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Witten

Physiotherapie: NOVOTERGUM
Wir bei NOVOTERGUM haben eine
gemeinsame Mission:
Wir wollen Therapie den Stellenwert
geben,
der ihr im Gesundheitswesen
zusteht.

NOVOTERGUM ist der Spezialist für
Physiotherapie. Menschen leiden
unter Schmerzen oder
Einschränkungen, NOVOTERGUM will
die Lebensqualität der Patienten
nachhaltig verbessern. Von der
Physiotherapie über Logopädie und
Neurotherapie bis hin zur
Ergotherapie sind wir vor Ort und
digital mit den Menschen in
Verbindung. Wir bieten da...
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Freier Mitarbeiter
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Anonymer Teilnehmer
18.12.2019 08:58
Hallo alle zusammen,
hab da eine frage zu freier Mitarbeiter.
Darf ein freier Mitarbeiter eine eigene Praxis haben und nebenbei trotzdem bei anderen Praxen auf Honorar arbeiten?????
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Hallo alle zusammen, hab da eine frage zu freier Mitarbeiter. Darf ein freier Mitarbeiter eine eigene Praxis haben und nebenbei trotzdem bei anderen Praxen auf Honorar arbeiten?????
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo alle zusammen,
hab da eine frage zu freier Mitarbeiter.
Darf ein freier Mitarbeiter eine eigene Praxis haben und nebenbei trotzdem bei anderen Praxen auf Honorar arbeiten?????

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Red Hat
19.12.2019 01:52
Wenn du eine eigene Praxis hast, hast du keine Zeit mehr, anderswo zu arbeiten, da du mit sehr vielen Praxis releanten Dingen beschäftigt sein wirst. Allem voran der Aquise der Patienten.
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Wenn du eine eigene Praxis hast, hast du keine Zeit mehr, anderswo zu arbeiten, da du mit sehr vielen Praxis releanten Dingen beschäftigt sein wirst. Allem voran der Aquise der Patienten.
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eim
25.12.2019 22:25
Natürlich darfst du auch noch als FM in anderen Praxen arbeiten ,die Frage ist nur ob die anderen Kollegen /PI damit einverstanden sind.
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Natürlich darfst du auch noch als FM in anderen Praxen arbeiten ,die Frage ist nur ob die anderen Kollegen /PI damit einverstanden sind.
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eim schrieb:

Natürlich darfst du auch noch als FM in anderen Praxen arbeiten ,die Frage ist nur ob die anderen Kollegen /PI damit einverstanden sind.

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elke2805
05.01.2020 15:10
Ohne Einverständnis des PI wird er dort wohl kaum arbeiten können.
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Ohne Einverständnis des PI wird er dort wohl kaum arbeiten können.
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elke2805 schrieb:

Ohne Einverständnis des PI wird er dort wohl kaum arbeiten können.

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Eberhard
07.01.2020 15:33
Als Freier Mitarbeiter muß er sogar noch für anderen Praxen arbeiten, auch ohne Genehmigung des ersten Auftraggebers.
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Als Freier Mitarbeiter muß er sogar noch für anderen Praxen arbeiten, auch ohne Genehmigung des ersten Auftraggebers.
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Eberhard schrieb:

Als Freier Mitarbeiter muß er sogar noch für anderen Praxen arbeiten, auch ohne Genehmigung des ersten Auftraggebers.

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mocca
07.01.2020 19:15
hallo Eberhard,

bist du dir sicher mit dem "Müssen" (arbeiten für andere Praxen)?
Es gibt doch noch andere Optionen die Freiberuflichkeit zu praktizieren.

mfg mocca
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hallo Eberhard, bist du dir sicher mit dem "Müssen" (arbeiten für andere Praxen)? Es gibt doch noch andere Optionen die Freiberuflichkeit zu praktizieren. mfg mocca
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mocca schrieb:

hallo Eberhard,

bist du dir sicher mit dem "Müssen" (arbeiten für andere Praxen)?
Es gibt doch noch andere Optionen die Freiberuflichkeit zu praktizieren.

mfg mocca

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Eberhard
08.01.2020 09:43
Bei den Kriterien zur Freiberuflichkeit (Statusfeststellung) ist die Beschäftigung für mehrere Auftragsgeber immer schon ein wichtiger, wenn nicht sogar der wichtigste Punkt gewesen. Der Freie Mitarbeiter muß eben immer darauf bedacht sein, seine Unabhängigkeit darzulegen. Eine vertragliche Bindung an nur einen Vertragspartner könnte diesem Bestreben zuwider laufen. Übrigens ist in anderen Berufen z.B. im Handwerk genau dieser Punkt immer wieder im Fokus der Überprüfungen.
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Bei den Kriterien zur Freiberuflichkeit (Statusfeststellung) ist die Beschäftigung für mehrere Auftragsgeber immer schon ein wichtiger, wenn nicht sogar der wichtigste Punkt gewesen. Der Freie Mitarbeiter muß eben immer darauf bedacht sein, seine Unabhängigkeit darzulegen. Eine vertragliche Bindung an nur einen Vertragspartner könnte diesem Bestreben zuwider laufen. Übrigens ist in anderen Berufen z.B. im Handwerk genau dieser Punkt immer wieder im Fokus der Überprüfungen.
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Eberhard schrieb:

Bei den Kriterien zur Freiberuflichkeit (Statusfeststellung) ist die Beschäftigung für mehrere Auftragsgeber immer schon ein wichtiger, wenn nicht sogar der wichtigste Punkt gewesen. Der Freie Mitarbeiter muß eben immer darauf bedacht sein, seine Unabhängigkeit darzulegen. Eine vertragliche Bindung an nur einen Vertragspartner könnte diesem Bestreben zuwider laufen. Übrigens ist in anderen Berufen z.B. im Handwerk genau dieser Punkt immer wieder im Fokus der Überprüfungen.

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tom1350
08.01.2020 09:51
Im Rahmen der sicher kommenden Altersvorsorgepflicht für Selbstständige hoffe ich auf eine Neuordnung der Statusfeststellung nach einer Positivliste, wie dies die FDP gefordert hat.

„Fairness für Selbstständige – Statusfeststellungsverfahren reformieren, Altersvorsorge ermöglichen, Kranken- und Arbeitslosenversicherung öffnen“

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Im Rahmen der sicher kommenden Altersvorsorgepflicht für Selbstständige hoffe ich auf eine Neuordnung der Statusfeststellung nach einer Positivliste, wie dies die FDP gefordert hat. „[i]Fairness für Selbstständige – Statusfeststellungsverfahren reformieren, Altersvorsorge ermöglichen, Kranken- und Arbeitslosenversicherung öffnen“[/i] http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/152/1915232.pdf
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tom1350 schrieb:

Im Rahmen der sicher kommenden Altersvorsorgepflicht für Selbstständige hoffe ich auf eine Neuordnung der Statusfeststellung nach einer Positivliste, wie dies die FDP gefordert hat.

„Fairness für Selbstständige – Statusfeststellungsverfahren reformieren, Altersvorsorge ermöglichen, Kranken- und Arbeitslosenversicherung öffnen“

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hermi
08.01.2020 16:17
Eberhard schrieb am 8.1.20 09:40


Der Freie Mitarbeiter muß eben immer darauf bedacht sein, seine Unabhängigkeit darzulegen.


Ja, aber vor allem zunächst innerhalb eines Auftraggeber-Auftragnehmer-Verhältnisses.
Das gelebte Binnenverhältnis ist entscheidend, denn es wird der Auftraggeber geprüft und nicht der
Auftragnehmer.
Wenn es hier nicht stimmt, ist alles andere auch egal. Auch weitere Auftraggeber des FM bringen dann
nichts mehr.
Ein reiner Hb-FM, der alle paar Wochen seine Rezepte in der Praxis abliefert, ansonsten alles selbst organisiert
und alle Versicherungen und Beiträge bezahlt, ist innerhalb dieses Binnenverhältnisses so unabhängig, wie es
gefordert wird und diese Art zu arbeiten wird bei einer Prüfung Bestätigung finden.
Auch ohne weitere Auftraggeber.
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• Oksana Giblian
[zitat]Eberhard schrieb am 8.1.20 09:40 Der Freie Mitarbeiter muß eben immer darauf bedacht sein, seine Unabhängigkeit darzulegen. [/zitat] Ja, aber vor allem zunächst [b]innerhalb eines Auftraggeber-Auftragnehmer-Verhältnisses.[/b] Das gelebte Binnenverhältnis ist entscheidend, denn es wird der Auftraggeber geprüft und nicht der Auftragnehmer. Wenn es hier nicht stimmt, ist alles andere auch egal. Auch weitere Auftraggeber des FM bringen dann nichts mehr. Ein reiner Hb-FM, der alle paar Wochen seine Rezepte in der Praxis abliefert, ansonsten alles selbst organisiert und alle Versicherungen und Beiträge bezahlt, ist innerhalb dieses Binnenverhältnisses so unabhängig, wie es gefordert wird und diese Art zu arbeiten wird bei einer Prüfung Bestätigung finden. Auch ohne weitere Auftraggeber.
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hermi schrieb:

Eberhard schrieb am 8.1.20 09:40


Der Freie Mitarbeiter muß eben immer darauf bedacht sein, seine Unabhängigkeit darzulegen.


Ja, aber vor allem zunächst innerhalb eines Auftraggeber-Auftragnehmer-Verhältnisses.
Das gelebte Binnenverhältnis ist entscheidend, denn es wird der Auftraggeber geprüft und nicht der
Auftragnehmer.
Wenn es hier nicht stimmt, ist alles andere auch egal. Auch weitere Auftraggeber des FM bringen dann
nichts mehr.
Ein reiner Hb-FM, der alle paar Wochen seine Rezepte in der Praxis abliefert, ansonsten alles selbst organisiert
und alle Versicherungen und Beiträge bezahlt, ist innerhalb dieses Binnenverhältnisses so unabhängig, wie es
gefordert wird und diese Art zu arbeiten wird bei einer Prüfung Bestätigung finden.
Auch ohne weitere Auftraggeber.

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mocca
08.01.2020 18:19
hallo hermi,

hast du uns eine belastbare Quelle zu deiner Aussage zu Hb-FM?
Danke im Voraus.

mfg mocca
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hallo hermi, hast du uns eine belastbare Quelle zu deiner Aussage zu Hb-FM? Danke im Voraus. mfg mocca
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mocca schrieb:

hallo hermi,

hast du uns eine belastbare Quelle zu deiner Aussage zu Hb-FM?
Danke im Voraus.

mfg mocca

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Eberhard
09.01.2020 11:15
Auch ohne weitere Auftraggeber"
Der Begriff unabhängig ist gerade für Sozialgerichte ein weiter Begriff. Das gelebte Binnenverhältnis, übrigens ein sehr schönes Wort in diesem Zusammenhang, ist eben nicht alleine entscheidend.
"Auch ohne weitere Auftraggeber"
Der Begriff unabhängig ist gerade für Sozialgerichte ein weiter Begriff. Das gelebte Binnenvehältnis, übrigens ein sehr schönes Wort in diesem Zusammenhang, ist eben nicht alleine entscheidend.

Vor vielen Jahren hatte ich einen Fall auf dem Tisch, in dem es darum ging, ob vorhandene, dem FM direkt zugelaufene Privatpatienten, in diesem Sinne Auftragsgeber sind. Diese Variante wurde von einem Finanzamt nicht bestätigt. Die Statusprüfung zur Freien Mitarbeiterschaft wurde abschlägig entschieden.

Natürlich könnte es sein, dass sich Rechtsprechung heute geändert hat, aber andererseits ändern sich oft solche bürokratische Monstren nie.
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Auch ohne weitere Auftraggeber" Der Begriff unabhängig ist gerade für Sozialgerichte ein weiter Begriff. Das gelebte Binnenverhältnis, übrigens ein sehr schönes Wort in diesem Zusammenhang, ist eben nicht alleine entscheidend. "Auch ohne weitere Auftraggeber" Der Begriff unabhängig ist gerade für Sozialgerichte ein weiter Begriff. Das gelebte Binnenvehältnis, übrigens ein sehr schönes Wort in diesem Zusammenhang, ist eben nicht alleine entscheidend. Vor vielen Jahren hatte ich einen Fall auf dem Tisch, in dem es darum ging, ob vorhandene, dem FM direkt zugelaufene Privatpatienten, in diesem Sinne Auftragsgeber sind. Diese Variante wurde von einem Finanzamt nicht bestätigt. Die Statusprüfung zur Freien Mitarbeiterschaft wurde abschlägig entschieden. Natürlich könnte es sein, dass sich Rechtsprechung heute geändert hat, aber andererseits ändern sich oft solche bürokratische Monstren nie.
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Eberhard schrieb:

Auch ohne weitere Auftraggeber"
Der Begriff unabhängig ist gerade für Sozialgerichte ein weiter Begriff. Das gelebte Binnenverhältnis, übrigens ein sehr schönes Wort in diesem Zusammenhang, ist eben nicht alleine entscheidend.
"Auch ohne weitere Auftraggeber"
Der Begriff unabhängig ist gerade für Sozialgerichte ein weiter Begriff. Das gelebte Binnenvehältnis, übrigens ein sehr schönes Wort in diesem Zusammenhang, ist eben nicht alleine entscheidend.

Vor vielen Jahren hatte ich einen Fall auf dem Tisch, in dem es darum ging, ob vorhandene, dem FM direkt zugelaufene Privatpatienten, in diesem Sinne Auftragsgeber sind. Diese Variante wurde von einem Finanzamt nicht bestätigt. Die Statusprüfung zur Freien Mitarbeiterschaft wurde abschlägig entschieden.

Natürlich könnte es sein, dass sich Rechtsprechung heute geändert hat, aber andererseits ändern sich oft solche bürokratische Monstren nie.

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Red Hat schrieb:

Wenn du eine eigene Praxis hast, hast du keine Zeit mehr, anderswo zu arbeiten, da du mit sehr vielen Praxis releanten Dingen beschäftigt sein wirst. Allem voran der Aquise der Patienten.



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