Für unsere Abteilung
Physiotherapie am Standort
Freudenstadt suchen wir für die
Fachbereiche Psychiatrie
und Psychosomatik zum
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
in Vollzeitbeschäftigung
befristet im Rahmen einer
Elternzeitvertretung gem. " 14
Abs. 1 TzBfG
Ihre Aufgaben:
Physiotherapeutische
Befunderhebung, Behandlung und
Dokumentation unserer stationären
Patienten in
den Fachbereichen Psychiatrie und
Psychosomatik
Durchführung von Einzel- und
Gruppentherap...
Physiotherapie am Standort
Freudenstadt suchen wir für die
Fachbereiche Psychiatrie
und Psychosomatik zum
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
in Vollzeitbeschäftigung
befristet im Rahmen einer
Elternzeitvertretung gem. " 14
Abs. 1 TzBfG
Ihre Aufgaben:
Physiotherapeutische
Befunderhebung, Behandlung und
Dokumentation unserer stationären
Patienten in
den Fachbereichen Psychiatrie und
Psychosomatik
Durchführung von Einzel- und
Gruppentherap...
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Clearer schrieb:
Es genügt auch einer.
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N. Krause schrieb:
Letztendlich ist eine Statusfeststellung der sicherste Weg. Dieser ist von verschiedenen Faktoren abhängig und müsste für jede Tätigkeit gesondert festgestellt werden. Ob es einen oder mehrere Auftraggeber bedarf, muss das Verfahren an sich klären.
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Clearer schrieb:
@N. Krause Hast Du je ein Statusverfahren durchgeführt?
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N. Krause schrieb:
Ja.
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Clearer schrieb:
@N. Krause Sehr gut. Trotzdem genügt einer.
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Rachel Müller schrieb:
Was jetzt???Bin auch grad sehr verunsichert...lg.
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Rachel Müller schrieb:
Ich verstehe es aber so , dass die Auftraggeber die Patienten sind. ..
Bei Privatpatienten ist das korrekt, da ist jeder einzelne Patient ein Auftraggeber.
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die neue schrieb:
@Rachel Müller aber nicht, wenn es GKV-Patienten sind. Und die Rentenversicherung interessiert sich nicht dafür, wie Du es siehst.
Bei Privatpatienten ist das korrekt, da ist jeder einzelne Patient ein Auftraggeber.
Visitenkarten....privat wie Gesetz. Patienten in Behandlung.. viel HAusbesuch. Ich bin euch sehr dankbar. Liebe Grüsse. Rachel
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Rachel Müller schrieb:
Danke....aber wie kann man sich dann selbständige freimitarbeiter nennen wenn man meint...der praxisimhaber ist der Auftraggeber....denn...wenn es den Auftraggeber ist spricht es nicht für die freiermitarbeiter. Bitte entschulgisen Sie die grammatikalischen Fehler...bin Französin.es ist einfach zum verrückt werden mit dem Status. Habe mich entschieden durch die cleatingstelle zu gehen ....woll sicher sein und kein Fehler machen. Bin ja mega gespannt!!!Hat mir jemand noch ein Typ wie ich überzeugend sein kann....alle Versicherungen vorhanden....Rentenversicherung und Krankenkasse erledigt...
Visitenkarten....privat wie Gesetz. Patienten in Behandlung.. viel HAusbesuch. Ich bin euch sehr dankbar. Liebe Grüsse. Rachel
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Rachel Müller schrieb:
Noch was.....habe daheim.mein eigenes Büro...die ganze bürokratische arbeit wird dort erledigt...
Dein Statusverfahren wird auf abhängig beschäftigt beurteilt. Zur Zeit wird alles dort auf abhängig beschäftigt beurteilt. Egal was Du schreibst.
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Clearer schrieb:
@Rachel Müller Die Begriffe sind aus Sicht der Rechtsprechung veraltet. Bei einem freien Mitarbeiter findet kein Beauftragen statt, sonst wäre es abhängig beschäftigt.
Dein Statusverfahren wird auf abhängig beschäftigt beurteilt. Zur Zeit wird alles dort auf abhängig beschäftigt beurteilt. Egal was Du schreibst.
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Rachel Müller schrieb:
Was soll man dann machen? Es beschäftigt mich so sehr.....nix machen?.....l
Das Risiko besteht, dass im Falle einer gerichtlichen Niederlage der PI hohe Beträge für die Zeit von Negativbescheid bis Gerichtsbeschluss zahlen muss.
Genau auf diese Angst kalkuliert die DRV.
Das Risiko kann weitestgehend ausgeschaltet werden, wenn der FM sein Honorar ca. 15% reduziert bis Rechtssicherheit besteht. Danach kann kompensatorisch das Honorar wieder temporär um 20/25% erhöht werden bis es wieder stimmt und sich auf den Dauerhaften Satz einpendelt.
Falls negativ per Gericht beschieden wird ist auch der Verlust für den FM gering, da dann Rückwirkend sein Rentenkonto steigt und die 15% Honorarverlust ausgeglichen sind.
Selbst für den Staat arbeiten FMs, gänzlich verboten wird es daher nie.
Aber solange die DRV nicht finanziell stabil dasteht (also mind. die nächsten 50-70 Jahre) wird viel abgelehnt.
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Gert Winsa schrieb:
@Rachel Müller wenn man den Rechtsweg bestreiten und es durchfechten will ist die Frage wie man in der "rechtsoffenen Zeit" (die Monate gehen kann) weiter Zusammenarbeitet.
Das Risiko besteht, dass im Falle einer gerichtlichen Niederlage der PI hohe Beträge für die Zeit von Negativbescheid bis Gerichtsbeschluss zahlen muss.
Genau auf diese Angst kalkuliert die DRV.
Das Risiko kann weitestgehend ausgeschaltet werden, wenn der FM sein Honorar ca. 15% reduziert bis Rechtssicherheit besteht. Danach kann kompensatorisch das Honorar wieder temporär um 20/25% erhöht werden bis es wieder stimmt und sich auf den Dauerhaften Satz einpendelt.
Falls negativ per Gericht beschieden wird ist auch der Verlust für den FM gering, da dann Rückwirkend sein Rentenkonto steigt und die 15% Honorarverlust ausgeglichen sind.
Selbst für den Staat arbeiten FMs, gänzlich verboten wird es daher nie.
Aber solange die DRV nicht finanziell stabil dasteht (also mind. die nächsten 50-70 Jahre) wird viel abgelehnt.
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Rachel Müller schrieb:
Aber warum.....Z.B...ich bezahle die Beiträge monatlich...und zwar nicht wenig...habe ich in dem Fall was zum.befürchten .Nicht bedanke mich für eure Geduld liebe Kollegen. 💘
warum? Als FM bist du selbstständig aber möchtest keinerlei Risiko in einem offenen Rechtsstreit eingehen?
Ich bin FM, wenn ich aber PI wäre und ein FM wöllte dass ich im offenen Rechtsstreit das volle Risiko alleine trage, wohlgemerkt höher als 100% des Umsatzes ( z.b. FM Satz ca. 75 oder 80% bei Hausbesuchen = bei AN Status Nachzahlung von 40% Sozialvers.)
würde ich mich sofort von diesem FM trennen.
Ich als FM würde mein Modell freiwillig dem PI anbieten wenn ich weiterhin mit ihm Zusammenarbeiten will um das Risiko aufzuteilen, was für mich als FM dennoch das geringere Risiko ist.
FM ist eben Selbstständig.
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Gert Winsa schrieb:
@Rachel Müller
warum? Als FM bist du selbstständig aber möchtest keinerlei Risiko in einem offenen Rechtsstreit eingehen?
Ich bin FM, wenn ich aber PI wäre und ein FM wöllte dass ich im offenen Rechtsstreit das volle Risiko alleine trage, wohlgemerkt höher als 100% des Umsatzes ( z.b. FM Satz ca. 75 oder 80% bei Hausbesuchen = bei AN Status Nachzahlung von 40% Sozialvers.)
würde ich mich sofort von diesem FM trennen.
Ich als FM würde mein Modell freiwillig dem PI anbieten wenn ich weiterhin mit ihm Zusammenarbeiten will um das Risiko aufzuteilen, was für mich als FM dennoch das geringere Risiko ist.
FM ist eben Selbstständig.
clearingstelle zu melden?
Was machst du konkret was dich von mir zum beispiel unterscheidet um.diese Status zu haben? Ich bin dir dankbar für deine Offenheit und Bereitschaft zu helfen. Rachel
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Rachel Müller schrieb:
Wie machst du das als FM?...bitte erkläre es mir..uns...würdest du mir beraten es sofort bei der
clearingstelle zu melden?
Was machst du konkret was dich von mir zum beispiel unterscheidet um.diese Status zu haben? Ich bin dir dankbar für deine Offenheit und Bereitschaft zu helfen. Rachel
ah dachte dein Status wurde schon abgelehnt, hatte nicht alles gelesen.
Kann dir hier nicht viel helfen, das Ergebnis ist grösstenteils durch die Vorgaben des Vorgesetzten deines Sachbearbeiters vorherbestimmt.
Also gib schlicht alles ehrlich an, keine Lügen, das kann Jahre später als Täuschung noch mehr Probleme machen.
Wichtigste Punkte: so viel wie möglich selbst akquirieren, mehr als 50%. Eigene Organisation, nicht durch die Praxis, keine Weisungsgebundenheit, vollkommen eigenständige Urlaubs-/Arbeitszeitgestaltung und eigenes Therapiematerial.
Dann hoffen und bei Ablehnung in Widerspruch gehen. Falls noch möglich vorher eine Rechtsschutzversicherung abschliessen die das noch inkludiert.
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Gert Winsa schrieb:
@Rachel Müller
ah dachte dein Status wurde schon abgelehnt, hatte nicht alles gelesen.
Kann dir hier nicht viel helfen, das Ergebnis ist grösstenteils durch die Vorgaben des Vorgesetzten deines Sachbearbeiters vorherbestimmt.
Also gib schlicht alles ehrlich an, keine Lügen, das kann Jahre später als Täuschung noch mehr Probleme machen.
Wichtigste Punkte: so viel wie möglich selbst akquirieren, mehr als 50%. Eigene Organisation, nicht durch die Praxis, keine Weisungsgebundenheit, vollkommen eigenständige Urlaubs-/Arbeitszeitgestaltung und eigenes Therapiematerial.
Dann hoffen und bei Ablehnung in Widerspruch gehen. Falls noch möglich vorher eine Rechtsschutzversicherung abschliessen die das noch inkludiert.
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Rachel Müller schrieb:
Danke sehr..ist es ein grosser hilfreicher Punkt wenn man zu 90 %Hausbesuche macht als.FM?.Mit Herz ❤️ Grüße.
Wenn doe Praxis Patienten in der Abwicklung wie bei AN gehandhabt werden würde ich darauf in Zukunft verzichten und den Antrag nur auf HBs stellen, dann aber auch 100% so leben.
Wird vermutlich trotzdem abgelehnt, wird dann aber sehr wahrscheinlich vor Gericht bestand haben. Mit Praxispatienten ists unglaublich schwierig.
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Gert Winsa schrieb:
@Rachel Müller jap. Gibt einige Stimmen die sagen an sich ist FM in der Physio fast nur noch bei 100% HB möglich.
Wenn doe Praxis Patienten in der Abwicklung wie bei AN gehandhabt werden würde ich darauf in Zukunft verzichten und den Antrag nur auf HBs stellen, dann aber auch 100% so leben.
Wird vermutlich trotzdem abgelehnt, wird dann aber sehr wahrscheinlich vor Gericht bestand haben. Mit Praxispatienten ists unglaublich schwierig.
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Rachel Müller schrieb:
Ok.....ich hoffe es?Wird nicht abgelehnt... warum sollte es sein wenn alles stimmt....
Daher ist eigentlich nur wichtig, dass es Gerichtsfest ist. Die Praxispatienten sind hierbei ein Risiko, vermutlich musst du exakt darlegen was bei dir in der Abwicklung innerhalb der Praxis anders ist als bei Angestellten.
Wenn es mein Antrag wäre würde ich die Praxispatienten aus dem Antrag rausnehmen und es auch tatsächlich so leben.
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Gert Winsa schrieb:
@Rachel Müller wird es zu 90%, das ist Strategie, weil sie wissen, dass viele den Klageweg vor Gericht scheuen.
Daher ist eigentlich nur wichtig, dass es Gerichtsfest ist. Die Praxispatienten sind hierbei ein Risiko, vermutlich musst du exakt darlegen was bei dir in der Abwicklung innerhalb der Praxis anders ist als bei Angestellten.
Wenn es mein Antrag wäre würde ich die Praxispatienten aus dem Antrag rausnehmen und es auch tatsächlich so leben.
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Rachel Müller schrieb:
Lieben dank für alles.
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aniko 80 schrieb:
@Gert Winsa ich habe heute nach meinem gestellten Antrag mit der Clearingstelle telefoniert und die Aussage war, dass die Anträge zu 98%abgelehnt werden, wenn man keine eigene Kassenzulassung hat. Die scheint man zu brauchen.
Das ist doch gerade der Unterschied zwischen PI und FM.
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pt ani schrieb:
@aniko 80 Dann ist man keine FM und muss den Antrag nicht stellen.
Das ist doch gerade der Unterschied zwischen PI und FM.
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Clearer schrieb:
@aniko 80 Ja, das wünscht sich die DRV zur Zeit so. Nicht jeder Wunsch geht in Erfüllung.....
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Rachel Müller schrieb:
Kann man dann nach einer kassenzulassung fragen ....bekommen und weiter als freiermitarbeiter arbeiten?...auf meinem.bescheid warte ich immer noch..fast 4 Wochen sind vergangen
Die DRV entscheidet nun auch nur noch über die Art der Beschäftigung. Alle weiteren Fragen bezüglich der Versicherungspflicht geht an die Einzugsstelle der Krankenkasse.
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Cannabis schrieb:
@Clearer Die Rechnung geht aber auf, da bei Widerspruch und eventuell Klage diese Zeit völlig unklar ist, so dass dann im Endeffekt das Auftragsverhältnis hinüber ist.
Die DRV entscheidet nun auch nur noch über die Art der Beschäftigung. Alle weiteren Fragen bezüglich der Versicherungspflicht geht an die Einzugsstelle der Krankenkasse.
Für die Kassenzulassung brauchst Du eine Praxis. Das ist ja die Krux.
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pt ani schrieb:
@Rachel Müller
Für die Kassenzulassung brauchst Du eine Praxis. Das ist ja die Krux.
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Clearer schrieb:
@Cannabis Eigentlich ist es klar geregelt. Widerspruch hat aufschiebende Wirkung. Der FM bleibt selbstständig.
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aniko 80 schrieb:
@Clearer das heißt, es gibt eine Möglichkeit als freier Mitarbeiter ohne Kassenzulassung arbeiten zu können? Wie geht das?
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aniko 80 schrieb:
@pt ani und man muss mindestens 30h pro Woche arbeiten
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Cannabis schrieb:
@Clearer Hatte ich auch so gedacht. Aber es bleibt bei dem Beginn der abhängigen Beschäftigung das Datum der Bekanntmachung des Bescheids bzw. Beginn der Beschäftigung. Oder du gewinnst den Prozess, weil der Widerspruch wird eh ignoriert.
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Clearer schrieb:
@Cannabis Bis zur Verhandlung ist der FM selbständig. Wird das Verfahren verloren, gilt das Datum des Bescheides. Widerspruch wird gar nicht gelesen. Hatten wir schon einige Male.
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Clearer schrieb:
@aniko 80 Nein. Ein PI mit Kassenzulassung bzw. Die fachliche Leitung muss an mindestens 3 Tagen in der Woche mindestens 25 h für Kassenpatienten da sein. Egal ob HB oder Praxis. Für FM gilt das nicht.
Du brauchst ja die DRV nicht um FM zu sein. Du brauchst halt eine Praxis, die Deine Rezepte abrechnet. Mehr nicht.
Die DRV liegt ja eh falsch.
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Clearer schrieb:
@aniko 80 Mit Kassenzulassung bist Du PI und kein FM. Natürlich kannst Du FM sein. Warum nicht?
Du brauchst ja die DRV nicht um FM zu sein. Du brauchst halt eine Praxis, die Deine Rezepte abrechnet. Mehr nicht.
Die DRV liegt ja eh falsch.
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Rachel Müller schrieb:
@Clearer ok...falls sie nein sagen..wie kann ich noch argumentieren ohne , dass es zu Klage geht ? Was kann ich den sacharbeiter sagen, ??.
Falls von Seiten der DRV mit der fehlenden Kassenzulassung argumentiert wird, dann verweise auf das Urteil des BSG vom 24.03.2016, Absatz 26. Die fehlende Kassenzulassung ist kein Merkmal des Auftragsverhältnisses. Daraus lässt sich keine Abhängigkeit ableiten. Einfach googeln und nachlesen.
Die DRV hat in allen Ihren Bereichen 11000 Verfahren pro Jahr. Es wäre naiv anzunehmen, dass die Dein Schreiben überhaupt lesen. Du musst Dich entscheiden, ob Du bereit bist den Kampf gegen die DRV aufzunehmen.
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Clearer schrieb:
@Rachel Müller Ich kenne Dein Auftragsverhältnis und Deinen Vertrag nicht. Deshalb kann ich dazu nichts sagen. Eine FM in den Räumen einer Praxis würde ich nur als Untervernietung machen.
Falls von Seiten der DRV mit der fehlenden Kassenzulassung argumentiert wird, dann verweise auf das Urteil des BSG vom 24.03.2016, Absatz 26. Die fehlende Kassenzulassung ist kein Merkmal des Auftragsverhältnisses. Daraus lässt sich keine Abhängigkeit ableiten. Einfach googeln und nachlesen.
Die DRV hat in allen Ihren Bereichen 11000 Verfahren pro Jahr. Es wäre naiv anzunehmen, dass die Dein Schreiben überhaupt lesen. Du musst Dich entscheiden, ob Du bereit bist den Kampf gegen die DRV aufzunehmen.
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Rachel Müller schrieb:
@Clearer danke für deine Antwort. Ich bleibe zuversichtlich. Ich bekam gestern ein Schreiben ich muss etwas nach reichen. Ich sage euch alle Bescheid....
Als FM ist es wegen dieser Sache besser 2-3 Auftragsverhältnisse zu haben, ausser man hat Glücklicherweise eine alte Statusfeststellung bzw. ficht aktuell den Gerichtsweg durch, dann ist einer auch ok.
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Gert Winsa schrieb:
@Rachel Müller Standardreaktion, sie wollen alles etwas ausführlicher, nach Textbausteinen ausgesucht. Bereite dich mental auf eine Ablehnung vor und was du dann machst, sonst bist du bissl in der Luft.
Als FM ist es wegen dieser Sache besser 2-3 Auftragsverhältnisse zu haben, ausser man hat Glücklicherweise eine alte Statusfeststellung bzw. ficht aktuell den Gerichtsweg durch, dann ist einer auch ok.
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Rachel Müller schrieb:
Oh je das baut mich nicht auf....ich war positiv unterwegs denn sie haben es wenigsten gelesen....was mache ich dann falls es nicht klappt. Eingestellt nie wieder.....was ist der Argument den ich jetzt in den schreiben unbedingt hinzufügen sollte?
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Rerum schrieb:
@aniko 80 Genau war es bei mir heute auch .Die Aussage von DRV: Sie können mit der GKV nicht abrechnen. Alles anderes ist irrelevant .
Es hilft dir nicht dir zu sagen was dich, kurzfristig, besser stimmt aber unrealistisch ist.
Clearers vorgehen und grdstzl. immer mehrere Auftraggeber, einer nur wenns sowohl von der DRV akzeptiert ist und das Vertrauensverhältnis über 95% ist.
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Gert Winsa schrieb:
@Rachel Müller wurde hier schon mehrfach genannt.
Es hilft dir nicht dir zu sagen was dich, kurzfristig, besser stimmt aber unrealistisch ist.
Clearers vorgehen und grdstzl. immer mehrere Auftraggeber, einer nur wenns sowohl von der DRV akzeptiert ist und das Vertrauensverhältnis über 95% ist.
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Rachel Müller schrieb:
Und was machst du jetzt? Wie argumentierst du?.....lg Rachel
(Schein)Selbstständigkeit: Eine allgemeingültige Festlegung für einzelne Berufe gibt es nicht!
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Cannabis schrieb:
Im Grunde wird folgendes Urteil für den Bescheid angewendet. Dazu guckt man sich den Vertrag an und pickt sich die einzelnen Punkte heraus. Wenn man sich das Urteil anguckt, wird man feststellen, dass es in der Regel keine freie Mitarbeit in der Physiotherapie gibt, nicht mal im exklusiven Hausbesuch.
(Schein)Selbstständigkeit: Eine allgemeingültige Festlegung für einzelne Berufe gibt es nicht!
1. Am Ende landet die Verordnung in der Praxis. Damit tritt die Praxis gegenüber dem Patienten als Leistungserbringer auf.
2. Der zugelassene Leistungserbringer ist für die Therapie verantwortlich. Damit wird der Therapeut weisungsgebunden und eben nicht freiberuflich tätig.
Dazu kommen noch weitere Punkte, wie das fehlende unternehmerische Risiko, wenn man eine feste Vergütung ( z.B. 70/30 ) vereinbart. Das lässt sich alles auch bei Privatpatienten anwenden, wenn die Rechnung durch die Praxis erstellt wird.
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Cannabis schrieb:
Es geht dabei um zwei Kernpunkte.
1. Am Ende landet die Verordnung in der Praxis. Damit tritt die Praxis gegenüber dem Patienten als Leistungserbringer auf.
2. Der zugelassene Leistungserbringer ist für die Therapie verantwortlich. Damit wird der Therapeut weisungsgebunden und eben nicht freiberuflich tätig.
Dazu kommen noch weitere Punkte, wie das fehlende unternehmerische Risiko, wenn man eine feste Vergütung ( z.B. 70/30 ) vereinbart. Das lässt sich alles auch bei Privatpatienten anwenden, wenn die Rechnung durch die Praxis erstellt wird.
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Gert Winsa schrieb:
@Cannabis diesen Punkt auszuräumen ist aber ein leichtes. Es ist ohne Probleme möglich, dass ein Physio sich auch im Erstkontakt den eigenen Patientenstamm aufbaut (bei Hausbesuchen) ist bei mir ausschliesslich so, da Praxis wwitee weg und Pat. in meiner Nähe.
Ich finde das auch alles zum Kotzen. Hallo Herr Lindner. Deutschland soll Gründerland Nummer 1 werden. Aber man darf auch keine falschen Hoffnungen wecken.
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Cannabis schrieb:
@Gert Winsa Mal abgesehen davon, dass die Praxis eigentlich nur Patienten im Hausbesuch im üblichen Umfeld abrechnen darf, bleibt vor allem die Weisungsgebundenheit. Der Therapeut handelt im Auftrag der Praxis, egal wer die Termine macht.
Ich finde das auch alles zum Kotzen. Hallo Herr Lindner. Deutschland soll Gründerland Nummer 1 werden. Aber man darf auch keine falschen Hoffnungen wecken.
Natürlich gibt es freie Mitarbeit. Warum nicht? Das wurde halt im betreffenden Urteil nur falsch gelebt.
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Clearer schrieb:
@Cannabis
Natürlich gibt es freie Mitarbeit. Warum nicht? Das wurde halt im betreffenden Urteil nur falsch gelebt.
Das sind doch keine Merkmale des Auftragsverhältnisses, die man beeinflussen kann. Das sind zwingende Vorgaben durch das Leistungserbringerrecht (BSG Urteil 24.0.3.2016, Absatz 29), die für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung nicht relevant sind. Es wäre hilfreich, wenn Du sowas nicht äußerst, wenn Du wenig Ahnung hast.
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Clearer schrieb:
@Cannabis
Das sind doch keine Merkmale des Auftragsverhältnisses, die man beeinflussen kann. Das sind zwingende Vorgaben durch das Leistungserbringerrecht (BSG Urteil 24.0.3.2016, Absatz 29), die für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung nicht relevant sind. Es wäre hilfreich, wenn Du sowas nicht äußerst, wenn Du wenig Ahnung hast.
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Rachel Müller schrieb:
@Rerum wie sieht es bei dir aus mittlerweile?
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Rachel Müller schrieb:
@Gert Winsa vielleicht kannst du mir die Frage beantworten...habe ein statusfest. Beantragt im Dezember..bin bei der Anhörung mit Anwalt...würde natürlich abgelehnt..jetzt Wiederspruch...ab wann muss dann der PI die Sozialabgabe bezahlen?Ab Negativen BEscheid oder ab Antragdatum?...da streiten sich die Geister wohl...
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Rachel Müller schrieb:
@Clearer helle...ich hoffe ich bin langsam nicht lässtig. Ich brauche dich nämlich. Heute war ich bei dem Anwalt. Er sagte diese Bekannte urteil von 2016 ist aufgehoben worden.. also er hilft nicht weiter. Jetzt ist es die Zeit nach der Anhörung zu widersprechen..gibt es da ein andere Urteil? Oder habe ich was nicht verstanden? Ich wäre sir sehr dankbar wenn su mir kurz helfen könntest. Lg rachel
Bei einem negativen Bescheid muss sich der PI bei der Einzugsstelle bezüglich der Festlegung der Nachzahlung melden. Unter sehr begrenzten Bedingungen kann der Beginn der Versicherungspflicht mit Bekanntgabe des Bescheides erfolgen. Dein Anwalt kann das Prüfen. Ansonsten ist es ehrlich gesagt im Interesse des PI gegen den negativen Bescheid vorzugehen. Du kannst dich eigentlich entspannt zurücklehnen.
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Luiselou schrieb:
@Rachel Müller Sicher hat der Anwalt den Ablauf erklärt. Nach der Anhörung kommt der widerspruchsfähige Bescheid. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats erfolgen. Er hat eine aufschiebende Wirkung.
Bei einem negativen Bescheid muss sich der PI bei der Einzugsstelle bezüglich der Festlegung der Nachzahlung melden. Unter sehr begrenzten Bedingungen kann der Beginn der Versicherungspflicht mit Bekanntgabe des Bescheides erfolgen. Dein Anwalt kann das Prüfen. Ansonsten ist es ehrlich gesagt im Interesse des PI gegen den negativen Bescheid vorzugehen. Du kannst dich eigentlich entspannt zurücklehnen.
Das Urteil vom 24.03.2016 ist ein Urteil des BSG und wird so schnell nicht "aufgehoben", bzw. kann gar nicht aufgehoben werden. Wenn überhaupt kann sich durch ein neueres BSG Urteil die Rechtsauffassung des BSG ändern. Dazu gibt es aber keinerlei Anlass. Dein Anwalt meint vielleicht das Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 17.03.2023. Dieses LSG urteilte wieder mal in der Begründung, dass die fehlende Kassenzulassung des FM ein entscheidendes Kriterium für abhängig beschäftigt ist. Und genau das hat das BSG mit Urteil vom 24.03.2016 schon einmal fein säuberlich ausgearbeitet, dass dem nicht so ist. Die fehlende Kassenzulassung ist für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung nicht relevant und liegt "in der Natur der Sache". Hätte ein FM eine Kassenzulassung wäre er ja keiner.
Übrigens sieht das die Leiterin der Abteilung für Grundsatz (die entscheidende Abteilung in der DRV) in Ihrem Buch "Das neue Statusfeststellungsverfahren" Matern/Matlok/Burfeind genauso:
Matlok / Matern | Das neue Statusfeststellungsverfahren (§ 7a SGB IV) | 1. Auflage | 2023 | beck-shop
Die DRV hält sich halt nur nicht dran. Das ist der Unterschied zwischen Theorie und Praxis..... Und genau so kriegt die DRV die FM in der PT kaputt. Weil sich nur Wenige mit der DRV vor Gericht anlegen wollen.
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Clearer schrieb:
@Rachel Müller
Das Urteil vom 24.03.2016 ist ein Urteil des BSG und wird so schnell nicht "aufgehoben", bzw. kann gar nicht aufgehoben werden. Wenn überhaupt kann sich durch ein neueres BSG Urteil die Rechtsauffassung des BSG ändern. Dazu gibt es aber keinerlei Anlass. Dein Anwalt meint vielleicht das Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 17.03.2023. Dieses LSG urteilte wieder mal in der Begründung, dass die fehlende Kassenzulassung des FM ein entscheidendes Kriterium für abhängig beschäftigt ist. Und genau das hat das BSG mit Urteil vom 24.03.2016 schon einmal fein säuberlich ausgearbeitet, dass dem nicht so ist. Die fehlende Kassenzulassung ist für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung nicht relevant und liegt "in der Natur der Sache". Hätte ein FM eine Kassenzulassung wäre er ja keiner.
Übrigens sieht das die Leiterin der Abteilung für Grundsatz (die entscheidende Abteilung in der DRV) in Ihrem Buch "Das neue Statusfeststellungsverfahren" Matern/Matlok/Burfeind genauso:
Matlok / Matern | Das neue Statusfeststellungsverfahren (§ 7a SGB IV) | 1. Auflage | 2023 | beck-shop
Die DRV hält sich halt nur nicht dran. Das ist der Unterschied zwischen Theorie und Praxis..... Und genau so kriegt die DRV die FM in der PT kaputt. Weil sich nur Wenige mit der DRV vor Gericht anlegen wollen.
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sabine963 schrieb:
Was ich nicht verstehe, dass der Anwalt das nicht weiß.
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Rachel Müller schrieb:
@sabine963 was meinst du?
Na der Anwalt müsste doch wissen ".... Wiederspruch...ab wann muss dann der PI die Sozialabgabe bezahlen?Ab Negativen BEscheid oder ab Antragdatum?...da streiten sich die Geister wohl..."
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sabine963 schrieb:
@Rachel Müller
Na der Anwalt müsste doch wissen ".... Wiederspruch...ab wann muss dann der PI die Sozialabgabe bezahlen?Ab Negativen BEscheid oder ab Antragdatum?...da streiten sich die Geister wohl..."
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Rachel Müller schrieb:
@sabine963 er sagte heute...rückwirkend...
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Rachel Müller schrieb:
Also Antragdatum
Clearer hat Recht mit der Aussage, dass das Urteil nicht aufgehoben wurde. Allerdings definiert die DRV das Urteil aktuell so wie schon beschrieben. Ob sie das „auf gut Glück " machen oder sich juristisch abgesichert haben weiß ich nicht. Leider haben die Verbände dazu auch keine Meinung.
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Luiselou schrieb:
@sabine963 Da streiten sich nicht die Geister, sondern die Voraussetzungen für einen Versicherungsbeginn ab Bescheid sind im Gesetz genau definiert.
Clearer hat Recht mit der Aussage, dass das Urteil nicht aufgehoben wurde. Allerdings definiert die DRV das Urteil aktuell so wie schon beschrieben. Ob sie das „auf gut Glück " machen oder sich juristisch abgesichert haben weiß ich nicht. Leider haben die Verbände dazu auch keine Meinung.
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Problem beschreiben
mika90 schrieb:
Brauch man mehrere Auftraggeber oder kann man auch nur für einen Auftraggeber als FM aktiv sein?
Das Rentenversicherungsbeiträge nachgezahlt werden mussten, habe ich in den letzten fünf Jahren wiederholt gesehen.
Also, mal ganz vorsichtig mit so pauschalen Aussagen.
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Habe zwei durch und eins gerade am laufen .Also wenn hier pauschal behauptet wird es reicht einer,kann ich nur leicht Schmunzeln und mich sehr wundern.Mussten beim letzten in den Widerspruch gehen....auf den Tag 8 Wochen her,dass dazu.
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Michael Woelky schrieb:
kann Dir nur Recht geben....je nach Bundesland wahrscheinlich unterschiedlich.
Habe zwei durch und eins gerade am laufen .Also wenn hier pauschal behauptet wird es reicht einer,kann ich nur leicht Schmunzeln und mich sehr wundern.Mussten beim letzten in den Widerspruch gehen....auf den Tag 8 Wochen her,dass dazu.
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Clearer schrieb:
Es wird das gelebte Auftragsverhältnis bewertet, nicht die Anzahl der Auftraggeber. Die Anzahl der Auftraggeber ist kein Merkmal für Selbständigkeit.
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Clearer schrieb:
@Michael Woelky Nicht nur Widerspruch. Du musst klagen. Die werden Deinen Widerspruch nicht mal lesen und mit dem LSG Urteil Niedersachsen Bremen vom 23.03.2023 daher kommen.
Kannst Du mir vielleicht sagen wie lang die sich mit einem Widerspruch Zeit lassen können ? !
Gibt es hier eine gesetzl. Regel ?
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Michael Woelky schrieb:
@Clearer
Kannst Du mir vielleicht sagen wie lang die sich mit einem Widerspruch Zeit lassen können ? !
Gibt es hier eine gesetzl. Regel ?
Du könntest nach 6 Monaten Bearbeitungszeit eine Klage wegen Untätigkeit einlegen.
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Clearer schrieb:
@Michael Woelky Den Widerspruch legst Du ja ein. Dann geht das in das Widerspruchsverfahren. Und darüber erhältst Du dann einen Bescheid. Da wird immer der gleiche Schwachsinn drin stehen.
Du könntest nach 6 Monaten Bearbeitungszeit eine Klage wegen Untätigkeit einlegen.
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Clearer schrieb:
Für diese Art von Tätigkeit lässt sich mindestens 15 Merkmale für Selbständigkeit finden. Mit unterschiedlicher Gewichtung. Schaut man die Urteile der letzten Jahre an, dann spielt die Anzahl der Auftraggeber keine Rolle.
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Niko93 schrieb:
@Clearer Wie gings bei dir aus? Bin gerade in der zweiten Phase des Widerspruchsverfahrens bzw. bei der zweiten Sachbearbeiterin der DRV, evtl ist da jetzt bald ne Klage nötig..
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Clearer schrieb:
@Niko93 in diesem Stadium des Verfahrens läuft es immer auf eine Klage raus. Habe ich bisher 3 mal hinter mir.
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kitzelmonstermaus schrieb:
@Clearer wie sind deine klagen bisher ausgegangen? Ich stehe kurz vorm Termin mit dem Sozialgericht.die Akte hat die DRV nicht nicht rausgerückt,trotz mehrfacher Aufforderung vom Anwalt..
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Clearer schrieb:
@kitzelmonstermaus Ich hab meine Klagen selbst geführt und gewonnen.
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Clearer schrieb:
Es geht ja nur um das Merkmal 1 Auftraggeber und nicht darum, dass dieses eine Merkmal vollkommen ausreichend sein soll. Es gibt ja eine Menge andere Merkmale, die das Auftragsverhältnis beschreiben. 1 Auftraggeber beschreibt nicht das Auftragsverhältnis und spielt in der Beurteilung keine Rolle.
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Clearer schrieb:
Ein FM ist ja automatisch beitragspflichtig, wenn er keine eigenen AN über Minijob hat.
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N. Krause schrieb:
Einer genügt vielleicht, ist aber oft nicht ausreichend um eine nicht abhängige Beschäftigung nachzuweisen.
Das Rentenversicherungsbeiträge nachgezahlt werden mussten, habe ich in den letzten fünf Jahren wiederholt gesehen.
Also, mal ganz vorsichtig mit so pauschalen Aussagen.
Das geht auch mit einer Praxis ,wobei es hier ja auch möglich ist einen Raum für feste Zeiten mit Mietvertrag zu mieten.
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Clearer schrieb:
Zur Zeit reicht das leider nicht aus.
du meinst ggü. der DRV? Vor Gericht werden das die wichtigsten Punkte sein.
Ob und wie Praxisräume und Rezeption des Auftraggebers mitgenutzt werden und anders als AN evtl. noch, aber das fällt bei HB ja weg.
Unternehmerisches Risiko wird zwar mitgeprüft, ist aber bei ganz vielen FMs auch in anderen Branchen nahezu null z.b. Architekten, ITler die nur Aufträge als Subunternehmer abarbeiten.
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Gert Winsa schrieb:
@Clearer
du meinst ggü. der DRV? Vor Gericht werden das die wichtigsten Punkte sein.
Ob und wie Praxisräume und Rezeption des Auftraggebers mitgenutzt werden und anders als AN evtl. noch, aber das fällt bei HB ja weg.
Unternehmerisches Risiko wird zwar mitgeprüft, ist aber bei ganz vielen FMs auch in anderen Branchen nahezu null z.b. Architekten, ITler die nur Aufträge als Subunternehmer abarbeiten.
Die DRV sieht man momentan in der fehlenden Kassenzulassung die abhängige Beschäftigung. Ungeachtet der Rechtsprechung des BSG. Vor Gericht spielt meist die Patientenakquise die erste Rolle. Wer hat wie Patienten akquiriert.
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Clearer schrieb:
@Gert Winsa
Die DRV sieht man momentan in der fehlenden Kassenzulassung die abhängige Beschäftigung. Ungeachtet der Rechtsprechung des BSG. Vor Gericht spielt meist die Patientenakquise die erste Rolle. Wer hat wie Patienten akquiriert.
ah ok, naja HBs akquiriere ich zu 100% selbst. Das ist ja auch für fast jeden AN möglich nebenbei zu machen.
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Gert Winsa schrieb:
@Clearer
ah ok, naja HBs akquiriere ich zu 100% selbst. Das ist ja auch für fast jeden AN möglich nebenbei zu machen.
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Problem beschreiben
eim schrieb:
Es geht letzendlich darum dass man eindeutig durch Vitenkarten,Webseite und Kundenaquise ,eigene Terminplanung die Selbstständigkeit nach aussen hin darzustellen und nachzuweisen.
Das geht auch mit einer Praxis ,wobei es hier ja auch möglich ist einen Raum für feste Zeiten mit Mietvertrag zu mieten.
habe heute von der DRV Post bekommen.Widerspruch ist eingegangen und wird bearbeitet....war klar.Nun schreiben die, man kann eine mündl. Anhörung beantragen und die Gesichtspunkte erörtern auf die sich der Widerspruch stützt........haben wir doch alles schon schriftl. gemacht ! kennt sich einer mit diesem Unfug noch aus oder sind die komplett bekloppt ??
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eim schrieb:
Das sind Arbeitsplatzerhaltungsmaßnahmen joyscreamwink
Wenn du dann z.b. deren Einwände mit aktuellen Urteilen/Rechtssprechung wiederlegen kannst und somit auch deinen Streitwillen bekundest schätzen sie evtl. ein ob sie tatsächlich vor Gericht wollen oder dir nachgeben.
Wie gings denn aus?
I
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Gert Winsa schrieb:
In einer mündlichen Anhörung kannst du auch vermitteln wie Rechtsgewandt du bist.
Wenn du dann z.b. deren Einwände mit aktuellen Urteilen/Rechtssprechung wiederlegen kannst und somit auch deinen Streitwillen bekundest schätzen sie evtl. ein ob sie tatsächlich vor Gericht wollen oder dir nachgeben.
Wie gings denn aus?
I
Ich Regel die Angelegenheit auf meine Weise.......und gut iss
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Michael Woelky schrieb:
@Gert Winsa Bin ich Jurist?...
Ich Regel die Angelegenheit auf meine Weise.......und gut iss
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Michael Woelky schrieb:
Moin,
habe heute von der DRV Post bekommen.Widerspruch ist eingegangen und wird bearbeitet....war klar.Nun schreiben die, man kann eine mündl. Anhörung beantragen und die Gesichtspunkte erörtern auf die sich der Widerspruch stützt........haben wir doch alles schon schriftl. gemacht ! kennt sich einer mit diesem Unfug noch aus oder sind die komplett bekloppt ??
was ist ein Statusverfahren ??
Und hat einer Erfahrung mit einer Sonderzulassung/ Genehmigung direkt von den Krankenkassen für Hausbesuche in Eigenregie ??
Vielen Dank schon mal !
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Clearer schrieb:
Sonderzulassung gibt's nicht. Da wären auch die Preise anders, da Du keine Praxisräume hast. Du kannst aber Deine HB gerne bei uns abrechnen.
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Freia Kolozei schrieb:
@Clearer Oh, vielen Dank für das Angebot ! Zur Zeit bin ich noch in der Findungsphase und am sondieren der Möglichkeiten ...
Kann man als physio angestellt auf honorbasis sein???Und wenn ja wie geht es das?..frage falls der Status als freie Mitarbeiterin negativ ausfällt. Danke für eure Atnworte. Rachel
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Rachel Müller schrieb:
Liebe Kollegen,
Kann man als physio angestellt auf honorbasis sein???Und wenn ja wie geht es das?..frage falls der Status als freie Mitarbeiterin negativ ausfällt. Danke für eure Atnworte. Rachel
ja kannst du, honorar Gehälter gibts in vielen Bereichen allen voran Versicherungsvertreter.
ABER: du musst vertraglich alle gesetzlich verankerten Arbeitnehmerrechte inkludieren.
Sprich: trotz Provision muss der Mindestlohn immer garantiert sein, sowie Lohnfortzahlung im Krankheits und Urlaubsfall.
Das wirkt sich dann natürlich wieder auf die Provision aus.
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Gert Winsa schrieb:
@Rachel Müller
ja kannst du, honorar Gehälter gibts in vielen Bereichen allen voran Versicherungsvertreter.
ABER: du musst vertraglich alle gesetzlich verankerten Arbeitnehmerrechte inkludieren.
Sprich: trotz Provision muss der Mindestlohn immer garantiert sein, sowie Lohnfortzahlung im Krankheits und Urlaubsfall.
Das wirkt sich dann natürlich wieder auf die Provision aus.
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Rachel Müller schrieb:
Es scheint kompliziert zu sein. Danke für deine Antwort. Schön, dass du immer bereit bist zu helfen. Rachel
ja, aber möglich. Hab solche Verträge gelegentlich gesehen bzw. von gehört und finde sie sehr sinnvoll.
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Gert Winsa schrieb:
@Rachel Müller
ja, aber möglich. Hab solche Verträge gelegentlich gesehen bzw. von gehört und finde sie sehr sinnvoll.
Zwangsweise aber zwischendrin als AN.
Wegen GKV/PKV usw. als AN musst du meist in die GKV wenn du dann nach Urteil in die PKV zurück willst sollte vorher ne Anwartschaft abgeschlossen werden.
Auch wer dann welche SV zahlt ist fraglich.
Daher: wie handhabst du das @clearer?
Oder lässt du die FMs nur über dich abrechnen, wenn alles vor Gericht durchgefochten ist?
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Gert Winsa schrieb:
Aber die Thematik wird hochkomplex wenn du gleichzeitig vor Gericht gehst, gewinnst und dann Rückwirkend tatsächlich FM bist.
Zwangsweise aber zwischendrin als AN.
Wegen GKV/PKV usw. als AN musst du meist in die GKV wenn du dann nach Urteil in die PKV zurück willst sollte vorher ne Anwartschaft abgeschlossen werden.
Auch wer dann welche SV zahlt ist fraglich.
Daher: wie handhabst du das @clearer?
Oder lässt du die FMs nur über dich abrechnen, wenn alles vor Gericht durchgefochten ist?
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Rachel Müller schrieb:
Also momentan warte auf dem Bescheid von der clearingstelle. Ich hoffe sehr, dass ich als selbständig (FM) annerkannt werde. Wenn nicht weiss ich nicht wie es weiter geht....wie schwer und mühsam ist es zu klagen? Und mot welchem Argumentation? Ich weiss nämlich nicht was ich zu meiner Position noch sagen könnte...10% Praxis.. der rest nur HB bei seniorenheime...betreutes Wohnheime.. bei privat HAushalt...privat wie Gesetz. Vers. Eigene visitenkarten...mit Ärzte geredet...Nun bin ich irgendwie trotz alledem sehr unsicher. (Nach dem ich alles im.forum gelesen habe) Ich frage mich ob es sich besser gewesen wäre still zu sein. Ich war von ein.paar Jahres schon FM....und niemand hat danach gekräht...aber mit allem.was man jetzt lies ist man sehr beunruhigt. Schade denn man will nur was gutes !So viele Patienten warten auf Physio daheim..man gibt sich ja schließlich sehr viele MÜHE . Ich verstehe der Sinn der Sache nicht...man zahlt ein Haufen Geld an der DRV....wo liegt dann das PRoblem??? wir zahlen unsere Steuer....alles ist doch transparent. Ganz liebe Grüße. Rachel
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Clearer schrieb:
@Gert Winsa Ich lass alle Verhältnisse immer als FM laufen. Ich kenne ja die Rechtslage und weiß, dass es eine Selbständigkeit ist. Die Sichtweise der DRV ist ja keine Rechtsprechung oder Rechtslage. Es ist nur eine völlig verschrobene subjektive Interessenspolitik ohne Kenntnis davon, dass sie sich damit selbst schaden. Ab und zu muss halt das Gericht die DRV wieder belehren.
Wenn das der Fall ist, kannst Du widersprechen. Wird das abgelehnt, kannst Du klagen.
Zitiere einfach das BSG Urteil vom 24.03.2016 Absatz 26c. Google kennt es. Da steht ganz einfach, dass die fehlende Kassenzulassung kein Merkmal für abhängig beschäftigt ist. Die DRV untersteht eigentlich dem BSG. Das interessiert die in Berlin aber leider nicht.
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Clearer schrieb:
@Rachel Müller Die werden Dir schreiben, dass Du aufgrund der fehlenden Kassenzulassung in den Betrieb eingegliedert bist.
Wenn das der Fall ist, kannst Du widersprechen. Wird das abgelehnt, kannst Du klagen.
Zitiere einfach das BSG Urteil vom 24.03.2016 Absatz 26c. Google kennt es. Da steht ganz einfach, dass die fehlende Kassenzulassung kein Merkmal für abhängig beschäftigt ist. Die DRV untersteht eigentlich dem BSG. Das interessiert die in Berlin aber leider nicht.
du lässt das schlicht nen Anwalt machen.
Gerade emotionales vorgehen scheitert vor Gericht.
Ein reines HB FM Verhältnis hat sehr gute Aussichten vor Gericht.
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Gert Winsa schrieb:
@Rachel Müller
du lässt das schlicht nen Anwalt machen.
Gerade emotionales vorgehen scheitert vor Gericht.
Ein reines HB FM Verhältnis hat sehr gute Aussichten vor Gericht.
ja aber ab Zeitpunkt Bescheid aus Statusfeststellung "abhängig beschäftigt" müsstest du sie erstmal Sozialversicherungsrechtlich für sie entsprechend Beiträge abführen.
Vertraust du so aufs Gerichtsurteil dass du bis dahin keine abführst?
Wie lange dauert das meist?
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Gert Winsa schrieb:
@Clearer
ja aber ab Zeitpunkt Bescheid aus Statusfeststellung "abhängig beschäftigt" müsstest du sie erstmal Sozialversicherungsrechtlich für sie entsprechend Beiträge abführen.
Vertraust du so aufs Gerichtsurteil dass du bis dahin keine abführst?
Wie lange dauert das meist?
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Rachel Müller schrieb:
Wie meinst du das?.....Entschuldigung bitte. Als Französin verstehe manchmal der zusammang nicht....also ich zahle schon jetzt die Beiträge...was meinst du mit der frage...vertraust du aufs Gerichtsurteil...u nd kann ich trotzdem.wenn es der statusverfahren negativ ist weiter so arbeiten?
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Rachel Müller schrieb:
@Clearer also es heiss egal was sie sagen..wenn ich sicher bin kann ich es weiter laufen lassen als FM?
Als AN muss der AG abführen das wird dann rückabgewickelt, wenn es ein Betriebsprüfer feststellt, oder ein Statusverfahren das bei einer schon bestehenden FM Tätigkeit eingeleitet wird ( aus meiner Sicht nie empfehlenswert).
Statusverfahren die innerhalb des ersten Auftragsmonats eingeleitet werden müssen bis Bescheid nie Rückabgewickelt werden auch bei AN Einstufung - diese gilt nur zukünftig.
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Gert Winsa schrieb:
@Rachel Müller
Als AN muss der AG abführen das wird dann rückabgewickelt, wenn es ein Betriebsprüfer feststellt, oder ein Statusverfahren das bei einer schon bestehenden FM Tätigkeit eingeleitet wird ( aus meiner Sicht nie empfehlenswert).
Statusverfahren die innerhalb des ersten Auftragsmonats eingeleitet werden müssen bis Bescheid nie Rückabgewickelt werden auch bei AN Einstufung - diese gilt nur zukünftig.
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Cannabis schrieb:
@Gert Winsa Das stimmt nicht so ganz. Damit die Beitragspflicht mit Bekanntgabe des Bescheides und nicht mit Anfang der Tätigkeit losgeht müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Das Problem ist die Frage, was macht man nach dem negativen Bescheid? Einfach so weiter?
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Clearer schrieb:
@Gert Winsa Ein Widerspruch und Klage haben aufschiebende Wirkung.
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Rachel Müller schrieb:
@Cannabis weisst du es?Es würde mich brennend interessieren. Lg
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Cannabis schrieb:
@Rachel Müller Ja. § 7a SGB IV. Da Nr. 5.
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Rachel Müller schrieb:
Danke.liebe Grüße.
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Rachel Müller schrieb:
@Cannabis ich habe es gelesen...und verstehe es nicht ganz.kannst du mir netterweise es erklären ?Ich verstehe es so....ab bescheid...wenn negativ müssen die Sozialversicherung. Bezahlt werden...von wem? Vom PI?..ich bezahle die nämlich schon...und dann werde ich als angestellt abgestuft ?Danke für deine Geduld.
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Cannabis schrieb:
@Rachel Müller Ab Bescheid, wenn du die Punkte unter 5) erfüllst. Das prüft die DRV. Eventuell muss das dann im Widerspruch auch mit drin stehen.
ja, wenn das Gerichtsurteil dann selbstständigkeit (unabhängig Beschäftigt) bescheinigt kein Problem.
Falls das Gericht aber abhängig beschäftigt entscheidet und das Vertragsverhältnis weitergelebt wurde wird von Zeitpunkt Bescheid bis Gerichtsurteil rückabgewickelt. Weil der Beschäftigungseintritt das Datum im Bescheid ist. Aufgeschoben wird die Fälligkeit.
Hier ist die mittlere Verfahrensdauer am Sozialgericht 15 Monate. Das bezieht sich aber auf alle Verfahren am Spzialgericht.
Oder wie lange haben eure Verfahren gedauert?
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Gert Winsa schrieb:
@Clearer
ja, wenn das Gerichtsurteil dann selbstständigkeit (unabhängig Beschäftigt) bescheinigt kein Problem.
Falls das Gericht aber abhängig beschäftigt entscheidet und das Vertragsverhältnis weitergelebt wurde wird von Zeitpunkt Bescheid bis Gerichtsurteil rückabgewickelt. Weil der Beschäftigungseintritt das Datum im Bescheid ist. Aufgeschoben wird die Fälligkeit.
Hier ist die mittlere Verfahrensdauer am Sozialgericht 15 Monate. Das bezieht sich aber auf alle Verfahren am Spzialgericht.
Oder wie lange haben eure Verfahren gedauert?
Von Zeitpunkt der Klageeinreichung bis Termin 1 Jahr.
Die DRV zitiert einen Mitarbeiter dort hin. Es kommt kein RA.
Man sollte sich von der DRV nicht alles gefallen lassen. Die meisten kneifen doch vor dem Gang zum Gericht und zahlen lieber nach.
"unabhängig beschäftigt" ist in sich widersprüchlich und gibt es nicht.
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Clearer schrieb:
@Gert Winsa Klar. Ab Bescheid muss nachträglich bezahlt werden, wenn Entscheidung des Gerichtes auf abhängig beschäftigt. Bis dahin ist es aber ein schwebendes Verfahren und Beiträge müssen nicht entrichtet werden.
Von Zeitpunkt der Klageeinreichung bis Termin 1 Jahr.
Die DRV zitiert einen Mitarbeiter dort hin. Es kommt kein RA.
Man sollte sich von der DRV nicht alles gefallen lassen. Die meisten kneifen doch vor dem Gang zum Gericht und zahlen lieber nach.
"unabhängig beschäftigt" ist in sich widersprüchlich und gibt es nicht.
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Rachel Müller schrieb:
Sehr spannend .....Danke sehr für eure Beiträge. Ich bin euch dankbar. Ich werde euch bescheid geben wie es raus kam....denke in 2 wochen müsste ich es wissen.lg. Rachel
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Cannabis schrieb:
@Clearer Der Leistungsbeginn ab Bescheid ist aber nicht automatisch. Man muss die Bedingungen erfüllen und es dann sozusagen beantragen, d.h. der Auftragnehmer bzw. dann Arbeitnehmer muss dem schriftlich zustimmen.
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Clearer schrieb:
@Cannabis Welche Bedingungen meinst Du?