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Anonymer Teilnehmer
18.03.2014 15:17
Hallo zusammen!
Kann mir bitte einer helfen? Bin derzeit angestellt und überlege freiberuflich zu arbeiten. Wie läuft das ganze ab, wenn ich im Jahr über die 17.500€ verdiene? Müssen andere Leistungen mit MWst. ausgewiesen werden? Was muss ich alles beachten? Danke für die Antworten
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Hallo zusammen! Kann mir bitte einer helfen? Bin derzeit angestellt und überlege freiberuflich zu arbeiten. Wie läuft das ganze ab, wenn ich im Jahr über die 17.500€ verdiene? Müssen andere Leistungen mit MWst. ausgewiesen werden? Was muss ich alles beachten? Danke für die Antworten
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo zusammen!
Kann mir bitte einer helfen? Bin derzeit angestellt und überlege freiberuflich zu arbeiten. Wie läuft das ganze ab, wenn ich im Jahr über die 17.500€ verdiene? Müssen andere Leistungen mit MWst. ausgewiesen werden? Was muss ich alles beachten? Danke für die Antworten

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Papa Alpaka
18.03.2014 20:13
Trenne erstmal "Umsatz" von "Verdienst" (meinst du das, was du am Ende dein Einkommen nennen möchtest?).
Wenn du €17.500,01 Umsatz aus umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen hast bekommst du, solltest du das nicht rechtzeitig vorhergesehen haben, unter Umständen Problem, aber eben nicht unbedingt.
Dazu ist der §4 UStG (besonders Absatz 14a) hilfreich; einfach mal reinschauen und querlesen - über den Absatz 14a hinaus erst wenn du dazu den §1 Satz 1 gelesen und verstanden hast ;)

Was du sonst noch beachten musst wurde ausreichend im Forum erörtert - inklusive der Möglichkeit, das Freilanzer im Therapeutentum unter Umständen eine große (wirtschaftliche) Gefahr für Praxisinhaber bedeuten. Zu diesem Thema wurden in der letzten Woche zwei Threads eröffnet...

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Trenne erstmal "Umsatz" von "Verdienst" (meinst du das, was du am Ende dein Einkommen nennen möchtest?). Wenn du €17.500,01 Umsatz aus umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen hast bekommst du, solltest du das nicht rechtzeitig vorhergesehen haben, unter Umständen Problem, aber eben nicht unbedingt. Dazu ist der §4 UStG (besonders Absatz 14a) hilfreich; einfach mal reinschauen und querlesen - über den Absatz 14a hinaus erst wenn du dazu den §1 Satz 1 gelesen und verstanden hast ;) Was du sonst noch beachten musst wurde ausreichend im Forum erörtert - inklusive der Möglichkeit, das Freilanzer im Therapeutentum unter Umständen eine große (wirtschaftliche) Gefahr für Praxisinhaber bedeuten. Zu diesem Thema wurden in der letzten Woche zwei Threads eröffnet...
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Papa Alpaka schrieb:

Trenne erstmal "Umsatz" von "Verdienst" (meinst du das, was du am Ende dein Einkommen nennen möchtest?).
Wenn du €17.500,01 Umsatz aus umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen hast bekommst du, solltest du das nicht rechtzeitig vorhergesehen haben, unter Umständen Problem, aber eben nicht unbedingt.
Dazu ist der §4 UStG (besonders Absatz 14a) hilfreich; einfach mal reinschauen und querlesen - über den Absatz 14a hinaus erst wenn du dazu den §1 Satz 1 gelesen und verstanden hast ;)

Was du sonst noch beachten musst wurde ausreichend im Forum erörtert - inklusive der Möglichkeit, das Freilanzer im Therapeutentum unter Umständen eine große (wirtschaftliche) Gefahr für Praxisinhaber bedeuten. Zu diesem Thema wurden in der letzten Woche zwei Threads eröffnet...

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Anonymer Teilnehmer
18.03.2014 20:48
Umsatzsteuer fällt bei Heilbehandlungen ja weg, d.h. bei sonstigen Leistungen muss ich 19% abführen, richtig?
Wie läuft es dann ab, wenn ich ohne Rezept behandle?

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Umsatzsteuer fällt bei Heilbehandlungen ja weg, d.h. bei sonstigen Leistungen muss ich 19% abführen, richtig? Wie läuft es dann ab, wenn ich ohne Rezept behandle?
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Wonderwoman
18.03.2014 21:02
oha oha... Ich empfehle Dir dringend Fachliteratur zu diesem Thema zu besorgen. Allein an Deinen beiden letzten Fragen lässt sich ablesen, dass Du eklatante Lücken hast.

Also... 19% musst Du nur abführen, wenn Du über 17,5 T€ im Jahr Umsatz gemacht hast oder nicht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen hast, falls Du unter diesem Betrag bleibst.

Behandlung ohne Rezept gehen kaum... Ausnahme eigentlich nur, wenn Du eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Arzt hast und dieser (aus welchen Gründen auch immer) keine Verordnung ausstellen will.
Also in der Regel immer nur mit Rezept... dann bist Du auf der sicheren Seite.
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oha oha... Ich empfehle Dir dringend Fachliteratur zu diesem Thema zu besorgen. Allein an Deinen beiden letzten Fragen lässt sich ablesen, dass Du eklatante Lücken hast. Also... 19% musst Du nur abführen, wenn Du über 17,5 T€ im Jahr Umsatz gemacht hast oder nicht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen hast, falls Du unter diesem Betrag bleibst. Behandlung ohne Rezept gehen kaum... Ausnahme eigentlich nur, wenn Du eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Arzt hast und dieser (aus welchen Gründen auch immer) keine Verordnung ausstellen will. Also in der Regel immer nur mit Rezept... dann bist Du auf der sicheren Seite.
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Wonderwoman schrieb:

oha oha... Ich empfehle Dir dringend Fachliteratur zu diesem Thema zu besorgen. Allein an Deinen beiden letzten Fragen lässt sich ablesen, dass Du eklatante Lücken hast.

Also... 19% musst Du nur abführen, wenn Du über 17,5 T€ im Jahr Umsatz gemacht hast oder nicht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen hast, falls Du unter diesem Betrag bleibst.

Behandlung ohne Rezept gehen kaum... Ausnahme eigentlich nur, wenn Du eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Arzt hast und dieser (aus welchen Gründen auch immer) keine Verordnung ausstellen will.
Also in der Regel immer nur mit Rezept... dann bist Du auf der sicheren Seite.

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Umsatzsteuer fällt bei Heilbehandlungen ja weg, d.h. bei sonstigen Leistungen muss ich 19% abführen, richtig?
Wie läuft es dann ab, wenn ich ohne Rezept behandle?

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Anonymer Teilnehmer
18.03.2014 21:28
deswegen frage ich hier um meine Lücken zu füllen.
Wie schaut es denn aus, wenn ich Behandlungen mit Rezepte habe plus Massagen privat anbiete? Für eine Massage, die der Patient privat zahlen möchte, brauche ich doch keine Verordnung?!
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deswegen frage ich hier um meine Lücken zu füllen. Wie schaut es denn aus, wenn ich Behandlungen mit Rezepte habe plus Massagen privat anbiete? Für eine Massage, die der Patient privat zahlen möchte, brauche ich doch keine Verordnung?!
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Meitao
19.03.2014 07:16
Wellness und Präventionsbehandlungen dürfen wir machen. Für anderes nur auf VO vom Arzt oder Heilpraktiker. Nur die beiden werden eher selber dran rumfummeln als eine VO auszustellen. ET & US wird ja schon von den Ärzten angeboten zum Kassensatz von 5 €/Anwendung. "Verordnen dürfen sie ja nicht!"

Zum freien Mitarbeiter: Besorg dir entsprechende Literatur. Nach wie vor hat sich nicht viel an der ausgangssituation geändert und noch immer möglich.

MFG
Meitao
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Wellness und Präventionsbehandlungen dürfen wir machen. Für anderes nur auf VO vom Arzt oder Heilpraktiker. Nur die beiden werden eher selber dran rumfummeln als eine VO auszustellen. ET & US wird ja schon von den Ärzten angeboten zum Kassensatz von 5 €/Anwendung. "Verordnen dürfen sie ja nicht!" Zum freien Mitarbeiter: Besorg dir entsprechende Literatur. Nach wie vor hat sich nicht viel an der ausgangssituation geändert und noch immer möglich. MFG Meitao
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Meitao schrieb:

Wellness und Präventionsbehandlungen dürfen wir machen. Für anderes nur auf VO vom Arzt oder Heilpraktiker. Nur die beiden werden eher selber dran rumfummeln als eine VO auszustellen. ET & US wird ja schon von den Ärzten angeboten zum Kassensatz von 5 €/Anwendung. "Verordnen dürfen sie ja nicht!"

Zum freien Mitarbeiter: Besorg dir entsprechende Literatur. Nach wie vor hat sich nicht viel an der ausgangssituation geändert und noch immer möglich.

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

deswegen frage ich hier um meine Lücken zu füllen.
Wie schaut es denn aus, wenn ich Behandlungen mit Rezepte habe plus Massagen privat anbiete? Für eine Massage, die der Patient privat zahlen möchte, brauche ich doch keine Verordnung?!



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