemanden, der in den letzten eineinhalb Jahren FM geworden ist? Wie war euer Verfahren? Wie waren eure Begründungen? Ich hatte die Hoffnung, dass es bei mir so durch geht. Die Argumente kann ich nicht nachvollziehen, selbst eine Foto vom Büro mit der Ausstattung, die Fahrtenbücher und der ganze Kram haben nichts genutzt. Ich habe halt keine IK Nummer. Klar, sonst wäre ich ja auch PI und bräuchte kein Feststellungsverfahren.
Ich freue mich, von euren Erfahrungen zu hören und wünsche allen einschönes Wochenende.
Mokkatorte
Hier z.B. und noch Weiteres in diesem Unterforum.
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pt ani schrieb:
https://www.physio.de/community/freie-mitarbeiter/abhaengig-laut-drv/18/575543/1
Hier z.B. und noch Weiteres in diesem Unterforum.
Die Artikel bei uns kenne ich alle. Aber wo sind denn die angeblich über 100 FM, die Rechtsanwalt Alt jährlich durch bekommt? Da lesen bestimmt einige hier mit. Und die, die so wie ich andere Fachanwälte bemüht haben.
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Mokkatorte schrieb:
Danke schon mal.
Die Artikel bei uns kenne ich alle. Aber wo sind denn die angeblich über 100 FM, die Rechtsanwalt Alt jährlich durch bekommt? Da lesen bestimmt einige hier mit. Und die, die so wie ich andere Fachanwälte bemüht haben.
LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2023 - L 2 BA 39/22 - abhängige Beschäftigung; funktionsgerecht dienende Teilhabe am Arbeitsproz)
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Johnny Doe schrieb:
Das ist ja das ätzende. Im Alltag kontrolliert kein PI die Tätigkeit der AN, aber beim Statusfestellungverfahren spielt das plötzlich eine große Rolle. Tja. So ist es halt. Dazu werden noch der Vollständigkeit halber weitere Punkte gegen FM aufgeführt und schon ist der Ofen aus. Richtig blöd, wenn das FM Ding schon einige Jahre gelaufen ist. Na ja, eigentlich selbst Schuld.
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Johnny Doe schrieb:
„Eine vom abrechnenden therapeutischen Unternehmen übernommene Gesamtverantwortung für die fach- und vertragsgerechte Leistungserbringung spricht indiziell für eine funktionsgerecht dienende Einbindung der herangezogenen Therapeuten in den Arbeitsprozess und damit für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung."
LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2023 - L 2 BA 39/22 - abhängige Beschäftigung; funktionsgerecht dienende Teilhabe am Arbeitsproz)
Momentan strebt die DRV ein Musterverfahren vor dem BSG an. Deshalb wird ständig auf abhängig beschäftigt entschieden. Die eigene Argumentation spielt dabei keine Rolle.
Das was Du schilderst, ist eine Selbständigkeit. Einfach Klage einreichen und dem Gericht vertrauen. Die letzten Verfahren vor dem LSG BW und Saarland wurden auf Selbständigkeit entschieden.
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Ich verdiene so viel Geld wie noch nie, zahle soviel Rentenversicherung wie noch nie, habe mir dieses Jahr sogar Rentenpunkte gekauft, um meine spärliche Rente aufzupolieren und dann wollen die mir ein Bein stellen? Das verstehe wer will.
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Mokkatorte schrieb:
Ja, notfalls muss wohl geklagt werden. Jetzt gibt's erstmal den Widerspruch und alles weitere ergibt sich. Klein beigeben ist keine Alternative.
Ich verdiene so viel Geld wie noch nie, zahle soviel Rentenversicherung wie noch nie, habe mir dieses Jahr sogar Rentenpunkte gekauft, um meine spärliche Rente aufzupolieren und dann wollen die mir ein Bein stellen? Das verstehe wer will.
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katharina44 schrieb:
Woher weißt du von dem Musterverfahren vor dem BSG?Wo kann ich mich darüber informieren?
Landesrecht BW
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Johnny Doe schrieb:
Guck dir einmal dieses sehr aktuelle Urteil an. Da wird auch auf das LSG Urteil vom 17.03.2023 eingegangen.
Landesrecht BW
„Die Revision war nicht zuzulassen, da Gründe hierfür (vgl. § 160 Abs. 2 SGG) nicht vorliegen. Maßgeblich sind die konkreten Umstände des Einzelfalls. Der Rechtssache kommt daher keine grundsätzliche Bedeutung zu."
Es ist ein Einzelfallurteil, aber vielleicht passen einige Punkte bei dir. Vor allem hat das Urteil vom LSG vom 17.03.2023 entgegen der Behauptung der DRV keinen Automatismus für eine abhängige Beschäftigung.
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Johnny Doe schrieb:
Die DRV wollte hieraus ein Grundsatzurteil machen, aber die Revision wurde nicht zugelassen.
„Die Revision war nicht zuzulassen, da Gründe hierfür (vgl. § 160 Abs. 2 SGG) nicht vorliegen. Maßgeblich sind die konkreten Umstände des Einzelfalls. Der Rechtssache kommt daher keine grundsätzliche Bedeutung zu."
Es ist ein Einzelfallurteil, aber vielleicht passen einige Punkte bei dir. Vor allem hat das Urteil vom LSG vom 17.03.2023 entgegen der Behauptung der DRV keinen Automatismus für eine abhängige Beschäftigung.
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Johnny Doe schrieb:
„Die Annahme von Beschäftigung kann nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. BSG, a.a.O., Rdnr. 25) nicht ohne Weiteres darauf gestützt werden, dass die rechtliche Ausgestaltung der Beziehung zwischen der Klägerin und der Beigeladenen durch "zwingende" Vorgaben des Leistungserbringerrechts der GKV definiert bzw. determiniert sei; es kann nicht angenommen werden, dass der Klägerin hierdurch auch eine entscheidende Weisungs- und Entscheidungsbefugnis zugekommen und die Beigeladene deshalb in die von der Klägerin vorgegebene Arbeitsorganisation notwendig eingegliedert gewesen sei. Das Zulassungserfordernis für Heilmittelerbringer der gesetzlichen Krankenversicherung bedingt somit nicht, dass die für diese tätigen Personen sozialversicherungsrechtlich stets den Status als Beschäftigte innehaben. Maßgebend für die Beurteilung, ob Beschäftigung iS von § 7 Abs. 1 S 1 SGB IV oder Selbstständigkeit vorliegt, sind jedoch daher stets die konkreten Umstände des Einzelfalls (vgl. BSG, a.a.O., Rdnr. 30)."
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Mokkatorte schrieb:
@Johnny Doe vielen Dank. Das sind schon mal wichtige und handfeste Infos.
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Clearer schrieb:
@Johnny Doe Es gibt 14 LSG in Deutschland und aktuell mindestens 4 neuere Urteile, die das anders sehen. LSG BW, Saarland und Mecklenburg Vorpommern. Darüberhinaus wird vor Gericht immer der Einzelfall entschieden. Die DRV hätte gerne generell die abhängige Beschäftigung. Das ist juristisch halt nicht haltbar.
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Clearer schrieb:
@katharina44 An das BSG wird nur verwiesen, wenn es für das juristische System von grundlegender Bedeutung ist. Bisher ging kein einziges neueres LSG Urteil in diesem Bereich ans BSG, da eigentlich die grundlegenden Dinge schon einmal vor dem BSG geklärt wurden. Die DRV hat nur den Wunsch, dass es dazu kommt. Wünschen darf man immer.
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katharina44 schrieb:
@Clearer ja,da hast du recht.sieht RA Alt auch so,aber leider versucht sich die DRV durchzusetzen. Meine Beschwerde an das BA für soziale Sicherung wurde leider auch nur mit blabla beantwortet. Es wurde an die DRV weitergeleitet, die sich jetzt angepisst fühlt. Ein ewiges hin und her...
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Johnny Doe schrieb:
Im Bescheid der DRV wird großes Gewicht und eben auch ein behaupteter Automatismus auf das Urteil vom 17.03.2023 gelegt. Dem kann im Widerspruch entgegnet werden. Die anderen Behauptungen der DRV, oder soll ich sagen Lügen?, kann man auch leicht widerlegen. Das bringt aber alles nix, da der Widerspruch nicht einmal gelesen wird! Danach kommt die Klageschrift. Das Problem ist aber die lange Zeit, die dann ins Land geht. Wenn man einfach weitermacht mit FM, geht der PI ein hohes Risiko ein. Das ist letztendlich die Taktik der DRV.
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Mokkatorte schrieb:
@katharina44 Bist du ebenfalls in einem laufenden Feststellungsverfahren?
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katharina44 schrieb:
@Johnny Doe ja,so isses leider...es frisst mich auf,geht an die Substanz. Aber noch geb ich nicht auf.ich habe meine Beschwerde auch an Politiker weitergeleitet-null Resonanz. An die hundert physios, die durch den Anwalt ihren Status als FM bekommen haben, glaube ich nicht wirklich.
deshalb war auch meine Hoffnung, jemanden hier davon zu finden dem dies erfolgreich geglückt ist in letzter Zeit. Wenn du deine Erfahrungen (oder deinen Frust) mit mir teilen möchtest bin ich über eine PN erfreut.
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Mokkatorte schrieb:
@katharina44 stimmt leider.
deshalb war auch meine Hoffnung, jemanden hier davon zu finden dem dies erfolgreich geglückt ist in letzter Zeit. Wenn du deine Erfahrungen (oder deinen Frust) mit mir teilen möchtest bin ich über eine PN erfreut.
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Johnny Doe schrieb:
@katharina44 Das ist das Gemeine im Umgang mit Behörden. Einem selbst betrifft die Entscheidung gravierend und man fühlt sich persönlich enttäuscht. Glaubst du, dass es den Mitarbeiter auch nur irgendwie kratzt? Natürlich nicht. Die haben für Fehlentscheidungen auch keinerlei Konsequenzen zu befürchten. Drehen sich einfach um und machen den gleichen Mist beim nächsten wieder von vorne. Vielleicht hilft diese Erkenntnis etwas Abstand zu der Gelegenheit zu gewinnen. Leicht gesagt, denn es geht ja um deine Existenz. Jaja Herr Lindner: „Deutschland soll Gründerland Nummer 1 werden".
Genau.Und es geht um meinen Ruf. Und ich werde immer wieder den Widerspruch einreichen- mal sehen, wann es der DRV zu blöde ist. Und dann werde ich wieder eine Beschwerde einreichen.Es lebe der PC und die Kopiertaste!!!!wink
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katharina44 schrieb:
@Johnny Doe
Genau.Und es geht um meinen Ruf. Und ich werde immer wieder den Widerspruch einreichen- mal sehen, wann es der DRV zu blöde ist. Und dann werde ich wieder eine Beschwerde einreichen.Es lebe der PC und die Kopiertaste!!!!wink
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Clearer schrieb:
@Johnny Doe Die Rechtsprechung ist ja keine Lotterie. Wenn man als PI weiß was man da tut, kann einem die DRV egal sein. Die schreiben halt in die Bescheide Ihre Wünsche für die Zukunft rein. Mehr nicht. Darüberhinaus ist eine Bundesbehörde an das BSG gebunden. Das wird auf der HP der DRV genauso kommuniziert. Es stehen aber zur Zeit nur LSG Urteile in den Bescheiden. Schon komisch.
Bedeutet das Folgende eigentlich gar nichts???
Selbst, wenn man alles erfüllt, wird es nicht berücksichtigt:
Auszug aus dem Katalog der DRV:Physiotherapeuten, Krankengymnasten
Das Bundessozialgericht hatte mit Urteilen vom 14.09.1989 – 12 RK 64/87 – und – 12 RK2/88 – (USK 8954) entschieden, dass Physiotherapeuten, Krankengymnasten und ähnliche
Berufsgruppen auch dann nicht abhängig beschäftigt sind, wenn sie wegen fehlender Zulassung nicht zur direkten Abrechnung der erbrachten Leistung mit den Krankenkassen berechtigt sind, aber mit dem Praxisinhaber einen Vertrag über die Tätigkeit als freier Mitarbeitergeschlossen haben. Das BSG hatte festgestellt, dass vertragliche Abreden für die Frage der Versicherungspflicht von Bedeutung sein können, insbesondere dann, wenn die Beziehungen der Beteiligten tatsächlich entsprechend der getroffenen Abreden gestaltet worden sind.
Diese Rechtsprechung hat über die entschiedenen Fälle hinaus keine Bedeutung. Physiotherapeuten, Krankengymnasten und ähnliche Berufsgruppen zählen grundsätzlich zu den abhängig Beschäftigten, wenn sie über keine eigene Betriebsstätte verfügen, Arbeitsgeräte und -materialien durch den Praxisinhaber gestellt werden, sie nur für eine Praxis (einen Auftraggeber) arbeiten, sie keine Eigenwerbung betreiben und keine eigenen Rechnungen stellen. Werden darüber hinaus von den freiberuflich tätigen Mitarbeitern die gleichen Arbeiten verrichtet wie von den festangestellten Krankengymnasten, Physiotherapeuten oder ähnlichen Berufsgruppen, ist dies ebenfalls ein Indiz für eine abhängige Beschäftigung. Selbständig tätige Physiotherapeuten/Krankengymnasten, die überwiegend auf ärztliche Verordnung tätig werden, unterliegen nach § 2 Satz 1 Nr. 2 SGB VI der Rentenversicherungspflicht, sofern sie im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen.
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katharina44 schrieb:
@Clearer
Bedeutet das Folgende eigentlich gar nichts???
Selbst, wenn man alles erfüllt, wird es nicht berücksichtigt:
Auszug aus dem Katalog der DRV:Physiotherapeuten, Krankengymnasten
Das Bundessozialgericht hatte mit Urteilen vom 14.09.1989 – 12 RK 64/87 – und – 12 RK2/88 – (USK 8954) entschieden, dass Physiotherapeuten, Krankengymnasten und ähnliche
Berufsgruppen auch dann nicht abhängig beschäftigt sind, wenn sie wegen fehlender Zulassung nicht zur direkten Abrechnung der erbrachten Leistung mit den Krankenkassen berechtigt sind, aber mit dem Praxisinhaber einen Vertrag über die Tätigkeit als freier Mitarbeitergeschlossen haben. Das BSG hatte festgestellt, dass vertragliche Abreden für die Frage der Versicherungspflicht von Bedeutung sein können, insbesondere dann, wenn die Beziehungen der Beteiligten tatsächlich entsprechend der getroffenen Abreden gestaltet worden sind.
Diese Rechtsprechung hat über die entschiedenen Fälle hinaus keine Bedeutung. Physiotherapeuten, Krankengymnasten und ähnliche Berufsgruppen zählen grundsätzlich zu den abhängig Beschäftigten, wenn sie über keine eigene Betriebsstätte verfügen, Arbeitsgeräte und -materialien durch den Praxisinhaber gestellt werden, sie nur für eine Praxis (einen Auftraggeber) arbeiten, sie keine Eigenwerbung betreiben und keine eigenen Rechnungen stellen. Werden darüber hinaus von den freiberuflich tätigen Mitarbeitern die gleichen Arbeiten verrichtet wie von den festangestellten Krankengymnasten, Physiotherapeuten oder ähnlichen Berufsgruppen, ist dies ebenfalls ein Indiz für eine abhängige Beschäftigung. Selbständig tätige Physiotherapeuten/Krankengymnasten, die überwiegend auf ärztliche Verordnung tätig werden, unterliegen nach § 2 Satz 1 Nr. 2 SGB VI der Rentenversicherungspflicht, sofern sie im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen.
Es gibt aber keinerlei BSG Urteil, dass das so sieht. Die DRV behauptet einfach zunächst irgendwas. Ohne rechtliche Grundlage. Das Ziel ist klar. Möglichst viele Klagen vor dem SG zu provozieren, dann LSG in der Hoffnung, dass irgendein Richter die Revision vor dem BSG zulässt. Und das BSG wird sich dann wahrscheinlich wieder ähnlich äußern wie im Urteil vom 24.03.2016.
Wenn Du Recht bekommen möchtest, musst Du vor Gericht gehen. Du benötigst dazu keinen Anwalt. Ich hab's auch selbst gemacht. Nicht jeder Anwalt ist gut und sein Geld wert.
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Clearer schrieb:
@katharina44 Katharina, die DRV schreibt momentan in fast jeden Bescheid, dass PT, aufgrund der Vorgaben aus dem Bundesrahmen-Vertrag, generell abhängig beschäftigt sind. Auch in unseren aktuellen Bescheiden steht das.
Es gibt aber keinerlei BSG Urteil, dass das so sieht. Die DRV behauptet einfach zunächst irgendwas. Ohne rechtliche Grundlage. Das Ziel ist klar. Möglichst viele Klagen vor dem SG zu provozieren, dann LSG in der Hoffnung, dass irgendein Richter die Revision vor dem BSG zulässt. Und das BSG wird sich dann wahrscheinlich wieder ähnlich äußern wie im Urteil vom 24.03.2016.
Wenn Du Recht bekommen möchtest, musst Du vor Gericht gehen. Du benötigst dazu keinen Anwalt. Ich hab's auch selbst gemacht. Nicht jeder Anwalt ist gut und sein Geld wert.
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katharina44 schrieb:
@Clearer bist du als PI oder als FM vor Gericht gegangen?
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Clearer schrieb:
@katharina44 Als PI. Ein FM hat ja gar kein Interesse zu klagen. Er ist ja nicht wirklich betroffen. Der PI muss sich Sorgen machen. Nicht der FM.
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katharina44 schrieb:
Eigentlich geht's mir als FM um meinen Ruf und ums Prinzip. Die PI klagt in meinem Fall nicht.
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Mokkatorte schrieb:
@katharina44 mir stellt sich die Frage ob ein FM überhaupt vor dem Sozialgericht klagen kann. Er ist ja nicht belangt worden. Wenn irgendwann der Widerspruch durch ist und die Selbständigkeit festgestellt wurde, gibt es vielleicht die Möglichkeit gezahlte Beträge zurück zu bekommen. Aber das wäre Sache der PI. So jedenfalls mein laienhaftes Rechtsempfinden.
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katharina44 schrieb:
thinking_facemmmh...
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Clearer schrieb:
@katharina44 Naja, kannst Du gerne machen. Nachzahlungen leistet aber nur der PI. Er kann aber den AN Anteil bei Dir holen. Du bekommst dafür alle gezahlten DRV Beiträge wieder zurück. Beteiligt er sich wenigstens an den Anwaltskosten?
Ein selbständiger FM ist in der DRV Beitragspflichtig, solange er keine eigenen Arbeitnehmer über Mini-Job Grenze beschäftigt.
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Clearer schrieb:
@Mokkatorte Sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer können klagen. Wenn die Selbstständigkeit festgestellt wird, gibts auch keine Beträge, die zurück gezahlt werden müssen. Welche sollen das sein?
Ein selbständiger FM ist in der DRV Beitragspflichtig, solange er keine eigenen Arbeitnehmer über Mini-Job Grenze beschäftigt.
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Mokkatorte schrieb:
@Clearer ok. Das war unklar meinerseits. Ich habe ein wenig gegoogelt. Es ist wohl ein Unterschied ob der Status nach einer Betriebsprüfung festgestellt werden soll oder freiwillig das Verfahren angestoßen wird. Freiwillig ist die Zahlung wohl nach endgültiger Feststellung erforderlich, also erst nach allen Widersprüchen und Klagen. Nach Betriebsprüfung angefordert ist der PI anscheinend zu sofortiger Zahlung verpflichtet und kann später eventuell seine Zahlungen an die DRV zurückfordern.
Der hat doch das Problem an der Backe und nicht Du.
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Clearer schrieb:
@Mokkatorte Ich gehe jetzt mal stark davon aus, dass Du noch nie mit diesem Thema zu tun hattest. Wenn Du FM bist, warum kümmerst Du Dich um die Feststellung des Erwerbsstatus und nicht der PI?
Der hat doch das Problem an der Backe und nicht Du.
Da gebe ich dir völlig recht. Das Problembewußtsein ihrerseits ist nicht besonderlich stark ausgeprägt. Um es vorsichtig zu formulieren. Sie ins Messer laufenzu lassen finde ich unfair.
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Mokkatorte schrieb:
@Clearer
Da gebe ich dir völlig recht. Das Problembewußtsein ihrerseits ist nicht besonderlich stark ausgeprägt. Um es vorsichtig zu formulieren. Sie ins Messer laufenzu lassen finde ich unfair.
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Clearer schrieb:
@Mokkatorte Eine aufrichtige Haltung, die eigentlich mit einem Gespräch über die Problematik vollständig gewahrt wird.
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physiobogen schrieb:
@Mokkatorte Ich hatte und habe aktuell auch einen freien Mitarbeiter. Und ich mache keine Prüfung des Status. Und würde auch nicht wollen, das es der freie Mitarbeiter macht. Dafür habe ich bestimmte Gründe.
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Mokkatorte schrieb:
@physiobogen hast du keine Bedenken, dass das nach einer der regelmäßigen Betriebsprüfungen auf euch zwangsweise zu kommt? Ich habe das Statusverfahren in enger Absprache mit meiner PI angestoßen.
Was machst du bei einer Betriebsprüfung?
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sabine963 schrieb:
@physiobogen
Was machst du bei einer Betriebsprüfung?
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Clearer schrieb:
@sabine963 Lieber Betriebsprüfung als die Schikane der Clearingstelle.
Nach der Betriebsprüfung ging er dann in die Insolvenz (inkl. Privatvermögen). Er musste sämtliche SV-Beiträge über mehrere Jahre nachzahlen, da der Sozialversicherungsprüfer eine abhängige Beschäftigung sämtliche seiner FM beschieden hatte. Die rückwirkend fällige SV-Beiträge können nur für einen sehr beschränkten Zeitraum (ich meine 3 Monate) beim FM zurückgeholt werden. Also blieb er auf den Kosten sitzen, die er dann wohl nicht bezahlen konnte.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Clearer Ich errinere mich noch an einem Fall vor einige Jahren hier im Kreis. Der Kollege hatte mehrere FM, alle ohne Statusfestellung.
Nach der Betriebsprüfung ging er dann in die Insolvenz (inkl. Privatvermögen). Er musste sämtliche SV-Beiträge über mehrere Jahre nachzahlen, da der Sozialversicherungsprüfer eine abhängige Beschäftigung sämtliche seiner FM beschieden hatte. Die rückwirkend fällige SV-Beiträge können nur für einen sehr beschränkten Zeitraum (ich meine 3 Monate) beim FM zurückgeholt werden. Also blieb er auf den Kosten sitzen, die er dann wohl nicht bezahlen konnte.
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Johnny Doe schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Die Sozialversicherungsbeiträge der letzten drei Monate können mit zukünftigen Gehältern verrechnet werden. Außerdem sind es nicht per se alle Sozialversicherungsbeiträge. Die Krankenkasse und Pflegeversicherung erst wenn in der versicherungsrechtlichen Beurteilung eine hauptberuflich abhänge Beschäftigung festgestellt wird.
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Clearer schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Er hätte klagen können.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Clearer Hat er auch. Die Insolvenz passierte nach dem Prozess, da ihm keinen weiteren Aufschub der Zahlung gewährt wurde. Außerdem kamen dann auch noch die Kosten für den Rechtsstreit bei ihm darauf. Und bei den im Raum stehenden Summen, war das mit Sicherheit nicht wenig.
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Clearer schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Er hat das Risiko höchstwahrscheinlich unterschätzt oder sich nicht damit beschäftigt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Clearer Genau aus diesem Grund arbeiten wir grundsätzlich nicht mit FM. Meine früherer Praxismitinhaber hatte das Problem als FM selbst schon in 1984. So alt ist die Geschichte eigentlich schon.
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Clearer schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Kann ich sehr gut verstehen.
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Clearer schrieb:
Das LSG Niedersachsen Bremen hat schon vor 10 Jahren in einem Urteil in den Vorgaben durch das Leistungserbringerrecht die abhängige Beschäftigung gesehen. Zuvor gabs Urteile aus Bayern dazu. Das Ganze ging dann ans BSG. Mit Urteil vom 24.03.2016 sah das BSG das Ganze etwas anders und hat das LSG Niedersachsen Bremen in einigen Punkten korrigiert.
Momentan strebt die DRV ein Musterverfahren vor dem BSG an. Deshalb wird ständig auf abhängig beschäftigt entschieden. Die eigene Argumentation spielt dabei keine Rolle.
Das was Du schilderst, ist eine Selbständigkeit. Einfach Klage einreichen und dem Gericht vertrauen. Die letzten Verfahren vor dem LSG BW und Saarland wurden auf Selbständigkeit entschieden.
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Mokkatorte schrieb:
Wahrscheinlich ist das natürlich gaaanz anders als bei uns. Mein Schornsteifeger hat auch keine Betriebsstätte, ist immer unterwegs. Da zweifelt auch niemand an der Selbständigkeit.
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physiobogen schrieb:
Der Vergleich hinkt etwas. Ein Schornsteinfeger braucht keine Betriebsstätte, um seinen Beruf auszuüben. Physios mit Kassenzulassung brauchen eine, die sogar einige Vorgaben erfüllen muss.
Betriebsstätte ist grundsätzlich kein zwingendes Metkmal für Selbstständigkeit.
Zulassung als PI hat Grundsätzlich rechtlich nichts mit Selbstständig oder abhängig beschäftigt, gibt unzählige Selbstständige ohne Betriebsstätte - dss ist ein Steuerrechtlicher Begriff.
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Gert Winsa schrieb:
@physiobogen
Betriebsstätte ist grundsätzlich kein zwingendes Metkmal für Selbstständigkeit.
Zulassung als PI hat Grundsätzlich rechtlich nichts mit Selbstständig oder abhängig beschäftigt, gibt unzählige Selbstständige ohne Betriebsstätte - dss ist ein Steuerrechtlicher Begriff.
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Seelchen schrieb:
übrigens beschäftigt die DRV auch freie Mitarbeiter im IT-Bereich. nur mal so nebenbei erwähnt.
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