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Anonymer Teilnehmer
22.04.2021 15:06
hallo,

darf ich als Praxis meine Hausbesuche von einer anderen Praxis erledigen lassen, ich bin kassenzugelassen, die andere nur als Privatpraxis...

D.H.,das würde dann so aussehen, die andere Praxis bekommt das Rezept, erledigt alles selber, lediglich die Abrechnung würde über uns laufen. Dafür würden wir einen %-Satz einbehalten bzw. den vereinbarten Satz auszahlen ...

Wäre so etwas rentenversicherungskonform ?

Die andere Praxis hat eigene Räumlichkeiten und behandelt naürlich andere Patienten...
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hallo, darf ich als Praxis meine Hausbesuche von einer anderen Praxis erledigen lassen, ich bin kassenzugelassen, die andere nur als Privatpraxis... D.H.,das würde dann so aussehen, die andere Praxis bekommt das Rezept, erledigt alles selber, lediglich die Abrechnung würde über uns laufen. Dafür würden wir einen %-Satz einbehalten bzw. den vereinbarten Satz auszahlen ... Wäre so etwas rentenversicherungskonform ? Die andere Praxis hat eigene Räumlichkeiten und behandelt naürlich andere Patienten...
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Badde
26.04.2021 23:58
Im Prinzip beauftragst Du ja nicht die komplette andere Praxis, sondern einen oder mehrere freie Mitarbeiter. Diese müssen nicht über eine eigene Kassenzulassung verfügen, laut Rahmenvertrag. Du solltest aber für diese Form der Tätigkeit bei der DRV ein sogenanntes Statusfeststellungsverfahren machen lassen. Damit wird die Tätigkeit geprüft.
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Im Prinzip beauftragst Du ja nicht die komplette andere Praxis, sondern einen oder mehrere freie Mitarbeiter. Diese müssen nicht über eine eigene Kassenzulassung verfügen, laut Rahmenvertrag. Du solltest aber für diese Form der Tätigkeit bei der DRV ein sogenanntes Statusfeststellungsverfahren machen lassen. Damit wird die Tätigkeit geprüft.
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Badde schrieb:

Im Prinzip beauftragst Du ja nicht die komplette andere Praxis, sondern einen oder mehrere freie Mitarbeiter. Diese müssen nicht über eine eigene Kassenzulassung verfügen, laut Rahmenvertrag. Du solltest aber für diese Form der Tätigkeit bei der DRV ein sogenanntes Statusfeststellungsverfahren machen lassen. Damit wird die Tätigkeit geprüft.

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McMeisch
Vor 9 Monaten
Gibt es in diesem Fall etwas Neues?! Das interessiert mich, da ich mich grade dasselbe frage. Danke!
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Gibt es in diesem Fall etwas Neues?! Das interessiert mich, da ich mich grade dasselbe frage. Danke!
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McMeisch schrieb:

Gibt es in diesem Fall etwas Neues?! Das interessiert mich, da ich mich grade dasselbe frage. Danke!

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

hallo,

darf ich als Praxis meine Hausbesuche von einer anderen Praxis erledigen lassen, ich bin kassenzugelassen, die andere nur als Privatpraxis...

D.H.,das würde dann so aussehen, die andere Praxis bekommt das Rezept, erledigt alles selber, lediglich die Abrechnung würde über uns laufen. Dafür würden wir einen %-Satz einbehalten bzw. den vereinbarten Satz auszahlen ...

Wäre so etwas rentenversicherungskonform ?

Die andere Praxis hat eigene Räumlichkeiten und behandelt naürlich andere Patienten...



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