Wir sind ein fröhliches,
sympathisches und engagiertes Team
und suchen
ab sofort eine Physiotherapeutin
oder einen Physiotherapeuten in
Vollzeit oder
Teilzeit.
Was bieten wir?
- ein motiviertes Team, das gerne
zusammenarbeitet
- helle Behandlungsräume
- Rezeption ist an allen Vor- und
Nachmittagen in der Praxis
- Überdurchschnittliches Gehalt
- Fortbildungstage und
Fortbildungszuschüsse
- Parkplätze und Bushaltestelle
direkt vor unserer Praxis
Eine Zusatzqualifikation, wie MT,
...
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Meine Auftraggeberin teilte mir mit, dass wir freien Mitarbeiter zum abrechnen der GKV Verordnungen über ihre Praxis eine eigene IK Nummer bräuchten, da sonst eine Abhängigkeit bestehen würde. Diese Info brachte sie von einer Weiterbildung mit und verpflichtet uns nun zur Umsetzung.
Wäre das nicht Abrechnungsbetrug, wenn ich meine eigene IK Nummer eintragen würde zur Abrechnung der GKV Verordnungen ohne die nötigen Räume dafür vorweisen zu können?
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annika511 schrieb:
Ich habe eine Frage bezüglich einer IK Nummer für freie Mitarbeiter.
Meine Auftraggeberin teilte mir mit, dass wir freien Mitarbeiter zum abrechnen der GKV Verordnungen über ihre Praxis eine eigene IK Nummer bräuchten, da sonst eine Abhängigkeit bestehen würde. Diese Info brachte sie von einer Weiterbildung mit und verpflichtet uns nun zur Umsetzung.
Wäre das nicht Abrechnungsbetrug, wenn ich meine eigene IK Nummer eintragen würde zur Abrechnung der GKV Verordnungen ohne die nötigen Räume dafür vorweisen zu können?
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ali schrieb:
Hm, also Abrechnungsbetrug sicher nicht, ne IK Nummer kannst Du einfach beantragen. Mich wundert nur, wie Deine AG das dann abrechnen will ??? Noch nicht gehört, dass und wie das ginge. Wenn SIE das so abrechnen kann, na denn....Wo und wie hat Sie denn ne FoBi gemacht ?
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annika511 schrieb:
Mein Kollege, welcher in der selben Praxis als freier Mitarbeiter tätig ist, hat eine IK Nummer bekommen auch ohne eigene Räume. Wie das Abrechnungsmäßig laufen soll, weiß ich nicht. Dann macht die freie Mitarbeiterschaft keinen Sinn!
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ali schrieb:
@annika511 wie macht sie keinen Sinn ? Wie das laufen soll solltet Ihr schon wissen...Fragen über Fragen...
Du kannst ja gar nicht in einer einzigen Praxis als FM tätig sein.
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Susulo schrieb:
@annika511 Hört sich ja eher nach Praxisgemeinschaft an.
Du kannst ja gar nicht in einer einzigen Praxis als FM tätig sein.
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annika511 schrieb:
@Susulo ich bin ja auch nicht nur in einer einzigen Praxis als freier Mitarbeiter tätig, sondern habe 2 Auftraggeber.
Hallo Kollegin....
ich habe 2 FM bd. haben kein IK ! Statusfestellung wurde gemacht alles OK.
Wenn Du über die Praxis abrechnest, sollte Sie die VOs fertig(Stempel/Pos,-Nr.etc) machen Du schreibst nur Rechnngen..alles andere ist überflüssig.Der Leistungserbringer (rein formal) Stempelt und unterschreibt ja auch...zumindest bei uns in Berlin.Zur Aussage Du kannst nicht nur in einer Praxis tätig sein....meine FM sind das ;-)
V.G
Michael
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Michael Woelky schrieb:
@annika511
Hallo Kollegin....
ich habe 2 FM bd. haben kein IK ! Statusfestellung wurde gemacht alles OK.
Wenn Du über die Praxis abrechnest, sollte Sie die VOs fertig(Stempel/Pos,-Nr.etc) machen Du schreibst nur Rechnngen..alles andere ist überflüssig.Der Leistungserbringer (rein formal) Stempelt und unterschreibt ja auch...zumindest bei uns in Berlin.Zur Aussage Du kannst nicht nur in einer Praxis tätig sein....meine FM sind das ;-)
V.G
Michael
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ollimika schrieb:
hallo, die krux der freien mitarbeiter ist ja gerade, daß ihnen keine eigene ik nummer zugestanden wird, da sie keine eigenen praxisräume haben. für die statusprüfung bei der drv ist dieser punkt für eine abhängigkeit jedoch nicht ausschlaggebend. hatte bei 3 prüfungen für verschiedene praxen noch nie ein problem damit, bzw wurde das garnicht abgefragt.
Das IK braucht der PI für die Abrechnung. Das Wesen des FM ist es, sich Auftraggeber zu suchen, die die Abrechnung für ihn erledigen. Deshalb rechnet ja der PI ab und nicht der FM.
Wenn du als FM selbst abrechnen würdest, dann wärest du kein FM, sondern eigenständig zugelassener Therapeut und bräuchtest keine Praxis als Auftraggeber. Zugelassen bist du aber nur, wenn du Räume hast. Da beißt sich also die berühmte Katze in den Schwanz.
Fazit: entweder trollt hier jemand rum oder der Infostand ist wie so oft eine mittlere Katastrophe ...
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annika511 schrieb:
So sehe ich das auch!
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Susulo schrieb:
Sorry - das ist doch Blödsinn. Auf Fortbildungen wird nach wie vor zu viel Zeugs geredet.
Das IK braucht der PI für die Abrechnung. Das Wesen des FM ist es, sich Auftraggeber zu suchen, die die Abrechnung für ihn erledigen. Deshalb rechnet ja der PI ab und nicht der FM.
Wenn du als FM selbst abrechnen würdest, dann wärest du kein FM, sondern eigenständig zugelassener Therapeut und bräuchtest keine Praxis als Auftraggeber. Zugelassen bist du aber nur, wenn du Räume hast. Da beißt sich also die berühmte Katze in den Schwanz.
Fazit: entweder trollt hier jemand rum oder der Infostand ist wie so oft eine mittlere Katastrophe ...
Zudem steht in den Rahmenverträgen mit den Kassen, dass der PI mit seiner Zulassung berechtigt ist die Leistungen seiner FM abzurechnen. Alles übers Internet einsehbar. Google weiß Bescheid.
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Badde schrieb:
Laut Urteil des Bundessozialgerichts vom 24.3.2016 B 12 KR 20/14 Absatz 25 und 26 lässt sich aus der Tatsache, dass der PI mit seiner IK Nummer die Rezepte des FM abrechnet, keine Abhängigkeit zum Auftraggeber konstruieren, da es laut BSG eine zwingende Vorgabe des Leistungserbringerrechts ist.
Zudem steht in den Rahmenverträgen mit den Kassen, dass der PI mit seiner Zulassung berechtigt ist die Leistungen seiner FM abzurechnen. Alles übers Internet einsehbar. Google weiß Bescheid.
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Badde schrieb:
BSG, Urteil vom 24. 3. 2016 – B 12 KR 20/14 R
IK Nummer hin oder her - Du kannst nicht direkt mit der GKV abrechnen. Das kann nur der PI. Denn nur er (oder Sie) erfüllt die Zulassungsvoraussetzungen. (Also volle Zustimmung zu susulo!). Schade für das Geld für die Fortbildung!
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Bernie schrieb:
"Wäre das nicht Abrechnungsbetrug, wenn ich meine eigene IK Nummer eintragen würde zur Abrechnung der GKV Verordnungen ohne die nötigen Räume dafür vorweisen zu können?"
IK Nummer hin oder her - Du kannst nicht direkt mit der GKV abrechnen. Das kann nur der PI. Denn nur er (oder Sie) erfüllt die Zulassungsvoraussetzungen. (Also volle Zustimmung zu susulo!). Schade für das Geld für die Fortbildung!
Wer sich näher mit dieser Materie auseinandersetzt, merkt schnell, dass sich die DRV permanent selbst widerspricht und wahrscheinlich selbst wenig Ahnung hat. Trotzdem dürfen Sie diese Statusverfahren entscheiden.
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Badde schrieb:
Leider wird auf solchen Fortbildungen oft der Mist erzählt, der auch in Bescheiden der DRV zu Statusfeststellungsverfahren steht.
Wer sich näher mit dieser Materie auseinandersetzt, merkt schnell, dass sich die DRV permanent selbst widerspricht und wahrscheinlich selbst wenig Ahnung hat. Trotzdem dürfen Sie diese Statusverfahren entscheiden.
wenn ein therapeut nun mal über die kasse abrechnen will muss er eben in den sauren apfel beißen und sich eben in eine praxis mit einmieten, daraufhin eine eigene zulassung beantragen und kann dann unabhängig von wem anderen auch kassenrezepte abrechnen.
wenn ich das auf biegen und brechen nicht will kann ich eben keine kassenpatienten behandeln und kann dann halt auch nur private patienten behandeln.
es ist ja nicht so das es keine optionen gäbe oder jeder therapeut dazu gezwungen wird kassenrezepte behandeln zu müssen.
wer das eine liebt muss das andere mögen ;)
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mfg hgbblush
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hgb schrieb:
Die Unabhängigkeit des Therapeuten bezieht sich auf seine therapeutische Arbeit und nicht die weirtschaftliche Abhängigkeit (Räume, IK-NR), eigentlich alles ganz altes Brot!
mfg hgbblush
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Badde schrieb:
Bitte lese doch das von mir genannte Urteil des Bundessozialgerichts. Das Aktenzeichen findest Du weiter oben. Dann wird es hoffentlich klarer.
In diesem Fall hier wurde letztes Jahr anderst entschieden.
LSG Bayern, 30.09.2020 - L 6 BA 76/18
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Buhjah schrieb:
Das sind aber alles Einzelfallentscheidungen.
In diesem Fall hier wurde letztes Jahr anderst entschieden.
LSG Bayern, 30.09.2020 - L 6 BA 76/18
Es lassen sich genau soviel Urteile von LSG finden, die für abhängig wie auch für selbständig entscheiden. Ich hab momentan das 15. Verfahren laufen..... Ich kann ein Lied von der Unfähigkeit der Dt. Rentenversicherung singen.
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Badde schrieb:
Statusfeststellungsverfahren sind immer Einzelfallentscheidungen. Man sollte sich da gut auskennen. Das von mir, weiter oben, zitierte Urteil des BSG sieht auch im vorliegenden Fall eine abhängige Beschäftigung. Wichtig ist aber Absatz 25 und 26 im Urteil. Dort wird ganz klar zum Ausdruck gebracht, dass sich aus den Vorgaben durch das Leistungserbringerrecht keine Abhängigkeit zum Auftraggeber konstruiert werden darf. Diese Aussage im Urteil steht im krassen Widerspruch zu der Argumentation der Deutschen Rentenversicherung in Ihren Statusbescheiden. Deshalb habe ich es oben im Kontext der Beiträge erwähnt.
Es lassen sich genau soviel Urteile von LSG finden, die für abhängig wie auch für selbständig entscheiden. Ich hab momentan das 15. Verfahren laufen..... Ich kann ein Lied von der Unfähigkeit der Dt. Rentenversicherung singen.
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Buhjah schrieb:
ja nur wofür wichtig und inwiefern bei der eingehenden frage von nutzen?
Der Bezug zur eingangs gestellten Frage ergibt sich aus dem Kontext.
Letzten Endes hängt es vom einzelnen LSG ab, wie es das BSG Urteil auslegt. In BW wird häufig pro FM entschieden. In Bayern pro DRV.
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Badde schrieb:
Das habe ich mir bei Deinem Beitrag auch gefragt und deshalb meine Beiträge ergänzt um Klarheit zu schaffen, was ich meine.
Der Bezug zur eingangs gestellten Frage ergibt sich aus dem Kontext.
Letzten Endes hängt es vom einzelnen LSG ab, wie es das BSG Urteil auslegt. In BW wird häufig pro FM entschieden. In Bayern pro DRV.
Ich kann es weiterhin immer nur belächeln wenn sich die light Version des selbständigen Physiotherapeuten darüber beschwert keinen Anspruch auf Pro-Funktionen (hier die GKV Abrechnung) zu haben.
Es wäre so einiges einfacher wenn die, die 100% erwarten dann wenigstens auch in der Lage wären 100% in den Topf zu werfen.
Nicht jeder Beruf ist nun mal für ein rumtingeln ohne eigene Praxis gedacht.
Und das Institutionskennzeichen auch keine Erfindung für den Physiotherapeuten alleine, der Beruf ist da halt auch nur einer von vielen und die Vergabe noch nicht mal an eine Praxiszulassung gebunden (Wer sich den Antrag mal genauer angeschaut hat).
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Buhjah schrieb:
Naja wie es hier ausgeht werden wir, wie bei so vielen gestarteten Beiträgen, wohl nie erfahren.
Ich kann es weiterhin immer nur belächeln wenn sich die light Version des selbständigen Physiotherapeuten darüber beschwert keinen Anspruch auf Pro-Funktionen (hier die GKV Abrechnung) zu haben.
Es wäre so einiges einfacher wenn die, die 100% erwarten dann wenigstens auch in der Lage wären 100% in den Topf zu werfen.
Nicht jeder Beruf ist nun mal für ein rumtingeln ohne eigene Praxis gedacht.
Und das Institutionskennzeichen auch keine Erfindung für den Physiotherapeuten alleine, der Beruf ist da halt auch nur einer von vielen und die Vergabe noch nicht mal an eine Praxiszulassung gebunden (Wer sich den Antrag mal genauer angeschaut hat).
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Buhjah schrieb:
wenn der therapeut auf die kassenzulassung eines anderen angewiesen ist um geld zu verdienen kann man doch nicht ernsthaft behaupten unabhängig tätig zu sein.
wenn ein therapeut nun mal über die kasse abrechnen will muss er eben in den sauren apfel beißen und sich eben in eine praxis mit einmieten, daraufhin eine eigene zulassung beantragen und kann dann unabhängig von wem anderen auch kassenrezepte abrechnen.
wenn ich das auf biegen und brechen nicht will kann ich eben keine kassenpatienten behandeln und kann dann halt auch nur private patienten behandeln.
es ist ja nicht so das es keine optionen gäbe oder jeder therapeut dazu gezwungen wird kassenrezepte behandeln zu müssen.
wer das eine liebt muss das andere mögen ;)
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Badde schrieb:
Die eingangs gestellte Frage wurde ja beantwortet. Diese von der Fobi mitgebrachte Info ist falsch. Es wurde in der Frage nie der Anspruch erhoben selbst abrechnen zu dürfen. Es wurde angenommen, dass das notwendig ist um als FM selbständig zu sein. Diese Fortbildung ist, wie so viele, Ihr Geld nicht wert gewesen.
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