Sie suchen? Wir auch!
Wir suchen ab sofort einen weiteren
Physiotherapeuten (m/w/*) in Voll-
oder Teilzeitbeschäftigung.
Wir sind eine Praxis im Kölner
Norden, im Stadtteil Merkenich.
Für unsere Patienten bieten wir
das gesamte Behandlungsspektrum der
Physiotherapie, einschließlich
Hausbesuchen, an.
Sie erwartet:
ein gut ausgestattetes,
angenehmes Arbeitsumfeld,
ein entspanntes Arbeiten im
30-Minuten-Takt,
eine übertarifliche Bezahlung,
flexible Arbeitszeiten,...
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folgende Situation:
Ich werde aller voraussicht nach zum 01.02.2019 meine eigene Praxis eröffnen( Mietvertrag ist unterschrieben, Finanzierung geklärt)
Jetzt zu meiner Frage:
Ich würde gerne in den drei/vier Monaten vorher aus dem festen Angestelltenverhältnis in eine freie Mitarbeitertätigkeit bei zwei bis drei möglichen Auftraggeber/Praxen wechseln.
Könnte man mir trotzdem eine Scheinselbständigkeit unterstellen, da ich ja gleichzeitig in der Gründungsphase bin und diese auch lückenlos nachweisen kann????
Muss ich außer KK, BG und Berufshaftpflicht noch etwas beachten?
Es geht mir nicht um Sinn oder Unsinn dabei, das habe ich für mich schon geklärt.
Danke im Vorraus
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chrmass84 schrieb:
Hallo zusammen,
folgende Situation:
Ich werde aller voraussicht nach zum 01.02.2019 meine eigene Praxis eröffnen( Mietvertrag ist unterschrieben, Finanzierung geklärt)
Jetzt zu meiner Frage:
Ich würde gerne in den drei/vier Monaten vorher aus dem festen Angestelltenverhältnis in eine freie Mitarbeitertätigkeit bei zwei bis drei möglichen Auftraggeber/Praxen wechseln.
Könnte man mir trotzdem eine Scheinselbständigkeit unterstellen, da ich ja gleichzeitig in der Gründungsphase bin und diese auch lückenlos nachweisen kann????
Muss ich außer KK, BG und Berufshaftpflicht noch etwas beachten?
Es geht mir nicht um Sinn oder Unsinn dabei, das habe ich für mich schon geklärt.
Danke im Vorraus
Könnte man mir trotzdem eine Scheinselbständigkeit unterstellen, da ich ja gleichzeitig in der Gründungsphase bin und diese auch lückenlos nachweisen kann????
Wieso, wenn die Auftragsverhältnisse sonst klar sind, seh ich deswegen kein Problem.
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ali schrieb:
chrmass84 schrieb
Könnte man mir trotzdem eine Scheinselbständigkeit unterstellen, da ich ja gleichzeitig in der Gründungsphase bin und diese auch lückenlos nachweisen kann????
Wieso, wenn die Auftragsverhältnisse sonst klar sind, seh ich deswegen kein Problem.
Muss ich außer KK, BG und Berufshaftpflicht noch etwas beachten?
DRV, je nach Bundesland auch Gesundheitsamt, Finanzamt (fällt mir so auf Anhieb ein)
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die neue schrieb:
chrmass84 schrieb am 21.6.18 21:00:
Muss ich außer KK, BG und Berufshaftpflicht noch etwas beachten?
DRV, je nach Bundesland auch Gesundheitsamt, Finanzamt (fällt mir so auf Anhieb ein)
Zu deinen Gunsten steht die absehbar und voll beabsichtigte kurze Beschäftigungsdauer, ich würde dafür keine schlafenden Hunde wecken und die Einnahmen dort in die Selbstständigkeit buchen -- 4 Monate später ändert sich die Geldquelle und solang die Beiträge ordentlich abgeführt werden kräht kein Hahn danach, wo dein Geld eigentlich herkommt.
Versicherungs- und meldungstechnisch brauchst du als FM alles was der PI auch braucht :)
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Papa Alpaka schrieb:
...unterstellen kann die DRV vieles; ob sie das tut steht auf einem anderen Blatt ;)
Zu deinen Gunsten steht die absehbar und voll beabsichtigte kurze Beschäftigungsdauer, ich würde dafür keine schlafenden Hunde wecken und die Einnahmen dort in die Selbstständigkeit buchen -- 4 Monate später ändert sich die Geldquelle und solang die Beiträge ordentlich abgeführt werden kräht kein Hahn danach, wo dein Geld eigentlich herkommt.
Versicherungs- und meldungstechnisch brauchst du als FM alles was der PI auch braucht :)
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