Stillstand ist nicht Ihr Ding?
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
Sie bewegen nicht nur gerne
Menschen, sondern sehen jede
Herausforderung sportlich. Dann
sind Sie im Team unserer
neugeschaffenen Therapiepraxis in
Meerbusch genau richtig. Gemeinsam
mit unserem familiären Team sorgen
Sie dafür, dass unsere Patienten
schnell Fortschritte machen. Auch
Sie wollen sich weiterentwickeln?
Mit unseren zahlreichen Fort und
Weiterbildungsangeboten
unterstützen wir Sie gerne. Das
klingt nach einem Plan? ...
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
Sie bewegen nicht nur gerne
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ich arbeite momentan in Vollzeit als PT in einer Praxis. Jetzt bin ich von meinem Zahnarzt gefragt worden, ob ich nicht freiberuflich bei ihm in der Praxis CMD-Pat. behandeln möchte. Für mich wäre das interessant. Nur könnt ihr mir ein paar Tipps geben, auf was ich achten muss oder wie ich da am besten vorgehe?!
Muss ich mir denn eine Kassenzulassung besorgen für die Kassenrezepte zur Abrechnung? So wie er sagt, sind seine Kassenpat nicht gewillt das Ganze auf Selbstzahlerbasis zu zahlen... Muss/ Kann ich mir da denn selbst eine Kassenzulassung besorgen? Und wie muss ich die Nebentätigkeit anmelden - bei Finanzamt/ KV/ RV? Und habt ihr noch ein paar wichtige Infos für mich?
Vielen lieben Dank schon mal für eure Hilfe & guten Wochenstart
Alex
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen,
ich arbeite momentan in Vollzeit als PT in einer Praxis. Jetzt bin ich von meinem Zahnarzt gefragt worden, ob ich nicht freiberuflich bei ihm in der Praxis CMD-Pat. behandeln möchte. Für mich wäre das interessant. Nur könnt ihr mir ein paar Tipps geben, auf was ich achten muss oder wie ich da am besten vorgehe?!
Muss ich mir denn eine Kassenzulassung besorgen für die Kassenrezepte zur Abrechnung? So wie er sagt, sind seine Kassenpat nicht gewillt das Ganze auf Selbstzahlerbasis zu zahlen... Muss/ Kann ich mir da denn selbst eine Kassenzulassung besorgen? Und wie muss ich die Nebentätigkeit anmelden - bei Finanzamt/ KV/ RV? Und habt ihr noch ein paar wichtige Infos für mich?
Vielen lieben Dank schon mal für eure Hilfe & guten Wochenstart
Alex
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als Selbstzahler behandelt werden.
Für dich bedeutet dass du als Selbstständig arbeitest mit Haftplichtvers.,BG
bei der RV den Antrag auf geringfügige Selbstständige Tätigkeit stellen und nicht mehr als 4800,-€ im Jahr damit verdienen
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eim schrieb:
Der Zahnarzt kannja den Patienten ein Rezept ausstellen und sie in deine Praxis in der du arbeitest schicken.Ansonsten geht es nur dass die Patienten
als Selbstzahler behandelt werden.
Für dich bedeutet dass du als Selbstständig arbeitest mit Haftplichtvers.,BG
bei der RV den Antrag auf geringfügige Selbstständige Tätigkeit stellen und nicht mehr als 4800,-€ im Jahr damit verdienen
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Jörg Imbach schrieb:
Was glaubst Du, was Dein jetziger AG von der "tollen" Idee hält? Ich würde an seiner Stelle dann schleunigst die Reißleine zu Deinem sozialen Netz ziehen, in dem Du schwebst, während Du Dich im Nebenerwerb zu Konkurrenz entwickelst.
Hatte nur gehofft, dass es auch die Möglichkeit der Zula auf die Zertifkate gibt sozusagen...
Für meinen AG ist das denk ich nicht so das Problem, da mein Zahnarzt & die Praxis mind.40km auseinander liegen & die Pat hier nicht so fahrfreudig sind, dass sie 40km zur Therapie fahren.
Eine Kollegin darf z.B. auch extern Kurse machen am Ort, obwohl wir selbst die Räumlichkeiten für Kurse haben und welche anbieten...
Das mit den 4800€ jährl. ist ja dann auf GFB-Basis oder (450€)?!
Schönen 1.Mai noch :wink:
Alex
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hab ich mir schon gedacht mit der Kassenzulassung... :hushed:
Hatte nur gehofft, dass es auch die Möglichkeit der Zula auf die Zertifkate gibt sozusagen...
Für meinen AG ist das denk ich nicht so das Problem, da mein Zahnarzt & die Praxis mind.40km auseinander liegen & die Pat hier nicht so fahrfreudig sind, dass sie 40km zur Therapie fahren.
Eine Kollegin darf z.B. auch extern Kurse machen am Ort, obwohl wir selbst die Räumlichkeiten für Kurse haben und welche anbieten...
Das mit den 4800€ jährl. ist ja dann auf GFB-Basis oder (450€)?!
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ILP schrieb:
also wenn du eine kassenzulassung beantragen willst, dann brauchst du auch die entsprechenden räumlichkeiten dafür, so wie dies die kassen fordern... um dann auch noch kassenpatienten des zahnarztes zu behandeln, müssen diese dann in deine praxisräumlichkeiten kommen wofür du die kassenzulassung brauchst.. nur dort darfst du sie behandeln... es sei denn der arzt schreibt hausbesuch drauf und der patient wohnt bei ihm in der praxis :smile:
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