für unsere Physiotherapie- Praxis
suchen wir Dich,
ein/e Physiotherapeut:In mit Herz,
auch frischgebackene
Berufsanfänger:Innen sind
willkommen. Vollzeit oder Teilzeit
(ab 15 Std. wö.) ist möglich!
Zertifikatsinhaber (Manuelle
Therapie, Bobath oder PNF) erhalten
ein besonders ansprechendes Gehalt.
Wir bieten Ihnen / Dir:
- einen kreativen Arbeitsplatz in
einer sehr gut etablierten Praxis
- eine überdurchschnittliche
Vergütung, Urlaubs- und
Weihnachtsgeld, sowie eine kleine
Betriebsr...
suchen wir Dich,
ein/e Physiotherapeut:In mit Herz,
auch frischgebackene
Berufsanfänger:Innen sind
willkommen. Vollzeit oder Teilzeit
(ab 15 Std. wö.) ist möglich!
Zertifikatsinhaber (Manuelle
Therapie, Bobath oder PNF) erhalten
ein besonders ansprechendes Gehalt.
Wir bieten Ihnen / Dir:
- einen kreativen Arbeitsplatz in
einer sehr gut etablierten Praxis
- eine überdurchschnittliche
Vergütung, Urlaubs- und
Weihnachtsgeld, sowie eine kleine
Betriebsr...
als mutter Zwei Kinder möchte ich dennoch als freiemitarbeiter in eine physio.Praxis 20 St. arbeiten.Orga. kein problem.Der Praxis inhaber zahlt 70%
aus. Egal ob Kassen Patient oder Privat P. oder Hausbesuch.
Ich muss mich nicht um orga. kümmern da eine empfang dame alles macht.
Würde gerne eure Meinung hören.
Ich habe gelesen dass manche 65 und 70% zahlen.
ach so ich wohne in Hesse falls das ein unterschied macht.
Danke im vorraus
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
als mutter Zwei Kinder möchte ich dennoch als freiemitarbeiter in eine physio.Praxis 20 St. arbeiten.Orga. kein problem.Der Praxis inhaber zahlt 70%
aus. Egal ob Kassen Patient oder Privat P. oder Hausbesuch.
Ich muss mich nicht um orga. kümmern da eine empfang dame alles macht.
Würde gerne eure Meinung hören.
Ich habe gelesen dass manche 65 und 70% zahlen.
ach so ich wohne in Hesse falls das ein unterschied macht.
Danke im vorraus
MFG
Meitao
Gefällt mir
an deiner stelle würde ich mich erst mal richtig über die selbständige tätigkeit als "freier mitarbeiter" informieren !!
..wurde eine statusfestellung gemacht ?
...zahlst du deinen beitrag an die deutsche rentenversicherung?
... erfüllst du die kriterien als freier mitarbeiter?
--------------------------------------------------------------
...privat patienten über die praxis,bzw. deren rechnung schreibst du natürlich selbst und gibst auch da deine ausgehandelten prozente an den auftrageber =inhaber ab.
....hausbesuche ,über die praxis, können individuell ausgehandelt werden, zb 80/20.oder 75/25.
(=da du ja bei hausbesuche die praxis und deren bruttokosten nicht belastest und abnutzt,der inhaber aber trotzdem kosten hat, wie abrechnungskosten,werbung,evntl. verwaltung,usw..und was verdienen muss er ja auch !)
...du hast ja hoffentlich einen eigegen rechnungs-briefkopf,visitenkarten,eigene planung deiner patienten,bist nicht weisungsgebunden,organisierst dich selbstständig,eigenes auftreten am markt,unternehmerisches risiko,usw...
...sind diese kriterien nicht erfüllt,bist du scheinselbständig,usw....und bei einer prüfung kanns verflucht teuer werden !!(besonders für den inhaber ) :confused:
[bearbeitet am 07.06.13 23:54]
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
klaus Eberle schrieb:
an den oder die fragesteller/in hier : ...um dir nicht zu nahe zu treten:
an deiner stelle würde ich mich erst mal richtig über die selbständige tätigkeit als "freier mitarbeiter" informieren !!
..wurde eine statusfestellung gemacht ?
...zahlst du deinen beitrag an die deutsche rentenversicherung?
... erfüllst du die kriterien als freier mitarbeiter?
--------------------------------------------------------------
...privat patienten über die praxis,bzw. deren rechnung schreibst du natürlich selbst und gibst auch da deine ausgehandelten prozente an den auftrageber =inhaber ab.
....hausbesuche ,über die praxis, können individuell ausgehandelt werden, zb 80/20.oder 75/25.
(=da du ja bei hausbesuche die praxis und deren bruttokosten nicht belastest und abnutzt,der inhaber aber trotzdem kosten hat, wie abrechnungskosten,werbung,evntl. verwaltung,usw..und was verdienen muss er ja auch !)
...du hast ja hoffentlich einen eigegen rechnungs-briefkopf,visitenkarten,eigene planung deiner patienten,bist nicht weisungsgebunden,organisierst dich selbstständig,eigenes auftreten am markt,unternehmerisches risiko,usw...
...sind diese kriterien nicht erfüllt,bist du scheinselbständig,usw....und bei einer prüfung kanns verflucht teuer werden !!(besonders für den inhaber ) :confused:
[bearbeitet am 07.06.13 23:54]
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Meitao schrieb:
Die freien Mitarbeiter in der Mischkalkulation werden unter 70 % ausgebeutet und der FM würde ab da eher in das Lohnniveau eines Angestellten geraten!
MFG
Meitao
Wenn dieses der einzige Auftraggeber ist, könnte dieser jedoch bei einer entsprechenden Überprüfung der Rentenversicherung Probleme bekommen da man hier eine wirtschaftliche Abhängigkeit des FM unterstellen könnte.
Denken sollte man auch an die Abgaben (BG, KV, RV, Berufshaftpflicht, Finanzamt), die insgesamt dazu führen können, dass der freie Mitarbeiter je nach Verordnungsmix, Taktung, Privatanteil etc. bei nur 20 Wochenstunden ein relativ geringes Einkommen erzielt. Viel Erfolg S.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Shakespeare schrieb:
Klingt grundsätzlich okay, wobei bei den HB, die Pauschale zu 100% ausgezahlt werden sollte (du trägst die Fahrtkosten) oder hier 10% höher vergütet werden sollte.
Wenn dieses der einzige Auftraggeber ist, könnte dieser jedoch bei einer entsprechenden Überprüfung der Rentenversicherung Probleme bekommen da man hier eine wirtschaftliche Abhängigkeit des FM unterstellen könnte.
Denken sollte man auch an die Abgaben (BG, KV, RV, Berufshaftpflicht, Finanzamt), die insgesamt dazu führen können, dass der freie Mitarbeiter je nach Verordnungsmix, Taktung, Privatanteil etc. bei nur 20 Wochenstunden ein relativ geringes Einkommen erzielt. Viel Erfolg S.
Die Rezeptionskraft ist für die AN's da.
Als FM bist du selbständig und mußt auch deine Organisation selbständig regeln.
Sei da sehr vorsichtig, auf so etwas wartet die DRV bei einer Überprüfung.
Gruß Britt
Gefällt mir
Die Fahrtkosten fallen zu meiner Last.
Der praxis Inhaber muss allerdings meine Retzepte(abgearbeitete) mit der KV. abrechnen.!
Ich kann die Rechnung für die Privat Pat. selber schreiben.Ich muss aber trotzdem davon eine gewisse protzent an Praxis Inh. zahlen da ich Raum und Material benutze.( Wie viel?)
ich hanbe noch Trainer und Ausbilder Tätigkeit auf honorar basis und Rechnung.(also keine gefahr für die Scheinselbständigkeit).
Vielen Dank für Eure Tips und Eure Zeit
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Also Ich muss die termine selbst Organisieren.Ok!
Die Fahrtkosten fallen zu meiner Last.
Der praxis Inhaber muss allerdings meine Retzepte(abgearbeitete) mit der KV. abrechnen.!
Ich kann die Rechnung für die Privat Pat. selber schreiben.Ich muss aber trotzdem davon eine gewisse protzent an Praxis Inh. zahlen da ich Raum und Material benutze.( Wie viel?)
ich hanbe noch Trainer und Ausbilder Tätigkeit auf honorar basis und Rechnung.(also keine gefahr für die Scheinselbständigkeit).
Vielen Dank für Eure Tips und Eure Zeit
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Britt schrieb:
Wenn die Rezeptionskraft deines Chefs die organ. Dinge für dich regelt, bist du ganz klar in einem abhängigen Verhältnis, also scheinselbständig.
Die Rezeptionskraft ist für die AN's da.
Als FM bist du selbständig und mußt auch deine Organisation selbständig regeln.
Sei da sehr vorsichtig, auf so etwas wartet die DRV bei einer Überprüfung.
Gruß Britt
Mein Profilbild bearbeiten