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Baden-Württemberg

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Unsere 400qm große Praxis befindet
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Anonymer Teilnehmer
08.02.2018 21:02
Hallo, gibt es überhaupt noch Freie Mitarbeiter??
Ich arbeite in Bayern, suche eine 2. Praxis, mache nur Hausbesuche
und finde nichts.Wie geht es Euch??
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Hallo, gibt es überhaupt noch Freie Mitarbeiter?? Ich arbeite in Bayern, suche eine 2. Praxis, mache nur Hausbesuche und finde nichts.Wie geht es Euch??
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo, gibt es überhaupt noch Freie Mitarbeiter??
Ich arbeite in Bayern, suche eine 2. Praxis, mache nur Hausbesuche
und finde nichts.Wie geht es Euch??

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Papa Alpaka
08.02.2018 21:14
Blendend. Meine PT-Tätigkeit habe ich zwar weitestgehend an gute Freunde abgegeben die gern mehr machen wollten, aber im Prinzip habe ich noch immer mehr Behandlungen zu leisten als zu vergeben sind...

Handelsgesetzbuch §84
(1) Handelsvertreter ist, wer als selbständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer (Unternehmer) Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen. Selbständig ist, wer im wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann.
(2) Wer, ohne selbständig im Sinne des Absatzes 1 zu sein, ständig damit betraut ist, für einen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen, gilt als Angestellter.

[...]


...entweder ist der FM-für-HB selbstständig im Sinne des HGB oder das komplette PI-tum ist Angestelltendasein der GKVen. Im Kleinen Stil habe ich die Argumentation durchexerziert und eine klare Drohung bekommen, diese Hinterfragerei bleiben zu lassen -- hat jemand Lust das bis zum Ende durchzufechten? ;)
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Blendend. Meine PT-Tätigkeit habe ich zwar weitestgehend an gute Freunde abgegeben die gern mehr machen wollten, aber im Prinzip habe ich noch immer mehr Behandlungen zu leisten als zu vergeben sind... [zitat][b]Handelsgesetzbuch §84 (1) Handelsvertreter ist, wer als selbständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer (Unternehmer) Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen. Selbständig ist, wer im wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann. (2) Wer, ohne selbständig im Sinne des Absatzes 1 zu sein, ständig damit betraut ist, für einen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen, gilt als Angestellter.[/b] [...][/zitat] ...entweder ist der FM-für-HB selbstständig im Sinne des HGB oder das komplette PI-tum ist Angestelltendasein der GKVen. Im Kleinen Stil habe ich die Argumentation durchexerziert und eine klare Drohung bekommen, diese Hinterfragerei bleiben zu lassen -- hat jemand Lust das bis zum Ende durchzufechten? ;)
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RoFo
09.02.2018 11:49
Papa Alpaka schrieb am 8.2.18 21:14:
...........


Handelsgesetzbuch §84
(1) Handelsvertreter ist, wer als selbständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer (Unternehmer) Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen. Selbständig ist, wer im wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann.
(2) Wer, ohne selbständig im Sinne des Absatzes 1 zu sein, ständig damit betraut ist, für einen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen, gilt als Angestellter.

[...]


...entweder ist der FM-für-HB selbstständig im Sinne des HGB oder das komplette PI-tum ist Angestelltendasein der GKVen. Im Kleinen Stil habe ich die Argumentation durchexerziert und eine klare Drohung bekommen, diese Hinterfragerei bleiben zu lassen -- hat jemand Lust das bis zum Ende durchzufechten? ;)



Bei den Kassenärzten gibt es nachweislich keine Selbständigen.
Da ist wirklich alles vorgegeben.

Bei uns ist das ganz ähnlich!
Das geht von drr Arbeitszeit über das Klientel bis hin zur Versicherung und die Gesschäftsräume!
Nix mit freiem Unternehmertum.
Außer, bei reiner Privatpraxis.

Ob die GKV wohl meine RV der letzten Jahrzehnte nachzahlen muss??
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[zitat]Papa Alpaka schrieb am 8.2.18 21:14: ........... [zitat][b]Handelsgesetzbuch §84 (1) Handelsvertreter ist, wer als selbständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer (Unternehmer) Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen. Selbständig ist, wer im wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann. (2) Wer, ohne selbständig im Sinne des Absatzes 1 zu sein, ständig damit betraut ist, für einen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen, gilt als Angestellter.[/b] [...][/zitat] ...entweder ist der FM-für-HB selbstständig im Sinne des HGB oder das komplette PI-tum ist Angestelltendasein der GKVen. Im Kleinen Stil habe ich die Argumentation durchexerziert und eine klare Drohung bekommen, diese Hinterfragerei bleiben zu lassen -- hat jemand Lust das bis zum Ende durchzufechten? ;) [/zitat] Bei den Kassenärzten gibt es nachweislich keine Selbständigen. Da ist wirklich alles vorgegeben. Bei uns ist das ganz ähnlich! Das geht von drr Arbeitszeit über das Klientel bis hin zur Versicherung und die Gesschäftsräume! Nix mit freiem Unternehmertum. Außer, bei reiner Privatpraxis. Ob die GKV wohl meine RV der letzten Jahrzehnte nachzahlen muss??
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RoFo schrieb:

Papa Alpaka schrieb am 8.2.18 21:14:
...........


Handelsgesetzbuch §84
(1) Handelsvertreter ist, wer als selbständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer (Unternehmer) Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen. Selbständig ist, wer im wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann.
(2) Wer, ohne selbständig im Sinne des Absatzes 1 zu sein, ständig damit betraut ist, für einen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen, gilt als Angestellter.

[...]


...entweder ist der FM-für-HB selbstständig im Sinne des HGB oder das komplette PI-tum ist Angestelltendasein der GKVen. Im Kleinen Stil habe ich die Argumentation durchexerziert und eine klare Drohung bekommen, diese Hinterfragerei bleiben zu lassen -- hat jemand Lust das bis zum Ende durchzufechten? ;)



Bei den Kassenärzten gibt es nachweislich keine Selbständigen.
Da ist wirklich alles vorgegeben.

Bei uns ist das ganz ähnlich!
Das geht von drr Arbeitszeit über das Klientel bis hin zur Versicherung und die Gesschäftsräume!
Nix mit freiem Unternehmertum.
Außer, bei reiner Privatpraxis.

Ob die GKV wohl meine RV der letzten Jahrzehnte nachzahlen muss??

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Papa Alpaka
09.02.2018 11:54
RoFo schrieb am 9.2.18 11:49:
[...]
Ob die GKV wohl meine RV der letzten Jahrzehnte nachzahlen muss??


Damals habe ich einen Rückzieher gemacht als mir gedroht wurde, mit allem traktiert zu werden was DRV _und_ AOK an Gemeinheiten zu bieten haben wenn man einem hochrangigen Angestellten unangenehm wird.
Richtig gut wird es, wenn du es so einrichten kannst das deine Praxis mehr als 5/6 des Umsatzes aus nur einer einzigen GKV generiert (die lokale AOK bietet sich an) :D

..."die Überweisung des Auftraggebers an den scheinselbstständigen Auftragnehmer wird als Nettolohnauszahlung betrachtet". Es lohnt sich, und vielleicht mach ich's jetzt wo mir egal sein kann was AOK&DRV mit mir machen doch noch...
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[zitat]RoFo schrieb am 9.2.18 11:49: [...] Ob die GKV wohl meine RV der letzten Jahrzehnte nachzahlen muss?? [/zitat] Damals habe ich einen Rückzieher gemacht als mir gedroht wurde, mit allem traktiert zu werden was DRV _und_ AOK an Gemeinheiten zu bieten haben wenn man einem hochrangigen Angestellten unangenehm wird. Richtig gut wird es, wenn du es so einrichten kannst das deine Praxis mehr als 5/6 des Umsatzes aus nur einer einzigen GKV generiert (die lokale AOK bietet sich an) :D ..."die Überweisung des Auftraggebers an den scheinselbstständigen Auftragnehmer wird als Nettolohnauszahlung betrachtet". Es lohnt sich, und vielleicht mach ich's jetzt wo mir egal sein kann was AOK&DRV mit mir machen doch noch...
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Papa Alpaka schrieb:

RoFo schrieb am 9.2.18 11:49:
[...]
Ob die GKV wohl meine RV der letzten Jahrzehnte nachzahlen muss??


Damals habe ich einen Rückzieher gemacht als mir gedroht wurde, mit allem traktiert zu werden was DRV _und_ AOK an Gemeinheiten zu bieten haben wenn man einem hochrangigen Angestellten unangenehm wird.
Richtig gut wird es, wenn du es so einrichten kannst das deine Praxis mehr als 5/6 des Umsatzes aus nur einer einzigen GKV generiert (die lokale AOK bietet sich an) :D

..."die Überweisung des Auftraggebers an den scheinselbstständigen Auftragnehmer wird als Nettolohnauszahlung betrachtet". Es lohnt sich, und vielleicht mach ich's jetzt wo mir egal sein kann was AOK&DRV mit mir machen doch noch...

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Papa Alpaka schrieb:

Blendend. Meine PT-Tätigkeit habe ich zwar weitestgehend an gute Freunde abgegeben die gern mehr machen wollten, aber im Prinzip habe ich noch immer mehr Behandlungen zu leisten als zu vergeben sind...

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(1) Handelsvertreter ist, wer als selbständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer (Unternehmer) Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen. Selbständig ist, wer im wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann.
(2) Wer, ohne selbständig im Sinne des Absatzes 1 zu sein, ständig damit betraut ist, für einen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen, gilt als Angestellter.

[...]


...entweder ist der FM-für-HB selbstständig im Sinne des HGB oder das komplette PI-tum ist Angestelltendasein der GKVen. Im Kleinen Stil habe ich die Argumentation durchexerziert und eine klare Drohung bekommen, diese Hinterfragerei bleiben zu lassen -- hat jemand Lust das bis zum Ende durchzufechten? ;)



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