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01.01.2025
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innerhalb der Praxis
• Stetigen fachlichen Austausch
sowie interne und externe
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• Mit Profisportler/inn...
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Problem beschreiben
Nicole Jakob schrieb:
Hallo, gern hätte ich gewusst ob die Freie Mitarbeiter Regel auch bei Osteopaten zählt. Es ist so, ich eröffne demnächst eine Praxis, dabei möchte eine selbständige Osteopatin( die nur Osteopatie anbietet keine Physio - Rezepte) für ein paar Stunden in der Woche meine Räume mit nutzen... Was wäre denn bei dieser Situation die beste Möglichkeit? Eine evtl. Untervermietung der Räume oder einen AN - Regelung? Und vorallem was ist in etwa der Stundensatz für einen Osteopaten? Sind da 70€/h i.O. ??
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Nicole Jakob schrieb:
Ich bin mir nicht sicher... der Heilpraktiker liegt vor...!!ich dacht nur zum Start einer Praxis ist ja eine schnelle Auslastung der Räumlichkeiten nicht schlecht. Und eine gewisse "Werbung" auch für ihre Patienten...also für mich..
Das wäre ein wackeliger Start.
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morpheus-06 schrieb:
in den zugelassenen Räumen darf sie nicht praktizieren, nur ausserhalb der Praxisöffnungszeiten. Als FM gibt es die bekannten Probleme. Zudem der RV -> Die Praxis muss in sich abgeschlossen und von anderen Praxen sowie privaten Wohn- und gewerblichen Bereichen räumlich getrennt sein. Hier machen manche Kassen Probleme wenn man einen HP einstellt oder untervermietet.
Das wäre ein wackeliger Start.
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Nicole Jakob schrieb:
Ok. Danke erst mal, für die Info. Mal schauen was der Verband noch dazu sagt....schöne Ostern noch !!
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morpheus-06 schrieb:
danke dir auch schöne Ostern!
[bearbeitet am 20.04.14 15:18]
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Lamaca schrieb:
Aber wie ist es, wenn eine PT (FM ohne HP) mit osteopathischer Ausbildung Krankengymnastik auf osteopathischer Grundlage anbietet, dabei natürlich ausschließlich privat abrechnet (oder in Hessen mit Privatrezept) ?
[bearbeitet am 20.04.14 15:18]
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morpheus-06 schrieb:
was ist "Krankengymnastik auf osteopathischer Grundlage"?
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Lamaca schrieb:
So rechnet meine FM ihre Behandlung ab. Der Patient kriegt ein Privatrezept über osteopathische Behandlung vom Arzt, und sie schreibt KG auf osteopathischer Grundlage auf die Rechnung. Wird so von den Kassen akzeptiert.
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morpheus-06 schrieb:
was die Kassen akzeptieren ist zweitranging. Osteopathische Behandlung ist kein Bestandteil des MPhG oder einer besonderen Maßnahmen in der Physiotherapie nach Anlage 3 der RV und somit nur durch HP oder Arzt abzugeben.
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Lamaca schrieb:
In Hessen dürfen es auch PTs nach abgeschlossener Osteopathieausbildung wenn ein entsprechendes Rezept eines Arztes vorliegt .
Ich hab es schon in einem anderen Thread geschrieben, das nimmt ja Auswüchse an, um beim Thema zu bleiben, die auf keine Fascie mehr passen... :innocent: :kissing_closed_eyes:
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Shakespeare schrieb:
Klingt ja wirklich drollig! Da denkt man an Dehnungsübungen für den Magen ("Mahlzeit"), Stabilisation für die Leber ("Prost") oder Koordinationsübungen für die Schädelknochen ("Aua"). Ob man mit dem Rektum auch PNF machen könnte?
Ich hab es schon in einem anderen Thread geschrieben, das nimmt ja Auswüchse an, um beim Thema zu bleiben, die auf keine Fascie mehr passen... :innocent: :kissing_closed_eyes:
Selbst dem RP Darmstadt (Beispiel) ist die Problematk bekannt und schreibt auf seiner Homepage:
"Wichtiger Hinweis zur Ausübung der Osteopathie
An den rechtlichen Voraussetzungen, die Osteopathie ausüben zu dürfen, hat sich nichts geändert. Die Osteopathie darf in Deutschland als Heilkunde nach wie vor nur von Heilpraktikern oder Ärzten eigenständig ausgeübt werden." Quelle: SAP NetWeaver Portal
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Bernie schrieb:
Die WPO-Hessen regelt nicht die Ausübung der Heilkunde, sondern ausschließlich das Führen einer Berufsbezeichnung und die staatliche Anerkennung der Ausbildung.
Selbst dem RP Darmstadt (Beispiel) ist die Problematk bekannt und schreibt auf seiner Homepage:
"Wichtiger Hinweis zur Ausübung der Osteopathie
An den rechtlichen Voraussetzungen, die Osteopathie ausüben zu dürfen, hat sich nichts geändert. Die Osteopathie darf in Deutschland als Heilkunde nach wie vor nur von Heilpraktikern oder Ärzten eigenständig ausgeübt werden." Quelle: SAP NetWeaver Portal
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Lamaca schrieb:
Dabei geht es darum wer " eigenstänig" Osteopathie ausüben darf, das dürfen nur HPs und Ärzte, aber ein PT mit osteopatischer Ausbildung darf im Delegationsverfahren osteopatisch tätig sein. So nachzulesen bei VOD e.V. unter " rechtliche Anerkennung ".
Die Gerichte gehen davon aus, dass zum beispiel TCM nicht delegationsfähig ist. Mal darüber nachdenken, was das bedeuten kann ......
[bearbeitet am 21.04.14 20:02]
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Bernie schrieb:
Was der VOD denkt ist mir relativ wurscht. Dann soll mir der VOD mal die Rechtsgrundlage für dieDelegation und die Rahmenbedingungen nennen. Das wäre ein Spass :smile:
Die Gerichte gehen davon aus, dass zum beispiel TCM nicht delegationsfähig ist. Mal darüber nachdenken, was das bedeuten kann ......
[bearbeitet am 21.04.14 20:02]
Meinungen gibt es viele, rechtlich verwertbare Quellen kaum.
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morpheus-06 schrieb:
was soll der VOD auch anderes schreiben um die Mitglieder und Interessenten bei der Stange zu halten.
Meinungen gibt es viele, rechtlich verwertbare Quellen kaum.
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Elisabeth B schrieb:
Osteopathie bleibt ein Graubereich. Es gibt in Deutschland offiziell keine osteopathie d.h. Kein berufsgesetz. Als Erstkontakt darf ein physio (mit oder ohne Osteopathie) nicht arbeiten. Auf Rezept,also im Delegationsverfahren ist das wohl Auslegungssache. Da ist eher das Problem ob die Kassen die Kosten übernehmen. Aber das ist dann auch eine Sache zwischen Patient und seiner Kasse.
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Problem beschreiben
morpheus-06 schrieb:
das wäre dann eine Untervermietung, keine FM. Das könnte aber wieder Probleme mit den kassenzugelassenen Räumen geben. Wenn die Osteo kein HP ist, kommt ein weiteres Problem dazu. Wie man es dreht und wendet Probleme. Willst du dir das wirklich ans Bein binden?
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