Das GPR Gesundheits- und
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
Kann man FM fristlos kündigen, hat noch keinen Vertrag
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo
Kann man FM fristlos kündigen, hat noch keinen Vertrag
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Gib ihm einfach keine Aufträge,wo ist das Problem? Oder etwa Scheinselbsständigkeit? Vg
Das ist das Problem:
§ 621
Kündigungsfristen bei Dienstverhältnissen.
Bei einem Dienstverhältnis, das kein Arbeitsverhältnis im Sinne des § 622 ist, ist die Kündigung zulässig,
1. wenn die Vergütung nach Tagen bemessen ist, an jedem Tag für den Ablauf des folgenden Tages;
2. wenn die Vergütung nach Wochen bemessen ist, spätestens am ersten Werktag einer Woche für den Ablauf des folgenden Sonnabends;
3. wenn die Vergütung nach Monaten bemessen ist, spätestens am 15. eines Monats für den Schluss des Kalendermonats;
4. wenn die Vergütung nach Vierteljahren oder längeren Zeitabschnitten bemessen ist, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen für den Schluss eines Kalendervierteljahrs;
5. wenn die Vergütung nicht nach Zeitabschnitten bemessen ist, jederzeit; bei einem die Erwerbstätigkeit des Verpflichteten vollständig oder hauptsächlich in Anspruch nehmenden Dienstverhältnis ist jedoch eine Kündigungsfrist von zwei Wochen einzuhalten.
Bis zum Ende der Kündigungsfrist hat der Dienstberechtigte/FM Anspruch auf das Durchschnittshonorar der letzten 3 Monate.
Kommt der Dienstherr in Zahlungsverzug, droht Klage nach BGB § 621 :smile: :sunglasses:
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carotis schrieb:
Jens Knüppel schrieb am 21.9.14 16:39:
Gib ihm einfach keine Aufträge,wo ist das Problem? Oder etwa Scheinselbsständigkeit? Vg
Das ist das Problem:
§ 621
Kündigungsfristen bei Dienstverhältnissen.
Bei einem Dienstverhältnis, das kein Arbeitsverhältnis im Sinne des § 622 ist, ist die Kündigung zulässig,
1. wenn die Vergütung nach Tagen bemessen ist, an jedem Tag für den Ablauf des folgenden Tages;
2. wenn die Vergütung nach Wochen bemessen ist, spätestens am ersten Werktag einer Woche für den Ablauf des folgenden Sonnabends;
3. wenn die Vergütung nach Monaten bemessen ist, spätestens am 15. eines Monats für den Schluss des Kalendermonats;
4. wenn die Vergütung nach Vierteljahren oder längeren Zeitabschnitten bemessen ist, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen für den Schluss eines Kalendervierteljahrs;
5. wenn die Vergütung nicht nach Zeitabschnitten bemessen ist, jederzeit; bei einem die Erwerbstätigkeit des Verpflichteten vollständig oder hauptsächlich in Anspruch nehmenden Dienstverhältnis ist jedoch eine Kündigungsfrist von zwei Wochen einzuhalten.
Bis zum Ende der Kündigungsfrist hat der Dienstberechtigte/FM Anspruch auf das Durchschnittshonorar der letzten 3 Monate.
Kommt der Dienstherr in Zahlungsverzug, droht Klage nach BGB § 621 :smile: :sunglasses:
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Wonderwoman schrieb:
Wo steht denn das mit dem Durchschnittsgehalt? Und seit wann ist der PI beim FM ein Dienstherr? Ach ja... der FM ist ja auch nicht selbständig, sondern Scheinselbständiger und somit AN. Jetzt verstehe ich das... :smile:
Wo steht denn das mit dem Durchschnittsgehalt? Und seit wann ist der PI beim FM ein Dienstherr? Ach ja... der FM ist ja auch nicht selbständig, sondern Scheinselbständiger und somit AN. Jetzt verstehe ich das... :smile:
Du verstehst nicht. :point_up:
Juristisch wird ein Auftraggeber, welcher kein Arbeitgeber ist als Dienstherr bezeichnet.
Viele böse PI meinen, sie können den FM "aushungern" in dem sie fristlos kündigen und die Honorarzahlung einstellen.
Fakt ist: Wo sich ein Kläger findet, findet sich ein Richter. :sunglasses:
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carotis schrieb:
Wonderwoman schrieb am 21.9.14 20:49:
Wo steht denn das mit dem Durchschnittsgehalt? Und seit wann ist der PI beim FM ein Dienstherr? Ach ja... der FM ist ja auch nicht selbständig, sondern Scheinselbständiger und somit AN. Jetzt verstehe ich das... :smile:
Du verstehst nicht. :point_up:
Juristisch wird ein Auftraggeber, welcher kein Arbeitgeber ist als Dienstherr bezeichnet.
Viele böse PI meinen, sie können den FM "aushungern" in dem sie fristlos kündigen und die Honorarzahlung einstellen.
Fakt ist: Wo sich ein Kläger findet, findet sich ein Richter. :sunglasses:
Laut Wikipedia können nur Behörden und in ganz wenigen Ausnahmen Privatunternehmen Dienstherrn werden.
Und schaust Du hier: Link
Und nebenbei... auch wieder ein Argument GEGEN FMs.
Auch ja... eine Quelle für Deine Behauptung hast Du weiterhin nicht geliefert...
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Wonderwoman schrieb:
Dann nennen mir bitte ein Stelle, wo der "Dienstherr" genau so definiert wird.
Laut Wikipedia können nur Behörden und in ganz wenigen Ausnahmen Privatunternehmen Dienstherrn werden.
Und schaust Du hier: Link
Und nebenbei... auch wieder ein Argument GEGEN FMs.
Auch ja... eine Quelle für Deine Behauptung hast Du weiterhin nicht geliefert...
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Jens Knüppel schrieb:
Carotis behandelt lieber als Ratschläge zu erteilen. Der FM ist Unternehmer und hat ein Werkvertragsverhältnis. sonst könnten wir Dein 622 ja mal bei den Krankenkassen ansetzten vorausgesetzt Du bist Niedergelassen.
Dann nennen mir bitte ein Stelle, wo der "Dienstherr" genau so definiert wird.
Laut Wikipedia können nur Behörden und in ganz wenigen Ausnahmen Privatunternehmen Dienstherrn werden.
Und schaust Du hier:
Und nebenbei... auch wieder ein Argument GEGEN FMs.
Auch ja... eine Quelle für Deine Behauptung hast Du weiterhin nicht geliefert...
Schau hier: Freie Mitarbeit
Freie Mitarbeiter sind Personen, die vereinbarungsgemäß dem Auftraggeber nicht ihre Arbeitskraft, sondern nur das Ergebnis ihrer Arbeit schulden. Grundlage ihrer Arbeit ist ein Dienstvertrag mit dem Auftraggeber ("Dienstherr").
Der freie Mitarbeiter erbringt aufgrund eines abgeschlossenen Dienstvertrages eine Dienstleistung.
Dabei steht der freie Mitarbeiter im Unterschied zum Arbeitnehmer nicht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis zu seinem Dienstherrn. Vielmehr gilt ein freier Mitarbeiter als selbstständig, unterliegen somit nicht denselben sozialversicherungs- und arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen wie Arbeitnehmer. Er übernimmt einzelne, nicht unmittelbar aufeinanderfolgende Aufträge, wobei ihm die Aufnahme der einzelnen Leistungsverpflichtungen und die Ausführung ihrer Arbeit in weitem Rahmen freigestellt ist. Daher unterliegt der freie Mitarbeiter auch nicht der Sozialversicherungspflicht. Als Entgelt erhält der freie Mitarbeiter ein Honorar. Dieses muss er in der Regel selbst versteuern. Freie Mitarbeiter erbringen ihre Dienstleistungen gegen Honorar, haben keinen Anspruch auf Urlaub und Entgelt-Fortzahlung im Krankheitsfall.
In der Praxis ist der Status des freien Mitarbeiters häufig nicht eindeutig bestimmbar. So sind eine Reihe von Kriterien entwickelt worden um eine Abgrenzung zwischen dem selbstständigen freien Mitarbeiter und einer arbeitnehmerähnlichen Beschäftigung zu erreichen. Maßgebliche Kriterien sind die wirtschaftliche und persönliche Unabhängigkeit des freien Mitarbeiters.
Sind diese eingeschränkt - z. B. persönliche oder fachliche Weisungsgebundenheit - so handelt es sich in der Regel um einen abhängigen Beschäftigten.
Das bedeutet: Der PI, welcher es nicht versteht mit dem FM rechtskonform umzugehen, kann die Quittung für sein Fehlverhalten bekommen. :kissing_closed_eyes:
Weitere Informationen:
Freie Mitarbeit - startothek - Existenzgründerglossar
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carotis schrieb:
Wonderwoman schrieb am 22.9.14 10:28:
Dann nennen mir bitte ein Stelle, wo der "Dienstherr" genau so definiert wird.
Laut Wikipedia können nur Behörden und in ganz wenigen Ausnahmen Privatunternehmen Dienstherrn werden.
Und schaust Du hier:
Und nebenbei... auch wieder ein Argument GEGEN FMs.
Auch ja... eine Quelle für Deine Behauptung hast Du weiterhin nicht geliefert...
Schau hier: Freie Mitarbeit
Freie Mitarbeiter sind Personen, die vereinbarungsgemäß dem Auftraggeber nicht ihre Arbeitskraft, sondern nur das Ergebnis ihrer Arbeit schulden. Grundlage ihrer Arbeit ist ein Dienstvertrag mit dem Auftraggeber ("Dienstherr").
Der freie Mitarbeiter erbringt aufgrund eines abgeschlossenen Dienstvertrages eine Dienstleistung.
Dabei steht der freie Mitarbeiter im Unterschied zum Arbeitnehmer nicht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis zu seinem Dienstherrn. Vielmehr gilt ein freier Mitarbeiter als selbstständig, unterliegen somit nicht denselben sozialversicherungs- und arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen wie Arbeitnehmer. Er übernimmt einzelne, nicht unmittelbar aufeinanderfolgende Aufträge, wobei ihm die Aufnahme der einzelnen Leistungsverpflichtungen und die Ausführung ihrer Arbeit in weitem Rahmen freigestellt ist. Daher unterliegt der freie Mitarbeiter auch nicht der Sozialversicherungspflicht. Als Entgelt erhält der freie Mitarbeiter ein Honorar. Dieses muss er in der Regel selbst versteuern. Freie Mitarbeiter erbringen ihre Dienstleistungen gegen Honorar, haben keinen Anspruch auf Urlaub und Entgelt-Fortzahlung im Krankheitsfall.
In der Praxis ist der Status des freien Mitarbeiters häufig nicht eindeutig bestimmbar. So sind eine Reihe von Kriterien entwickelt worden um eine Abgrenzung zwischen dem selbstständigen freien Mitarbeiter und einer arbeitnehmerähnlichen Beschäftigung zu erreichen. Maßgebliche Kriterien sind die wirtschaftliche und persönliche Unabhängigkeit des freien Mitarbeiters.
Sind diese eingeschränkt - z. B. persönliche oder fachliche Weisungsgebundenheit - so handelt es sich in der Regel um einen abhängigen Beschäftigten.
Das bedeutet: Der PI, welcher es nicht versteht mit dem FM rechtskonform umzugehen, kann die Quittung für sein Fehlverhalten bekommen. :kissing_closed_eyes:
Weitere Informationen:
Freie Mitarbeit - startothek - Existenzgründerglossar
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Jens Knüppel schrieb:
Quelle?
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Jens Knüppel schrieb:
Quelle?
Quelle?
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carotis schrieb:
Jens Knüppel schrieb am 22.9.14 20:44:
Quelle?
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Der Dienstvertrag ist im BGB geregelt... ich kann dort nirgends diesbezüglich den Begriff "Dienstherr" finden.
Und wo bleibt die Quelle mit den 3 Monaten Durchschnitt zahlen? Das finde ich viel spannender!!!
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Wonderwoman schrieb:
Auch wenn Du hier eine Quelle nennst, so muss ich Dir sagen, dass der Begriff "Dienstherr" hier nicht korrekt verwendet wird.
Der Dienstvertrag ist im BGB geregelt... ich kann dort nirgends diesbezüglich den Begriff "Dienstherr" finden.
Und wo bleibt die Quelle mit den 3 Monaten Durchschnitt zahlen? Das finde ich viel spannender!!!
Auch wenn Du hier eine Quelle nennst, so muss ich Dir sagen, dass der Begriff "Dienstherr" hier nicht korrekt verwendet wird.
Der Dienstvertrag ist im BGB geregelt... ich kann dort nirgends diesbezüglich den Begriff "Dienstherr" finden.
Und wo bleibt die Quelle mit den 3 Monaten Durchschnitt zahlen? Das finde ich viel spannender!!!
Frag einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht oder lass dich von einem FM verklagen. :sunglasses:
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carotis schrieb:
Wonderwoman schrieb am 22.9.14 23:12:
Auch wenn Du hier eine Quelle nennst, so muss ich Dir sagen, dass der Begriff "Dienstherr" hier nicht korrekt verwendet wird.
Der Dienstvertrag ist im BGB geregelt... ich kann dort nirgends diesbezüglich den Begriff "Dienstherr" finden.
Und wo bleibt die Quelle mit den 3 Monaten Durchschnitt zahlen? Das finde ich viel spannender!!!
Frag einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht oder lass dich von einem FM verklagen. :sunglasses:
Und natürlich lasse ich mich nicht von einem FM verklagen... Ich wäre ja vollkommen dämlich, wenn ich die in meiner Praxis arbeiten lassen würde. Nach Deiner Aussage würde ich jetzt noch zusätzlich ein Risiko eingehen verklagt zu werden.
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Wonderwoman schrieb:
haaahaaahaaaa... ja, so kann man die Frage natürlich auch beantworten.
Und natürlich lasse ich mich nicht von einem FM verklagen... Ich wäre ja vollkommen dämlich, wenn ich die in meiner Praxis arbeiten lassen würde. Nach Deiner Aussage würde ich jetzt noch zusätzlich ein Risiko eingehen verklagt zu werden.
Das Risiko ist zu groß und das nicht nur nach dem Urteil aus Bayern.
MfG
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Fuzziguzzi schrieb:
Als PI kann man es drehen und wenden wie man will es bleibt leider nur eine Lösung: FM nein danke
Das Risiko ist zu groß und das nicht nur nach dem Urteil aus Bayern.
MfG
naja, wie man's dreht und wendet, manche reden von einem vernichtenden Urteil, andere von der Unproblematik der FM-Beschäftigung in der öffentlichen Krankenversorgung ;)
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Papa Alpaka schrieb:
Beschluss ... das Ding vom Januar war ein Beschluss...
naja, wie man's dreht und wendet, manche reden von einem vernichtenden Urteil, andere von der Unproblematik der FM-Beschäftigung in der öffentlichen Krankenversorgung ;)
haaahaaahaaaa... ja, so kann man die Frage natürlich auch beantworten.
Und natürlich lasse ich mich nicht von einem FM verklagen... Ich wäre ja vollkommen dämlich, wenn ich die in meiner Praxis arbeiten lassen würde. Nach Deiner Aussage würde ich jetzt noch zusätzlich ein Risiko eingehen verklagt zu werden.
Bei Klage würde die fristlose Kündigung das Arbeitsgericht kassieren.
Erfolgt vom Auftraggeber/PI bis zum Gerichtstermin keine wirksame fristgerechte Kündigung, so gerät der PI in Annahmeverzug, wenn der FM der fristlosen Kündigung widersprochen und seine Dienstleistung FM weiter angeboten hat.
Dem FM wird Schadensersatz/Honorarfortzahlung zugesprochen bis zum Wirksamwerden der fristgerechten Kündigung
Die Honorarfortzahlung wird aus dem durchschnittlichen Verdienst aus den letzten 3 Monaten ermittelt, wenn nach Monaten abgerechnet wurde.
Das Gericht bemüht sich eine gütliche Regelung/Vergleich herbeizuführen.
Quelle: Habe (3 x ) Prozesserfahrung. :sunglasses:
Mach dich selbst schlau. :kissing_closed_eyes:
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carotis schrieb:
Wonderwoman schrieb am 23.9.14 10:00:
haaahaaahaaaa... ja, so kann man die Frage natürlich auch beantworten.
Und natürlich lasse ich mich nicht von einem FM verklagen... Ich wäre ja vollkommen dämlich, wenn ich die in meiner Praxis arbeiten lassen würde. Nach Deiner Aussage würde ich jetzt noch zusätzlich ein Risiko eingehen verklagt zu werden.
Bei Klage würde die fristlose Kündigung das Arbeitsgericht kassieren.
Erfolgt vom Auftraggeber/PI bis zum Gerichtstermin keine wirksame fristgerechte Kündigung, so gerät der PI in Annahmeverzug, wenn der FM der fristlosen Kündigung widersprochen und seine Dienstleistung FM weiter angeboten hat.
Dem FM wird Schadensersatz/Honorarfortzahlung zugesprochen bis zum Wirksamwerden der fristgerechten Kündigung
Die Honorarfortzahlung wird aus dem durchschnittlichen Verdienst aus den letzten 3 Monaten ermittelt, wenn nach Monaten abgerechnet wurde.
Das Gericht bemüht sich eine gütliche Regelung/Vergleich herbeizuführen.
Quelle: Habe (3 x ) Prozesserfahrung. :sunglasses:
Mach dich selbst schlau. :kissing_closed_eyes:
Es erfolgt einfach eine fristgerechte Kündigung des Vertrages. Dann bekommt der FM keine Patienten mehr.
Was will denn der da machen?
Und ja... das Gericht will immer vergleichen. Wenn Du Dich darauf einlässt, dann zahlst Du freiwillig Geld. Daraus aber eine Regel "3-Monatsdurchschnitte" ableiten zu wollen, ist vollkommen verfehlt.
Hier zählt nur die Gesetzesgrundlage nennen oder ein Urteil mit Aktenzeichen. Deine Reaktion zeigt mir, dass Du beides nicht parat hast.
Also müssen wir Deine Behauptung bis zum Beweis des Gegenteils als Fabel einstufen. Ich jedenfalls finde GAR NICHTS, was Deine Fabel als Realität durchgehen lässt.
Verlieren kannst Du nur, wenn der FM als AN gilt... vielleicht bist Du ja deshalb auf die Nase gefallen!?!
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Wonderwoman schrieb:
Also... da hast Du dann aber was falsch gemacht... und das 3x!?!
Es erfolgt einfach eine fristgerechte Kündigung des Vertrages. Dann bekommt der FM keine Patienten mehr.
Was will denn der da machen?
Und ja... das Gericht will immer vergleichen. Wenn Du Dich darauf einlässt, dann zahlst Du freiwillig Geld. Daraus aber eine Regel "3-Monatsdurchschnitte" ableiten zu wollen, ist vollkommen verfehlt.
Hier zählt nur die Gesetzesgrundlage nennen oder ein Urteil mit Aktenzeichen. Deine Reaktion zeigt mir, dass Du beides nicht parat hast.
Also müssen wir Deine Behauptung bis zum Beweis des Gegenteils als Fabel einstufen. Ich jedenfalls finde GAR NICHTS, was Deine Fabel als Realität durchgehen lässt.
Verlieren kannst Du nur, wenn der FM als AN gilt... vielleicht bist Du ja deshalb auf die Nase gefallen!?!
Also... da hast Du dann aber was falsch gemacht... und das 3x!?!
Es erfolgt einfach eine fristgerechte Kündigung des Vertrages. Dann bekommt der FM keine Patienten mehr.
Was will denn der da machen?
Und ja... das Gericht will immer vergleichen. Wenn Du Dich darauf einlässt, dann zahlst Du freiwillig Geld. Daraus aber eine Regel "3-Monatsdurchschnitte" ableiten zu wollen, ist vollkommen verfehlt.
Hier zählt nur die Gesetzesgrundlage nennen oder ein Urteil mit Aktenzeichen. Deine Reaktion zeigt mir, dass Du beides nicht parat hast.
Also müssen wir Deine Behauptung bis zum Beweis des Gegenteils als Fabel einstufen. Ich jedenfalls finde GAR NICHTS, was Deine Fabel als Realität durchgehen lässt.
Verlieren kannst Du nur, wenn der FM als AN gilt... vielleicht bist Du ja deshalb auf die Nase gefallen!?!
Hast du in der Christallkugel gelesen das ich den Kündigungsschutzprozess verloren habe. :unamused:
Davon habe ich nichts kundgetan. :point_up:
Richtig ist: Als FM habe ich bei nicht fristgerechter Kündig... profitiert, wobei im Anschluss vom Landessozialgericht eine arbeitnehmerähnliche Selbständigkeit (Zahlung Sozialkasse und Steuerschuld des PI beim FA) die Folge waren.
Jetzt staunst. :smile:
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carotis schrieb:
Wonderwoman schrieb am 23.9.14 18:00:
Also... da hast Du dann aber was falsch gemacht... und das 3x!?!
Es erfolgt einfach eine fristgerechte Kündigung des Vertrages. Dann bekommt der FM keine Patienten mehr.
Was will denn der da machen?
Und ja... das Gericht will immer vergleichen. Wenn Du Dich darauf einlässt, dann zahlst Du freiwillig Geld. Daraus aber eine Regel "3-Monatsdurchschnitte" ableiten zu wollen, ist vollkommen verfehlt.
Hier zählt nur die Gesetzesgrundlage nennen oder ein Urteil mit Aktenzeichen. Deine Reaktion zeigt mir, dass Du beides nicht parat hast.
Also müssen wir Deine Behauptung bis zum Beweis des Gegenteils als Fabel einstufen. Ich jedenfalls finde GAR NICHTS, was Deine Fabel als Realität durchgehen lässt.
Verlieren kannst Du nur, wenn der FM als AN gilt... vielleicht bist Du ja deshalb auf die Nase gefallen!?!
Hast du in der Christallkugel gelesen das ich den Kündigungsschutzprozess verloren habe. :unamused:
Davon habe ich nichts kundgetan. :point_up:
Richtig ist: Als FM habe ich bei nicht fristgerechter Kündig... profitiert, wobei im Anschluss vom Landessozialgericht eine arbeitnehmerähnliche Selbständigkeit (Zahlung Sozialkasse und Steuerschuld des PI beim FA) die Folge waren.
Jetzt staunst. :smile:
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Problem beschreiben
Jens Knüppel schrieb:
Gib ihm einfach keine Aufträge,wo ist das Problem? Oder etwa Scheinselbsständigkeit? Vg
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Problem beschreiben
dhammann1 schrieb:
Fakten, vielen Dank Carotis ! :clap:
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