Das sind Ihre Aufgaben
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
ich arbeite freiberuflich als Osteopathin (habe auch einen HP) in einer Praxis mit Physiotherapie und Osteopathie.
Für die Physiotherapie haben wir eine Leitung.
Ich soll jetzt die gesamte Leitung übernehmen sozusagen als stellvertretende Chefin.
Kann ich jetzt dies freiberuflich abrechnen auf Honorarbasis ?
Freu mich auf antworten. :blush:
Liebe Grüße
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Guten Tag,
ich arbeite freiberuflich als Osteopathin (habe auch einen HP) in einer Praxis mit Physiotherapie und Osteopathie.
Für die Physiotherapie haben wir eine Leitung.
Ich soll jetzt die gesamte Leitung übernehmen sozusagen als stellvertretende Chefin.
Kann ich jetzt dies freiberuflich abrechnen auf Honorarbasis ?
Freu mich auf antworten. :blush:
Liebe Grüße
das wird wohl nicht gehen, da Du mit der beschriebenen Funktion in den Ablauf der Praxisorganisation und Struktur ja ausweislich der Leitung vollständig eingebunden bist. Dieses Eingebundensein hat das BAG gerade im Zusammenhang mit Honorarärzten als Kennzeichen einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichigen Beschäftigung definiert. Auch mit anderen Arbeitszeitmodellen wirst Du das wohl nicht schaffen, soz.vers. frei ist noch eine Beschäftigung bis 70 Einsatztage, das aber dürfte mit einer Leitung nach den Rahmenverträgen nicht vereinbar sein.
mfg hgb :wink:
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Okey, dann hat sich das erledigt.
Dann wird das auf Angestelltenbasis laufen.
Also Osteopathin kann ich ja trotzdem noch weiter arbeiten auf freiberuflicher Basis ?
Habe zu Hause eine noch eine Heilpraxis, damit ist das mit der Scheinselbständigkeit auch kein Problem?
Liebe Grüße
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Okey, dann hat sich das erledigt.
Dann wird das auf Angestelltenbasis laufen.
Also Osteopathin kann ich ja trotzdem noch weiter arbeiten auf freiberuflicher Basis ?
Habe zu Hause eine noch eine Heilpraxis, damit ist das mit der Scheinselbständigkeit auch kein Problem?
Liebe Grüße
jetzt 'mal langsam.
Als Praxisangestellte bist Du sozialversicherungspflichtig abhängig vom PI angestellt.
Als HP hast Du zuhause eine eigene Praxis, das ist Nebenerwerb, den ein PI nur untersagen kann, wenn Du ihm Konkurrenz machst. Da Du Osteopathie nicht als PT abgeben darfst und diese grundsätzlich nicht delegierbar ist, kann es dann dazu führen, daß Du für Osteopathie Deinem PI Pat. entziehst, es enstände dann wirklich Konkurrenz. Das sollte mit dem PI sauber geklärt sein!
Scheinselbstständig kannst Du nur als FM sein, wenn Du in nur einer Praxis bzw. mit den geschilderten und einigen anderen bisher nicht gen. Bedingungen arbeitest. Das liegt aber aus dem, was Du geschrieben hast, nicht vor.
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
Hallo mab,
jetzt 'mal langsam.
Als Praxisangestellte bist Du sozialversicherungspflichtig abhängig vom PI angestellt.
Als HP hast Du zuhause eine eigene Praxis, das ist Nebenerwerb, den ein PI nur untersagen kann, wenn Du ihm Konkurrenz machst. Da Du Osteopathie nicht als PT abgeben darfst und diese grundsätzlich nicht delegierbar ist, kann es dann dazu führen, daß Du für Osteopathie Deinem PI Pat. entziehst, es enstände dann wirklich Konkurrenz. Das sollte mit dem PI sauber geklärt sein!
Scheinselbstständig kannst Du nur als FM sein, wenn Du in nur einer Praxis bzw. mit den geschilderten und einigen anderen bisher nicht gen. Bedingungen arbeitest. Das liegt aber aus dem, was Du geschrieben hast, nicht vor.
mfg hgb :wink:
Gruß redvine
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redvine schrieb:
PT und HP sind zwei verschiedene Berufe. Da kann gar keine Konkurrenzsituation entstehen. Gehe mal davon aus, dass AN in der PT-Praxis als PT arbeitet (jetzt freie Mitarbeit bzw. dann angestellt).
Gruß redvine
Gruß redvine
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redvine schrieb:
Du behandelst mit Osteopathie. Als PT oder HP?
Gruß redvine
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McMiki schrieb:
Wie kann man denn als PT mit Osteopathie behandeln??
Deine Argumentation zur Konkurrenz ist nicht schlüssig. Orthop. Einlagen werden z. B. vom O-Techniker und O-Schuhmacher hergestellt, also Konkurrenz. Sehr viel der parietalen Osteopathie ist manuelle Medizin, also Konkurrenz. Erst recht, wenn P-Pat. aus der Praxis für PT in die eigene für Osteopathie gezogen werden.
Es geht um die Leistung und nicht um die Berufsbezeichnung. Zimmermann und Tischler, Automechaniker und Autoelektriker können auch dasselbe leisten, es ist also nichts Ungewöhnliches.
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
Hallo @redvine,
Deine Argumentation zur Konkurrenz ist nicht schlüssig. Orthop. Einlagen werden z. B. vom O-Techniker und O-Schuhmacher hergestellt, also Konkurrenz. Sehr viel der parietalen Osteopathie ist manuelle Medizin, also Konkurrenz. Erst recht, wenn P-Pat. aus der Praxis für PT in die eigene für Osteopathie gezogen werden.
Es geht um die Leistung und nicht um die Berufsbezeichnung. Zimmermann und Tischler, Automechaniker und Autoelektriker können auch dasselbe leisten, es ist also nichts Ungewöhnliches.
mfg hgb :wink:
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Gleichzeitig angestellt und FM in ein und der selben Praxis ist NICHT möglich!
Gruß von Monique
mfg hgb :sunglasses:
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hgb schrieb:
.. das war auch nicht die Frage. :hushed:
mfg hgb :sunglasses:
In der Praxis mag eine Konkurrenzsituation entstehen. Aber nur weil solche Konstruktionen in PT-Praxen „schief“ sind. AN bezeichnet sich selbst als Osteopathin? Freie Mitarbeit als PT? … Das ist eben so, wenn PT-Praxen solche Konstruktionen wählen!
Dann gibt es schon Unterschiede zwischen einer PT- und HP-Tätigkeit. Ein PT behandelt auf ein Rezept vom Arzt hin, ein HP erstellt eigenständig eine Diagnose und behandelt darauf hin. Vielleicht verordnet ein HP zusätzlich zu einer Osteopathiebehandlung noch irgendwelche Kügelchen oder führt Psychotherapie durch? Nur einzelne Techniken herauszugreifen ist zu einfach.
Gruß redvine
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redvine schrieb:
Rein rechtlich gesehen geht es um die Berufe.
In der Praxis mag eine Konkurrenzsituation entstehen. Aber nur weil solche Konstruktionen in PT-Praxen „schief“ sind. AN bezeichnet sich selbst als Osteopathin? Freie Mitarbeit als PT? … Das ist eben so, wenn PT-Praxen solche Konstruktionen wählen!
Dann gibt es schon Unterschiede zwischen einer PT- und HP-Tätigkeit. Ein PT behandelt auf ein Rezept vom Arzt hin, ein HP erstellt eigenständig eine Diagnose und behandelt darauf hin. Vielleicht verordnet ein HP zusätzlich zu einer Osteopathiebehandlung noch irgendwelche Kügelchen oder führt Psychotherapie durch? Nur einzelne Techniken herauszugreifen ist zu einfach.
Gruß redvine
es ist genauso zu einfach, eine Konkurrenz zu verneinen wegen der unterschiedlichen Berufe wie diese wegen der gleicharigen Techniken gleich vorauszusetzen. Beides tue ich nicht. Die rechtliche Konstruktion AN oder FM und keine Weisungsmöglichkeiten des PI sind schon ein schwieriges rechtliches Konstrukt, aber das war hier nicht gefragt.
Hier fragt ein PT + HP, der zu seinem Verhältnis zum PI m. E. keine klare Auskunft gegeben hat, ob FM oder AN, die Möglichkeit einer Leitungsstellv. in der Praxis als FM nach. Und das geht eindeutig nicht. FM + AN in derselben Praxis geht auch nicht, wie MOnique richtig schrieb. Das Verhältnis PI zu FM bzgl. Osteopathie in einer Praxis ist m. E. nicht empfehlenswert. Da sind wir wohl einer Meinung, aber auch die scheint nicht gefragt.
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
Hallo @redvine,
es ist genauso zu einfach, eine Konkurrenz zu verneinen wegen der unterschiedlichen Berufe wie diese wegen der gleicharigen Techniken gleich vorauszusetzen. Beides tue ich nicht. Die rechtliche Konstruktion AN oder FM und keine Weisungsmöglichkeiten des PI sind schon ein schwieriges rechtliches Konstrukt, aber das war hier nicht gefragt.
Hier fragt ein PT + HP, der zu seinem Verhältnis zum PI m. E. keine klare Auskunft gegeben hat, ob FM oder AN, die Möglichkeit einer Leitungsstellv. in der Praxis als FM nach. Und das geht eindeutig nicht. FM + AN in derselben Praxis geht auch nicht, wie MOnique richtig schrieb. Das Verhältnis PI zu FM bzgl. Osteopathie in einer Praxis ist m. E. nicht empfehlenswert. Da sind wir wohl einer Meinung, aber auch die scheint nicht gefragt.
mfg hgb :wink:
Hört sich doch alles „schief“ an.
Gruß redvine
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redvine schrieb:
AN hat also zuhause eine HP-Praxis. Und dann arbeitet sie freiberuflich in einer „Praxis mit Physiotherapie und Osteopathie“. Auch als HP? Sie hat also eine Zweitpraxis beim Gesundheitsamt angemeldet? Oder arbeitet sie doch als PT und ist in der Praxis als PT gemeldet?
Hört sich doch alles „schief“ an.
Gruß redvine
Um die Konkurrenzsituation geht es nicht.
Nehmen wir jetzt mal als Beispiel wie ich es gerne machen würde:
20 Stunden Angestellt auf Physioleitung der Praxis
Freiberuflich bin ich zwei Tage als Osteopathin in der Praxis tätig nur auf Rezept von einem Arzt wird bei uns Osteopathie betrieben.
Und ich schreibe meiner Chefin eine Rechnung.
Und einen Tag bin ich zu Hause in meiner Praxis und mach da beispielsweise Akupunktur, Quaddeln, Schröpfen, Osteo ect.
Das sollte doch normalerweise kein Problem sein ?
Bei der Krankenkasse ist auch alles geklärt.
Liebe Grüße
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke erstmal für die viele Antworten.
Um die Konkurrenzsituation geht es nicht.
Nehmen wir jetzt mal als Beispiel wie ich es gerne machen würde:
20 Stunden Angestellt auf Physioleitung der Praxis
Freiberuflich bin ich zwei Tage als Osteopathin in der Praxis tätig nur auf Rezept von einem Arzt wird bei uns Osteopathie betrieben.
Und ich schreibe meiner Chefin eine Rechnung.
Und einen Tag bin ich zu Hause in meiner Praxis und mach da beispielsweise Akupunktur, Quaddeln, Schröpfen, Osteo ect.
Das sollte doch normalerweise kein Problem sein ?
Bei der Krankenkasse ist auch alles geklärt.
Liebe Grüße
.. das war auch nicht die Frage. :hushed:
mfg hgb :sunglasses:
Dann lies bitte nochmal die Eingangsfrage: "ich arbeite freiberuflich als Osteopathin in einer Praxis...
Ich soll jetzt die gesamte Leitung übernehmen sozusagen als stellvertretende Chefin. Kann ich jetzt dies freiberuflich abrechnen auf Honorarbasis ?"
Praxisleitung geht nicht als FM, also...?!?
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M0nique schrieb:
hgb schrieb am 7.7.19 16:17:
.. das war auch nicht die Frage. :hushed:
mfg hgb :sunglasses:
Dann lies bitte nochmal die Eingangsfrage: "ich arbeite freiberuflich als Osteopathin in einer Praxis...
Ich soll jetzt die gesamte Leitung übernehmen sozusagen als stellvertretende Chefin. Kann ich jetzt dies freiberuflich abrechnen auf Honorarbasis ?"
Praxisleitung geht nicht als FM, also...?!?
vorweg, wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter.
Du weißt, daß die Delegation von Osteopathie nicht geht und eine PT, ich nehme an, daß Deine Chefin PT ist, Osteopathie durch andere, egal ob AN oder FM nicht abrechnen kann. Aber bei Osteopathie sind die Kostenträger seltsam gespalten.
Zur gleichzeitigen Tätigkeit als AN und FM in einer Praxis hat @MOnique schon geschrieben, Dein AG / PI wird dann für alle Zahlungen an Dich lohnsteuerpflichtig, dto. Sozialabgaben. Mit diesen Kosten hat keine KK etwas zu tun, außer ihren Anteil zu kassieren. :point_up:
Das dargestellte Konstrukt ist also für den PI aus meiner Sicht höchst gefährlich, da Du HP bist, droht Dir dabei fast nichts. Denn die AN-Anteile an der Soz.Vers. kommen ja auch erst vom AG, nur rückwirkende Forderungen liefen bei Dir auf. :unamused:
Dein PI ist auf der sicheren Seite, wenn die osteo. Th. grundsätzlich in Deiner P>raxis über Deine Rechnung erfolgt. Alles andere ist mehr oder minder anfällig. Die rückwirkenden Forderungen können dabei recht umfangreich werden. In Anbetracht der Tatsache, daß diese Dinge alle in der Presse und auch hier vielfach kommuniziert wurden, wäre eine staatsanwaltliche Untersuchung wegen des Vorsatzes, Soz.Vers. Beiträge zu hinterziehen durchaus möglich. Wenn Forderungen erst nach BSG_Urteil fällig werden, können schon einmal 10 Jahre ins Land gehen.
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
Hallo @mab,
vorweg, wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter.
Du weißt, daß die Delegation von Osteopathie nicht geht und eine PT, ich nehme an, daß Deine Chefin PT ist, Osteopathie durch andere, egal ob AN oder FM nicht abrechnen kann. Aber bei Osteopathie sind die Kostenträger seltsam gespalten.
Zur gleichzeitigen Tätigkeit als AN und FM in einer Praxis hat @MOnique schon geschrieben, Dein AG / PI wird dann für alle Zahlungen an Dich lohnsteuerpflichtig, dto. Sozialabgaben. Mit diesen Kosten hat keine KK etwas zu tun, außer ihren Anteil zu kassieren. :point_up:
Das dargestellte Konstrukt ist also für den PI aus meiner Sicht höchst gefährlich, da Du HP bist, droht Dir dabei fast nichts. Denn die AN-Anteile an der Soz.Vers. kommen ja auch erst vom AG, nur rückwirkende Forderungen liefen bei Dir auf. :unamused:
Dein PI ist auf der sicheren Seite, wenn die osteo. Th. grundsätzlich in Deiner P>raxis über Deine Rechnung erfolgt. Alles andere ist mehr oder minder anfällig. Die rückwirkenden Forderungen können dabei recht umfangreich werden. In Anbetracht der Tatsache, daß diese Dinge alle in der Presse und auch hier vielfach kommuniziert wurden, wäre eine staatsanwaltliche Untersuchung wegen des Vorsatzes, Soz.Vers. Beiträge zu hinterziehen durchaus möglich. Wenn Forderungen erst nach BSG_Urteil fällig werden, können schon einmal 10 Jahre ins Land gehen.
mfg hgb :wink:
Ganz einfach.
Frage war aber, ob FM und Leitung geht. Deinen Hinweis, daß AN und FM nicht gleichzeitig in einer Praxis geht, habe ich bereits gewürdigt.
mfg hgb :sunglasses:
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hgb schrieb:
.... muß sich mab komplett für vier Tage / Wo. anstellen lassen.
Ganz einfach.
Frage war aber, ob FM und Leitung geht. Deinen Hinweis, daß AN und FM nicht gleichzeitig in einer Praxis geht, habe ich bereits gewürdigt.
mfg hgb :sunglasses:
Jetzt weiß ich garnicht mehr wie ich es machen kann.
Aber Danke für alle Antworten.
Liebe Grüße
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Leider stimmen mich alle Aussagen nicht glücklich. Jede denkbare Variante fällt durch und ich will mich nicht mehr anstellen lassen :angry: nach so viel Jahren lernen.
Jetzt weiß ich garnicht mehr wie ich es machen kann.
Aber Danke für alle Antworten.
Liebe Grüße
Für den 5. Tag als AN, wenn Du Deine eigene Suppe kochst, muß PI als Leitung ohnehin zur Verfügung stehen.
Viel Erfolg ufg hgb :wink:
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hgb schrieb:
.. dann mußt Du Dich von dem Wunsch der PI verabschieden und vielleicht das Risiko einer kompletten Selbstständigkeit als HP auf Dich nehmen. Wer nicht wagt, der nicht gewinnt!
Für den 5. Tag als AN, wenn Du Deine eigene Suppe kochst, muß PI als Leitung ohnehin zur Verfügung stehen.
Viel Erfolg ufg hgb :wink:
Gruß redvine
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redvine schrieb:
Muss ein leitender PT nicht "ganztägig" in der Praxis sein, bzw. 30 h pro Woche?
Gruß redvine
mfg hgb :sunglasses:
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hgb schrieb:
.. ja, deswegen habe ich ja mab um 19:50 auf den fünften Tag hingewiesen.
mfg hgb :sunglasses:
Die Leitung der Physio bleibt bei uns gleich.
Liebe Grüße
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Wie ich aber in meiner ersten Frage schon erwähnt habe bin ich nicht die Physio Leitung sondern sie Geschäftsführerin wenn man so sagen will.
Die Leitung der Physio bleibt bei uns gleich.
Liebe Grüße
Was habt Ihr eigentlich mit den Kassen geklärt? Was war die Frage und was die Antwort??
mfg hgb :hushed:
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hgb schrieb:
.. dann bleibt die erste Antwort auch gleich. Mit der Übernahme von Funktionen aus der Praxisstruktur bist Du keine FM mehr. Ohnehin halte ich die ausschließliche Tätigkeit in einer Praxis als FM für nicht sicher, insbesondere für die PI. Geschäftsführerin ist dann auch nicht Inhaberin?
Was habt Ihr eigentlich mit den Kassen geklärt? Was war die Frage und was die Antwort??
mfg hgb :hushed:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Noch nichts ist mit den Kassen geklärt ist ja alles noch nicht geklärt weil wir ja nicht wissen wie wie es machen wollen/sollen.
mfg hgb :sunglasses:
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hgb schrieb:
.. dann mach Dein eigenes Ding! :thumbsdown:
mfg hgb :sunglasses:
Leider stimmen mich alle Aussagen nicht glücklich. Jede denkbare Variante fällt durch und ich will mich nicht mehr anstellen lassen :angry: nach so viel Jahren lernen.
Jetzt weiß ich garnicht mehr wie ich es machen kann.
Aber Danke für alle Antworten.
Liebe Grüße
Vielleicht wäre eine Lösung nicht zu versuchen alle irgendwie vorstellbare Möglichkeiten unter einen Hut zu bringen, PT, Leitung, Osteo und Hp und auch noch Fm, selbstständig und angestellt?
Was für 1World Probleme
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FFGG schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 7.7.19 19:47:
Leider stimmen mich alle Aussagen nicht glücklich. Jede denkbare Variante fällt durch und ich will mich nicht mehr anstellen lassen :angry: nach so viel Jahren lernen.
Jetzt weiß ich garnicht mehr wie ich es machen kann.
Aber Danke für alle Antworten.
Liebe Grüße
Vielleicht wäre eine Lösung nicht zu versuchen alle irgendwie vorstellbare Möglichkeiten unter einen Hut zu bringen, PT, Leitung, Osteo und Hp und auch noch Fm, selbstständig und angestellt?
Was für 1World Probleme
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Problem beschreiben
hgb schrieb:
Hallo mab,
das wird wohl nicht gehen, da Du mit der beschriebenen Funktion in den Ablauf der Praxisorganisation und Struktur ja ausweislich der Leitung vollständig eingebunden bist. Dieses Eingebundensein hat das BAG gerade im Zusammenhang mit Honorarärzten als Kennzeichen einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichigen Beschäftigung definiert. Auch mit anderen Arbeitszeitmodellen wirst Du das wohl nicht schaffen, soz.vers. frei ist noch eine Beschäftigung bis 70 Einsatztage, das aber dürfte mit einer Leitung nach den Rahmenverträgen nicht vereinbar sein.
mfg hgb :wink:
Ich soll jetzt die gesamte Leitung übernehmen sozusagen als stellvertretende Chefin.
Wie hgb schreibt, als FM geht das eigentlich nicht. Eine Möglichkeit wäre noch, dass Du Teilhaberin würdest. Aber das muß vertraglich sauber geregelt werden. Die Frage ist ob Ihr das wirklich wollt. Regeln kann man viel....
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Problem beschreiben
ali schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 7.7.19 12:45:
Ich soll jetzt die gesamte Leitung übernehmen sozusagen als stellvertretende Chefin.
Wie hgb schreibt, als FM geht das eigentlich nicht. Eine Möglichkeit wäre noch, dass Du Teilhaberin würdest. Aber das muß vertraglich sauber geregelt werden. Die Frage ist ob Ihr das wirklich wollt. Regeln kann man viel....
sorry, vielleicht kannst du meine Irritation beseitigen.
Du schreibst am selben Tag:
7.7.19 18:29
"Bei der Krankenkasse ist auch alles geklärt."
7.7.19 20:50
"Noch nichts ist mit den Kassen geklärt ist ja alles noch nicht geklärt weil wir ja nicht wissen wie wie es machen wollen/sollen."
Leider kann ich mit deinen Aussagen wenig anfangen.
Der beste Rat kam von hgb !
".. dann mach Dein eigenes Ding! :thumbsdown:"
Der Sumpf lebt. Du wirst dich darin wohlfühlen.
mfg mocca
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Problem beschreiben
mocca schrieb:
hallo AT,
sorry, vielleicht kannst du meine Irritation beseitigen.
Du schreibst am selben Tag:
7.7.19 18:29
"Bei der Krankenkasse ist auch alles geklärt."
7.7.19 20:50
"Noch nichts ist mit den Kassen geklärt ist ja alles noch nicht geklärt weil wir ja nicht wissen wie wie es machen wollen/sollen."
Leider kann ich mit deinen Aussagen wenig anfangen.
Der beste Rat kam von hgb !
".. dann mach Dein eigenes Ding! :thumbsdown:"
Der Sumpf lebt. Du wirst dich darin wohlfühlen.
mfg mocca
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